Big-Lachnummer-Tweet und -Post von DBI-Professor-Dr. Rasmus Beck

Verdammt, es geht ja alles noch viel schlimmer und blödsinniger als bisher angenommen, was da so alles verlautbart wird um Duisburg im Gespräch zu halten und sein Image aufzubessern.

So postet der DBI-Chef, von dem ich bereits bisher schon nichts gehalten habe, was seine fachlichen Qualitäten betrifft, ein Ranking zum Thema:

Wie schnell kann man sich wo ein Häuschen leisten.

Tja, Herr Beck kann es sich fix leisten, bekommt er doch für seine Minderleistungen bei der DBI immerhin eine Viertel Million EURO p.a.

https://x.com/Rasmus_C_Beck/status/2063570377712746858?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet

https://www.linkedin.com/posts/prof-dr-rasmus-c-beck-201454138_duisburg-wohneigentum-immobilien-share-7469332634809163776-b48v/

Ich fasse Becks Analyse mal so zusammen:

Wer günstig wohnen will und schnell zu Eigentum kommen will zieht nach Duisburg.

Das müssten ja dann ziemlich viele Leute wollen. Das Problem, es handelt sich bei Becks Zahlen um Durchschnittswerte. Und wer in Duisburg besonders schön wohnen will, der muss eben doch lange sparen und warten. Wobei es in München zum Vergleich noch teurer sein dürfte.

Wir müssen also noch die Durchschnittslöhne und die Durchschnittskaufkraft zugrunde legen, was Beck lieber auslässt.

Was Beck ebenso total aussen vor lässt ist die Wohnqualität mit all ihren Faktoren. Plus das Arbeitsangebot, das Einkaufsangebot, das Bildungsangebot, das medizinische Angebot, das Kultur- und Freizeitangebot … usw. usf.

Achja und nicht zu vergessen das Angebot an digitalen Leistungen der Verwaltung.

Becks Fazit, Duisburg sei eine gute Alternative ist genauso blöd oder eben naheliegend und beliebig wie die Aussage, dass man statt Brötchen auch Toast essen kann und anstatt Beck teuer zu bezahlen auch ’nen Dackel zum DBI-Chef machen kann.

Beck soll doch bitte mal erklären warum sich die Vermarktung der TOP-Filet-Super-Duper-Grundstücke wie in Wedau usw. denn so unheimlich schwer vermarkten lassen anstatt derart rumzufabulieren.

Zitat:

Duisburg hat mit Essen eine Universität mit fast 40.000 Studierenden, urbane Dichte und Versorgung, top Rheinlage, exzellente Autobahnanschlüsse, 20 Minuten bis Düsseldorf und int. Airport. Das sind harte Standortfaktoren.

Wen interessiert das? Ah die möglichen Investoren. Ja, aber die haben doch auch bisher nicht in ausreichender Zahl angebissen, dürften all diese Zahlen und Berechnungen jedoch aus dem EffEff kennen.

Was also Herr Beck müssen Sie endlich konkret tun damit sich das ändert?

„Wohnraum ist Wohnraum“ schreiben Sie, doch das ist falsch. Stattdessen gibt es auch heute immer noch das passende geflügelte Wort, es lautet:

Lage, Lage, Lage

Leider tragen Sie Herr Beck zur Lage-Verbesserung nicht bei. Tragen Sie ihre Tweets und Posts doch mal abends ab 20 Uhr im neuen Park in Hochheide vor!

Oder am Toeppersee, wenn die Sonne scheint, Wochenende ist und ein paar Leutchen zuviel allesamt ihre Grills und Ghettoblaster auspacken.

 

Das Thema „Staatsanwaltschaft und Weisungsgebundenheit“ triggert anscheinend die DUISTOP-Leserschaft

Nachdem ich gestern einen Beitrag über und eine Presseanfrage an den neuen Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, Dr. Gunnar Greier, veröffentlicht hatte, u.a. ging es auch um die sogenannte Weisungsgebundenheit, bekam ich etliche Zuschriften.

Eine war herausragend. So wurde im Mai d.J. die Oberstaatsanwältin Sarah Melchers-Pavolovic mit einer Strafanzeige gleich acht Straftaten beschuldigt.

Diese wiegen schwer und lauten im Einzelnen wie folgt:

  • § 344 StGB – Verfolgung Unschuldiger
  • § 188 StGB – Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (heute in anderer Fassung als früher)
  • § 187 StGB – Verleumdung
  • § 186 StGB – Üble Nachrede
  • § 145d StGB – Vortäuschen einer Straftat
  • § 339 StGB – Rechtsbeugung
  • § 258a StGB – Strafvereitelung im Amt
  • § 164 StGB – Falsche Verdächtigung

Nun gibt es in der Praxis verschiedene Möglichkeiten einer Bearbeitung:

  • Bearbeitung durch eine andere Dezernentin oder einen anderen Dezernenten derselben Behörde.
  • Übernahme durch die vorgesetzte Staatsanwaltschaft (je nach Landesorganisation).
  • Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft.

Besonders die Punkte 2 und 3 sind interessant, denn so kann oder könnte sichergestellt werden, dass es keine internen Interessenskonflikte und eine Art von Kollegiumsschutz oder gar das Gegenteil gibt – mit anderen Worten: Eine Überprüfung durch eine andere Behörde könnte für mehr neutrale Beurteilung sorgen.

Mir liegt zu dem Fall auch bereits die abschliessende Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vor, da angeblich die Begründungen für die jeweiligen Vorwürfe nicht substantiiert genug seien. Diese Ablehnung datiert auf den 29. Mai.

Fragen die sich m.A.n. an die Stataswanwaltschaft ergeben habe ich dieser nun zugesandt.

Hier meine Presseanfrage dazu:

Guten Morgen,

in Bezug auf dieses Aktenzeichen 775 Js 143/26 habe ich folgende Fragen:

Ich zeige an, dass ich den Brief an den Anzeigenerstatter vom 29. Mai und die pauschale Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen vorliegen habe.

1. Wurde die Anzeige samt der insgesamt acht Vorwürfe gemäß StGB

§§ 344, 188,187,186,145d,339,258a,164

inhaltlich einzeln geprüft und bewertet oder nur pauschal?

2. Wurde die angezeigte Staatsanwältin direkt von ihren unmittelbaren KollegenInnen geprüft?

3. Wenn nein zu 2. warum wurde die Bearbeitung nicht anderweitig vergeben z.B. an eine andere Behörde?

4. Enthielt die Anzeige konkrete Tatsachen und Beweismittel und wenn ja welche zu welchem Paragrafen?

5. Wurde der Anzeigenerstatter angehört bzw. zu mehr Begründungen und zur Lieferung von mehr Belegen/Beweisen aufgefordert, wenn nein, warum nicht?

6. Gab es gegen Frau OSTA Sarah Melchers-Pavlovic bereits ähnliche Vorwürfe und Anzeigen in der Vergangenheit?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

 

 

Warum ist in Duisburg alles immer so unausgegoren und unprofessionell?

Folgende Meldung habe ich unter „Aktuelles“ auf der Website der DBI gefunden. Liest man sich den Text durch (s.u.), kann der Eindruck entstehen, dass irgendwie alles suppi gelaufen ist. Die DBI hatte ihre Veranstaltung, finanziert mit Fördergeld von der EU und dem NRW-Wirtschaftsministerium und 100 anwesende Leutchen bekamen ihre Infos zum Thema „KI in KMU“.

https://www.duisburg-business.de/fileadmin/Aktuell/20250602_PM_DBI_Foerderprojekte_EU.pdf

https://www.duisburg-business.de/aktuelles

Der Auftakt ist gemacht: KI für KMU NiederRhein

Mit rund 100 Teilnehmer:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und dem regionalen Innovationsökosystem ist das Projekt „KI für KMU Niederrhein“ offiziell gestartet. Schnell wurde schnell klar: Das Interesse an praxisnahen KI-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen ist enorm. „Der Bedarf ist da und größer als gedacht“, fasste Projektleiterin Helen Dutzi (Duisburg Business & Innovation GmbH) die Ergebnisse der Veranstaltung zusammen.

Nach dem Welcome-Talk von Dennis Fassbender (ALFA-ROTEC GmbH) und Helen Dutzi (DBI) ging es direkt in den Austausch. Die intensiven Diskussionen drehten sich um Fragen wie „Wie können Unternehmen KI sinnvoll einsetzen?“, „Welche Herausforderungen gibt es?“ oder „Wie gelingt der Einstieg konkret im Arbeitsalltag?“

Die interaktiven Formate, die offenen Diskussionen und der direkte Austausch zwischen Unternehmen und KI-Expert:innen zahlte sich aus und war ganz im Sinne des Projektes: KI greifbar machen, Orientierung geben und Unternehmen bei den nächsten Schritten begleiten.

Und das war erst der Anfang: Am 09. Juli geht es weiter mit dem nächsten Format „Business beim Brötchen – KI-Café“! Jetzt anmelden!

[Ende]

 

Was mich daran nervt und was ich neben sehr vielen anderen Dingen in Duisburg so unausgegoren und unprofessionell finde ist das Ausbleiben jeglicher Möglichkeit an dem Event teilzuhaben ohne vor Ort sein zu müssen oder dies im Nachhinein per Doku zu können.

