„Baggerattentat“-UPDATE

In den letzten Wochen und vermehrt in den letzten Tagen hatte ich diverse unschöne Vorfälle thematisiert die letztendlich auf einen wesentlichen Ursprung zurückzuführen sind. Ich erspare Ihnen hier die sehr vielen feinen Details und erwähne daher nur das Wesentliche.

Im Prinzip geht alles zurück auf einen Umbau bzw. eine Sanierung der Arnold-Overbeck-Strasse. Dazu habe ich dem Bebauungsplan der Stadt von 2014 eine Karte entnommen die ich hier veröffentliche.

Das sozusagen äusserst umstrittene Objekt habe ich „leuchtend gelb“ umrandet.

Sie sehen in diesem gelben Feld einen Bereich links, der in der Legende als neues Gewerbegebiet markiert wird. Und rechts davon sehen sie in grau einen bestehenden Gebäudekomplex. Dabei handelt es sich um die ehemalige und inzwischen seit 2012 denkmalgeschützte Brotfabrik Overbeck. Die Gebäude werden aktuell bewohnt.

Ziemlich heftige Auseinandersetzungen gibt es bis heute anhaltend zwischen dem Besitzer des Geländes links und den Bewohnern rechts. Das in der Überschrift erwähnte sogenannte Baggerattentat – auch schon in den letzten Jahre einige Male in andere Medien thematisiert (u.a. von Eva Arndt in der WAZ im März d.J.) – ereignete sich auf dem Gebiet  links (innerhalb meiner gelben Umrandung lila eingefärbt). Dort stand ehemals ein Wohngebäude welches bewohnt wurde als man morgens mit Baggern begann das Haus abzureissen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Bewohner sogar noch im Haus.

Zu der Angelegenheit habe ich inzwischen zwei umfängliche Antworten auf meine Presseanfragen an das Amtsgericht Ruhrort erhalten. Dort wurde das Strafverfahren eröffnet.

Diese Antworten will ich hier zum Besten geben.

Ich erwähne vorab noch dies hier:

Weitere Beiträge von mir, wie jene zur möglichen Erpressung von OB Link, zur umstrittenen privaten Äusserung einer Oberstaatsanwältin, zu einem Brief in dem ein Oberhausener Baugutachter einige Verantwortliche aus der Verwaltung namentlich beschuldigt, stehen in teils unmittelbarem Zusammenhang mit dem Baggerattentat, den Beschuldigten, dem Erwerb des Grundstücks, der anhaltenden Streitereien zwischen dem Erwerber und der in der alten Botfabrik nebenan weiter wohnenden Familie, dem OB und einigen seiner Untergebenen, m.a.W. leitenden Mitarbeitenden im Rathaus.

So deuten Informationen daraufhin, dass dem Erwerber des Grundstücks (s.o. lila eingefärbt) dieses von der Stadt vermutlich für rund 150.000 EURO verkauft wurde, während aber ein anderer Interessent vorher bereits einen drei Mal höheren Betrag angeboten hatte. Ich versuche nun herauszufinden ob ein Anfangsverdacht auf Untreue zu Ungunsten der Stadt und damit den Steuerzahlenden gegeben sein könnte. Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.  Es kann sich um ein im Rahmen des Vergaberechts getätigten Verkauf gehandelt haben, der an bestimmte Auflagen seitens der Stadt gebunden ist. Inwieweit diese nachvertraglich erfüllt wurden und werden sei b.a.w. dahingestellt. Auch hierzu dürfte ich vom OB wie gewohnt keine Antworten bei einer Nachfrage erhalten. Was meinerseits erneut den Verdacht nahelegt, dass man (er) bestimmte Dinge lieber nicht preisgeben will, warum auch immer.  Wenn ich dies dann mit dem Verdacht einer möglichen Erpressung kombiniere, fallen mir spontan eine Menge Szenarien ein.

Bei all dem kumuliert sich übrigens für mich mein genereller Vedacht, dass eben doch nicht alles rechtens zugeht in Duisburg, was der OB uns allen gerne weismachen will. Erhebliche Zweifel sind also angebracht. Inzwischen ist ein weiteres interessantes Schriftstück zum Erpressungskomplex aufgetaucht. Ein Mailwechsel zwischen zwei Anwaltskanzleien in denen erneut zwei Polizisten mit anscheinend mehr Infos als normalerweise eine Rolle spielen. Darin erwähnt auch ein leitender Angestellter der Stadt der eben jene Polizisten möglicherweise wegen übler Nachrede angezeigt hat. Ich recherchiere dazu noch.

Ferner reichen die Dunstkreise einiger beteiligter Personen weit in die Verwaltung, in die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie in private Zirkel, Organisationen und Institutionen hinein. Merkwürdig ist z.B., dass meine Pressseanfrage bzgl. der oben erwähnten Oberstaatsanwältin bereits 2mal lapidar abgewiesen wurde und man mir partout anscheinend auch den Namen ihres bzw. ihrer direkten Vorgesetzen nicht nennen will. Es wird wohl auf Zeit gespielt, vermute ich. Ein für mich ziemlich merkwürdiges Dienst- und Rechtsverständnis für eine Staatsanwaltschaft.

Ausserdem wundere ich mich sehr darüber, das hat jetzt mit diesem Fall nichts zu tun, wohl aber mit mir,  dass meine Strafanzeige wegen Untreue gegen Verantwortliche der Gebag (Anlaß ist die hohe Auszahlung an Ex-Gebag-Boss Wortmeyer nach seinem mysteriösen Ausscheiden 2024) die ich am 17. April per Post sendete bis heute nicht angekommen ist.

Zurück zum eigentlichen Thema. Hier als UPDATE und Zusammenfassung meine Fragen an das Amtsgericht Ruhrort, in denen es primär um den Strafprozess anläßlich des Baggerattentats geht.

 

1. DUISTOP-Anfrage inkl. Antworten:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bezugnehmend auf die dortige Presseanfrage datierend auf den
12.05.2026 zum hiesigen Strafverfahren mit dem Aktenzeichen […] kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:

1) Ist meine Beschreibung der Umstände soweit korrekt?

Ihre Ausführgen zitiert:

„Gemäß der mir bisher vorliegenden Informationen geht es um einen
Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bzw. Verantwortlichen einer
Straftat die als sog. „Baggerattentat“ bezeichnet wird. Bereits am 27.
Januar 2022, also vor über vier Jahren, soll der Mann maßgeblich
angeordnet haben ein Haus abzureissen in dem noch Menschen
wohnten und sich auch gerade darin aufhielten.“

Hierzu wie folgt:

Mit Anklage datierend auf den 05.12.2023 wir den Angeklagten L. und
W. vorgeworfen gemeinsam mit einem gesonderten Verfolgten am
27.01.2022 auf der Arnold-Overbeck-Straße 64 in 47139 Duisburg
trotz Kenntnis des Umstands, dass sich in dem gegenständlichen
Gebäude noch Personen befunden haben sollen, Abriss arbeiten
vorgenommen zu haben und diese Personen dadurch gefährdet zu
haben. Dabei sollen die Angeklagten die Abrissarbeiten fortgesetzt haben, obwohl die Personen sie darauf aufmerksam gemacht haben sollen, dass sie sich noch im Haus befinden.

