Interessante Kaufverträge die die Stadt abschliesst – Drops zu kaufen ist sicherer

Das Sommerloch 2026 hat es ECHT in sich, die üblichen News aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft bleiben aus, es sei denn man möchte sich mit diversesten Hitze-Problemen und dem mangelhaften Klimaschutz in Duisburg beschäftigen. Trotzdem tut sich was, dass die Gemüter anheizen könnte. So bekam ich just dieser Tage einen interessanten 25-seitigen notariellen Kaufvertrag zwischen Stadt bzw. IMD (inzwischen aufgelöst) und einer Privatperson „zugespielt“.

Tja, aus der Sicht des Käufers erscheint mir eine Tüte Drops am Kiosk zu kaufen sicherer als mit der Stadt ein Grundstücks- bzw. Immobiliengeschäft abzuwickeln.

Das Ganze ging allerdings bereits am 23. August 2019 beim inzwischen verstorbenen Ruhrorter Notar Dieter Rüsen über die Bühne.

Die erste und die letzte Seite veröffentliche ich hier – vorerst – doch die beiden Seiten haben es schon in sich. Und machen es notwendig, dass ich mich mal wieder mit Fragen an die Stadt wende. Das ist schon lange nicht mehr passiert.

 

Zuerst die Frage: Was fällt Ihnen auf?

 

[BEDENKZEIT]

 

Nichts, okay dann helfe ich Ihnen auf die Sprünge.

Zum einen fehlt auf Seite 1 der Name der Person die für die Stadt bzw. das IMD handlungs- und vertretungbevollmächtigt vor dem Notar saß. Diese Person müsste sich zudem ausgewiesen haben.

Zum anderen fehlt auf Seite 25 (letzte Seite) die Unterschrift und eventuell der Stempel des Verkäufers, also der Person die schon auf Seite 1 nicht genannt wurde.

Meiner Ansicht nach ist dieser Kaufvertrag so nicht gültig. Jetzt kommt es möglicherweise auf den Grundbuch-Eintrag an – gibt es den oder nicht?  Angeblich ja. Trotzdem: Fragen über Fragen.

Wie z.B. auch diese hier:

– Es soll sich bei der Unterschrift des Käufers um eine von 19 Versionen handeln die kursieren, wie ein Informant und Zeuge mir gegenüber gesagt hat. War also tatsächlich die „richtige“ Person beim Notar?

– Wie konnte der Käufer danach einen Kredit bei der Sparkasse Duisburg erhalten – ausbezahlt in zwei Tranchen zu 800.000 EURO und 600.000 EURO – insgesamt also 1,4 Mio. EURO?

– Hatte der Rat zuvor dem Verkauf, auch genau an den Käufer, ausdrücklich zugestimmt. Meinen Informationen nach nicht, sondern erst im Nachhinein.

– Wieso wurde der Grundbucheintrag (sofern wirklich vorhanden) vom Amtsgericht Ruhrort vorgenommen?

Dies alles möchte ich von der Stadt wissen – und eventuell von der Sparkasse und dem Amtsgericht Ruhrort.

Deshalb habe ich diese Presseanfrage an den OB versandt:

Guten Morgen Herr Link,

ich habe folgende Pressefragen zu einem notariellen Grundstückskaufvertrag vom 23.8.2019, den ich als Auszug, erste und letzte Seite, beifüge. Der Vertrag liegt mir in Gänze vor. Er umfasst insgesamt 25 Seiten.

1.) Zum einen fehlt auf Seite 1 der Name der Person die für die Stadt bzw. das IMD handlungs- und vertretungbevollmächtigt vor dem Notar saß. Diese Person müsste sich zudem ausgewiesen haben.

Wer saß damals für die Stadt bzw. für das IMD beim Notar?

2.) Zum anderen fehlt auf Seite 25 (letzte Seite) die Unterschrift und eventuell der Stempel des Verkäufers, also der Person die schon auf Seite 1 nicht genannt wurde.

War diese Unterschrift unnötig oder ist der Vertrag gar nicht wirksam geschlossen worden? 

3.) Meiner Ansicht nach ist dieser Kaufvertrag so nicht gültig. Jetzt kommt es möglicherweise auf den Grundbuch-Eintrag an – gibt es den oder nicht?

4.) Es soll sich bei der Unterschrift des Käufers um eine von 19 Versionen handeln die kursieren, wie ein Informant und Zeuge mir gegenüber gesagt hat. War also tatsächlich die „richtige“ Person beim Notar?

5.) Wie konnte der Käufer danach einen Kredit bei der Sparkasse Duisburg erhalten – ausbezahlt in zwei Tranchen zu 800.000 EURO und 600.000 EURO – insgesamt also 1,4 Mio. EURO?

6.) Hatte der Rat zuvor dem Verkauf, auch genau an den Käufer, ausdrücklich zugestimmt. Meinen Informationen nach nicht, sondern erst im Nachhinein.

Was ist korrekt? 

7.) Wieso wurde der Grundbucheintrag (sofern wirklich vorhanden) vom Amtsgericht Ruhrort vorgenommen?

8.) Ist es richtig, dass von der Ausgestaltung des Kaufvertrages und von den späteren Investitionen des Käufers EU-Fördermittel betroffen waren – insoweit, dass erhaltene Mittel eventuell rückerstattet werden müssten?