Gerade bei KMU ist es nicht immer möglich als Chef selbst kommen zu können oder jemanden abzustellen um teilzunehmen. Warum also wird erstens keine Live-Übertragung angeboten und zweitens keine Dokumentation erstellt?

Das Thema KI ist viel zu wichtig um nicht jede Chance zu nutzen die Firmen, besonders die kleinen, fit zu machen.

Gerade der Austausch von Unternehmen untereinander oder eben die Festellung, dass es Gemeinsamkeiten gibt, weil teils die Ideen und Probleme in Sachen KI ähnlich sein dürften, könnte der wichtigste Grund sein ein solches Event nicht nur 100 Leuten vor Ort zugänglich zu machen.

Zudem habe ich gesucht ob es sonstwie auf der DBI-Website unter „KI für KMU“ ergänzende Infos gibt. Fehlanzeige. 1,9 Mio. EURO Fördergeld wofür, für Kleinstgruppen-Events? Oder wird etwa Geld zweckentfremdet und z.B. für Gimmicks und Schnick-Schnack ausgegeben die kein Mensch braucht?

 

Bitte Butter bei die Fische, Herr Dr. Greier!

Dr. Gunnar Greier ist seit wenigen Wochen der neue Chef der Duisburger Staatsanwaltschaft, einer der grössten im Land und auch für umliegende Städte und Kommunen zuständig bzw. verantwortlich.

Der WAZ hat er bereits ein Interview gegeben.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article412157606/befehlskette-endet-bei-mir-greier-ueber-sein-neues-amt.html

Schade, dass jemand wie er nicht von sich aus gleichzeitig den Kontakt zu allen Pressemedien sucht und damit das „lebt“ was er im WAZ-Beitrag preisgibt:

„offene und transparente Kommunikation“

Insgesamt habe ich zwei bemerkenswerte Textabschnitte gefunden:

Zitat 1: „Aber ab jetzt endet die Befehlskette bei mir, jetzt kommt keiner mehr hinter mir.“

Zitat2: „Mir liegt am Herzen, wie die Staatsanwaltschaft wahrgenommen wird. Hier wird eine offene, transparente Kommunikation gepflegt, mit Podcasts, öffentlichen Veranstaltungen. Das finde ich wichtig. Wir können uns nicht verstecken, wir sind aber auch gesetzlich gebunden an bestimmte Informationspflichten, ….“

Okay Herr Dr. Greier dann gehen wir mal sofort in medias res und bitte „Butter bei die Fische!“ Danke vorab.

Dies schrieb ich soeben an ihn:

Guten Morgen Herr Dr. Greier,

zuerst möchte ich Sie zur Berufung und zum Antritt Ihrer neuen Position in Duisburg beglückwünschen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Ansonsten würde ich gerne sofort in medias res gehen. Dazu verweise ich auf ein Interview mit der WAZ.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article412157606/befehlskette-endet-bei-mir-greier-ueber-sein-neues-amt.html

Und ganz besonders auf zwei Textabschnitte daraus:

1.) „Aber ab jetzt endet die Befehlskette bei mir, jetzt kommt keiner mehr hinter mir.“

2.) „Mir liegt am Herzen, wie die Staatsanwaltschaft wahrgenommen wird. Hier wird eine offene, transparente Kommunikation gepflegt, ….“

Das klingt vielversprechend und damit komme ich gleich zur Sache.

In den letzten Wochen habe ich mich viel und oft im Rahmen von Recherchen mit der Staatsanwaltschaft beschäftigt. Und dabei sind mir einige Dinge leider eher negativ aufgefallen.

Zum einen eine weitverbreitete Ansicht die besagt, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, was aber immer mit einem sehr guten Draht ins Duisburger Rathaus (in die Stadtverwaltung bis hin zur Spitze) gleichgesetzt wird. U.a. wird behauptet, es gäbe gewisse Bekanntschaften bis hin zu Seilschaften die eine wirklich unabhängige Staatsanwaltschaft teils stark verunmöglichen würden.

Vielleicht können Sie dazu sofort etwas grundsätzlich klarstellen.

Zum anderen habe ich just die aktuelle Erfahrung gemacht, dass wenn ich ein konkretes Anliegen in Bezug auf eine bestimmte Mitarbeitende habe, hier aktuell z.B. Frau Oberstaatsanwältin Devrim Ermis, eine Kontaktaufnahme über die Pressestelle unmöglich ist, mir aber auch alternativ keine Möglichkeiten eröffnet werden. Ausser der Empfehlung einen Anwalt zu konsultieren.

Und bis hin zu Weigerung mir ein lesbares Organigramm zukommen zu lassen.

Das unlesbare Organigramm auf das man mich verwies wurde nun sogar von der Webseite entfernt.

Ich füge es als Anlage bei, da ich rechtzeitig einen Screenshot gemacht habe.

Die Chance mich an Frau Ermis zu wenden oder an ihre/n Dienstvorgesetzte/n u.a. um eine Dienstaufsichts- oder Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen ist damit erschwert.

Erklären Sie mir deshalb doch bitte was dies mit Transparenz zu tun hat!? Ausserdem sollte doch gerade eine Staatsanwaltschaft bei Pressefragen ein gesundes Maß an Höflichkeit sowie Professionalität an den Tag legen sich u.a. an geltende Gesetze wie das Pressegesetz NRW zu halten.

Bitte erläutern Sie mir auch Ihren Teilsatz „… jetzt kommt keiner mehr hinter mir.“.

Ich denke allerdings, dass da noch jemand ist, das ergibt sich ja schon aus der Weisungsgebundenheit und daraus, dass sie ja berufen wurden und sich nicht selbst zum Leiter der Behörde gemacht haben. Insofern ist also auch eine Abberufung möglich.

Und um diese erste Kontaktaufnahme abzuschliessen möchte ich Sie bitten sich mit dem vielfach geäusserten Verdacht (der Ursprungsverdacht kommt von zwei Polizeibeamten im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs!!!) einer möglichen Erpressung des Duisburger OB zu beschäftigen. Diesbzgl. können Sie gerne Frau Ermis befragen oder auch mich oder auch Personen die ich Ihnen gerne benennen kann.

Ihre Aussagen in der WAZ klingen für mich so ernsthaft, dass ich vermute, Sie nehmen auch dieses Anliegen ernst und tun dies nicht ab wie anscheinend seit Jahren ihre KollegenInnen – zumindest einige davon – denen Sie nun vorgesetzt sind.

Ich hatte in der Sache übrigens bereits eine Einstellungsbeschwerde eingereicht, der anscheinend auch stattgegeben wurde, so dass der OB zu seiner Erpressung befragt wurde. Da er diese verneinte, was wenig verwunderlich ist (würde man dann doch sofort weiter ermitteln), wurde aber alles sofort wieder „abgeblasen“. Mir ist dies ehrlich gesagt zu zaghaft – um nicht zu behaupten zu auffällig zaghaft.

Ich hoffe von Ihnen kurzfristig eine umfassend erklärende Reaktion zu erhalten, ganz im Sinne Ihrer vielversprechenden Äusserungen in der WAZ, und verbleibe bis dahin

mit freundlichem Gruss

Michael Schulze

Herausgeber

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

 

Staatsanwaltschaft mauert in Bezug auf Oberstaatsanwältin Devrim Ermis! Warum nur?

Seit Tagen versuche ich herauszufinden wer die oder der direkte Vorgesetzte der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis ist. Grund dafür ist eine Presseanfrage bezugnehmend auf eine meiner Ansicht nach – und diese Ansicht teilen viele – umstrittene Äusserung die Ermis privat getätigt hat.

Ich veröffentliche hier einfach nur den gesamten Mailverlauf einschließlich bis heute Abend.

Daraus geht hervor um was es genau geht. Ich möchte den Namen der bzw. des Vorgesetzten wissen um ihre bzw. seine Ansichten zum möglichen Fehlverhalten der Oberstaatsanwältin zu erfahren.

Und was sie oder er zu tun gedenkt, wenn sich herausstellt, dass es sich tatsächlich um Fehlverhalten handelt. Wird ein Fehlverhalten verneint, wende ich mich an die Person eine Stufe in der Hierarchie höher usw. usf.

Der neue Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Gunnar Greiner ist bereits von mir in Kenntnis gesetzt worden. Eine Rückmeldung von ihm liegt mir derzeit noch nicht vor.

Hier nun der Mailverlauf (9 Schriftsätze) mit der Staatsanwaltschaft und es gibt immer noch kein „Ergebnis“:

Gesendet: Donnerstag, 14. Mai 2026 03:25

An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermiss

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage einen Vorgang betreffend der sich bereits im letzten Jahr, am 27. Juni 2025, im Golfclub Röttgersbach anläßlich einer Veranstaltung des Lions Clubs Hamborn zutrug.

Im Zusammenhang mit derzeitigen Recherchen von mir u.a. in Bezug auf eine mögliche Erpressung des Duisburger OB Sören Link bekam ich von einem Informanten gestern den Hinweis auf die vorgenannte Veranstaltung und eine Äusserung der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis im Zusammenhnag mit dem OB.