Ihre Ausführungen zitiert:
„Anscheinend entzog sich der Mann seitdem immer wieder einer Verhandlung vor Gericht weil er Atteste vorlegte. Zuletzt durch ein Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz im ausser-europäischen Ausland. Wobei genau jenes letzte Attest angezweifelt wurde. Der betreffende Arzt/Mediziner konnte nicht „ermittelt“ werden. Weshalb am 27. März 2026 ein sog. Sitzungshaftbefehl ausgestellt wurde und zwar von Frau Richterin Busche aus Ruhrort. Dieser Haftbefehl wurde dann aber am 22. April 2026 (Aktenzeichen […]) wieder aufgehoben. Von wem genau ist mir nicht bekannt. Ebenso nicht die Begründung für die Aufhebung.“

Hierzu wie folgt:
Das vom Verteidiger des Angeklagten L. eingereichte Attest zur krankheitsbedingten Entschuldigung des Angeklagten L. für den am 27.03.2026 anberaumten Hauptverhandlungstermin soll von einem Arzt aus Marokko stammen. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hiesigen Ausführen zur dortigen Frage zu Ziffer 4) verwiesen.

2) Wer hat den Sitzungshaftbefehl aufgehoben und warum?

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg Ruhrort vom 27.03.2026 wurde mit Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 22.04.2026 aufgehoben.
Zur Begründung hat das Landgericht in seinem Beschluss ausgeführt, dass die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Hauptverhandlungshaft nicht vorgelegen hätten. Das für einen solchen Sitzungshaftbefehl erforderliche unentschuldigte Ausbleiben habe sich nicht feststellen lassen. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben eines Angeklagten entschuldigt sein kann, hat das Gericht diesen durch Ermittlungen im Freibeweisverfahren nachzugehen. Erforderlich ist hierfür die sichere Feststellung, ob die Entschuldigung unwahr ist; der bloße Verdacht genügt
nicht, um das Ausbleiben als unentschuldigt zu bewerten.
Nach diesen Grundsätzen reichen angeführte Zweifel an der Echtheit des von dem Angeklagten vorgelegten ärztlichen Attests nicht, um ein unentschuldigtes Ausbleiben des Beschwerdeführers anzunehmen. Selbst wenn Zweifel an der Echtheit des Attests bestehen, konnte weder das Amtsgericht noch die Kammer sicher feststellen, dass die Entschuldigung des Beschwerdeführers unwahr ist. Auf dieser Grundlage gehen die bloßen Zweifel nicht zu Lasten des Beschwerdeführers und rechtfertigen den Erlass eines
Sitzungshaftbefehls nicht.
Für etwaige ergänzende Fragen betreffend den Beschluss des Landgerichts wird ersucht sich an den insoweit zuständigen Pressedezernenten des Landgerichts Duisburg zu wenden.

3) Wie oft wurden bereits Verhandlungstermine angesetzt die sozusagen platzten, weil der Beschuldigte sich per Atteste oder sonst wie „entschuldigen“ liess?

Der Angeklagte L. ließ sich zu drei der insgesamt sieben anberaumten
Hauptverhandlungstermine durch ärztliches Attest entschuldigen. Namentlich zu selbigen am 16.10.2024, 17.10.2025 sowie am 27.03.2026.
Die übrigen Hauptverhandlungstermine wurden auf Grund von Verhinderungen des Verteidigers sowie der Richterin verschoben.

4) Wurde der Verdacht auf ein zuletzt möglicherweise fingiertes Attest überprüft, wurde der betreffende Arzt/Mediziner im Ausland also kontaktiert um die Richtigkeit des Attests zu bestätigen?

Das hiesige Gericht hatte gegen den Angeklagten L. mit Beschluss vom 27.03.2026 Sitzungshaft angeordnet, da es erhebliche Zweifel an der Echtheit des Attestes hatte. Zur Begründung hat das Gericht unter anderem angeführt, dass in der Adresszeile unten, sowie im arabischen Teil des Briefkopfes hieroglyphenartige Schriftzeichen zu erkennen gewesen seien, welche keine Sprache hätten zugeordnet werden können. Zudem sei in dem Attest keine Telefonnummer angegeben gewesen. Darüber hinaus habe eine Recherche des Gerichts bei Google keinen Treffer zu dem im Attest genannten Arzt
ergeben. Ebenso sei das im Attest genannte Medizincenter über Google nicht auffindbar.

Des Weiteren würde die im Attest genannte Anschrift nicht existieren. Indes habe das Gericht im Internet verschiedenste „Attestvorlagen“, welche dieselbe Anschrift, den gleichen Briefkopf und die gleichen hieroglyphenartigen Schriftzeichen wie das eingereichte Attest enthalten, gefunden. Im Beschluss über die Nichtabhilfe der Beschwerde durch das hiesige Gericht wurde ergänzend angeführt, dass das mit Beschwerdeschrift eingereichte Foto des Praxisschildes des attestierenden Arztes eine andere Anschrift als selbige im Attest vom 25.03.2026 zeige, weder die auf diesem angegeben Anschrift, noch die Telefonnummer bei Google einen Treffer ergeben habe und, dass die Richterin zu den üblichen Geschäftszeiten am 08.04.2026 um 11 Uhr vergeblich versucht habe den Arzt über die
auf dem Praxisschilde abgebildete Telefonnummer zu erreichen.

5) Warum wird kein amtsärztliches Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz in Duisburg/Deutschland verlangt?

Die ordentliche Dezernentin hat den Angeklagten im Rahmen der Ladung zur
Hauptverhandlung am 27.03.2026 darauf hingewiesen, dass zur Entschuldigung wegen Krankheit nur noch ein amtsärztliches Attest akzeptiert wird.

6) Ist eine Verjährung zu befürchten, wenn ja, ab wann?

Die absolute Verjährungsfrist beträgt nach hiesiger Kenntnis 10 Jahre ab Tattag.

7) Informanten berichten mir von politischer Einflussnahme auf die gesamte
Angelegenheit, ist dies ausgeschlossen?

Im hiesigen Gericht ist nichts über eine „politische Einflussnahme“ bekannt. Es wird insoweit auf die richterliche Unabhängigkeit hingewiesen.

8) Kann der Beschuldigte nicht für die Zeit seiner Krankschreibung durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden um das Verfahren in einem vertretbaren Zeitrahmen entsprechend abzuschliessen, auch mit Blick auf die Opfer?

Die Leitung des Strafverfahrens obliegt der zuständigen Richterin in unabhängiger Entscheidung. Für eine Vertretung des Angeklagten in der Sache ist es indes erforderlich, dass der Verteidiger dazu bereit ist den Angeklagten in der Sache zu vertreten. Im Übrigen ist eine Verhandlung ohne den Angeklagten nach § 232 StPO nur möglich, soweit dieser eigenmächtig, d. h. insbesondere unentschuldigt, ausbleibt (vgl. BeckOK StPO/Gorf, 59.Ed. 1.4.2026, StPO § 232 Rn. 3). Soweit er entschuldigt ausbleibt ist dies nicht möglich.

9) Kann eine Vernehmung des Krankgeschriebenen nicht teils ausserhalb des Gerichts erfolgen?

Der Angeklagte hat nicht nur das Recht in der Hauptverhandlung eine etwaige Einlassung (von dort angeführte „Vernehmung“) abzugeben. Er hat auch das Recht während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein, sich zu informieren und nach Zulassung Fragen zu stellen.

10) Wurde eventuellen Hinweise nachgegangen, die Informanten mir gegenüber berichten, dass der Beschuldigte trotz Krankschreibung im
Krankschreibungszeitraum einer schweren körperlichen Tätigkeit nachging?

Auf Grund dieser Angaben wurden dem Angeklagten L. mitgeteilt, dass bei einer etwaigen zukünftigen erkrankungsbedingten Verhinderung ausschließlich ein amtsärztliches Attest akzeptiert werden würde.