9.) Ist es richtig, dass der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis später erheblich reduziert wurde, weil angeblich zugunsten des Käufers Kosten für notwendige Abrissarbeiten angerechnet oder verrechnet wurden?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

zwei Anlagen = erste und letzte Seite des notariellen Kaufvertrags vom 23. 8. 2019

[Ende der Presseanfrage]

 

Abschliessend möchte ich noch darauf eingehen, warum Drops am Kiosk zu kaufen sicherer ist. Nun, wenn der Vertrag gar nicht wirksam geschlossen wurde, dann könnte die Stadt möglicherweise verlangen die auf dem erworbenen Gelände erfolgten Investitionen in Gebäude oder gar Neubauten wieder rückgängig zu machen. Vor diesem Hintergrund ist ein Kredit der Sparkasse umso fragwürdiger. Diese müsste das mögliche Risiko dieses Kaufvertrages, sofern er wirklich Grundlage der Kreditvergabe gewesen sein sollte, eigentlich erkannt haben. Angeblich war u.a. auch die DBI in irgendeiner Form, möglicherweise als Vermittlerin, beteiligt.

Inwieweit die Stadt bzw. das IMD (als Vertretung der Stadt), genauer gesagt die handelnden Personen, sich u.U. strafbar gemacht haben sei vorerst dahingestellt. Im Raume stünden dann möglicherweise diese Vorwürfe:

Untreue (§ 266 StGB): Wenn Amtsträger bewusst gegen ihre Vermögensbetreuungspflichten verstoßen und der Kommune dadurch ein Vermögensschaden entsteht.
Betrug (§ 263 StGB): Falls Beteiligte durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangen oder andere über die Wirksamkeit des Vertrags täuschen und dadurch einen Vermögensschaden verursachen.
Urkundsdelikte oder Falschbeurkundung im Amt (§§ 267, 348 StGB): Wenn im Zusammenhang mit dem Vertrag oder Genehmigungen bewusst unrichtige öffentliche Urkunden erstellt werden.

Die gesamte Angelegenheit wird umso interessanter und vor allem dubioser wenn es richtig ist, dass eventuell EU-Mittel betroffen waren und dass der Kaufpreis nachträglich erheblich reduziert wurde. Möglicher Grund für diese Reduzierung waren die angeblich anrechen- oder verrechenbaren Kosten für notwendige Abrissarbeiten.

 

Strafanzeige gegen OB Link: Noch immer kein Aktenzeichen und andere Wunderlichkeiten

Bereits am 17. Juni hatte ich per Post eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen OB Sören Link an die Staatsanwaltschaft Duisburg versandt. Doch eine Eingangsbestätigung wollte nicht eintreffen. Also liess ich die Anzeige per Boten am 1. Juli direkt abliefern – und erhielt einen Eingangsstempel. Somit ist die Sache meinerseits offiziell, nur fehlt nachwievor das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.

Der gesamte Vorgang und die Geschichte dahinter ist aber viel bedenklicher und teils eventuell auch als kurios zu bezeichnen – was jedoch die mit Abstand harmloseste Beschreibung sein dürfte.

Meine Strafanzeige geht nämlich auf ein Schreiben des Bausachverständigen Reiner Hahne aus Oberhausen zurück.

Hier der wesentlichste Auszug daraus:

Eben jenes Schreiben, zumindest in ähnlicher Form, auf jeden Fall mit nahezu identischem Inhalt, hat Herr Hahne bereits im Februar 2023(!!!!!!!!!!) als Stellungnahme an die Polizei gesandt – wohl aufgrund einer konkreten Aufforderung der Staatsanwaltschaft. Mit den inhaltlich selben schwerwiegenden Vorwürfen gegen Mitarbeitende von Sören Link.

Aus diesem Grund habe ich nun bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt wie es sein kann, dass anscheinend seitdem nichts passiert ist.

Aber lesen Sie am besten selbst!

Guten Abend,

bezugnehmend auf meine Strafanzeige gegen Herrn Sören Link, OB in Duisburg, wegen Strafvereitelung im Amt, vom 17.6.2026, eingangsbestätigt am 1.7.2026 (s. Anlage), habe ich folgende Pressefragen:

1.) Ich habe dazu noch kein Aktenzeichen erhalten, wann kann ich damit rechnen? (Hinweis: Ich frage in meiner Funktion als Pressevertreter in bezug auf meine Person als Privatmann. Der Datenschutz dürfte hier also keine Rolle spielen.)

2.) Am 14.2.2023 hat eine Polizeibeamtin namens YYY (Vorname unbekannt), DW-Nr. 0203-280—-, um 10:55 Uhr bei Familie Overbeck, wohnhaft in Duisburg, angerufen und die Kontaktdaten des Bausachverständigen Reiner Hahne aus Oberhausen erbeten. Als Grund gab sie an von der Staatsanwaltschaft Duisburg angewiesen worden zu sein eine Stellungnahme des Herrn Hahne in bezug auf diverse Bauangelegenheiten, die u.a. auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Baggerattentat (Ort: Arnold Overbeck Strasse, Tatvorwurf: Abriss eines Wohnhauses in dem sich Menschen befanden, Zeuge: u.a. Herr Cyrus Overbeck, der wiederum von der Stadt bzw. Sören Link zwischenzeitlich 2mal mit einer Einschüchterungsanzeige belastet wurde) am 27.1.2022 (bereits Gegenstand eines Strafprozesses der kein Ende findet) in Zusammenhang stehen, einzuholen. Bei diesen Bauangelegenheiten ging es insbesondere um den Straftatbestand der Baugefährdung nach § 319 StGB. Dazu gibt es sogar ein eigenes Aktenzeichen => 3 Ds 452/23 (135 Js 165/22).

Dazu habe ich diese Fragen:

2.a.) Hat die Staatsanwaltschaft die Polizei um den Kontakt zu Herrn Hahne und um die betreffenden Stellungnahme von ihm ersucht, wenn ja, aus welchem Grund genau?

2.b.) Herr Hahne hat laut gestriger Auskunft mir gegenüber zeitnah eine Stellungnahme erstellt. Darin hat er u.a. deutliche Vorwürfe hinsichtlich einiger Straftaten gegen Mitarbeitende der Stadt Duisburg geäussert.

