Seit Tagen versuche ich herauszufinden wer die oder der direkte Vorgesetzte der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis ist. Grund dafür ist eine Presseanfrage bezugnehmend auf eine meiner Ansicht nach – und diese Ansicht teilen viele – umstrittene Äusserung die Ermis privat getätigt hat.
Ich veröffentliche hier einfach nur den gesamten Mailverlauf einschließlich bis heute Abend.
Daraus geht hervor um was es genau geht. Ich möchte den Namen der bzw. des Vorgesetzten wissen um ihre bzw. seine Ansichten zum möglichen Fehlverhalten der Oberstaatsanwältin zu erfahren.
Und was sie oder er zu tun gedenkt, wenn sich herausstellt, dass es sich tatsächlich um Fehlverhalten handelt. Wird ein Fehlverhalten verneint, wende ich mich an die Person eine Stufe in der Hierarchie höher usw. usf.
Der neue Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Gunnar Greiner ist bereits von mir in Kenntnis gesetzt worden. Eine Rückmeldung von ihm liegt mir derzeit noch nicht vor.
Hier nun der Mailverlauf (9 Schriftsätze) mit der Staatsanwaltschaft und es gibt immer noch kein „Ergebnis“:
Gesendet: Donnerstag, 14. Mai 2026 03:25
An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermiss
Guten Morgen,
ich habe folgende Presseanfrage einen Vorgang betreffend der sich bereits im letzten Jahr, am 27. Juni 2025, im Golfclub Röttgersbach anläßlich einer Veranstaltung des Lions Clubs Hamborn zutrug.
Im Zusammenhang mit derzeitigen Recherchen von mir u.a. in Bezug auf eine mögliche Erpressung des Duisburger OB Sören Link bekam ich von einem Informanten gestern den Hinweis auf die vorgenannte Veranstaltung und eine Äusserung der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis im Zusammenhnag mit dem OB.
Ich gehe z.Z. noch davon aus, Frau Ermis war dort in privater Sache zugegen und nicht in beruflicher Angelegenheit. Die merkwürdige Äusserung erfolgte gegenüber dem Informanten, sie lautet wie folgt:
„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst. Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“
Ich bitte per Beantwortung meiner folgenden Fragen um Aufklärung des Sachverhalts. Sie lauten wie folgt und sind zwar an die Pressestelle gesandt, aber an Frau Ermis selbst gerichtet:
1. Waren Sie Frau Ermis am 27. Juni 2025 in Röttgersbach vor Ort, wenn ja privat oder beruflich?
2. Haben Sie den Satz …
„[…] ist nicht kriminell und Sören hat von Verwaltungsvorgängen nichts gewusst. Das ist nur in Deiner Wahrnehmung so.“
… geäussert, wenn ja aus welchem Grund und mit welcher Absicht?
3. Wenn ja zu 2., bitte erklären Sie mir wieso Sie „Sören“ gesagt haben und nicht Herr Link oder Sören Link – duzen Sie sich mit ihm, stehen Sie sich beide nahe oder …?
4. Wenn ja zu 2., was haben Sie mit internen Verwaltungsvorgängen der Duisburger Verwaltung zu schaffen, wieso wissen Sie über gewisse Dinge Bescheid die bestimmte Personen betreffen, hat Herr Link Ihnen gegenüber Verwaltunsginterna sozusagen „ausgeplaudert“?
5. Wenn ja zu 2., weshalb hat Herr Link es nötig, dass Sie derart Partei für ihn ergreifen oder liegt die Notwendigkeit eher auf Ihrer Seite?
6. Ist es richtig, dass Amtsträger mit Ihrer Funktion und in Ihrer Stellung sich mit derartigen Äusserungen, die zudem offensichtlich nicht den Eindruck ordnungsgemässen Verhaltens vermitteln, selbst wenn sie privat geäussert werden, u.a. hinsichtlich der Wahrung von Objektivität womöglich dienstrechtlich fehlverhalten?
Nennen Sie mir bitte Ihren Dienstvorgesetzten. Danke.
Noch ein Hinweis: Mein Informant erklärte ausdrücklich, dass er zur Abgabe einer eideststattlichen Versicherung bzgl. der Richtigkeit seiner Angaben über den Vorfall jederzeit ohne Einschränkung bereit ist. Und zudem weitere ZeugenInnen benennen kann.