Ich hoffe Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.
Für etwaige Rückfragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Richter am Amtsgericht XXX als Pressesprecher

 

Und hier die 2. DUISTOP-Anfrage inkl. Antworten:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte entschuldigen Sie meine urlaubsbedingt verzögerte Antwort. Auf
Ihre Anfragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen:

Zu 1.: „Ihrer Antwort (Anmerkung: gemeint ist die erste Antwort, s.o., 1. DUISTOP-Anfrage) entnehme ich, dass zwischen der Tat
(dem sog. Baggerattentat) und der Eröffnung des Strafverfahrens fast
zwei Jahre vergingen. Können Sie mir bitte beschreiben woran das lag,
denn immerhin ist bei solchen schweren Straftaten das Gericht
gehalten ein Verfahren nicht all zu lange hinauszuzögern?“

Die Akte nebst Anklage vom 05.12.2023 ging am 08.12.2023 beim
hiesigen Gericht ein. Sodann wurde die Anklage zur Stellungnahme an
die Parteien versandt und mit Beschluss vom 07.05.2024 wurde
selbige zur Hauptverhandlung zugelassen und zugleich erstmals
Termin zur Hauptverhandlung am 25.09.2024 bestimmt.

Zu 2.: „Da meine Beiträge regelmässig von sehr vielen Menschen
gelesen werden gab und gibt es bereits Reaktionen und Vermutungen
dahingehend, dass das Verfahren an sich „verschleppt“ werden sollte
und soll. Können Sie dies gänzlich ausschliessen?“

Bisher wurden die Hauptverhandlungstermine aufgrund entschuldigter Verhinderungen der Beteiligten (Gericht, Angeklagte, Verteidiger) verlegt.

Zu 3.: „L., einer der Hauptbeschuldigten, soll im juristischen Sinne zudem kein gänzlich Unbekannter sein. Diesbzgl. wüsste ich gerne wieviele sonstige Strafanzeigen gegen L. erstattet wurden, aus welchen Gründen und welche der Anzeigen zu Ermittlungen und Verfahren wurden sowie ob L. vorbestraft ist und wenn ja in Bezug auf welche Tat(en) bzw. welche Verurteilung(en)?
Auch hierzu gibt es bereits zahlreiche Reaktionen und Vermutungen aus der Leserschaft, dass es sich u.a. um eine sehr grosse Zahl (>70) an Ermittlungen und Verfahren gab und teils noch gibt.“

Es ist hier nicht bekannt, ob gegen den Angeklagten L. weitere Ermittlungsverfahren geführt werden. Es wird insoweit ersucht sich an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden.

(Anmerkung: Eine weitere Anfrage von DUISTOP diesbzgl. ist noch nicht erfolgt.)

Im Übrigen wird mitgeteilt, dass eine Bundeszentralregisterauskunft betreffend den Angeklagten L. vom 05.03.2026 keinerlei Eintragung enthält. Der Angeklagte ist nach hiesiger Erkenntnis folglich nicht vorbestraft.

Zu 4.: „Kann ich und wenn ja, wie kann ich Akteneinsicht in das Strafverfahren (Baggerattentat) erhalten?“

Das Gericht hat Verständnis für das berechtigte Informationsinteresse der Presse. Ein allgemeines presserechtliches Akteneinsichtsrecht besteht nach § 147 StPO indes nicht.
Soweit möglich, können Ihnen jedoch allgemeine Informationen zum Stand und Gegenstand des Verfahrens im Rahmen der zulässigen Presseauskunft erteilt werden.
Gerne können Sie hierzu weiter konkrete Fragen stellen.

Zu 5.: „Wird regelmässig festgehalten wer Akteneinsicht beantragt hat, die Einwilligung erhalten hat und Akteneinsicht genommen hat?“
Dies wird festgehalten.

Ein neuerlicher Hauptverhandlungstermin wurde bislang noch nicht bestimmt. Das Gericht wird Sie informieren, sobald dieser bestimmt wurde.

Da die Hauptverhandlung öffentlich ist, können Sie dieser selbstverständlich als Zuschauer beiwohnen. Film- sowie Tonaufnahmen sind während der Hauptverhandlung gesetzlich verboten. Indes wird die ordentliche Dezernentin Ihnen sowie etwaigen weiteren Pressevertretern vor Beginn der Hauptverhandlung die Möglichkeit geben Filmaufnahmen zu tätigen.
Es handelt sich um ein Verfahren vor dem (Einzel-)Strafrichter. Derzeitige ordentliche Dezernentin ist die Richterin am Amtsgericht Busche.

Der Unterzeichner hofft damit alle Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX als Pressesprecher

 

 

SAD: Rechtzeitig vor der Wahl angeblich „gestärkt“ aber was ist wirklich dran?

Auf seinem privaten FB-Account gab Sören Link im Frühjahr 2025 – also vor genau einem Jahr – bekannt, dass der SAD – Städtischer Aussen-Dienst – enorm gestärkt würde. Nicht nur die cleveren unter Ihnen dürften schon damals gemwerkt haben, falls Sie das überhaupt mitkriegten, dass dies ein Schachzug war der ihm beim OB-Wahlkampf helfen sollte.

https://www.facebook.com/LinkfuerDuisburg/posts/hinschauen-und-handeln-wir-st%C3%A4rken-das-duisburger-ordnungsamt-und-sorgen-f%C3%BCr-meh/1083036650305819/

Um was es beim SAD genau geht erfahren wir hier:

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/sad-wir-stellen-uns-vor

Und hier eine typische Job-Ausschreibung:

https://karriere.nrw/stellenausschreibung/d12d384b-6bba-4b83-960f-9e33ca095dbe

Recherchiert man zum SAD wird einem ziemlich schnell klar, dass der Einstieg dort relativ simpel ist. Teils muss man lediglich eine beliebige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen was einem typischen Quereinstieg gleichkommt.

Der Bedarf an Leuten ist anscheinend hoch, ob es mit der Qualifikation der Leute ebenso gut bestellt ist, sei vorerst dahingestellt.

Warum die octeo, eine Tochter der DVV und damit eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die vom SAD ausgeführten Leistungen nicht ausführt oder umgekehrt (zumindest teilweise, also im Sicherheitsbereich) leuchtet mir auch noch nicht ein. Man nimmt sich ja quasi das Personal gegenseitig weg. Oder es geht um rechtliche Hürden – siehe weiter unten!

Zur Qualifikation aus dem Jobprofil mal dies hier zum Nachdenken. Gefordert wird u.a.:

    • vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht oder die Bereitschaft, sich die erforderlichen Kenntnisse kurzfristig anzueignen
    • Kenntnisse im VwVfG NRW, VwVG NRW, OWiG, StPO, StGB, JuSchG, LHundG, LImschG, GastG, GewO, MG NRW, KrWG und in der Sicherheits- und Ordnungsverordnung oder die Bereitschaft, sich die erforderlichen Kenntnisse kurzfristig anzueignen

Klingt ja fantastisch und äusserst fragwürdig. Fantastisch weil die Leutchen ja dann also richtig was draufhaben. Fragwürdig weil die Kürzel wie z.B. StGB für ziemlich komplexe Vorschriften und Verordungen sowie Gesetze gelten.

Und mit „kurzfristig anzueignen“ ist was genau gemeint?

Ganz ehrlich, das kann gar nicht funktionieren. Insofern gehe ich davon aus, dass die Job-Beschreibung ein Wunsch ist, während die Wirklichkeit aber ganz anders aussieht.