Hat Frau YYY bzw. hat die Polizei der Staatsanwaltschaft diese Stellungnahme ausgehändigt, wenn ja, was ist dann geschehen bzw. was wurde dann veranlasst?

2.c.) Die Stellungnahme von Herrn Hahne ist nahezu deckungsgleich mit dem was ich vor wenigen Wochen auch von ihm erhielt und was Grundlage meiner oben erwähnten Strafanzeige vom 17.6.2026 ist.

Deshalb ergibt sich für mich die Frage warum dem Sachverhalt und den Tatvorwürfen, immerhin denen eines anerkannten Sachverständigen, in über drei Jahren anscheinend nicht nachgegangen wurde und sich derzeit sogar PolizeibeamteInnen mir gegenüber als düpiert empfinden?*

Aufgrund der hohen Reichweite von DUISTOP erfahren sie natürlich von den Vorgängen und den damit verbundenen auch ihnen unerklärlichen Verzögerungen. Wie ich inzwischen erfahren habe verbitten sich Staatsanwälte meist entsprechende Nachfragen der Polizei was aus polizeilichen Ermittlungen geworden ist.

Immer wieder werde ich auch damit konfrontiert, dass es – ich zitiere eine häufige Version – „Mächte im Rathaus“ gebe die Einfluss nähmen.

Anlage -1-

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Redaktionsleitung

 

 

* Ein Polizist beschrieb angesichts meiner Berichterstattungen seine Gefühle kürzlich bei einem Anruf so (sinngemäß):

„Wer liest was Sie schreiben, wofür ich im Grunde dankbar bin, muss ja annehmen die Polizei versagt auf der ganzen Linie. Dem ist aber nicht so. Das Versagen liegt an anderen.“

 

UPDATE vom 31.7.2026:

Just heute ging per Post ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bei mir ein, in dem mir das Aktenzeichen zur Strafanzeige gegen Link mitgeteilt wurde. Sollte Anklage erhoben werden, werde ich darüber gesondert informiert und selbstverständlich veröffentliche ich zu dem Fall weiterhin jede Einzelheit.

Per Mail wurde mir hinsichtlich meiner Presseanfrage zudem heute mitgeteilt, dass ich mich betreffend aller Fragen unter 2.) aus Zuständigkeitsgründen an das Amtsgericht in Ruhrort wenden muss. Das habe ich inzwischen bereits getan.

 

DUISTOP wirkt!? Justizministerium drückt sich vor Antwort!? Dr. Greier mit neuem Statement.

Verdammt, da hatte ich in den letzten Wochen exklusiv den neuen Staatsanwalt Dr. Gunnar Greier ein wenig unter Beschuss, mit Kritik natürlich, schon wird die WAZ aktiv. Das ist nicht das erste Mal, dass bei kritischer DUISTOP-Berichterstattung das allerallerallerwichtigste Blatt … äh … Pressemedium vor Ort irgendwie versucht diese Kritik in etwas Wunderschönes zu verwandeln. So jedenfalls mein Eindruck, ich kann mich allerdings irren, eitel wie ich bin.

Auf jeden Fall gibt’s einen aktuellen WAZ-Beitrag über eben jene Staatsanwaltschaft und deren Boss. Der darf dann auch wieder was zum Besten geben. Hatte er in einem WAZ-Interview vor Wochen, ich berichtete bereits, seine Offenheit und Transparenz ausloben dürfen, ist es diesmal seine Entschlossenheit.

Nun, meine Kritik an ihm entzündete sich allerdings genau an der von ihm versprochenen Offenheit und Transparenz, denn mir wollte er Fragen anscheinend nicht so gerne beantworten. Das ganze mündete dann in eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Nicht gegen ihn, aber gegen eine „seiner“ Oberstaatsanwältinnen.

Nebenbei bemerkt, dass NRW-Justiz-Ministerium will leider nicht so gerne damit rausrücken was denn Herrn Dr. Greier so besonders machte, als man sich in einer sogenannten Bestenauslese für ihn entschied um das Ruder in Duisburg zu übernehmen.

Hier nun der Link zum neuesten WAZ-Artikel aus dem ich zitiere:

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article412166538/ueber-184000-faelle-pro-jahr-womit-die-staatsanwaltschaft-duisburg-kaempft.html

Zitat:

Greier gibt sich zuversichtlich: Ungefähr zwei Drittel der neu eingehenden Verfahren konnten innerhalb eines Monats abgeschlossen werden, über 80 Prozent dieser Verfahren innerhalb von drei Monaten. Deshalb „bereitet mir der Bestand offener Verfahren keine große Sorge“.

Tja, das erfüllt mich fast mit Vertrauen, doch es bleiben Zweifel. Ich kenne da ein paar Fälle mit denen will es so gar nicht richtig vorangehen. Und die haben u.a. mit Sören Link zu tun. Auch ein Polizist hatte sich mir gegenüber derart geäussert, dass er bei manchen Fällen und Personen eine gewisse Zurückhaltung spüre.

Wobei mir Herr Dr. Greier ausdrücklich und schriftlich bereits versichern ließ, dass es keinerlei Seilschaften zwischen Staatsanwaltschaft und Verwaltung gäb‘.

Gestern Abend wurde ich darüber informiert, dass eine Strafanzeige von Link bzw. der Stadt Duisburg gegen ein angeblich ECHT renitentes Mitglied des Lions Club Hamborn, nun plötzlich doch wieder mit Nachdruck bearbeitet wird. Seit Monaten tat sich nichts. Jenen Club übrigens den ich just am gestrigen Tag u.a. wegen eines Club-Abends und einer umstrittenen Äusserung Links über eben dieses Mitglied, ein wenig genauer unter die Lupe nahm.