Und: Ich habe vorerst darauf verzichtet auf den Sachverhalt mit der angeblich nicht kriminellen Person – der Name dürfte Ihnen sofort einfallen – näher einzugehen. Auch diesbzgl. ergäben sich allerdings Fragen danach wieso eine Amtsträgerin sich derart pauschal äussert, auch privat, vor allem da mir über die Person wesentlich andere Sachverhalte bekannt sind. Diese Person derart in Schutz zu nehmen ist schon mehr als merkwürdig. Zumal sie nicht vor Ort zugegen war und da sie derzeit einer schweren Straftat beschuldigt wird. Ich muss wohl nicht dezidiert und ausführlich darauf eingehen, was solche Äusserungen, sollten sie getätigt worden sein, für einen Eindruck machen, da sie ebenfalls den nötigen professionellen Abstand vermissen lassen. Die gleichzeitige Herabwürdigung des Angesprochenen (… nur in Deiner Wahrnehmung …) ist ebenfalls irritierend.
Insofern halte ich es für geboten mir umgehend zu antworten um alles so klarzustellen, dass Schaden für das Ansehen des Rechtsstaats im Ganzen und für die Staatsanwaltschaft im Einzelnen abgewendet wird.
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
Herausgeber und Chefredakteur
Am 19.05.2026 um 12:17 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu können wir Ihnen jedoch keine Auskunft erteilen, da Frau Oberstaatsanwältin Ermiş nicht in dienstlicher Funktion an der Veranstaltung teilgenommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Staatsanwältin
Pressesprecherin
Gesendet: Dienstag, 19. Mai 2026 15:42
An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: Re: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis
Guten Tag Frau YYY,
und vielen Dank für die prompte Antwort.
Dieser entnehme ich bzw. deute ich so, dass Frau Ermis tatsächlich vor Ort war, dies wird von Ihnen nicht in Abrede gestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich deutlich insistieren muss was Ihre Antwort letztlich bedeutet.
So kommt nicht zum Ausdruck wie Sie bzw. die Staatsanwaltschaft und Dienstvorgesetze von Frau Ermis mit dem Sachverhalt umgehen und mit dem Umstand, dass sich eine Oberstaatsanwältin privat derart über Personen äussert, dass eine Neutralität nicht mehr vermutet werden kann. Eine Neutralität der sie gemäß dem Legalitätsprinzip über dienstliche Handlungen auch privat verpflichtet ist.
Staatsanwälte sind Beamte bzw. stehen in einem beamtenähnlichen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und müssen auch privat ein Verhalten zeigen, das das Vertrauen in ihre Unparteilichkeit und Integrität nicht beeinträchtigt.
Da die Oberstaatsanwältin sich über eine Person geäussert hat, dafür kann ich mind. einen Zeugen benennen, und diese als „nicht kriminell“ bezeichnete, die aber bereits zu dem Zeitpunkt in mindestens einem Strafverfahren als Hauptbeschuldigter angeklagt (sog. „Baggerattentat“) war und ist.
Ausserdem hat sie geäussert, dass der OB von Duisburg mit bestimmten Verwaltungsangelegenheiten nicht befasst sei. Auch dies ist ein Indiz auf privat geäussertes mögliches berufliches Insiderwissen, denn z.B. das sog. Baggerattentat ist nicht losgelöst von Vorgängen im Zusammenhang mit Abteilungen bzw. Dezernaten der Stadt Duisburg.
Und:
Ich hatte die Presseanfrage zwar an die Preseabteilung gesandt aber ausdrücklich an die Frau Oberstaatsanwältin gerichtet. Insofern erwarte ich von ihr auch eine Auskunft.
Ich bitte Sie also Ihre Antwort neu zu verfassen bzw. Frau Ermis dazu zu bewegen mir zu antworten.
Und ich bitte Sie mir die Namen und Mailadressen von Dienstvorgesetzen der Frau Oberstaatsanwältin zu nennen. Danke.