Auch die Befugnisse sind extrem fragwürdig:

 

  • Personen festhalten, um deren Identität zu prüfen
  • Platzverweise erteilen
  • Personen in Gewahrsam nehmen
  • Personen fesseln
  • bei körperlichen Übergriffen Pfefferspray anwenden
  • Personen durchsuchen
  • Sachen durchsuchen
  • Wohnungen betreten und durchsuchen
  • Dinge sicherstellen, verwahren, verwerten und eben auch vernichten

 

Ich glaube, dass mir kaum jemand vom SAD, bevor er meine Wohnung betritt, erläutern kann welche Rechte bei dem Vorgang alle betroffen sind.

Auf der städtischen Webseite wird auch nicht erläutert auf welcher Grundlage das alles möglich ist.

Was sagt denn die Rechtsprechung?

Eine fremde Wohnung darf gegen den Willen des Bewohners grundsätzlich nur von staatlichen Organen (wie Polizei oder Staatsanwaltschaft) und Gerichtsvollziehern betreten und durchsucht werden. Dies erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss (Durchsuchungsbeschluss) oder „Gefahr im Verzug“. Für Privatpersonen ist dies ohne Zustimmung strafbar (Hausfriedensbruch).

Tja, ich erkenne nicht, dass Leute vom SAD befugt sind.

Ah, wie so oft gibt es da einen „Kniff“.

In vielen Bundesländern (wie z. B. in NRW nach dem OBG in Verbindung mit dem PolG NRW) gilt der Ordnungsdienst als Vollzugsorgan der Gefahrenabwehrbehörde. Das bedeutet: Liegt eine akute Gefahr vor, greifen dieselben Paragrafen wie bei der Polizei.

Okay, also bei akuter Gefahr, wer auch immer diese akut feststellt, darf auch der SAD in meine Wohnräumlichkeiten eindringen.

Und er darf es zur Abwehr erheblicher Störungen.

Aber: Durchsuchen geht auch nur mit gültigem Durchsuchungsbeschluss von einem Richter.

So weit so fragwürdig.

Wer ist nun tatsächlich beim SAD angestellt und darf quasi all die tollen Sachen mit uns machen?

Das habe ich Sören Link mal gefragt. Hier meine aktuelle Presseanfrage an ihn:

Guten Morgen Herr Link,

ich habe folgende Presseanfrage zum SAD:

1. Wieviele Leute sind derzeit beim SAD beschäftigt und wieviele sucht der SAD zur Zeit (= offene Stellen)?

2. Wieviele davon sind angestellt und wieviele verbeamtet?

3. Wieveile werden als sog. Quereinsteiger, also ohne typische Verwaltunsgausbildung, beschäftigt?

4. Wie hoch ist die jährliche Fluktuation?

5. Was macht der SAD im Sicherheitsbereich anders als die octeo?

6. Gerade Sicherheitsdienste gelten inzwischen vielfach als niederschwellige Eintrittsbereiche für kriminelle Unterwanderung, wie ist Duisburg diesbzgl. gewappnet?

Vielen Dank für eine schnelle Beantwortung meiner Fragen.

Achja, es wäre schön, wenn Sie meine inzwischen über 1.000 Presseanfragen seit dem Mai 2018 auch endlich mal alle beantworten würden.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Wird der OB wirklich erpresst? Update und erneute Anfrage an Sören Link.

Dass unser über alles geliebter und bewunderter OB möglicherweise erpresst wird, hatte ich hier bereits zum Thema gemacht. Und dafür habe ich auch sofort genügend Häme der bekannt-markanten Art einstecken müssen. Den Vorwurf ich wäre ein Verschwörungschwurbler hat man mir schon gemacht, als es das Wort im inflationären Gebrauch (wie seit Corona) noch gar nicht gab. Der Vorwurf kam damals übrigens aus Links direktem Umfeld. Und damals nur weil ich Fragen gestellt hatte. Leider wie heute, Jahre später, immer noch diese besonders nervigen Fragen. Verdammt, ich kann gar nicht anders.

Okay, kommen wir zum eigentlichen Anlaß dieses Beitrags. Ganz unten füge ich nochmals das Schreiben bei, was mich dazu veranlasste an eine mögliche Erpressung von Link nicht nur zu glauben. Eigentlich habe ich das Gefühl, dass da irgendetwas mit dem OB nicht mit rechten Dingen zugehen könnte und kann schon seit sehr langer Zeit. Mir über so einen langen Zeit nicht zu antworten ist ja irgendwie auch eine Leistung. Und kann einen einfachen Grund haben. Erstens, Link will einfach nicht antworten weil er mich blöd findet und verstösst damit locker gegen alle demokratischen Grundsätze sowie gegen geltende Gesetze. Das habe ich bereits zigfach hier erläutert. Zweitens könnte der Grund sein, dass er wirklich etwas zu verheimlichen hat. Ich tippe auf „zweitens“ – wer hätte das gedacht!?

Damit einher geht also auch meine Vermutung, dass es Mitwissende gibt, Leute die Dinge wissen die dem OB sozusagen auf die Füsse fallen könn(t)en, wenn sie denn öffentlich bekannt werden.

Schwupps haben wir einen direkten Zusammenhang mit einer möglichen Erpressung.

Link hat übrigens auf meine Anfrage zu dem Brief (s.u.) nicht reagiert, und er hat den Verfasser, den er persönlich kennt, weil er ihn mit einer Ehrung selbst ausgezeichnet hat, nicht darauf angesprochen, nichts.

Link hat übrigens auch nicht reagiert als ich ihn fragte ob möglicherweise der Ex-Gebag-Boss Wortmeyer von Vorgängen weiß, die, ich formuliere es mal diplomatisch, nicht ganz so astrein gelaufen sind. So gab es ja u.a. mindestens einen anonymen Brief mit entsprechenden Andeutungen. Ich berichtete bereits mehrfach.

Wortmeyer erhielt übrigens nach seinem fixen Abgang noch eine Viertelmillion = 250.000 EURO. Anlaß für mich eine Strafanzeige wegen Untreue gegen etliche Personen zu erstatten. Diesbzgl. gibt es übrigens noch nichts Neues.

Nun habe ich gestern erfahren, dass Link angeblich kürzlich von maßgeblicher ermittelnder Stelle „befragt“ wurde ob er denn erpresst würde. Man hat also bei den zuständigen Stellen für die Strafverfolgung möglicherweise doch einen Verdacht, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Dies könnte auch mit einer gewissen Einstellungsbeschwerde von mir zu tun haben oder aber auch mit meinen Fragen an eine Oberstaatsanwältin die Link in privater Runde eines Lions Clubs, laut eines Zeugen mir gegenüber, besonders in Schutz nahm. Ebenso, und zwar in fast einem Satz durchgehend, wie einen Hauptbeschuldigten in einem noch laufenden Strafprozess. Der Mann sei nicht kriminell wurde laut „meines“ Zeugen von ihr behauptet.

Suppi, wenn eine Oberstaatsanwältin in privater Runde sozusagen Urteile fällt und auch von Links Amtsgeschäften mehr weiss als er womöglich selbst. Bei der Äusserung sollen mehr als 20 Leutchen zugegen gewesen sein und niemand, ausser einer Person, ist aufgefallen was geschah um mal nachzufragen wie sich sowas mit dem Amtseid etc. verträgt? Ich empfehle den Lions Club also nur bedingt.

Die Staatsanwaltschaft schrieb mir gestern übrigens, dass sie in dieser Angelegenheit auf meine Anfrage nicht antworten könne, weil die Sache privat gewesen wäre. Darauf insistierte ich sofort mit dem Hinweis welche besonderen Pflichten für ein Juristin auch privat gelten. Zum Beispiel eine strikte Neutralitätspflicht. Sakrosante Äusserungen über Personen und Sachverhalte gehören dazu, weil sonst der Eindruck einer dienstlichen Befangenheit entstünde – neben dem aufkeimenden Zweifel an der Justiz sowie dem Rechtsstaat. Ich hoffe nicht, dass die Juristin sich derart äussern musste(!!!), obwohl sie es eigentlich besser weiß. Diese Andeutung verstehen nun wahrscheinlich nicht alle von Ihnen, aber ich will sie nicht weiter erläutern.