Welch ein Zufall, oder? Nun, ich vermute man kennt sich eventuell gut, aber man ist eben nicht mit Seilen verbunden.

Hier nochmals Links Äusserung aus dem Sitzungsprotokoll welches mir vorliegt – übrigens „Danke“ nochmals an den Zusender:

Die Strafanzeige die Link oder eben die Stadt gegen den Mann gestellt hat bezieht sich auf dessen öffentliche Äusserungen und Vorwürfe, dass nämlich Mitarbeitende von Link sich in einer Immobilien-Angelegenheit nicht an Recht und Gesetz gehalten haben.

Was wiederum ein anerkannter Bausachverständiger aus Oberhausen namens Reiner Hahne bereits schriftlich bestätigt hat und auch vor Gericht bezeugen will  – und das bereits seit Jahren, nur irgendwie lässt man ihn nicht. Und just dessen Bestätigung ist auch Grundlage für meine Strafanzeige gegen Link, die ich kürzlich einreichte. Dass er nämlich die unrechtmässigen Taten seiner vier Mitarbeitenden sozusagen geschützt habe, was einer Strafbereitelung im Amt gleich käme.

Wenn man nun Links Strafanzeige, die er im letzten Jahr stellte und die übrigens davor schon mal „baugleich“ gestellt aber dann zurückgezogen wurde, seitens der Staatsanwaltschaft mit Nachdruck verfolgen sollte, was macht man dann mit meiner Strafanzeige?

Denn es geht um den selben Sachverhalt und den selben Vorwurf.

Nur, dass Link den Mann angezeigt hat und ich wiederum Link.

Klingt alles gaga und verknotet, ist es irgendwie auch, aber so ist eben Duisburg. Hier fehlt eben eine Riesenfledermaus die alles teils brachial entknotet.

Das hat mich nun veranlasst bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen.

Hier meine aktuelle Presseanfrage zum Sachstand:

Guten Morgen,

bitte geben Sie mir eine aktuellen Überblick über die gegen Herrn C. O. wohnhaft …, laufenden Ermittlungen. Insbesondere jene aufgrund von Strafanzeigen die der OB von Duisburg, Sören Link, bzw. die Stadt Duisburg gegen Herrn O. eingereicht hat.

Ausserdem möchte ich wissen wie der Sachstand in bezug auf die letztgenannten Strafanzeigen gegen Herrn O. derzeit ist und ob es aktuell eine Verstärkung der Ermittlungsbemühungen gegen ihn gibt und wenn dem so sein sollte, nennen Sie bitte die Gründe dafür.

Danke sehr vorab. 

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

[Ende der Presseanfrage]

Schlusswort:

In Sachen Links Äusserung beim Lions Club-Abend, bereite ich gerade eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor.  Beizeiten berichte ich dann natürlich genau was ich geschrieben habe.

 

UPDATE:

Auf meine obige Presseanfrage gab es rund 10 Stunden später eine Antwort. Das Interessante in der Antwort ist der Hinweis auf das ‚schutzwürdige private Interesse‘. An diesen Grundsatz sollte sich auch der OB halten.

Sehr geehrter Herr Schulze,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom heutigen Tag kann ich Ihnen keine Auskünfte erteilen. Zum einen könnte durch eine Auskunft die sachgemäße Durchführung laufender Ermittlungsverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden. Zum anderen würde durch eine Auskunft das schutzwürdiges private Interesse der genannten Person verletzt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

YYY

Staatsanwältin

Pressesprecherin

Staatsanwaltschaft Duisburg

Dein Amtsleiter-Boss hat Dich begrapscht, der OB weiss es und könnte es ausplaudern?

Oder Du hast Hodenkrebs, bewirbst Dich für den nächsten Karriereschritt im Rathaus, der OB weiss es und könnte es ausplaudern? Oder Du hast als BürgerIn Stress mit dem Amt, der OB weiss es und könnte es ausplaudern?

Nein, natürlich nicht unser OB, wie war noch gleich sein Name? Ach verdammt, in den Medien kaum noch präsent ist mir der Name glatt entfallen.

Ich hab’s: Sören Link. Nun, der gute Mann tut sowas nicht. UPPS, ich hab‘ da aber einen anderen Eindruck.

Doch von vorn. Am Wochenende erhielt ich von einem hochrangigen Ex-Lions- Club-Mitglied, Hamborn, denn es gibt mehrere Lions Clubs in Duisburg, das Mitglied ist übrigens inzwischen in einem anderen Stadtteil-Club untergekommen, ein interessantes vierseitiges Dokument.

Lions Club Hamborn, da klingelt doch was? Yeap, jener Club auf dessen Präsidiumssitzung am 27. Juni 2025 die Oberstaatsanwältin Devrim Ermis zwei umstrittene Äusserungen über zwei Personen machte. Weshalb ich bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie veranlasst habe. Die Einzelheiten habe ich hier schon mehrfach ausführlich veröffentlicht und damit dürfte wohl auch noch nicht Schluss sein. Denn auch die Generalstaatsanwaltschaft habe ich angeschrieben. Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat in der letzten Woche signalisiert, die Sache am liebsten sang- und klanglos zu „beerdigen“. Verstehe ich voll und ganz, habe ich nur kein Verständnis für.

Drei Wochen zuvor, also am 6. Juni 2025, gab es einen Club-Abend im Angelos Cafe-Restaurant, schön gelegen am Botanischen Garten an der Schweizer Strasse.

Ach, guck mal an, Hamborn ist wohl nicht gut genug? Gibt es dort denn keine passenden Lokalitäten? Wie wäre es ansonsten mit Käfer in München?

Und will der Club nicht bescheiden sein, da er sich doch so sehr für Bedürftige einsetzt?

Okay, lassen wir uns von solchen Feinheiten nicht ablenken.