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
Am 26.05.2026 um 12:18 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:
Sehr geehrter Herr Schulze,
Ihre Presseanfrage vom 14. Mai 2026 wurde durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg am 19. Mai 2026 beantwortet. Diese Auskunft ist – den von Ihnen angefragten Vorgang betreffend – abschließend.
Für Ihre weiteren mit E-Mail vom 19. Mai 2026 gestellten Fragen besteht keine Zuständigkeit der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg. Insoweit müssten Sie diese ggf. an Frau Ermiş persönlich oder die hierfür zuständigen Stellen richten. Eine Weiterleitung durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Staatsanwältin
Pressesprecherin
Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2026 17:56
An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: ERINNERUNG: Re: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis
ERINNERUNG:
Guten Tag zurück,
dann übermitteln Sie mir bitte noch Namen und (Email-)Adressen der Dienstvorgesetzten von Frau OSta Ermis, was ich nun auch bereits zweifach erwünscht hatte.
Alternativ die Namen und (Email-)Adressen der von Ihnen erwähnten zuständigen Stellen.
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
Am 03.06.2026 um 09:39 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:
Sehr geehrter Herr Schulze,
es handelt sich bei Ihrem Anliegen nicht um eine Presseanfrage, so dass – wie bereits mitgeteilt – eine Zuständigkeit der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg nicht besteht.
Zudem sind wir nicht befugt, rechtsberatende Auskünfte zu erteilen. Es obliegt Ihnen selbst (ggf. unter Einschaltung eines Rechtsanwalts), die zuständige Stelle für Ihr Begehren zu ermitteln und ggf. zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Staatsanwältin
Pressesprecherin
Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2026 14:57
An: Pressestelle StA Duisburg <Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de
Betreff: Re: ERINNERUNG: Re: Presseanfrage zu angeblichen Äusserungen der Oberstaatsanwältin Frau Devrim Ermis
Guten Tag,
dann mache ich nunmehr daraus eine Presseanfrage.
Bitte geben Sie mir ein Organigramm über die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Hierarchien der Staatsanwaltschaft Duisburg.
Zusätzlich merke ich ausdrücklich an: Ich erkenne nicht weshalb meine Presseanfrage (Frage nach Dienstvorgesetzten) keine Preseanfrage ist.
Hinweis: Ab sofort sende ich jede Presseanfrage (auch diese) per gesonderter Mail zur Kenntnisnahme an Herrn Dr. Greier.
Und, ich stelle meine Anfrage demnächst als Frage gemäss Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG). Bleibt diese unbeantwortet wende ich mich an die LDI.
Ob ich einen Anwalt hinzuziehe entscheide ich erst, wenn alle „normalen“ Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
Am 03.06.2026 um 15:25 schrieb Pressestelle@sta-duisburg.nrw.de:
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage.
Das Organigramm der Staatsanwaltschaft Duisburg finden Sie auf unserer Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Staatsanwältin
Pressesprecherin
Gesendet: Mittwoch, 3. Juni 2026 18:37
Guten Abend,
wenn Sie dies meinen => https://www.sta-duisburg.nrw.de/behoerde/behoerdenvorstellung/behoerdenaufbau/index.php
dann ist es unbrauchbar. Deshalb hatte ich gezielt nochmals angefragt.
Die Namen etc. sollten schon lesbar sein und tatsächlich aufgeführt werden.
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
Hier noch zum Abschluss der heutige Screenshot von der Webseite (bzw. vom Organigramm der Staatsanwaltschaft) auf die obiger Link führt:

Man kann deutlich erkennen das teils Namen fehlen und viele Namen nicht lesbar sind.
Meiner Ansicht nach will man Zeit gewinnen und mich mürbe machen. Tja, dieses Verhalten kenne ich seit nunmehr über acht Jahren und die Abläufe sind immer die selben. Auskunfts-PingPong, „Wir sind gar nicht zuständig.“, langes Warten, ständige Ablehnungsschreiben, Infragestellen der Presseanfrage an sich, Empfehlung eines Rechtsbeistands („Sie können ja klagen.“), … usw. usf.
UPDATE vom 5. Juni 2026:
Das unlesbare Organigramm der Duisburger Staatsanwaltschaft (s.o.) wurde inzwischen von der Webseite entfernt. Es wurde jedoch nicht durch ein lesbares ersetzt.