Tja, und ich bekam just gestern ein offizielles Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, dass gegen einen hochrangigen Mitarbeitenden aus Links direktem Umfeld ermittelt wird.

Ganz ehrlich Leute, irgendwie ein bisschen viel auf einmal für „Da ist nichts und da war nichts.“. Aber, Hinweis, wir sind immer noch auf dem Suchpfad der Erkenntnis und noch ist nichts entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Link soll bei der vorerwähnten Befragung ob er erpresst wird übrigens abgestritten haben dass dem so sei. Mit anderen Worten: Er dürfte gesagt haben, dass er nicht erpresst wird.

UPPS, welche ein Wunder. Versetzen wir uns mal in Links Lage und denken  kurz aber kreativ nach.

Wer bitte würde zugeben, dass er erpresst wird? Niemand.

Ausser er hätte selbst nichts Unrechtes getan, hätte keine Familie und würde sofort eine neue Identität bekommen. Oder er wäre blöd.

Was nicht heissen soll, das Link etwas Unrechtes getan hat weil er die Frage verneinte. Ich spekuliere hier nur mal durch wie ich antworten würde, wenn ich danach gefragt würde.

Hätte ich ECHTen Dreck am Stecken, weshalb man mich erpressen könnte würde ich das nicht zugeben, denn dann hätte ich sofort ein zusätzliches Problem.

Verflixt, nicht wahr? Wie man es dreht und wendet, die beste Antwort dürfte sein: Ich werde nicht erpresst.

Tja, just so wie es wohl am besten ist mir acht Jahre lang überhaupt nicht zu antworten.

Um Klarheit in die Sachlage zu bringen habe ich bei Link deshalb soeben wie folgt angefragt. Vielleicht ist er ja doch irgendwann bereit sein eisernes Schweigen zu brechen von dem er wahrscheinlich annimmt dass es ihm nutzt:

Guten Morgen Herr Link,

laut mir zugetragener aktueller Informationen sind Sie in den letzten Tagen befragt worden ob Sie erpresst werden. Sie sollen darauf mit „nein“ geantwortet haben.

Ich mache es Ihnen diesmal ganz einfach und habe nur eine Frage:

Wurden Sie in den letzten Tagen danach befragt ob Sie erpresst werden, wenn ja von wem und wie lautete Ihre Antwort?

In Erwartung von einem aufrechten Mann, der in einer Ratssitzung behauptete, dass in der Verwaltung alles mit rechten Dingen zugeht, diesmal eine Antwort zu erhalten, verbleibe ich mit einem freundlichen Gruss

DUISTOP

wwww.duistop.de

Michael Schulze

PS: Bitte beachten Sie die Anlage.

 

Fazit:

„Wahre Worte erleichtern das Herz, aber Schweigen nährt den Zweifel.“

 

 

Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft zu fragwürdiger Aussage einer Oberstaatsanwältin

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage einen Vorgang betreffend der sich bereits  im letzten Jahr, am 27. Juni 2025, im Golfclub Röttgersbach anläßlich einer Veranstaltung des Lions Clubs Hamborn zutrug.

Im Zusammenhang mit derzeitigen Recherchen von mir u.a. in Bezug auf eine mögliche Erpressung des Duisburger OB Sören Link bekam ich von einem Informanten gestern den Hinweis auf die vorgenannte Veranstaltung und eine Äusserung der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis im Zusammenhnag mit dem OB.

Ich gehe z.Z. noch davon aus, Frau Ermis war dort in privater Sache zugegen und nicht in beruflicher Angelegenheit. Die merkwürdige Äusserung erfolgte gegenüber dem Informanten, sie lautet wie folgt:

„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst.  Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“

Ich bitte per Beantwortung meiner folgenden Fragen um Aufklärung des Sachverhalts. Sie lauten wie folgt und sind zwar an die Pressestelle gesandt, aber an Frau Ermis selbst gerichtet:

1. Waren Sie Frau Ermis am 27. Juni 2025 in Röttgersbach vor Ort, wenn ja privat oder beruflich?

2. Haben Sie den Satz …

„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst.  Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“

… geäussert, wenn ja aus welchem Grund und mit welcher Absicht?

3. Wenn ja zu 2., bitte erklären Sie mir wieso Sie „Sören“ gesagt haben und nicht Herr Link oder Sören Link – duzen Sie sich mit ihm, stehen Sie sich beide nahe oder …?

4. Wenn ja zu 2., was haben Sie mit internen Verwaltungsvorgängen der Duisburger Verwaltung zu schaffen, wieso wissen Sie über gewisse Dinge Bescheid die bestimmte Personen betreffen, hat Herr Link Ihnen gegenüber Verwaltunsginterna sozusagen „ausgeplaudert“?

5. Wenn ja zu 2., weshalb hat Herr Link es nötig, dass Sie derart Partei für ihn ergreifen oder liegt die Notwendigkeit eher auf Ihrer Seite?

6. Ist es richtig, dass Amtsträger mit Ihrer Funktion und in Ihrer Stellung sich mit derartigen Äusserungen, die zudem offensichtlich nicht den Eindruck ordnungsgemässen Verhaltens vermitteln, selbst wenn sie privat geäussert werden, u.a. hinsichtlich der Wahrung von Objektivität womöglich dienstrechtlich fehlverhalten?

Nennen Sie mir bitte Ihren Dienstvorgesetzten. Danke.

Noch ein Hinweis: Mein Informant erklärte ausdrücklich, dass er zur Abgabe einer eideststattlichen Versicherung bzgl. der Richtigkeit seiner Angaben über den Vorfall jederzeit ohne Einschränkung bereit ist. Und zudem weitere ZeugenInnen benennen kann.

Und: Ich habe vorerst darauf verzichtet auf den Sachverhalt mit der angeblich nicht kriminellen Person – der Name dürfte Ihnen sofort einfallen – näher einzugehen. Auch diesbzgl. ergäben sich allerdings Fragen danach wieso eine Amtsträgerin sich derart pauschal  äussert, auch privat, vor allem da mir über die Person wesentlich andere Sachverhalte bekannt sind. Diese Person derart in Schutz zu nehmen ist schon mehr als merkwürdig. Zumal sie nicht vor Ort zugegen war und da sie derzeit einer schweren Straftat beschuldigt wird*. Ich muss wohl nicht dezidiert und ausführlich darauf eingehen, was solche Äusserungen, sollten sie getätigt worden sein, für einen Eindruck machen, da sie ebenfalls den nötigen professionellen Abstand vermissen lassen. Die gleichzeitige Herabwürdigung des Angesprochenen (… nur in Deiner Wahrnehmung …) ist ebenfalls irritierend.

Insofern halte ich es für geboten mir umgehend zu antworten um alles so klarzustellen, dass Schaden für das Ansehen des Rechtsstaats im Ganzen und  für die Staatsanwaltschaft im Einzelnen abgewendet wird.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Herausgeber und Chefredakteur

 

* Anmerkung:

Die betreffende Person wird bereits seit Jahren einer schweren Straftat beschuldigt – auch schon zum Zeitpunkt der Äusserung. Es gilt zwar nachwievor die Unschuldsvermutung, aber eine pauschale Freizeichnung („nicht kriminell“) aus dem Munde einer Oberstaatsanwältin wäre in jedem Fall unpassend – um es ganz salopp auszudrücken. 