Das besagte Dokument, dass mir vorliegt ist das gesamte Protokoll des Club-Abends. Und man muss wissen, Link ist ebenso Mitglied und war an dem Abend zugegen.

Ich will jetzt nicht mit den unwesentlichen Dingen langweilen, sondern komme zum Kern, einem aussagekräftigen Teil den ich als Ausschnitt hier veröffentliche. Von mir an der entscheidenden Stelle unkenntlich gemacht, denn ich weiss was sich gehört.

Der im Ausschnitt erwähnte Martin Menkhaus ist übrigens der Sprecher des Clubs und ist oder war sozusagen ein Werbe-Spezi des OB und der Duisburger SPD, der Gebag, …

Aus dem Protokoll ist an einigen Stellen ersichtlich, dass es Probleme im Club gibt. Mitglieder wie mein Tippgeber wohl auch, müssen sich gezofft haben, schlechte Stimmung verbreitet haben und vielleicht auch mehr, so genau weiss ich das noch nicht, aber ich bin dran.

Wie Sie am Ausschnitt erkennen trifft der Bann des OB einen LF (=Lions Friend) und in dem Fall einen hochrangigen.

Um was es mir aber eigentlich geht ist per Überschrift und Einleitung von mir wohl schon hinreichend angedeutet worden.

Der OB verstiess mit dieser Äusserung und der Namensnennung gegen alle Grundsätze der ordentlichen Amtsführung – insbesondere eines Wahlbeamten.

Er plauderte Dinge aus die gegen die Wahrung der Neutralität verstossen, gegen die Wahrung des Datenschutzes, gegen die Wahrung des Persönlichkeitsrechts, gegen die Wahrung der Verschwiegenheit und stellen insgesamt gesehen eine deutliche Form des Amtsmissbrauchs und des Machtmissbrauchs dar. So meine Einschätzung.

Zudem hat er mit seiner angekündigten zweijährigen Pausierung anscheinend dem ganzen Vorgang auch noch den nötigen Nachdruck verliehen. Denn zwischen den Zeilen erkenne ich zumindest die Drohung sich eventuell noch länger oder ganz aus dem Club zurückzuziehen, wenn nicht das passiert was er möchte. Der von ihm Genannte (Name von mir unkenntlich gemacht) soll ruhiggestellt werden.

ECHT geil, ein OB der Verwaltunsginterna in Privatkreisen nutzt um sich durchzusetzen? Am Grill mit besoffenen Freunden die Blödheiten einer Sekretärin ausplaudern? Suppi, darf er wohl alles, oder, denn er hat ja bei der OB-Wahl den „Blauen“ besiegt?

Zwischenfazit:

Wer also einen Beef mit dem OB hat, muss eventuell befürchten in privaten Runden von ihm angeschwärzt worden zu sein oder noch zu werden.

Zum Schluss komme ich zum Lions Club Hamborn selbst. Ich habe keine Satzung gefunden und auch keine Hinweise darauf, dass der Verein eingetragen ist.

https://lions-duisburg.de/

https://lions-duisburg.de/impressum

Gefunden habe ich diese Mustersatzung:

https://111rs.lions.de/documents/55923728/0/Mustersatzung%2Bfu%CC%88r%2BLions%2BClubs%2B2025.pdf

Und diese rechtlichen Hinweise:

https://www.lionsclubs.org/de/resources-for-members/resource-center/legal-resources

Die Hamborner haben allerdings noch ein Hilfswerk, einen e.V. unter VR 1655 im Vereinsregister beim Amtsgericht ordentlich eingetragen.

https://www.companyhouse.de/LIONS-Hilfswerk-Duisburg-Hamborn-Duisburg

Darüber werden wohl die Spendeneinnahmen und -ausgaben abgewickelt, genau weiss ich es zur Zeit noch nicht. Ob dieser e.V. nach Abgabenordnung (AO) gemeinnützig ist kann ich ebenfalls noch nicht sagen.

Über den Lions Club – ohne e.V. – dürften wahrscheinlich nur die Mitgliedsbeiträge abgerechnet werden und die müssen sogenannte echte Mitgliedsbeiträge sein um steuerfrei zu bleiben.

Echte Mitgliedsbeiträge sind Zahlungen von Vereinsmitgliedern, für die es keine direkte Gegenleistung gibt. Sie dienen rein dem gemeinsamen Vereinszweck und der Finanzierung des Vereins.

Fazit:

In Sachen Link und seine Äusserung an dem besagten Abend prüfe ich nun rechtliche Schritte. Mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde sehe ich als dringend angeraten.

Das Protokoll gibt nicht her, was ansonsten noch alles von ihm gesagt wurde. Beträfe dies u.U. mehr Einzelheiten käme wohl auch eine strafrechtliche Bewertung in Frage.

Ansonsten hat der OB seinem Amt und dem Vertrauen in seine Amtsführung – auch intern unter den Mitarbeitenden – einen Bärendienst erwiesen. Aber mal ehrlich, wundert das irgendjemand noch? Mich wundert es nicht, aber ich bin ja auch besonders progressiv.

Achja, die Strafanzeige die die Stadt gestellt hat ist immer noch nicht bearbeitet worden. Die Anzeige wurde übrigens schon einmal gestellt, aus dem selbem Gund und gegen die selbe Person und dann wieder zurückgezogen.

So, und nun kommen wir zum Entlarvensten an dem Vorgang.

Zur Äusserung von Devrim Ermis, jener Oberstaatsanwältin, die sich drei Wochen später, am 27. Juni 2025, sinngemäss so äusserte, dass sie Link in Schutz nahm von gewissen Vorgängen im Rathaus nichts gewusst zu haben.

Jenen Vorgängen die alle auch mit dem zu tun haben weshalb die Stadt Strafanzeige gegen den Lions Friend erstattet hat und die Link gegen den Lions Fiend als Munition benutzt hat.