Ich gehe z.Z. noch davon aus, Frau Ermis war dort in privater Sache zugegen und nicht in beruflicher Angelegenheit. Die merkwürdige Äusserung erfolgte gegenüber dem Informanten, sie lautet wie folgt:

„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst. Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“

Ich bitte per Beantwortung meiner folgenden Fragen um Aufklärung des Sachverhalts. Sie lauten wie folgt und sind zwar an die Pressestelle gesandt, aber an Frau Ermis selbst gerichtet:

1. Waren Sie Frau Ermis am 27. Juni 2025 in Röttgersbach vor Ort, wenn ja privat oder beruflich?

2. Haben Sie den Satz …

„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst. Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“

… geäussert, wenn ja aus welchem Grund und mit welcher Absicht?

3. Wenn ja zu 2., bitte erklären Sie mir wieso Sie „Sören“ gesagt haben und nicht Herr Link oder Sören Link – duzen Sie sich mit ihm, stehen Sie sich beide nahe oder …?

4. Wenn ja zu 2., was haben Sie mit internen Verwaltungsvorgängen der Duisburger Verwaltung zu schaffen, wieso wissen Sie über gewisse Dinge Bescheid die bestimmte Personen betreffen, hat Herr Link Ihnen gegenüber Verwaltunsginterna sozusagen „ausgeplaudert“?

5. Wenn ja zu 2., weshalb hat Herr Link es nötig, dass Sie derart Partei für ihn ergreifen oder liegt die Notwendigkeit eher auf Ihrer Seite?

6. Ist es richtig, dass Amtsträger mit Ihrer Funktion und in Ihrer Stellung sich mit derartigen Äusserungen, die zudem offensichtlich nicht den Eindruck ordnungsgemässen Verhaltens vermitteln, selbst wenn sie privat geäussert werden, u.a. hinsichtlich der Wahrung von Objektivität womöglich dienstrechtlich fehlverhalten?

Nennen Sie mir bitte Ihren Dienstvorgesetzten. Danke.

Noch ein Hinweis: Mein Informant erklärte ausdrücklich, dass er zur Abgabe einer eideststattlichen Versicherung bzgl. der Richtigkeit seiner Angaben über den Vorfall jederzeit ohne Einschränkung bereit ist. Und zudem weitere ZeugenInnen benennen kann.

Und: Ich habe vorerst darauf verzichtet auf den Sachverhalt mit der angeblich nicht kriminellen Person – der Name dürfte Ihnen sofort einfallen – näher einzugehen. Auch diesbzgl. ergäben sich allerdings Fragen danach wieso eine Amtsträgerin sich derart pauschal äussert, auch privat, vor allem da mir über die Person wesentlich andere Sachverhalte bekannt sind. Diese Person derart in Schutz zu nehmen ist schon mehr als merkwürdig. Zumal sie nicht vor Ort zugegen war und da sie derzeit einer schweren Straftat beschuldigt wird. Ich muss wohl nicht dezidiert und ausführlich darauf eingehen, was solche Äusserungen, sollten sie getätigt worden sein, für einen Eindruck machen, da sie ebenfalls den nötigen professionellen Abstand vermissen lassen. Die gleichzeitige Herabwürdigung des Angesprochenen (… nur in Deiner Wahrnehmung …) ist ebenfalls irritierend.

Insofern halte ich es für geboten mir umgehend zu antworten um alles so klarzustellen, dass Schaden für das Ansehen des Rechtsstaats im Ganzen und für die Staatsanwaltschaft im Einzelnen abgewendet wird.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Herausgeber und Chefredakteur

 

Am 19.05.2026 um 12:17 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu können wir Ihnen jedoch keine Auskunft erteilen, da Frau Oberstaatsanwältin Ermiş nicht in dienstlicher Funktion an der Veranstaltung teilgenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

YYY

Staatsanwältin

Pressesprecherin

 

Gesendet: Dienstag, 19. Mai 2026 15:42

An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: Re: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis

Guten Tag Frau YYY,

und vielen Dank für die prompte Antwort.

Dieser entnehme ich bzw. deute ich so, dass Frau Ermis tatsächlich vor Ort war, dies wird von Ihnen nicht in Abrede gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich deutlich insistieren muss was Ihre Antwort letztlich bedeutet.

So kommt nicht zum Ausdruck wie Sie bzw. die Staatsanwaltschaft und Dienstvorgesetze von Frau Ermis mit dem Sachverhalt umgehen und mit dem Umstand, dass sich eine Oberstaatsanwältin privat derart über Personen äussert, dass eine Neutralität nicht mehr vermutet werden kann. Eine Neutralität der sie gemäß dem Legalitätsprinzip über dienstliche Handlungen auch privat verpflichtet ist.

Staatsanwälte sind Beamte bzw. stehen in einem beamtenähnlichen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und müssen auch privat ein Verhalten zeigen, das das Vertrauen in ihre Unparteilichkeit und Integrität nicht beeinträchtigt.

Da die Oberstaatsanwältin sich über eine Person geäussert hat, dafür kann ich mind. einen Zeugen benennen, und diese als „nicht kriminell“ bezeichnete, die aber bereits zu dem Zeitpunkt in mindestens einem Strafverfahren als Hauptbeschuldigter angeklagt (sog. „Baggerattentat“) war und ist.

Ausserdem hat sie geäussert, dass der OB von Duisburg mit bestimmten Verwaltungsangelegenheiten nicht befasst sei. Auch dies ist ein Indiz auf privat geäussertes mögliches berufliches Insiderwissen, denn z.B. das sog. Baggerattentat ist nicht losgelöst von Vorgängen im Zusammenhang mit Abteilungen bzw. Dezernaten der Stadt Duisburg.

Und:

Ich hatte die Presseanfrage zwar an die Preseabteilung gesandt aber ausdrücklich an die Frau Oberstaatsanwältin gerichtet. Insofern erwarte ich von ihr auch eine Auskunft.

Ich bitte Sie also Ihre Antwort neu zu verfassen bzw. Frau Ermis dazu zu bewegen mir zu antworten.

Und ich bitte Sie mir die Namen und Mailadressen von Dienstvorgesetzen der Frau Oberstaatsanwältin zu nennen. Danke.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Am 26.05.2026 um 12:18 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre Presseanfrage vom 14. Mai 2026 wurde durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg am 19. Mai 2026 beantwortet. Diese Auskunft ist – den von Ihnen angefragten Vorgang betreffend – abschließend.

Für Ihre weiteren mit E-Mail vom 19. Mai 2026 gestellten Fragen besteht keine Zuständigkeit der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg. Insoweit müssten Sie diese ggf. an Frau Ermiş persönlich oder die hierfür zuständigen Stellen richten. Eine Weiterleitung durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

YYY

Staatsanwältin

Pressesprecherin

 

Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2026 17:56

An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: ERINNERUNG: Re: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis

ERINNERUNG:

Guten Tag zurück,

dann übermitteln Sie mir bitte noch Namen und (Email-)Adressen der Dienstvorgesetzten von Frau OSta Ermis, was ich nun auch bereits zweifach erwünscht hatte.

Alternativ die Namen und (Email-)Adressen der von Ihnen erwähnten zuständigen Stellen.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Am 03.06.2026 um 09:39 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

es handelt sich bei Ihrem Anliegen nicht um eine Presseanfrage, so dass – wie bereits mitgeteilt – eine Zuständigkeit der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg nicht besteht.

Zudem sind wir nicht befugt, rechtsberatende Auskünfte zu erteilen. Es obliegt Ihnen selbst (ggf. unter Einschaltung eines Rechtsanwalts), die zuständige Stelle für Ihr Begehren zu ermitteln und ggf. zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

YYY

Staatsanwältin

Pressesprecherin

 

Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2026 14:57

An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: Re: ERINNERUNG: Re: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis

Guten Tag,

dann mache ich nunmehr daraus eine Presseanfrage.

Bitte geben Sie mir ein Organigramm über die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Hierarchien der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Zusätzlich merke ich ausdrücklich an: Ich erkenne nicht weshalb meine Presseanfrage (Frage nach Dienstvorgesetzten) keine Preseanfrage ist.

Hinweis: Ab sofort sende ich jede Presseanfrage (auch diese) per gesonderter Mail zur Kenntnisnahme an Herrn Dr. Greier.

Und, ich stelle meine Anfrage demnächst als Frage gemäss Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG). Bleibt diese unbeantwortet wende ich mich an die LDI.

Ob ich einen Anwalt hinzuziehe entscheide ich erst, wenn alle „normalen“ Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Am 03.06.2026 um 15:25 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage.

Das Organigramm der Staatsanwaltschaft Duisburg finden Sie auf unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

YYY

Staatsanwältin

Pressesprecherin

 

Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2026 18:37

Guten Abend,

wenn Sie dies meinen => https://www.sta-duisburg.nrw.de/behoerde/behoerdenvorstellung/behoerdenaufbau/index.php

dann ist es unbrauchbar. Deshalb hatte ich gezielt nochmals angefragt.

Die Namen etc. sollten schon lesbar sein und tatsächlich aufgeführt werden.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Hier noch zum Abschluss der heutige Screenshot von der Webseite (bzw. vom Organigramm der Staatsanwaltschaft) auf die obiger Link führt:

Man kann deutlich erkennen das teils Namen fehlen und viele Namen nicht lesbar sind.

Meiner Ansicht nach will man Zeit gewinnen und mich mürbe machen. Tja, dieses Verhalten kenne ich seit nunmehr über acht Jahren und die Abläufe sind immer die selben. Auskunfts-PingPong, „Wir sind gar nicht zuständig.“, langes Warten, ständige Ablehnungsschreiben, Infragestellen der Presseanfrage an sich, Empfehlung eines Rechtsbeistands („Sie können ja klagen.“), … usw. usf.