 

Erpressung von Link? Diverse Merkwürdigkeiten und die Rolle von Mahmut Oezdemir!?

Nach dem Auftauchen eines Briefes (s.u.) in dem die Erpressung von Sören Link thematisiert wird, darüber berichtete ich bereits ausführlich, der an die Spitze der hiesigen Polizei gerichtet war, wendete ich mich zuerst an diese.

Man verwies mich jedoch an die Staatsanwaltschaft. Von dort erfuhr ich dann, dass keine Ermittlungen wegen Erpressung (immerhin ein Offizialdelikt!) aufgenommen wurden. Dagegen legte ich bereits Einstellungsbeschwerde ein. Gestern erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Bestätigung, dass man diese Beschwerde von mir prüfen will.

Ferner wollte ich wissen ob jemand Anzeige gegen den Briefschreiber gestellt hatte, vllt. wegen übler Nachrede, da im Brief der mögliche Erpresser sogar namentlich genannt wird. Es handelt sich um jemanden aus dem direkten beruflichen Umfeld von Link in der Verwaltung.

Die Staatsanwaltschaft verwies mich dazu zurück an die Polizei, die mir bestätigte, dass bisher niemand eine Anzeige erstattet hat.

Okay, ich gebe zu auf den ersten Blick und beim ersten Lesen wirkt der gesamte Vorgang kurios, doch das ist er in keinster Weise.

Denn im Brief wird auch ein Bundestagsabgeordneter genannt, sein Name: Mahmut Oezdemir (MdB der SPD). In der Veröffentlichung hier ist sein Name ausgeblendet, aber das „MdB“ habe ich stehengelassen. Er war an dem Tag zugegen als Polizisten sich über die Erpressung äusserten.

Und er verabschiedete sich laut meiner Informationen mit den Worten „Jetzt hab ich ihn.“ Mit „ihn“ meinte Oezdemir laut Aussage eines Informanten nicht etwa den möglichen Erpresser, sondern Sören Link.

Das macht Sinn wenn man weiss welche Feindschaft inzwischen zwischen Oezdemir auf der einen  Seite sowie Link (plus Sarah Philipp) auf der anderen Seite innerhalb der Duisburger SPD entstanden ist.

Was Oezdemir damit gemeint hat ist mir allerdings nicht ganz klar, weshalb ich ihm nun diese Presseanfrage (s.u.) übersandt habe. Diese macht auch aus folgendem Grund sehr viel Sinn. So erwähnte ich in einem anderen Beitrag heute die angebliche Bedeutung der Lokalmedien für die Demokratie. Worüber auch im Bundestag kürzlich gesprochen wurde. Oezdemir ist MdB, müsste also eigentlich ein signifikant überragendes Interesse an lokalen Medien haben, also auch an DUISTOP. Und er müsste als Vorbild wirken.

Ich gehe also davon aus, es ist gelebte Demokratie wenn er mir zeitnah, ehrlich und transparent auf meine Anfrage antwortet. Diese lautet wie folgt:

Guten Morgen Herr Oezdemir,

in einem Brief an die Spitze der Duisburger Polizei vom 18.8.2025, den ich vorerst mit Unkenntlichmachungen beifüge, ist die Rede von einer Erpressung Sören Links. Bzgl. des Briefes stehe ich bereits seit längerem in Kontakt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die mir bisher bereitwillig Auskunft gaben.

Sie werden als Gast in diesem Brief erwähnt. Und zwar als Gast anläßlich eines Ortstermins am 11.1.2023. Es ging thematisch u.a. um äusserst zweifelhafte Grundstücksvergaben seitens der Stadt und auch um Rechtsextremismus.

Sie haben also allem Anschein nach die Erpressungsvorwürfe der im Brief erwähnten Polizisten vernommen bzw. vernehmen können. Ein Informant äusserte nun mir gegenüber, dass Sie deshalb folgendes äusserten:

„Jetzt hab ich ihn.“

Mein Informant gibt an, dass Sie mit „ihn“ Sören Link gemeint haben.

Bitte beantworten Sie mir also folgende Fragen:

1. Waren Sie am 11.1.2025 vor Ort, wenn ja von wann bis wann, aus welchem Grund und in welcher Funktion?

2. Wenn ja, haben Sie die Äusserung/en der Polizisten bzgl. der Erpesssung vernommen?

3. Wenn ja, haben Sie den Satz   „Jetzt hab ich ihn.“ gegenüber dem Gastgeber geäussert?

4. Wenn ja, wen genau haben Sie mit „ihn“ gemeint und was bedeutet diese Äusserung genau?

5. Sind Sie ansonsten in irgendeiner Weise tätig geworden, haben sich in der Sache „Erpressung“ schlau gemacht usw. usf., wenn ja in welcher Form und bei wem?

6. Wenn nein zu 5., warum nicht?

Den besagten Brief kann ich Ihnen im Original zusenden, wenn Sie mir eine sichere Mailadresse nennen.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Herausgeber und Chedredakteur

 

Baggerattentat vor vier Jahren: Gerichtsverhandlung immer wieder verschoben – wegen Attesten!?

Nachfolgende Presseanfrage ging soeben an das Amtsgericht in Ruhrort:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zum Aktenzeichen 51QS23/26.

Gemäß der mir bisher vorliegenden Informationen geht es um einen Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bzw. Verantwortlichen einer Straftat die als sog. „Baggerattentat“ bezeichnet wird.
Bereits am 27. Januar 2022, also vor über vier Jahren, soll der Mann maßgeblich angeordnet haben ein Haus abzureissen in dem noch Menschen wohnten und sich auch gerade darin aufhielten.

Anscheinend entzog sich der Mann seitdem immer wieder einer Verhandlung vor Gericht weil er Atteste vorlegte. Zuletzt durch ein Attest von einem
Arzt/Mediziner mit Sitz im ausser-europäischen Ausland.
Wobei genau jenes letzte Attest angezweifelt wurde. Der betreffende Arzt/Mediziner konnte nicht „ermittelt“ werden. Weshalb am 27. März 2026 ein sog. Sitzungshaftbefehl ausgestellt wurde und zwar von Frau Richterin Busche aus Ruhrort. Dieser Haftbefehl wurde dann aber am 22. April 2026 (Aktenzeichen 51QS23/26) wieder aufgehoben. Von wem genau ist mir nicht bekannt.
Ebenso nicht die Begründung für die Aufhebung.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1) Ist meine Beschreibung der Umstände soweit korrekt?

2) Wer hat den Sitzungshaftbefehl aufgehoben und warum?

3) Wie oft wurden bereits Verhandlungstermine angesetzt die sozusagen platzten weil der Beschuldigte sich per Atteste oder sonstwie „entschuldigen“ liess?

4) Wurde der Verdacht auf ein zuletzt möglicherweise fingiertes Attest überprüft, wurde der betreffende Arzt/Mediziner im Ausland also kontaktiert um die Richtigkeit des Attests zu bestätigen?

5) Warum wird kein amtsärztliches Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz in Duisburg/Deutschland verlangt?

6) Ist eine Verjährung zu befürchten, wenn ja, ab wann?

7) Informanten berichten mir von politischer Einflussnahme auf die gesamte Angelegenheit, ist dies ausgeschlossen?

8) Kann der Beschuldigte nicht für die Zeit seiner Krankschreibung durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden um das Verfahren in einem vertretbaren Zeitrahmen entsprechend abzuschliessen, auch mit Blick auf die Opfer?

9) Kann eine Vernehmung des Krankgeschriebenen nicht teils ausserhalb des Gerichts erfolgen?