WOW, was muss ich mal wieder kotzen. Endlich, es wurde aber auch Zeit. SORRY.

Ach ja, das Protokoll enthält eine Liste aller Anwesenden an dem Abend. Leute die Link sofort hätte sagen können wie sie über eine derartige Vorgehensweise denken. Sie haben wohl alle die Fresse gehalten. Tja, alles Menschen die ansonsten so viel Gutes tun.

SCHEISSE, ich muss schon wieder kotzen. Nochmals: SORRY.

Andererseits, diese Leute müssen möglicherweise damit rechnen, dass ihnen womöglich das Gleiche wiederfahren könnte, was sie wohl noch nicht realisiert haben. Dann viel Spaß! Glückauf!

Es ist wie mit Eintreten auf den kleinen schwachen Jungen. Ist der erstmal erledigt kommt der Nächstschwächere dran. Usw. Usf.

Der Lions Friend, den Link („nomen est omen“) düpierte, war übrigens nicht anwesend. Angeblich hatte man den Termin so gelegt, dass er an dem Tag verhindert war.

 

„kann“!?

Verdammt knappe Überschrift denken Sie? Ja, aber es geht um ein kurzes aber doch bedeutsames Wort und um ein wichtiges Thema. Dazu mehr weiter unten.

Zuerst zu den Aufregern zur Zeit. Von OB Link hört man ja inzwischen noch weniger als sonst seit seiner Wiederwahl. Liegt’s am Sommerloch? Das einzig Nenneswerte sind die von mir eingereichten Strafanzeigen gegen ihn wegen Untreue und wegen Strafvereitelung im Amt. Darauf will ich nicht erneut dezidiert und umfänglich eingehen, nur so viel dazu: Die Kollegenpresse interessiert sich für solche Lappalien überhaupt nicht, anscheinend, denn sie berichtet darüber mit keinem Wort. Bisher. Man möge mich korrigieren.

Umso lieber berichtet sie über den Tod eines 37-Jährigen der bei einem Polizeieinsatz starb und über die 16 Jahre dauernde Dienstunfähigkeit einer Lehrerin, die inzwischen aufflog und nun klagt um nicht zwangsweise in den Ruhestand versetzt zu werden.

Ach ja, das Land NRW bzw. die Schulbehörden haben wohl Besserung versprochen sich demnächst solcher Fälle eher anzunehmen. Ich vermute wahrscheinlich bereits ab dem 15. Jahr dauerhafter Krankschreibung. Naja, immerhin.

Dann wird auch noch die LoPa-Gedenkfeier erwähnt und alles das was üblicherweise den MSV betrifft.

So und nun zum Wörtchen in der Überschrift. Ich schicke voraus, es wird wieder ernsthaft  und wenn Ihnen ernste Themen ein Graus sind dann hören Sie jetzt auf weiterzulesen!

Das Wörtchen „kann“ entstammt einer Antwort der Staatsanwaltschaft Duisburg von gestern und ist auch in §154 der StPO zu finden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__154.html

Zitat: „Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, …“

In Kurzform und ganz simpel:

Hat jemand zu viele Straftaten angehäuft, können einige davon einfach unter den Tisch fallen. Aus Gründen der Prozessökonomie und nach Ermessenslage.

Damit hatte ich mich auch noch nicht wirklich beschäftigt, weshalb ich ein wenig erstaunt war. Zwischenfazit: Man lernt nie aus.

Was hat das mit Duisburg zu tun? Nun, es gab von mir zuvor eine konkrete Anfrage zu einem ebenso konkreten Fall an die Staatsanwaltschaft und an den dortigen Antisemitismusbeauftragten.

Bei dem Fall geht es erstens um einen Hitlergruss den ein Beschuldigter gezeigt hat und um den Ausruf „Jude,Jude, ich fick Dich.“. Gezielt gerichtet an den bekannten Künstler Cyrus Overbeck und seine Eltern, die in der alten und denkmalgeschützten Brotfabrik in Beeck leben und arbeiten. Cyrus Overbeck machte übrigens vor Jahren auch in Norddeutschland, seinem ehemaligen Zweitwohnsitz, Bekanntschaft mit derartigen Äusserungen und Handzeichen.

Der Vorgang in Duisburg ist auch schon älter und der Staatsanwaltschaft hinlänglich bekannt. Bekannt wurde nun, u.a. aufgrund meiner Anfrage, was mit der Strafanzeige und den Hitlergruss-Ermittlungen „passiert“ ist. Nun, die Sache wurden nach besagtem §154 StPO eingestellt. Der Beschuldigte wird nämlich weitaus schwererer Taten beschuldigt und gesucht. Doch auch in dem bereits anberaumten Prozess gegen ihn geht es nicht wirklich voran.

Warum hat das alles eine solche Relevanz und warum habe ich in einem kürzlichen Beitrag gefragt ob die Staatsanwaltschaft eventuell auf dem rechten Auge nachsichtig sei?

Hier die Antwort die mich beschäftigt und auch beunruhigt und die mit ähnlichen Vorkommnissen traktierte Menschen, vor allem Juden und Jüdinnen, erst recht beunruhigen sollte.

Derzeit erleben wir wie mittels eher fadenscheiniger Gutachten von Verfassungschützern reihenweise AfD-Mitglieder nicht als KandidatenInnen zu Wahlen zugelassen werden.

Weil man ihnen vorwirft oder unterstellt sie seien nicht verfassungtreu. Manche einfache Geister greifen aber auch direkt zur grössten Keule und erklären alle zu NAZIS. Alle anderen sind inzwischen ANTIFA. Ja so einfach kann die Welt sein. Gute und Böse, schwarz und weiß. Der Feind meines Feindes ist mein Freund.

