Organklage der AfD wegen Nebenjobs für die Bundesregierung und für Ministerien

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat aktuell die Bundesregierung verklagt. Grund: Die Bezahlung von etlichen JournalistenInnen und RedakteurenInnen aus dem Staatssäckel, die oftmals im Hauptberuf bei öffentlich-rechtlichen Medien arbeiten, für die Regierung und für Ministerien aber u.a. als Moderatoren etc. engagiert wurden.

Erst letztens habe ich mich noch mit diesem Thema beschäftigt – und zwar im Zusammenhang mit zwei Moderatorinnen die vor allem bei der aktuellen Stunde (WDR) „beschäftigt“ sind.

Der WDR wurde von mir dazu befragt, doch wirklich klare Infos zur strikten Trennung von Beschäftigungen beim WDR und privaten Moderationen für Auftraggeber, z.B. aus der Wirtschaft, die dann ev. in einer WDR-Berichterstattung anders behandelt werden könnten,  gab es nicht. Über einen Kodex wird angeblich noch verhandelt, ob mir dieser dann zugänglich gemacht wird, wird auch erst noch entschieden.

Die AfD handelt wohl in ähnlicher Absicht, um nämlich festzustellen ob die notwendige sog. Staatsferne gegeben ist und JournalistenInnen quasi über Umwege  nicht beeinflusst werden um kritische Informationen und Berichte über ihre Auftraggeber aus der Regierung ev. unter den Tisch fallen zu lassen. Oder um wohlwollend zu berichten.

An diesem Punkt stelle ich klar: Ich habe mit der AfD nichts zu schaffen. Die Fragestellungen und Recherchen gleichen sich nur. Ich vermute ausserdem, dass die AfD sich in Regierungsverantwortung u.U. auch nicht anders verhalten würde, als sie es nun den Regierenden „unterstellt“.

Dass die Regierung wenig transparent auf AfD-Anfragen in der Causa antwortete, Namen und genaue Zahlbeträge nicht preisgab und alles zur Geheimsache erklärte, wirft natürlich einen Schatten auf demokratisches Verhalten und ist ein gefundenes Fresse für die AfD – so wie für jeden der in der selben Sache recherchiert – also auch für mich.

Ich gehe sogar soweit, dass ich bei den Landesregierungen ähnliche Strukturen vermute und dass ich dies auch auf kommunaler Ebene tue.

Und: JournalistenInnen werden sicherlich auch dadurch beeinflusst, dass man ihnen bei ausreichendem Wohlverhalten lukrative Posten als PR-Chefs z.B. bei städtischen Beteiligungsunternehmen verspricht und in Aussicht stellt.

Warum sollte dies nicht auch aus Landes- und Bundesebene so sein?

Dazu kommt bei den Öffentlich-Rechtlichen eine zumindest merkwürdige Struktur der sog. Festen-Freien zum Tragen. Sie geniessen einerseits ähnliche Privilegien wie Festangestellte, sind aber andererseits Freie die auch andere Aufträge, wie z.B. Moderationen, annehmen dürfen oder sogar müssen. Allein schon um der Scheinselbständigkeit zu entgehen.

Der folgende Artikel in der LTO beurteilt das aktuelle AfD-Gebaren etwas kritischer, wenngleich insgesamt sicherlich nicht unbedingt als vollkommen unberechtigt:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-fraktion-bundestag-organklage-bundesregierung-nebentaetigkeit-journalismus-fragerecht/

Hier eine Liste die die Bundesregierung der AfD bereits 2022 in einer Antwort zur Verfügung stellte:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004850.pdf