10) Wurde eventuellen Hinweise nachgegangen, die Informanten mir gegenüber berichten, dass der Beschuldigte trotz Krankschreibung im Krankschreibungszeitraum einer schweren körperlichen Tätigkeit nachging?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Redaktionsleitung

 

Erpressung von OB Link? Es geht in die nächste Runde der Aufklärung!

Folgende Presseanfrage mit drei Fragen zu einem Brief, der 2025 bereits an die Polizei (namentlich u.a. den Polizeipräsidenten persönlich) in Duisburg gesandt wurde, hatte ich der Staatsanwaltschaft Duisburg im März gestellt.

Darin geht es u.a. um eine angebliche Erpressung des amtierenden Duisburger OB.

Die Polizei Duisburg schrieb mir im Vorfeld auf meine Nachfrage, der Staatsanwaltschaft den Brief bereits übergeben zu haben.

Über den Vorgang berichtete ich bereits.

Hier nochmals die drei Fragen:

1.) Liegt der Staatsanwaltschaft dieser Brief tatsächlich vollständig vor, seit wann, und wozu hat die Polizei die Staatsanwaltschaft diesbzgl. aufgefordert?

2.) Was wurde seit dem Aushändigen des Briefes seitens der Staatsanwaltschaft veranlasst, vor allem um zu klären, ob Sören Link möglicherweise tatsächlich erpresst wird – und zwar von wem und womit?

3.) Oder ermittelt man vielleicht gegen den Verfasser des Briefes?

Und hier nochmals der Brief:

 

Dazu bekam ich folgendes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schulze,

zu Ihrer Anfrage vom 20.03.2026 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:

Der von Ihnen angehängte Brief liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Die Prüfung des Schreibens gab aufgrund der bestehenden Sachlage zu weitergehenden Maßnahmen keinen Anlass. Ermittlungen gegen den Verfasser des Briefes werden nicht geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Staatsanwaltschaft Duisburg

 

Darauf reagierte ich mit einer Nachfrage, ob es denn eine Strafanzeige bzgl. des Briefes gab, da ich zwischenzeitlich Infos von dritter Seite bekommen hatte, dass mindestens eine Person eine Strafanzeige gestellt haben soll. Trotz mehrfacher Zusendung der Nachfrage inkl. Erinnerungen erhielt ich aber keine Antwort mehr.

Da es sich bei Erpressung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt ist die Staatsanwaltschaft allerdings auch ohne vorliegende Strafanzeige eigentlich zur Aufklärung verpflichtet, sofern es einen Anfangsverdacht gibt.

Meines Erachtens deuten schon die Umstände die in dem Brief geschildert werden auf einen Anfagsverdacht hin. Beim Verfasser des Briefes handelt sich um keinen notorischen Anschwärzer, Schwurbler, Querdenker und/oder Verschwörungstheoretiker. Die Person wurde sogar von OB Link vor nicht allzu langer Zeit ausgezeichnet.

Zudem lassen sich m.E. ohne grosse Mühe weitere ZeugenInnen für den im Brief geschilderten Vorfall finden. Ich kann dabei behilflich sein. Und, ganz entscheidend, die Aussage, dass es sich um Erpressung handelt erfolgte durch zwei Polizisten und dies nicht etwa im Rausch, also nicht im Verlauf eines alkohol- und drogenschwangeren Feier-Events, sondern bei klarem Verstand.

Gerade deshalb könnte man annehmen, dass die Staatsanwaltschaft sozusagen in den eigenen Reihen für Aufklärung sorgen möchte. Es denn denn, man versteht darunter eher genau das Gegenteil.?! Aus Gründen.?!

Die Zurückhaltung kann ich ausserdem deshalb nicht nachvollziehen weil es, ich berichtete bereits ausführlich, im Falle meiner angeblichen Beleidigung gegen einen Politiker, just die Staatswanwaltschaft war die nicht damit einverstanden war wie erstinstanzlich zu meinen  Gunsten entschieden wurde.

Sie war es die am Vorwurf gegen mich festhielt weshalb das Landgericht in der selben Sache entscheiden musste und dies auch zu meinen Gunsten tat.

Ich will damit sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht zögerte als es um einen sehr harmlosen Fall von Politiker-Kritik ging, aber im möglichen Erpressungsfall im Zusammenhang mit dem OB von Duisburg keine Veranlassung sieht „einzugreifen“.

Ich habe deshalb heute diese Einstellungsbeschwerde wegen Nichtermittlung verfasst und vorerst an die Staatsanwaltschaft selbst gesendet. Mein Vorwurf richtet sich also gegen die anscheinende Unwilligkeit festzustellen was es genau mit dem Erpressungsvorwurf auf sich hat und ob es sich tatsächlich um Erpressung handelt oder nicht. Es geht ausdrücklich nicht um die Nicht-Ermittlung gegen den Brief-Verfasser.

Guten Abend,

aufgrund einer Presseanfrage von mir als Herausgeber von DUISTOP / www.duistop.de vom 20. März 2026 zu einem Brief in dem eine mögliche Erpressung des OB von Duisburg Sören Link geschildert wird (der Brief ging an die Polizei Duisburg), antwortete der Pressesprecher und Staatsanwalt Felix Bachmann wie folgt (Zitat):

„Der von Ihnen angehängte Brief liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Die Prüfung des Schreibens gab aufgrund der bestehenden Sachlage zu weitergehenden Maßnahmen keinen Anlass. Ermittlungen gegen den Verfasser des Briefes werden nicht geführt.“ <Zitat Ende>

Dagegen lege ich eine Einstellungsbeschwerde ein. Mit der folgenden Begründung:

Meines Erachtens deuten schon die Umstände die in dem Brief geschildert werden auf einen Anfangsverdacht hin. Beim Verfasser des Briefes handelt sich um keinen notorischen Anschwärzer, Schwurbler, Querdenker und/oder Verschwörungstheoretiker. Die Person wurde sogar von OB Link vor nicht allzu langer Zeit ausgezeichnet.

Zudem lassen sich m.E. ohne grosse Mühe weitere ZeugenInnen für den im Brief geschilderten Vorfall finden. Ich kann dabei behilflich sein. Und, ganz entscheidend, die Aussage, dass es sich um Erpressung handelt erfolgte durch zwei Polizisten und dies nicht etwa im Rausch, also nicht im Verlauf eines alkohol- und drogenschwangeren Feier-Events, sonern bei klarem Verstand.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Beschwerde kurzfristig, danke vorab. Ich behalte mir vor mich zudem an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf und auch an den Innenminister des Landes NRW zu wenden.

Gruss

Michael Schulze

DUISTOP

www.duistop.de

 

 

Wann finden eigentlich die Demos gegen „Spaltung“ statt? Turbo für die „Blauen“!?

Derzeit werden die neuesten Vorschläge der Bundesgesundheitsministerin, aufgrund von insgesamt 66 Anregungen einer Kommission, heftigst diskutiert.

Besonders hervorstechend und umstritten ist dabei diese Idee:

Die bisher kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung soll grösstenteils wegfallen.

Dies greift prinzipiell und grundlegend in das Sozialstaatssystem ein.

Zudem sollen höhere Zuzahlungen z.B. für bestimmte Behandlungen usw. das sogenannte Sparpaket abrunden.

Ich willl nicht alle Einschnitte und Unwohltaten hier auflisten, weil es darum explizit nicht gehen soll.

Was nicht angegangen wird ist jene Ungerechtigkeit, die schon seit langem besteht und nun in der Debatte und im Kampf um die Mittelverteilung enorm an Fahrt gewinnt. So wird das bisherige System, das die KV-Beiträge für GrundsicherungsempfängerInnen als krankenversicherungsfremde Forderung bzw. Leistung nur von den gesetzlich Versicherten bezahlt werden, nicht angerührt.