Nun, die meisten dürften wissen was die NAZIS mit Juden und Jüdinnen  gemacht haben. Ich muss das also nicht erläutern.

Auch will ich nicht diskutieren ob AfDlerInnen verfassungstreu sind. Den Vorgang in bezug auf den Ausschluss von Wahlen halte ich dafür für eindeutig nicht verfassungstreu.

Mir geht es darum, dass eine Staatsanwaltschaft in Duisburg mit einem ausgewiesenen Oberstaatsanwalt als Antisemitismus-Beauftragtem …

https://www.sta-duisburg.nrw.de/behoerde/Antisemitismusbeauftragter-bei-der-Staatsanwaltschaft-Duisburg/index.php

… einen Hitlergruss und ein „Jude,Jude, ich fick Dich!“ so einfach unter den Tisch fallen lässt. Denn die Rechtsvorschrift gemäss §154 StPO enhält eindeutig ein „kann“. Es ist also eine Ermessensentscheidung.

Man kann sich also auch anders entscheiden. Mit anderen Worten, man sollte es auch, denn wie soll ich sonst den Beauftragten ernst nehmen?

Der „Gute(?)“ hat übrigens auf meine Presseanfrage nicht reagiert. Stattdessen hat er meine Anfrage anscheinend lieber an die Pressestelle weitergegeben, die mir dann dies schrieb:

Zitat:

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das E-Mail-Postfach des Antisemitismusbeauftragten nicht für Pressevertreter bzw. Presseanfragen eingerichtet worden ist, sondern für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger. Daher muss ich Sie bitten, künftig Presseanfragen nicht an dieses Postfach, sondern ausschließlich an die Pressestelle zu richten.
 

Das hätte er mir a) auch selbst antworten können, b) diese Antwort gleich mit der Nachfrage verbinden können ob ich einen Kontakt zu den Betroffenen (Familie Overbeck) herstellen kann und c) hätte er schreiben können, dass er darauf hinwirken will den §154 StPO in diesem Fall und in allen Fällen antisemitischer Straftaten nicht anzuwenden.

Wenn Sie als LeserIn bis hierhin gekommen sind, zuerst herzlichen Glückwunsch und dann hoffe ich auch Sie verstehen was ich zum Ausdruck bringen will.

Aus meiner Sicht dies hier:

Egal was man von der AfD hält bzw. halten soll, in bezug auf diese Partei geht es wohl einzig und allein um ihre politische Verhinderung. Auch um den Preis selbst gegen die Verfassung zu handeln.

Auf einem Gleis daneben fährt aber ein Zug anscheinend ungebremst unter Volldampf, der sich NICHT um den Schutz von Menschen (in dem Fall jenen bestimmter Glaubensrichtungen ) kümmert. Mit Schutz meine ich hier auch die entsprechende Strafverfolgung. Und sei es auch nur ein deutliches Signal des hoffentlich noch vorhandenen Willens und der ethisch-moralischen Einstellung.

Fazit:

Den Begriff Prozessökonomie halte ich für absolut deplaziert. Doch im Zusammenhang mit §154 StPO taucht er leider viel zu oft auf.

Angesichts der aktuellen Zunahme rechtsextremistischer und antisemitischer Straftaten sollte es schon aus präventiven Gründen und im Hinblick auf das besondere öffentliche Interesse an einer konsequenten Ahndung solcher Delikte angezeigt sein, von einer Einstellung nach § 154 StPO zurückhaltend Gebrauch zu machen, auch wenn dessen Anwendung rechtlich grundsätzlich möglich ist.

Den Antisemitismusbeauftragten der Staatsanwaltschaft stelle ich somit zur Zeit grundsätzlich in Frage. Eine 100-prozentige Ernsthaftigkeit kann ich derzeit nicht erkennen.

Achja, ich würde auch gerne den OB dazu befragen wie er die Sache sieht. Mittels einer Antwort könnte er sich profilieren. Hat er aber wahrscheinlich gar nicht nötig, denn er hat ja den AfD-Mann besiegt.

 

 

Presseanfrage an den Antisemitismus-Beauftragten der Staatsanwaltschaft Duisburg

Mit Verweis auf einen aktuellen DUISTOP-Beitrag von gestern und die darin enthaltene Presseanfrage, die noch nicht beantwortet wurde, habe ich soeben beim Antisemitismus-Beauftragten der Staatsanwaltschaft Duisburg, Herrn Oberstaatsanwalt Jens Hartung, angefragt.

Hier der Link zum Beitrag von gestern:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2026/07/20/ist-die-duisburger-staatsanwaltschaft-auf-dem-rechten-auge-nachsichtig/

Hier die Webseite mit Infos über den Beauftragten:

https://www.sta-duisburg.nrw.de/behoerde/Antisemitismusbeauftragter-bei-der-Staatsanwaltschaft-Duisburg/index.php

Hier die Anfrage an den Anti-Semitismus-Beauftragten: 

Guten Abend Herr Hartung,

als Antisemitismusbeauftragter der Staatsanwaltschaft Duisburg möchte ich Sie dezidiert über meine gestrige Presse-Anfrage an Ihre KollegenInnen von der Presseabteilung hinweisen. Diese Anfrage ist bisher noch nicht beantwortet. Dazu war auch bisher zu wenig Zeit.

Doch ich möchte Sie ausdrücklich bitten sich mit den Sachverhalten (ich habe darin drei Aktenzeichen angegeben) ebenfalls (schon jetzt) zu beschäftigen. In Ihrer Funktion als gesonderter Antisemitismusbeauftragter.

