Das Sommerloch 2026 hat es ECHT in sich, die üblichen News aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft bleiben aus, es sei denn man möchte sich mit diversesten Hitze-Problemen und dem mangelhaften Klimaschutz in Duisburg beschäftigen. Trotzdem tut sich was, dass die Gemüter anheizen könnte. So bekam ich just dieser Tage einen interessanten 25-seitigen notariellen Kaufvertrag zwischen Stadt bzw. IMD (inzwischen aufgelöst) und einer Privatperson „zugespielt“.
Tja, aus der Sicht des Käufers erscheint mir eine Tüte Drops am Kiosk zu kaufen sicherer als mit der Stadt ein Grundstücks- bzw. Immobiliengeschäft abzuwickeln.
Das Ganze ging allerdings bereits am 23. August 2019 beim inzwischen verstorbenen Ruhrorter Notar Dieter Rüsen über die Bühne.
Die erste und die letzte Seite veröffentliche ich hier – vorerst – doch die beiden Seiten haben es schon in sich. Und machen es notwendig, dass ich mich mal wieder mit Fragen an die Stadt wende. Das ist schon lange nicht mehr passiert.


Zuerst die Frage: Was fällt Ihnen auf?
[BEDENKZEIT]
Nichts, okay dann helfe ich Ihnen auf die Sprünge.
Zum einen fehlt auf Seite 1 der Name der Person die für die Stadt bzw. das IMD handlungs- und vertretungbevollmächtigt vor dem Notar saß. Diese Person müsste sich zudem ausgewiesen haben.
Zum anderen fehlt auf Seite 25 (letzte Seite) die Unterschrift und eventuell der Stempel des Verkäufers, also der Person die schon auf Seite 1 nicht genannt wurde.
Meiner Ansicht nach ist dieser Kaufvertrag so nicht gültig. Jetzt kommt es möglicherweise auf den Grundbuch-Eintrag an – gibt es den oder nicht? Angeblich ja. Trotzdem: Fragen über Fragen.
Wie z.B. auch diese hier:
– Es soll sich bei der Unterschrift des Käufers um eine von 19 Versionen handeln die kursieren, wie ein Informant und Zeuge mir gegenüber gesagt hat. War also tatsächlich die „richtige“ Person beim Notar?
– Wie konnte der Käufer danach einen Kredit bei der Sparkasse Duisburg erhalten – ausbezahlt in zwei Tranchen zu 800.000 EURO und 600.000 EURO – insgesamt also 1,4 Mio. EURO?
– Hatte der Rat zuvor dem Verkauf, auch genau an den Käufer, ausdrücklich zugestimmt. Meinen Informationen nach nicht, sondern erst im Nachhinein.
– Wieso wurde der Grundbucheintrag (sofern wirklich vorhanden) vom Amtsgericht Ruhrort vorgenommen?
Dies alles möchte ich von der Stadt wissen – und eventuell von der Sparkasse und dem Amtsgericht Ruhrort.
Deshalb habe ich diese Presseanfrage an den OB versandt:
Guten Morgen Herr Link,
ich habe folgende Pressefragen zu einem notariellen Grundstückskaufvertrag vom 23.8.2019, den ich als Auszug, erste und letzte Seite, beifüge. Der Vertrag liegt mir in Gänze vor. Er umfasst insgesamt 25 Seiten.
1.) Zum einen fehlt auf Seite 1 der Name der Person die für die Stadt bzw. das IMD handlungs- und vertretungbevollmächtigt vor dem Notar saß. Diese Person müsste sich zudem ausgewiesen haben.
Wer saß damals für die Stadt bzw. für das IMD beim Notar?
2.) Zum anderen fehlt auf Seite 25 (letzte Seite) die Unterschrift und eventuell der Stempel des Verkäufers, also der Person die schon auf Seite 1 nicht genannt wurde.
War diese Unterschrift unnötig oder ist der Vertrag gar nicht wirksam geschlossen worden?
3.) Meiner Ansicht nach ist dieser Kaufvertrag so nicht gültig. Jetzt kommt es möglicherweise auf den Grundbuch-Eintrag an – gibt es den oder nicht?
4.) Es soll sich bei der Unterschrift des Käufers um eine von 19 Versionen handeln die kursieren, wie ein Informant und Zeuge mir gegenüber gesagt hat. War also tatsächlich die „richtige“ Person beim Notar?
5.) Wie konnte der Käufer danach einen Kredit bei der Sparkasse Duisburg erhalten – ausbezahlt in zwei Tranchen zu 800.000 EURO und 600.000 EURO – insgesamt also 1,4 Mio. EURO?
6.) Hatte der Rat zuvor dem Verkauf, auch genau an den Käufer, ausdrücklich zugestimmt. Meinen Informationen nach nicht, sondern erst im Nachhinein.
Was ist korrekt?
7.) Wieso wurde der Grundbucheintrag (sofern wirklich vorhanden) vom Amtsgericht Ruhrort vorgenommen?
8.) Ist es richtig, dass von der Ausgestaltung des Kaufvertrages und von den späteren Investitionen des Käufers EU-Fördermittel betroffen waren – insoweit, dass erhaltene Mittel eventuell rückerstattet werden müssten?
9.) Ist es richtig, dass der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis später erheblich reduziert wurde, weil angeblich zugunsten des Käufers Kosten für notwendige Abrissarbeiten angerechnet oder verrechnet wurden?
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze
zwei Anlagen = erste und letzte Seite des notariellen Kaufvertrags vom 23. 8. 2019
[Ende der Presseanfrage]
Abschliessend möchte ich noch darauf eingehen, warum Drops am Kiosk zu kaufen sicherer ist. Nun, wenn der Vertrag gar nicht wirksam geschlossen wurde, dann könnte die Stadt möglicherweise verlangen die auf dem erworbenen Gelände erfolgten Investitionen in Gebäude oder gar Neubauten wieder rückgängig zu machen. Vor diesem Hintergrund ist ein Kredit der Sparkasse umso fragwürdiger. Diese müsste das mögliche Risiko dieses Kaufvertrages, sofern er wirklich Grundlage der Kreditvergabe gewesen sein sollte, eigentlich erkannt haben. Angeblich war u.a. auch die DBI in irgendeiner Form, möglicherweise als Vermittlerin, beteiligt.
Inwieweit die Stadt bzw. das IMD (als Vertretung der Stadt), genauer gesagt die handelnden Personen, sich u.U. strafbar gemacht haben sei vorerst dahingestellt. Im Raume stünden dann möglicherweise diese Vorwürfe:
Untreue (§ 266 StGB): Wenn Amtsträger bewusst gegen ihre Vermögensbetreuungspflichten verstoßen und der Kommune dadurch ein Vermögensschaden entsteht.
Betrug (§ 263 StGB): Falls Beteiligte durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangen oder andere über die Wirksamkeit des Vertrags täuschen und dadurch einen Vermögensschaden verursachen.
Urkundsdelikte oder Falschbeurkundung im Amt (§§ 267, 348 StGB): Wenn im Zusammenhang mit dem Vertrag oder Genehmigungen bewusst unrichtige öffentliche Urkunden erstellt werden.
Die gesamte Angelegenheit wird umso interessanter und vor allem dubioser wenn es richtig ist, dass eventuell EU-Mittel betroffen waren und dass der Kaufpreis nachträglich erheblich reduziert wurde. Möglicher Grund für diese Reduzierung waren die angeblich anrechen- oder verrechenbaren Kosten für notwendige Abrissarbeiten.