Vielfach wurde und wird aber schon lange verlangt, auch von Fachleuten aus der KV-Branche, dass diese Kosten iHv rund 12 Mrd. EURO p.a. von allen Steuerzahlenden getragen werden – also vom Staat – also von allen.

Das umstrittenste Problem daran, rund die Hälfte aller TransfergeldempfängerInnen sind Nicht-Deutsche die nie ins System eingezahlt haben und auch nicht einzahlen.

Das ist der Turbo für alles was z.B. die AfD noch stärker macht, neben der bisherigen sogenannten Brandmauer, deren Isolierungswirkung inzwischen so wirkmächtig ist wie ein altes Toastbrot dauerhaft satt macht.

Anscheinend verstehen aber die ansonsten so quirlig geschäftigen DemokratenInnen und „GEGEN-RECHTS-DEMONSTRIERENDEN“ nicht was sie nun eigentlich tun müss(t)en. Nämlich aus tatsächlich wichtigem Grund auf die Strassen zu gehen. Nicht nur, da sie womöglich selbst von all den Gesundheitsmassnahmen negativ betroffen sind, sondern weil so vor allem die Spaltung der Gesellschaft und die Förderung von Hass und Hetze gegen AusländerInnen und MigrantenInnen erst so richtig Fahrt aufnimmt.

Das Problem: Sie können nicht gegen jene demonstrieren, vor allem jene aus der SPD, die dafür sorgen, dass u.a. über sogenannte NGOs ziemlich viel Geld im Umlauf ist – z.B. aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“.

Denn wer beisst schon die Hand die ihn füttert?

 

1.000 EURO pro MitarbeiterIn: Was zahlt die Stadt?

Vorgestern wurde bekannt was sich die Bundesregierung unter Führung von Merz, Söder, Klingbeil und Bas ausgedacht hat um die derzeitige Sprit-Krise abzudämpfen.

Einer der Vorschläge wurde dann gestern bereits enorm zerpflückt. 1.000 Euro Entlastungsprämie pro Person können bzw. dürfen Arbeitgeber auszahlen. Dabei soll es sich um eine steuer- und abgabenfreie Zuwendung handeln. Erwartet wird jedoch, dass sich das nur besonders finanzstarke Unternehmen leisten können, abgesehen davon, dass man eine Massnahme als eigene verkauft die Umsetzung und die Kosten aber den Arbeitgebern in die Schuhe schiebt.

Von Unverschämtheit ist seit gestern die Rede, zu sehen bereits zur besten TV-Sendezeit im heute journal (ZDF) gestern Abend ab Minute 11:

https://www.zdf.de/play/magazine/heute-journal-104/heute-journal-vom-15-april-2026-100

Tja, und da Bärbel Bas aus Duisburg kommt hat sie sicherlich mitgedacht, dass hiesige Unternehmen bzw. Arbeitgeber sich das leisten können, allen voran auch die Kommune selbst – bekanntlich grösste Arbeitgeberin vor Ort.

Das alles ist also eine akute Presseanfrage bei Sören Link wert. Und die habe ich ihm soeben übersandt.

Guten Morgen Herr Link,

die werte Parteikollegin Bas, gleichfalls Bundesarbeitsministerin und besonders bei Arbeitgebern seit einigen Monaten eine äusserst geschätzte und besonders beliebte Fachfrau hat im Rahmen eines aktuellen Regierungsbeschlusses mit dafür gesorgt, dass nun die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine 1.000-EURO-Prämie zahlen können bzw. dürfen um die Inflation und besonders die hohen Spritpreise abzudämpfen.

Meine Fragen an Sie als OBerster Vertreter des Konzern Duisburg, der ja in jeder Hinsicht vorbildlich vorangehen sollte:

1.) Werden die Mitarbeitenden der Verwaltung in den Genuss dieser Prämie kommen, wenn ja in welcher Höhe und welche Gesamtkosten wird dies verursachen?

2.) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die Beteiligungsunternehmen der Stadt Duisburg die Prämie bzw. eine Prämie auszahlen?

3.) Wenn Sie zu 1.) und / oder zu 2.) mit „nein“ antworten, so wüsste ich gerne warum?

Gruss

DUISTOP

Michael Schulze

 

 

Staatsanwaltschaft: Kein Anlass zu Massnahmen in Sachen möglicher Erpressung von OB Link

Am 20. März habe ich der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Brief zukommen lassen, vorab wurde ich von der Polizei dorthin verwiesen, in dem geschildert und behauptet wird, dass Sören Link erpresst wird. Ich verband die Brief-Weiterleitung direkt mit einer Presseanfrage. Heute erhielt ich darauf die Antwort.

Hier nochmals mein Presseanfrage:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zu einem Vorgang (Brief) der 2025 bereits an die Polizei (namentlich u.a. den Polizeipräsidenten persönlich) in Duisburg gesandt wurde.

Darin geht es u.a. um eine angebliche Erpressung des amtierenden Duisburger OB.

Die Polizei Duisburg schrieb mir bereits auf Nachfrage, vor wenigen Tagen, der Staatsanwaltschaft den Brief bereits übergeben zu haben.

Diesen füge ich vorerst mit teils unkenntlichen Passagen als Anlage bei. Rot kenntlich gemacht habe ich die Passage deretwegen ich heute anfrage. Eventuell geben Sie mir eine sichere Mailadresse an die Hand für die Zusendung der unbearbeiteten Brief-Version.

Meine Fragen dazu lauten vorerst (zum jetzigen Zeitpunkt) wie folgt:

1.) Liegt der Staatsanwaltschaft dieser Brief tatsächlich vollständig vor, seit wann, und wozu hat die Polizei die Staatsanwaltschaft diesbzgl. aufgefordert?

2.) Was wurde seit dem Aushändigen des Briefes seitens der Staatsanwaltschaft veranlasst, vor allem um zu klären, ob Sören Link möglicherweise tatsächlich erpresst wird – und zwar von wem und womit?

3.) Oder ermittelt man vielleicht gegen den Verfasser des Briefes?

Anlage: -1- .jpg (siehe weiter unten)

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Redaktionsleitung

 

Hier die Antwort der Staatsanwaltschaft von heute: 

Sehr geehrter Herr Schulze,

zu Ihrer Anfrage vom 20.03.2026 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:

Der von Ihnen angehängte Brief liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Die Prüfung des Schreibens gab aufgrund der bestehenden Sachlage zu weitergehenden Maßnahmen keinen Anlass. Ermittlungen gegen den Verfasser des Briefes werden nicht geführt.

[…]

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Staatsanwalt

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Duisburg

 

Zusatzbemerkungen:

Mir sind zwischenzeitlich von dritter Seite Informationen zugänglich gemacht worden, dass es angeblich mindestens eine Strafanzeige gegen den Verfasser des Briefes geben soll. Dies kläre ich mit der Staatsanwalt nochmals ab, da ich  zum Zeitpunkt meiner Presseanfrage diese Informationen noch nicht hatte.

Da die Staatsanwaltschaft die Klartext-Version des Briefs hat sind ihr auch alle von mir hier auf DUISTOP unkenntlich gemachten Namen bekannt.

Auch OB Link dürfte diese Klartext-Version vorliegen, ebenso etlichen hochrangigen Mitarbeitenden der Stadt. Da gegen mindestens eine(n) davon die Vorwürfe erhoben werden, mutet es zumindest fragwürdig an, warum die Angelegenheit anscheinend so zaghaft und zurückhaltend behandelt wird.

Fazit:

Für mich ist die Sache damit in keinster Weise vom Tisch. Eher im Gegenteil.