 

UPDATE vom 5. Juni 2026:

Das unlesbare Organigramm der Duisburger Staatsanwaltschaft (s.o.) wurde inzwischen von der Webseite entfernt. Es wurde jedoch nicht durch ein lesbares ersetzt.

 

Ratlos-OB? Anscheinend wehrt sich niemand so richtig gegen massivste Vorwürfe, oder?

Kürzlich veröffentlichte ich hier ein Schreiben eines renommierten Oberhausener Bausachverständigen. Ähnliche Schreiben von ihm mit nahezu identischem Inhalt, vor allem mit identischen vier Namen von ihm beschuldigter Personen, es handelt sich vier städtische Mitarbeitende, werden von ihm bereits seit mehreren Jahren an die Behörden verschickt. Und natürlich weiß unser OB davon. Doch nichts geschah – bisher. Womöglich wird es auch so bleiben, denn bisher hat sich noch niemand an den Oberhausener gewandt um ihn zur Rede zu stellen oder ihn gar anzuzeigen, zu verklagen etc. – was man eben so tut, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2026/05/22/baggerattentat-erpressung-von-link-private-aeusserungen-einer-top-juristin-und-nun-dieser-brief/

Für ihn steht nicht nur seine Reputation auf dem Spiel auch seine berufliche Existenz, denn falls es zu einem „Show Down“ käme, müsste er Beweise vorlegen und die dürfen nicht unfachmännisch oder gar fingiert sein.

Sind seine Gründe und vor allem seine fachlichen Argumente und Belege also dermassen schlagkräftig und überzeugend, dass die vier Beschuldigten und auch der OB, der eine schützende Fürsorgepflicht für sie an den Tag legen müsste, sich lieber zurückhalten? Anscheinend ist es so.

Die selben Vorwürfe sind auch von einer anderen Person geäussert worden. Auch gegen genau jene vier Mitarbeitende der Stadt. In diesem Fall hat der OB vermutlich eine Strafanzeige erstattet. Wegen übler Nachrede.

Hier der Beleg (nur Seite 1 von vier).

Passiert ist seitdem nichts, ausser dass der Beschuldigte der Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben gefolgt ist. Diese Stellungnahme ist so umfangreich und detailliert, dass sie den Rahmen an dieser Stelle sprengen würde. Ich verzichte deshalb auf die Veröffentlichung. Und auch in diesem Fall scheut, wie im Fall des Oberhausener Sachverständigen, diese Person, hier sozusagen als Gegen-Beschuldigter, die Konfrontation nicht.

Die Vorwürfe die den vier leitenden Stadtangestellten gemacht werden sind identisch. Vor allem geht es um vielfaches Fehlverhalten in bezug auf ein Grundstücksgeschäft, eine Bestandsimmobilie und damit verbunden um Machenschaften die eher in einer Bananenstadt (Bananenrepubklik) zu finden sein dürften – u.a. das sogenannte „Bagger-Attentat“ und dessen Folgen. Aber, das sei auch gesagt: Es gilt bislang für alle vier und sonstigen Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Aber es kommt noch besser. Einem hochrangigen Mitglied der Leitungsriege der Stadt wird nachwievor eine mögliche Erpressung von Sören Link vorgeworfen. Diesbezüglich gibt es auch eine Strafanzeige – angeblich auch initiiert von Sören Link – die bereits ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.

Ich hatte ja u.a. schon berichtet, dass ich persönlich in der Sache eine Einstellungsbeschwerde eingelegt hatte um die Staatsanwaltschaft zu veranlassen weiter gegen die beschuldigte Person (also den möglichen Erpresser / die mögliche Erpresserin) zu ermitteln. Deshalb wurde kürzlich bereits von der Polizei ein Gespräch mit Link geführt, der mir persönlich dazu keine Angaben machen will, bei dem er eine Erpressung seiner Person verneinte.

Die Staatsanwaltschaft schrieb mir daraufhin kurze Zeit später, dass meine Beschwerde somit ins Leere laufe.

Hier also der Brief der Staatsanwaltschaft an die Person gegen die nun ermittelt wird, weil sie einem/r leitenden Stadtangestellten die Erpressung Links vorwirft.

 

Ich gebe zu, die Sache ist äusserst komplex und teils bizarr, zumal ich auch noch einen Mailschriftwechsel  zwischen einem Duisburger Anwalt und einer Mülheimer Anwältin vorliegen habe, in dem es genau um diesen Sachverhalt, „mögliche Erpressung von Link“, geht. Erwähnt werden u.a. zwei Polizisten.

Beide Anwälte habe ich bereits um Stellungnahmen gebeten, bisher  gab es jedoch noch keine Reaktion. Wie gesagt, in dem Mailwechsel geht es u.a. auch um jene zwei Polizisten die die Sache mit der Erpressung ins Spiel brachten.

Genau diese Äusserung im Rahmen eines polizeilichen Aufklärungsgesprächs, also von Polizeibeamten, waren für mich Anlass a) zu recherechieren und b) die oben erwähnte Einstellungsbeschwerde zu verfassen.

Polizisten sind ja keine „Irgendwers“ die blöde rumplappern um sich wichtig zu machen. Wenn doch, dann hätten wir auch diesbzgl. ein ECHTes Problem bzw. die Polizei hätte eins – und zwar in bezug auf ihr Renommee und ihre Glaubwürdigkeit.

Nun habe ich bei der Polizei dahingehend angefragt mir sämtliche Einzelheiten dieses Aufklärungsgespräches mitzuteilen. Bisher habe ich auch dazu noch keine Reaktion.

Dass Link eine Erpressung verneint dürfte übrigens naheliegend sein. Wobei dies auch nur meine Vermutung ist. Würde Link nämlich eine Erpressung seiner Person zugeben, müsste er wohl die näheren Umstände erläutern, denn es handelt sich um ein Offizialdelikt, dass verfolgt werden muss.

Diese Umstände könnten ja im Zweifel noch ganz andere Dinge offenbaren, also gibt es keine Erpressung, laut seiner Aussage, und damit ist die Sache erledigt.

Tja, das sehe ich ganz anders. Aber wie bereits mindestens einmal erwähnt, es gilt für alle Beteiligten, also auch für Link, die Unschuldsvermutung.

Selbst wenn es (mir) schwerfällt.

Und noch etwas. Vor allem gehen wegen all der Beiträge auf DUISTOP so viele -zugeben auch anonyme- Infos zur Sache ein, interessanterweise auch viele aus Düsseldorf, vergessen wir nicht der NRW-Wahlkampf hat längst begonnen, dass es sicherlich noch viel mehr Infos und Bewegungen geben wird.

Achja, die AfD hält sich übrigens extrem zurück was das Thema betrifft. Dafür sind einige CDUler und SPDler ziemlich eifrig bemüht mir einerseits Infos zukommen zu lassen und andererseits zu behaupten ich sei nicht ganz dicht.

Das nenne ich mal eine explosive Mischung. So muss es sein. Yeah.

Manch eine/r wird aber in Wirklichkeit sicherlich bereits kräftig überlegen für welche Seite er sich letztendlich entscheiden soll. Yeah-Yeah. Die Uhr tickt: Tick-Tack.

Doch u.a. Ratsleute sind grösstenteils eine spezielle Art Mensch. Die warten ab bis irgendjemand was tut um dann, wenn’s gut läuft, zu sagen, dass sie genau das auch gerade tun wollten. Im Fall einer möglichen Erpressung ist es längst an der Zeit Link mal zur Rede zu stellen was da genau läuft. Ich kann gerne mit Tipps helfen.

Das gilt meines Erachtens auch für Mahmut Oezdemir.  Er soll angeblich und vermutlich frohlockt haben als er erfuhr möglicherweise etwas gegen Link in der Hand zu haben. Was mit den oben geschilderten Vorgängen zu tun haben soll. Ich habe bei ihm dazu mehrfach angefragt, es kam keine Reaktion. Wen wundert’s? Wie formulierte Paul Watzlawik doch so treffend:

Man kann nicht nicht kommunizieren.

Wer übrigens jetzt immer noch meint ich würde mir das alles ausdenken, dem präsentiere ich nochmals diesen Brief von einer weiteren Person, den ich bereits ausreichend umfänglich vor etlichen Tagen kommentiert hatte.

Komisch, gegen den Verfasser dieses Briefes – trotz identischem Vorwurf – gibt es meiner Kenntnis nach bisher keine Strafanzeige.

 

„Baggerattentat“-UPDATE

In den letzten Wochen und vermehrt in den letzten Tagen hatte ich diverse unschöne Vorfälle thematisiert die letztendlich auf einen wesentlichen Ursprung zurückzuführen sind. Ich erspare Ihnen hier die sehr vielen feinen Details und erwähne daher nur das Wesentliche.

Im Prinzip geht alles zurück auf einen Umbau bzw. eine Sanierung der Arnold-Overbeck-Strasse. Dazu habe ich dem Bebauungsplan der Stadt von 2014 eine Karte entnommen die ich hier veröffentliche.

Das sozusagen äusserst umstrittene Objekt habe ich „leuchtend gelb“ umrandet.

Sie sehen in diesem gelben Feld einen Bereich links, der in der Legende als neues Gewerbegebiet markiert wird. Und rechts davon sehen sie in grau einen bestehenden Gebäudekomplex. Dabei handelt es sich um die ehemalige und inzwischen seit 2012 denkmalgeschützte Brotfabrik Overbeck. Die Gebäude werden aktuell bewohnt.

Ziemlich heftige Auseinandersetzungen gibt es bis heute anhaltend zwischen dem Besitzer des Geländes links und den Bewohnern rechts. Das in der Überschrift erwähnte sogenannte Baggerattentat – auch schon in den letzten Jahre einige Male in andere Medien thematisiert (u.a. von Eva Arndt in der WAZ im März d.J.) – ereignete sich auf dem Gebiet  links (innerhalb meiner gelben Umrandung lila eingefärbt). Dort stand ehemals ein Wohngebäude welches bewohnt wurde als man morgens mit Baggern begann das Haus abzureissen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Bewohner sogar noch im Haus.

Zu der Angelegenheit habe ich inzwischen zwei umfängliche Antworten auf meine Presseanfragen an das Amtsgericht Ruhrort erhalten. Dort wurde das Strafverfahren eröffnet.

Diese Antworten will ich hier zum Besten geben.

Ich erwähne vorab noch dies hier:

Weitere Beiträge von mir, wie jene zur möglichen Erpressung von OB Link, zur umstrittenen privaten Äusserung einer Oberstaatsanwältin, zu einem Brief in dem ein Oberhausener Baugutachter einige Verantwortliche aus der Verwaltung namentlich beschuldigt, stehen in teils unmittelbarem Zusammenhang mit dem Baggerattentat, den Beschuldigten, dem Erwerb des Grundstücks, der anhaltenden Streitereien zwischen dem Erwerber und der in der alten Botfabrik nebenan weiter wohnenden Familie, dem OB und einigen seiner Untergebenen, m.a.W. leitenden Mitarbeitenden im Rathaus.

So deuten Informationen daraufhin, dass dem Erwerber des Grundstücks (s.o. lila eingefärbt) dieses von der Stadt vermutlich für rund 150.000 EURO verkauft wurde, während aber ein anderer Interessent vorher bereits einen drei Mal höheren Betrag angeboten hatte. Ich versuche nun herauszufinden ob ein Anfangsverdacht auf Untreue zu Ungunsten der Stadt und damit den Steuerzahlenden gegeben sein könnte. Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.  Es kann sich um ein im Rahmen des Vergaberechts getätigten Verkauf gehandelt haben, der an bestimmte Auflagen seitens der Stadt gebunden ist. Inwieweit diese nachvertraglich erfüllt wurden und werden sei b.a.w. dahingestellt. Auch hierzu dürfte ich vom OB wie gewohnt keine Antworten bei einer Nachfrage erhalten. Was meinerseits erneut den Verdacht nahelegt, dass man (er) bestimmte Dinge lieber nicht preisgeben will, warum auch immer.  Wenn ich dies dann mit dem Verdacht einer möglichen Erpressung kombiniere, fallen mir spontan eine Menge Szenarien ein.

Bei all dem kumuliert sich übrigens für mich mein genereller Vedacht, dass eben doch nicht alles rechtens zugeht in Duisburg, was der OB uns allen gerne weismachen will. Erhebliche Zweifel sind also angebracht. Inzwischen ist ein weiteres interessantes Schriftstück zum Erpressungskomplex aufgetaucht. Ein Mailwechsel zwischen zwei Anwaltskanzleien in denen erneut zwei Polizisten mit anscheinend mehr Infos als normalerweise eine Rolle spielen. Darin erwähnt auch ein leitender Angestellter der Stadt der eben jene Polizisten möglicherweise wegen übler Nachrede angezeigt hat. Ich recherchiere dazu noch.

Ferner reichen die Dunstkreise einiger beteiligter Personen weit in die Verwaltung, in die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie in private Zirkel, Organisationen und Institutionen hinein. Merkwürdig ist z.B., dass meine Pressseanfrage bzgl. der oben erwähnten Oberstaatsanwältin bereits 2mal lapidar abgewiesen wurde und man mir partout anscheinend auch den Namen ihres bzw. ihrer direkten Vorgesetzen nicht nennen will. Es wird wohl auf Zeit gespielt, vermute ich. Ein für mich ziemlich merkwürdiges Dienst- und Rechtsverständnis für eine Staatsanwaltschaft.

Ausserdem wundere ich mich sehr darüber, das hat jetzt mit diesem Fall nichts zu tun, wohl aber mit mir,  dass meine Strafanzeige wegen Untreue gegen Verantwortliche der Gebag (Anlaß ist die hohe Auszahlung an Ex-Gebag-Boss Wortmeyer nach seinem mysteriösen Ausscheiden 2024) die ich am 17. April per Post sendete bis heute nicht angekommen ist.

Zurück zum eigentlichen Thema. Hier als UPDATE und Zusammenfassung meine Fragen an das Amtsgericht Ruhrort, in denen es primär um den Strafprozess anläßlich des Baggerattentats geht.

 

1. DUISTOP-Anfrage inkl. Antworten:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bezugnehmend auf die dortige Presseanfrage datierend auf den
12.05.2026 zum hiesigen Strafverfahren mit dem Aktenzeichen […] kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:

1) Ist meine Beschreibung der Umstände soweit korrekt?

Ihre Ausführgen zitiert:

„Gemäß der mir bisher vorliegenden Informationen geht es um einen
Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bzw. Verantwortlichen einer
Straftat die als sog. „Baggerattentat“ bezeichnet wird. Bereits am 27.
Januar 2022, also vor über vier Jahren, soll der Mann maßgeblich
angeordnet haben ein Haus abzureissen in dem noch Menschen
wohnten und sich auch gerade darin aufhielten.“

Hierzu wie folgt:

Mit Anklage datierend auf den 05.12.2023 wir den Angeklagten L. und
W. vorgeworfen gemeinsam mit einem gesonderten Verfolgten am
27.01.2022 auf der Arnold-Overbeck-Straße 64 in 47139 Duisburg
trotz Kenntnis des Umstands, dass sich in dem gegenständlichen
Gebäude noch Personen befunden haben sollen, Abriss arbeiten
vorgenommen zu haben und diese Personen dadurch gefährdet zu
haben. Dabei sollen die Angeklagten die Abrissarbeiten fortgesetzt haben, obwohl die Personen sie darauf aufmerksam gemacht haben sollen, dass sie sich noch im Haus befinden.

Ihre Ausführungen zitiert:
„Anscheinend entzog sich der Mann seitdem immer wieder einer Verhandlung vor Gericht weil er Atteste vorlegte. Zuletzt durch ein Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz im ausser-europäischen Ausland. Wobei genau jenes letzte Attest angezweifelt wurde. Der betreffende Arzt/Mediziner konnte nicht „ermittelt“ werden. Weshalb am 27. März 2026 ein sog. Sitzungshaftbefehl ausgestellt wurde und zwar von Frau Richterin Busche aus Ruhrort. Dieser Haftbefehl wurde dann aber am 22. April 2026 (Aktenzeichen […]) wieder aufgehoben. Von wem genau ist mir nicht bekannt. Ebenso nicht die Begründung für die Aufhebung.“

Hierzu wie folgt:
Das vom Verteidiger des Angeklagten L. eingereichte Attest zur krankheitsbedingten Entschuldigung des Angeklagten L. für den am 27.03.2026 anberaumten Hauptverhandlungstermin soll von einem Arzt aus Marokko stammen. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hiesigen Ausführen zur dortigen Frage zu Ziffer 4) verwiesen.

2) Wer hat den Sitzungshaftbefehl aufgehoben und warum?

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg Ruhrort vom 27.03.2026 wurde mit Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 22.04.2026 aufgehoben.
Zur Begründung hat das Landgericht in seinem Beschluss ausgeführt, dass die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Hauptverhandlungshaft nicht vorgelegen hätten. Das für einen solchen Sitzungshaftbefehl erforderliche unentschuldigte Ausbleiben habe sich nicht feststellen lassen. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben eines Angeklagten entschuldigt sein kann, hat das Gericht diesen durch Ermittlungen im Freibeweisverfahren nachzugehen. Erforderlich ist hierfür die sichere Feststellung, ob die Entschuldigung unwahr ist; der bloße Verdacht genügt
nicht, um das Ausbleiben als unentschuldigt zu bewerten.
Nach diesen Grundsätzen reichen angeführte Zweifel an der Echtheit des von dem Angeklagten vorgelegten ärztlichen Attests nicht, um ein unentschuldigtes Ausbleiben des Beschwerdeführers anzunehmen. Selbst wenn Zweifel an der Echtheit des Attests bestehen, konnte weder das Amtsgericht noch die Kammer sicher feststellen, dass die Entschuldigung des Beschwerdeführers unwahr ist. Auf dieser Grundlage gehen die bloßen Zweifel nicht zu Lasten des Beschwerdeführers und rechtfertigen den Erlass eines
Sitzungshaftbefehls nicht.
Für etwaige ergänzende Fragen betreffend den Beschluss des Landgerichts wird ersucht sich an den insoweit zuständigen Pressedezernenten des Landgerichts Duisburg zu wenden.

3) Wie oft wurden bereits Verhandlungstermine angesetzt die sozusagen platzten, weil der Beschuldigte sich per Atteste oder sonst wie „entschuldigen“ liess?

Der Angeklagte L. ließ sich zu drei der insgesamt sieben anberaumten
Hauptverhandlungstermine durch ärztliches Attest entschuldigen. Namentlich zu selbigen am 16.10.2024, 17.10.2025 sowie am 27.03.2026.
Die übrigen Hauptverhandlungstermine wurden auf Grund von Verhinderungen des Verteidigers sowie der Richterin verschoben.

4) Wurde der Verdacht auf ein zuletzt möglicherweise fingiertes Attest überprüft, wurde der betreffende Arzt/Mediziner im Ausland also kontaktiert um die Richtigkeit des Attests zu bestätigen?

Das hiesige Gericht hatte gegen den Angeklagten L. mit Beschluss vom 27.03.2026 Sitzungshaft angeordnet, da es erhebliche Zweifel an der Echtheit des Attestes hatte. Zur Begründung hat das Gericht unter anderem angeführt, dass in der Adresszeile unten, sowie im arabischen Teil des Briefkopfes hieroglyphenartige Schriftzeichen zu erkennen gewesen seien, welche keine Sprache hätten zugeordnet werden können. Zudem sei in dem Attest keine Telefonnummer angegeben gewesen. Darüber hinaus habe eine Recherche des Gerichts bei Google keinen Treffer zu dem im Attest genannten Arzt
ergeben. Ebenso sei das im Attest genannte Medizincenter über Google nicht auffindbar.

Des Weiteren würde die im Attest genannte Anschrift nicht existieren. Indes habe das Gericht im Internet verschiedenste „Attestvorlagen“, welche dieselbe Anschrift, den gleichen Briefkopf und die gleichen hieroglyphenartigen Schriftzeichen wie das eingereichte Attest enthalten, gefunden. Im Beschluss über die Nichtabhilfe der Beschwerde durch das hiesige Gericht wurde ergänzend angeführt, dass das mit Beschwerdeschrift eingereichte Foto des Praxisschildes des attestierenden Arztes eine andere Anschrift als selbige im Attest vom 25.03.2026 zeige, weder die auf diesem angegeben Anschrift, noch die Telefonnummer bei Google einen Treffer ergeben habe und, dass die Richterin zu den üblichen Geschäftszeiten am 08.04.2026 um 11 Uhr vergeblich versucht habe den Arzt über die
auf dem Praxisschilde abgebildete Telefonnummer zu erreichen.

5) Warum wird kein amtsärztliches Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz in Duisburg/Deutschland verlangt?

Die ordentliche Dezernentin hat den Angeklagten im Rahmen der Ladung zur
Hauptverhandlung am 27.03.2026 darauf hingewiesen, dass zur Entschuldigung wegen Krankheit nur noch ein amtsärztliches Attest akzeptiert wird.

6) Ist eine Verjährung zu befürchten, wenn ja, ab wann?

Die absolute Verjährungsfrist beträgt nach hiesiger Kenntnis 10 Jahre ab Tattag.

7) Informanten berichten mir von politischer Einflussnahme auf die gesamte
Angelegenheit, ist dies ausgeschlossen?

Im hiesigen Gericht ist nichts über eine „politische Einflussnahme“ bekannt. Es wird insoweit auf die richterliche Unabhängigkeit hingewiesen.

8) Kann der Beschuldigte nicht für die Zeit seiner Krankschreibung durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden um das Verfahren in einem vertretbaren Zeitrahmen entsprechend abzuschliessen, auch mit Blick auf die Opfer?

Die Leitung des Strafverfahrens obliegt der zuständigen Richterin in unabhängiger Entscheidung. Für eine Vertretung des Angeklagten in der Sache ist es indes erforderlich, dass der Verteidiger dazu bereit ist den Angeklagten in der Sache zu vertreten. Im Übrigen ist eine Verhandlung ohne den Angeklagten nach § 232 StPO nur möglich, soweit dieser eigenmächtig, d. h. insbesondere unentschuldigt, ausbleibt (vgl. BeckOK StPO/Gorf, 59.Ed. 1.4.2026, StPO § 232 Rn. 3). Soweit er entschuldigt ausbleibt ist dies nicht möglich.

9) Kann eine Vernehmung des Krankgeschriebenen nicht teils ausserhalb des Gerichts erfolgen?

Der Angeklagte hat nicht nur das Recht in der Hauptverhandlung eine etwaige Einlassung (von dort angeführte „Vernehmung“) abzugeben. Er hat auch das Recht während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein, sich zu informieren und nach Zulassung Fragen zu stellen.

10) Wurde eventuellen Hinweise nachgegangen, die Informanten mir gegenüber berichten, dass der Beschuldigte trotz Krankschreibung im
Krankschreibungszeitraum einer schweren körperlichen Tätigkeit nachging?

Auf Grund dieser Angaben wurden dem Angeklagten L. mitgeteilt, dass bei einer etwaigen zukünftigen erkrankungsbedingten Verhinderung ausschließlich ein amtsärztliches Attest akzeptiert werden würde.

Ich hoffe Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.
Für etwaige Rückfragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Richter am Amtsgericht XXX als Pressesprecher

 

Und hier die 2. DUISTOP-Anfrage inkl. Antworten:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte entschuldigen Sie meine urlaubsbedingt verzögerte Antwort. Auf
Ihre Anfragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen:

Zu 1.: „Ihrer Antwort (Anmerkung: gemeint ist die erste Antwort, s.o., 1. DUISTOP-Anfrage) entnehme ich, dass zwischen der Tat
(dem sog. Baggerattentat) und der Eröffnung des Strafverfahrens fast
zwei Jahre vergingen. Können Sie mir bitte beschreiben woran das lag,
denn immerhin ist bei solchen schweren Straftaten das Gericht
gehalten ein Verfahren nicht all zu lange hinauszuzögern?“

Die Akte nebst Anklage vom 05.12.2023 ging am 08.12.2023 beim
hiesigen Gericht ein. Sodann wurde die Anklage zur Stellungnahme an
die Parteien versandt und mit Beschluss vom 07.05.2024 wurde
selbige zur Hauptverhandlung zugelassen und zugleich erstmals
Termin zur Hauptverhandlung am 25.09.2024 bestimmt.

Zu 2.: „Da meine Beiträge regelmässig von sehr vielen Menschen
gelesen werden gab und gibt es bereits Reaktionen und Vermutungen
dahingehend, dass das Verfahren an sich „verschleppt“ werden sollte
und soll. Können Sie dies gänzlich ausschliessen?“

Bisher wurden die Hauptverhandlungstermine aufgrund entschuldigter Verhinderungen der Beteiligten (Gericht, Angeklagte, Verteidiger) verlegt.

Zu 3.: „L., einer der Hauptbeschuldigten, soll im juristischen Sinne zudem kein gänzlich Unbekannter sein. Diesbzgl. wüsste ich gerne wieviele sonstige Strafanzeigen gegen L. erstattet wurden, aus welchen Gründen und welche der Anzeigen zu Ermittlungen und Verfahren wurden sowie ob L. vorbestraft ist und wenn ja in Bezug auf welche Tat(en) bzw. welche Verurteilung(en)?
Auch hierzu gibt es bereits zahlreiche Reaktionen und Vermutungen aus der Leserschaft, dass es sich u.a. um eine sehr grosse Zahl (>70) an Ermittlungen und Verfahren gab und teils noch gibt.“

Es ist hier nicht bekannt, ob gegen den Angeklagten L. weitere Ermittlungsverfahren geführt werden. Es wird insoweit ersucht sich an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden.

(Anmerkung: Eine weitere Anfrage von DUISTOP diesbzgl. ist noch nicht erfolgt.)

Im Übrigen wird mitgeteilt, dass eine Bundeszentralregisterauskunft betreffend den Angeklagten L. vom 05.03.2026 keinerlei Eintragung enthält. Der Angeklagte ist nach hiesiger Erkenntnis folglich nicht vorbestraft.

Zu 4.: „Kann ich und wenn ja, wie kann ich Akteneinsicht in das Strafverfahren (Baggerattentat) erhalten?“

Das Gericht hat Verständnis für das berechtigte Informationsinteresse der Presse. Ein allgemeines presserechtliches Akteneinsichtsrecht besteht nach § 147 StPO indes nicht.
Soweit möglich, können Ihnen jedoch allgemeine Informationen zum Stand und Gegenstand des Verfahrens im Rahmen der zulässigen Presseauskunft erteilt werden.
Gerne können Sie hierzu weiter konkrete Fragen stellen.

Zu 5.: „Wird regelmässig festgehalten wer Akteneinsicht beantragt hat, die Einwilligung erhalten hat und Akteneinsicht genommen hat?“
Dies wird festgehalten.

Ein neuerlicher Hauptverhandlungstermin wurde bislang noch nicht bestimmt. Das Gericht wird Sie informieren, sobald dieser bestimmt wurde.

Da die Hauptverhandlung öffentlich ist, können Sie dieser selbstverständlich als Zuschauer beiwohnen. Film- sowie Tonaufnahmen sind während der Hauptverhandlung gesetzlich verboten. Indes wird die ordentliche Dezernentin Ihnen sowie etwaigen weiteren Pressevertretern vor Beginn der Hauptverhandlung die Möglichkeit geben Filmaufnahmen zu tätigen.
Es handelt sich um ein Verfahren vor dem (Einzel-)Strafrichter. Derzeitige ordentliche Dezernentin ist die Richterin am Amtsgericht Busche.

Der Unterzeichner hofft damit alle Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX als Pressesprecher

 

 

SAD: Rechtzeitig vor der Wahl angeblich „gestärkt“ aber was ist wirklich dran?

Auf seinem privaten FB-Account gab Sören Link im Frühjahr 2025 – also vor genau einem Jahr – bekannt, dass der SAD – Städtischer Aussen-Dienst – enorm gestärkt würde. Nicht nur die cleveren unter Ihnen dürften schon damals gemwerkt haben, falls Sie das überhaupt mitkriegten, dass dies ein Schachzug war der ihm beim OB-Wahlkampf helfen sollte.

https://www.facebook.com/LinkfuerDuisburg/posts/hinschauen-und-handeln-wir-st%C3%A4rken-das-duisburger-ordnungsamt-und-sorgen-f%C3%BCr-meh/1083036650305819/

Um was es beim SAD genau geht erfahren wir hier:

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/sad-wir-stellen-uns-vor

Und hier eine typische Job-Ausschreibung:

https://karriere.nrw/stellenausschreibung/d12d384b-6bba-4b83-960f-9e33ca095dbe

Recherchiert man zum SAD wird einem ziemlich schnell klar, dass der Einstieg dort relativ simpel ist. Teils muss man lediglich eine beliebige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen was einem typischen Quereinstieg gleichkommt.

Der Bedarf an Leuten ist anscheinend hoch, ob es mit der Qualifikation der Leute ebenso gut bestellt ist, sei vorerst dahingestellt.

Warum die octeo, eine Tochter der DVV und damit eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die vom SAD ausgeführten Leistungen nicht ausführt oder umgekehrt (zumindest teilweise, also im Sicherheitsbereich) leuchtet mir auch noch nicht ein. Man nimmt sich ja quasi das Personal gegenseitig weg. Oder es geht um rechtliche Hürden – siehe weiter unten!

Zur Qualifikation aus dem Jobprofil mal dies hier zum Nachdenken. Gefordert wird u.a.:

    • vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht oder die Bereitschaft, sich die erforderlichen Kenntnisse kurzfristig anzueignen
    • Kenntnisse im VwVfG NRW, VwVG NRW, OWiG, StPO, StGB, JuSchG, LHundG, LImschG, GastG, GewO, MG NRW, KrWG und in der Sicherheits- und Ordnungsverordnung oder die Bereitschaft, sich die erforderlichen Kenntnisse kurzfristig anzueignen

Klingt ja fantastisch und äusserst fragwürdig. Fantastisch weil die Leutchen ja dann also richtig was draufhaben. Fragwürdig weil die Kürzel wie z.B. StGB für ziemlich komplexe Vorschriften und Verordungen sowie Gesetze gelten.

Und mit „kurzfristig anzueignen“ ist was genau gemeint?

Ganz ehrlich, das kann gar nicht funktionieren. Insofern gehe ich davon aus, dass die Job-Beschreibung ein Wunsch ist, während die Wirklichkeit aber ganz anders aussieht.

Auch die Befugnisse sind extrem fragwürdig:

 

  • Personen festhalten, um deren Identität zu prüfen
  • Platzverweise erteilen
  • Personen in Gewahrsam nehmen
  • Personen fesseln
  • bei körperlichen Übergriffen Pfefferspray anwenden
  • Personen durchsuchen
  • Sachen durchsuchen
  • Wohnungen betreten und durchsuchen
  • Dinge sicherstellen, verwahren, verwerten und eben auch vernichten

 

Ich glaube, dass mir kaum jemand vom SAD, bevor er meine Wohnung betritt, erläutern kann welche Rechte bei dem Vorgang alle betroffen sind.

Auf der städtischen Webseite wird auch nicht erläutert auf welcher Grundlage das alles möglich ist.

Was sagt denn die Rechtsprechung?

Eine fremde Wohnung darf gegen den Willen des Bewohners grundsätzlich nur von staatlichen Organen (wie Polizei oder Staatsanwaltschaft) und Gerichtsvollziehern betreten und durchsucht werden. Dies erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss (Durchsuchungsbeschluss) oder „Gefahr im Verzug“. Für Privatpersonen ist dies ohne Zustimmung strafbar (Hausfriedensbruch).

Tja, ich erkenne nicht, dass Leute vom SAD befugt sind.

Ah, wie so oft gibt es da einen „Kniff“.

In vielen Bundesländern (wie z. B. in NRW nach dem OBG in Verbindung mit dem PolG NRW) gilt der Ordnungsdienst als Vollzugsorgan der Gefahrenabwehrbehörde. Das bedeutet: Liegt eine akute Gefahr vor, greifen dieselben Paragrafen wie bei der Polizei.

Okay, also bei akuter Gefahr, wer auch immer diese akut feststellt, darf auch der SAD in meine Wohnräumlichkeiten eindringen.

Und er darf es zur Abwehr erheblicher Störungen.

Aber: Durchsuchen geht auch nur mit gültigem Durchsuchungsbeschluss von einem Richter.

So weit so fragwürdig.

Wer ist nun tatsächlich beim SAD angestellt und darf quasi all die tollen Sachen mit uns machen?

Das habe ich Sören Link mal gefragt. Hier meine aktuelle Presseanfrage an ihn:

Guten Morgen Herr Link,

ich habe folgende Presseanfrage zum SAD:

1. Wieviele Leute sind derzeit beim SAD beschäftigt und wieviele sucht der SAD zur Zeit (= offene Stellen)?

2. Wieviele davon sind angestellt und wieviele verbeamtet?

3. Wieveile werden als sog. Quereinsteiger, also ohne typische Verwaltunsgausbildung, beschäftigt?

4. Wie hoch ist die jährliche Fluktuation?

5. Was macht der SAD im Sicherheitsbereich anders als die octeo?

6. Gerade Sicherheitsdienste gelten inzwischen vielfach als niederschwellige Eintrittsbereiche für kriminelle Unterwanderung, wie ist Duisburg diesbzgl. gewappnet?

Vielen Dank für eine schnelle Beantwortung meiner Fragen.

Achja, es wäre schön, wenn Sie meine inzwischen über 1.000 Presseanfragen seit dem Mai 2018 auch endlich mal alle beantworten würden.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Wird der OB wirklich erpresst? Update und erneute Anfrage an Sören Link.

Dass unser über alles geliebter und bewunderter OB möglicherweise erpresst wird, hatte ich hier bereits zum Thema gemacht. Und dafür habe ich auch sofort genügend Häme der bekannt-markanten Art einstecken müssen. Den Vorwurf ich wäre ein Verschwörungschwurbler hat man mir schon gemacht, als es das Wort im inflationären Gebrauch (wie seit Corona) noch gar nicht gab. Der Vorwurf kam damals übrigens aus Links direktem Umfeld. Und damals nur weil ich Fragen gestellt hatte. Leider wie heute, Jahre später, immer noch diese besonders nervigen Fragen. Verdammt, ich kann gar nicht anders.

Okay, kommen wir zum eigentlichen Anlaß dieses Beitrags. Ganz unten füge ich nochmals das Schreiben bei, was mich dazu veranlasste an eine mögliche Erpressung von Link nicht nur zu glauben. Eigentlich habe ich das Gefühl, dass da irgendetwas mit dem OB nicht mit rechten Dingen zugehen könnte und kann schon seit sehr langer Zeit. Mir über so einen langen Zeit nicht zu antworten ist ja irgendwie auch eine Leistung. Und kann einen einfachen Grund haben. Erstens, Link will einfach nicht antworten weil er mich blöd findet und verstösst damit locker gegen alle demokratischen Grundsätze sowie gegen geltende Gesetze. Das habe ich bereits zigfach hier erläutert. Zweitens könnte der Grund sein, dass er wirklich etwas zu verheimlichen hat. Ich tippe auf „zweitens“ – wer hätte das gedacht!?

Damit einher geht also auch meine Vermutung, dass es Mitwissende gibt, Leute die Dinge wissen die dem OB sozusagen auf die Füsse fallen könn(t)en, wenn sie denn öffentlich bekannt werden.

Schwupps haben wir einen direkten Zusammenhang mit einer möglichen Erpressung.

Link hat übrigens auf meine Anfrage zu dem Brief (s.u.) nicht reagiert, und er hat den Verfasser, den er persönlich kennt, weil er ihn mit einer Ehrung selbst ausgezeichnet hat, nicht darauf angesprochen, nichts.

Link hat übrigens auch nicht reagiert als ich ihn fragte ob möglicherweise der Ex-Gebag-Boss Wortmeyer von Vorgängen weiß, die, ich formuliere es mal diplomatisch, nicht ganz so astrein gelaufen sind. So gab es ja u.a. mindestens einen anonymen Brief mit entsprechenden Andeutungen. Ich berichtete bereits mehrfach.

Wortmeyer erhielt übrigens nach seinem fixen Abgang noch eine Viertelmillion = 250.000 EURO. Anlaß für mich eine Strafanzeige wegen Untreue gegen etliche Personen zu erstatten. Diesbzgl. gibt es übrigens noch nichts Neues.

Nun habe ich gestern erfahren, dass Link angeblich kürzlich von maßgeblicher ermittelnder Stelle „befragt“ wurde ob er denn erpresst würde. Man hat also bei den zuständigen Stellen für die Strafverfolgung möglicherweise doch einen Verdacht, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Dies könnte auch mit einer gewissen Einstellungsbeschwerde von mir zu tun haben oder aber auch mit meinen Fragen an eine Oberstaatsanwältin die Link in privater Runde eines Lions Clubs, laut eines Zeugen mir gegenüber, besonders in Schutz nahm. Ebenso, und zwar in fast einem Satz durchgehend, wie einen Hauptbeschuldigten in einem noch laufenden Strafprozess. Der Mann sei nicht kriminell wurde laut „meines“ Zeugen von ihr behauptet.

Suppi, wenn eine Oberstaatsanwältin in privater Runde sozusagen Urteile fällt und auch von Links Amtsgeschäften mehr weiss als er womöglich selbst. Bei der Äusserung sollen mehr als 20 Leutchen zugegen gewesen sein und niemand, ausser einer Person, ist aufgefallen was geschah um mal nachzufragen wie sich sowas mit dem Amtseid etc. verträgt? Ich empfehle den Lions Club also nur bedingt.

Die Staatsanwaltschaft schrieb mir gestern übrigens, dass sie in dieser Angelegenheit auf meine Anfrage nicht antworten könne, weil die Sache privat gewesen wäre. Darauf insistierte ich sofort mit dem Hinweis welche besonderen Pflichten für ein Juristin auch privat gelten. Zum Beispiel eine strikte Neutralitätspflicht. Sakrosante Äusserungen über Personen und Sachverhalte gehören dazu, weil sonst der Eindruck einer dienstlichen Befangenheit entstünde – neben dem aufkeimenden Zweifel an der Justiz sowie dem Rechtsstaat. Ich hoffe nicht, dass die Juristin sich derart äussern musste(!!!), obwohl sie es eigentlich besser weiß. Diese Andeutung verstehen nun wahrscheinlich nicht alle von Ihnen, aber ich will sie nicht weiter erläutern.

Tja, und ich bekam just gestern ein offizielles Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, dass gegen einen hochrangigen Mitarbeitenden aus Links direktem Umfeld ermittelt wird.

Ganz ehrlich Leute, irgendwie ein bisschen viel auf einmal für „Da ist nichts und da war nichts.“. Aber, Hinweis, wir sind immer noch auf dem Suchpfad der Erkenntnis und noch ist nichts entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Link soll bei der vorerwähnten Befragung ob er erpresst wird übrigens abgestritten haben dass dem so sei. Mit anderen Worten: Er dürfte gesagt haben, dass er nicht erpresst wird.

UPPS, welche ein Wunder. Versetzen wir uns mal in Links Lage und denken  kurz aber kreativ nach.

Wer bitte würde zugeben, dass er erpresst wird? Niemand.

Ausser er hätte selbst nichts Unrechtes getan, hätte keine Familie und würde sofort eine neue Identität bekommen. Oder er wäre blöd.

Was nicht heissen soll, das Link etwas Unrechtes getan hat weil er die Frage verneinte. Ich spekuliere hier nur mal durch wie ich antworten würde, wenn ich danach gefragt würde.

Hätte ich ECHTen Dreck am Stecken, weshalb man mich erpressen könnte würde ich das nicht zugeben, denn dann hätte ich sofort ein zusätzliches Problem.

Verflixt, nicht wahr? Wie man es dreht und wendet, die beste Antwort dürfte sein: Ich werde nicht erpresst.

Tja, just so wie es wohl am besten ist mir acht Jahre lang überhaupt nicht zu antworten.

Um Klarheit in die Sachlage zu bringen habe ich bei Link deshalb soeben wie folgt angefragt. Vielleicht ist er ja doch irgendwann bereit sein eisernes Schweigen zu brechen von dem er wahrscheinlich annimmt dass es ihm nutzt:

Guten Morgen Herr Link,

laut mir zugetragener aktueller Informationen sind Sie in den letzten Tagen befragt worden ob Sie erpresst werden. Sie sollen darauf mit „nein“ geantwortet haben.

Ich mache es Ihnen diesmal ganz einfach und habe nur eine Frage:

Wurden Sie in den letzten Tagen danach befragt ob Sie erpresst werden, wenn ja von wem und wie lautete Ihre Antwort?

In Erwartung von einem aufrechten Mann, der in einer Ratssitzung behauptete, dass in der Verwaltung alles mit rechten Dingen zugeht, diesmal eine Antwort zu erhalten, verbleibe ich mit einem freundlichen Gruss

DUISTOP

wwww.duistop.de

Michael Schulze

PS: Bitte beachten Sie die Anlage.

 

Fazit:

„Wahre Worte erleichtern das Herz, aber Schweigen nährt den Zweifel.“

 

 

Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft zu fragwürdiger Aussage einer Oberstaatsanwältin

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage einen Vorgang betreffend der sich bereits  im letzten Jahr, am 27. Juni 2025, im Golfclub Röttgersbach anläßlich einer Veranstaltung des Lions Clubs Hamborn zutrug.

Im Zusammenhang mit derzeitigen Recherchen von mir u.a. in Bezug auf eine mögliche Erpressung des Duisburger OB Sören Link bekam ich von einem Informanten gestern den Hinweis auf die vorgenannte Veranstaltung und eine Äusserung der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis im Zusammenhnag mit dem OB.

Ich gehe z.Z. noch davon aus, Frau Ermis war dort in privater Sache zugegen und nicht in beruflicher Angelegenheit. Die merkwürdige Äusserung erfolgte gegenüber dem Informanten, sie lautet wie folgt:

„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst.  Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“

Ich bitte per Beantwortung meiner folgenden Fragen um Aufklärung des Sachverhalts. Sie lauten wie folgt und sind zwar an die Pressestelle gesandt, aber an Frau Ermis selbst gerichtet:

1. Waren Sie Frau Ermis am 27. Juni 2025 in Röttgersbach vor Ort, wenn ja privat oder beruflich?

2. Haben Sie den Satz …

„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst.  Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“

… geäussert, wenn ja aus welchem Grund und mit welcher Absicht?

3. Wenn ja zu 2., bitte erklären Sie mir wieso Sie „Sören“ gesagt haben und nicht Herr Link oder Sören Link – duzen Sie sich mit ihm, stehen Sie sich beide nahe oder …?

4. Wenn ja zu 2., was haben Sie mit internen Verwaltungsvorgängen der Duisburger Verwaltung zu schaffen, wieso wissen Sie über gewisse Dinge Bescheid die bestimmte Personen betreffen, hat Herr Link Ihnen gegenüber Verwaltunsginterna sozusagen „ausgeplaudert“?

5. Wenn ja zu 2., weshalb hat Herr Link es nötig, dass Sie derart Partei für ihn ergreifen oder liegt die Notwendigkeit eher auf Ihrer Seite?

6. Ist es richtig, dass Amtsträger mit Ihrer Funktion und in Ihrer Stellung sich mit derartigen Äusserungen, die zudem offensichtlich nicht den Eindruck ordnungsgemässen Verhaltens vermitteln, selbst wenn sie privat geäussert werden, u.a. hinsichtlich der Wahrung von Objektivität womöglich dienstrechtlich fehlverhalten?

Nennen Sie mir bitte Ihren Dienstvorgesetzten. Danke.

Noch ein Hinweis: Mein Informant erklärte ausdrücklich, dass er zur Abgabe einer eideststattlichen Versicherung bzgl. der Richtigkeit seiner Angaben über den Vorfall jederzeit ohne Einschränkung bereit ist. Und zudem weitere ZeugenInnen benennen kann.

Und: Ich habe vorerst darauf verzichtet auf den Sachverhalt mit der angeblich nicht kriminellen Person – der Name dürfte Ihnen sofort einfallen – näher einzugehen. Auch diesbzgl. ergäben sich allerdings Fragen danach wieso eine Amtsträgerin sich derart pauschal  äussert, auch privat, vor allem da mir über die Person wesentlich andere Sachverhalte bekannt sind. Diese Person derart in Schutz zu nehmen ist schon mehr als merkwürdig. Zumal sie nicht vor Ort zugegen war und da sie derzeit einer schweren Straftat beschuldigt wird*. Ich muss wohl nicht dezidiert und ausführlich darauf eingehen, was solche Äusserungen, sollten sie getätigt worden sein, für einen Eindruck machen, da sie ebenfalls den nötigen professionellen Abstand vermissen lassen. Die gleichzeitige Herabwürdigung des Angesprochenen (… nur in Deiner Wahrnehmung …) ist ebenfalls irritierend.

Insofern halte ich es für geboten mir umgehend zu antworten um alles so klarzustellen, dass Schaden für das Ansehen des Rechtsstaats im Ganzen und  für die Staatsanwaltschaft im Einzelnen abgewendet wird.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Herausgeber und Chefredakteur

 

* Anmerkung:

Die betreffende Person wird bereits seit Jahren einer schweren Straftat beschuldigt – auch schon zum Zeitpunkt der Äusserung. Es gilt zwar nachwievor die Unschuldsvermutung, aber eine pauschale Freizeichnung („nicht kriminell“) aus dem Munde einer Oberstaatsanwältin wäre in jedem Fall unpassend – um es ganz salopp auszudrücken.