Hier meine Presseanfrage in vollem Umfang zu Ihrer Kenntnisnahme:

Guten Morgen,

ich habe Fragen zu folgenden drei Aktenzeichen (AZ):

116 Js 127/22

515 Js 97/25

135 Js 165/22 

1. Bei den beiden AZ 116 Js 127/22 und AZ 515 Js 97/25 müsste es sich laut meines bisherigen Kenntnisstandes um ein und den selben Tatvorwurf handeln („Hitlergruss, Beleidigung/Bedrohung/Volksverhetzung“). Der Name des Beschuldigten ist jeweils A. H. und der Name des Anzeigenerstatters ist jeweils C. O.

Ist dies korrekt?

2. Wenn ja zu 1.), um was genau geht/ging es dabei und wird von Ihnen noch weiter ermittelt?  Wird nicht weiter ermittelt bitte ich um eine Begründung dafür.

3. Wenn nein zu 1.), um was geht/ging es je AZ und wird in beiden Fällen noch weiter von Ihnen ermittelt? Wird nicht weiter ermittelt bitte ich um  Begründungen dafür.

4. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den AZ 116 Js 127/22 sowie AZ 515 Js 97/25 und dem AZ 135 Js 165/22.

Laut meinen Erkenntnissen geht es beim AZ 135 Js 165/22 um den Beschuldigten A. L. und um den Beschuldigten A. H. sowie weitere Personen. Ist dies korrekt und wenn ja bitte ich um eine kurze Beschreibung um was es konkret geht.

5. Dem Beschuldigten A. H. sollen über 30 weitere Delikte zu Last gelegt werden, ist dies korrekt?

6. Wenn korrekt unter 5.), um welche Delikte handelt es sich,  wird in Bezug auf alle Delikte derzeit weiter ermittelt und gibt es womöglich einen Haftbefehl – ev. sogar einen internationalen Haftbefehl?

7. Würde ich angenommenerweise den Verdacht äussern, dass Strafanzeigen gegen den selben Beschuldigten teils  nicht verfolgt würden, weil a) die Liste an Strafanzeigen schon so lang ist, dass eine Anzeige mehr oder weniger egal ist und/oder weil b) nur die wirklich eklatanten Delikte ausschlaggebend sind und die weniger eklatanten unter den Tisch fallen, was würden Sie mir entgegnen?

Danke vorab.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

[Ende der Presseanfrage]

Anscheinend, so mein Eindruck, werden bestimmte strafbare Handlungen, in diesem Fall u.a. das Zeigen des Hitlergrusses, nicht ernst genommen, wenn der Beschuldigte weitaus schwererer Straftaten verdächtigt wird.

Deshalb meine 1. Frage an Sie:

Wie ernst nimmt es die Staatsanwaltschaft mit solchen Straftaten die durchaus unter Antisemitismus fallen dürften, wie auch Beleidungen und Bedrohungen unter Nutzung von Sätzen wie „Jude, Jude, ich fick Dich.“ usw.?

Die erste Strafanzeige auf die ich mich u.a. konkret beziehe geht bereits auf das Jahr 2022 zurück, es handelt sich zudem um eine Offizialdelikt, und es ist wohl immer noch nichts geschehen bzw. die Ermittlungen wurde ev. sogar eingestellt.

Deshalb auch diese 2. Frage an Sie:

Welche Signale gehen davon a) für das Sicherheitsempfinden von Betroffenen aus und welche b) für das mögliche Verhalten von TäternInnen?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Ist die Duisburger Staatsanwaltschaft auf dem rechten Auge nachsichtig?

In die diesmalige Sache steige ich sozusagen von ganz oben ein und beginne mit dem Aufreger der letzten Tage. Jens Spahn, Deutschlands heimlicher Hoffnungsträger auf den Kanzlerjob, trat zurück. Der Druck auf ihn wurde wohl zu übermächtig oder er hatte das alles von vornerherein einkalkuliert. Mit einer Leihmutterschaft, die ihm und seinem Ehemann Nachwuchs bescherte, stellte er sich selbst ein Bein. Oder er nutzt das alles um in sechs Jahren, wenn das Kind eingeschult wird, für einen neuen Anlauf. Immerhin hat er sich mit dem jetzigen Rücktritt aus dem Staub gemacht und muss den drohenden Niedergang von Merz und dessen Regierung nicht weiter managen und verkaufen. Das Weiterwurschteln würde ihm vielleicht noch mehr schaden.

Egal, nun der Schwenk zu Duisburg. In der Duisburger Provinz gibt es eigentlich auch reichlich Aufreger, vielleicht nicht so spektkulär aufgeblasen wie im Falle Spahn aber ebenso Demokratie-zersetzend. Denn der Glaubwürdigkeit von Politik und PolitikernInnen hat Spahn einen weiteren fetten Bärendienst erwiesen.

Das tun die Politik und deren ProtagonisteInnen hier vor Ort auch, niveautechnisch niedriger aber genauso ausdauernd und vielfältig.

Dazu gehört im weitesten Sinne auch der für Duisburg im Bundestag sitzende Felix Banaszak, derzeit in den USA weilend um sich angeblich Anregungen zu holen wie man mit Typen wie Trump fertig werden könnte – übertragen auf Deutschland, wie man mit „rechts“ fertig werden könnte. So jedenfalls schätze ich ein, was er als Begründungen für seine Reise absondert. Womöglich ist es aber nur ein privater USA-Trip der geschickt verpackt wird.

Denn was haben Link & Co. von ihren China-Reisen usw. je mitgebracht? Nichts. Was wird Banaszak mitbringen? Wahrscheinlich nichts. Ausser Eindrücke für sein Reise-Poesie-Album.

Irgendwas Brauchbares für Duisburg? Nein, vermutlich erst recht nicht. Weiss er überhaupt noch, dass er von Duisburgern für Duisburg auserkoren und nach Berlin geschickt wurde?

Dabei gibt es unzählige Gründe sich um Duisburg zu kümmern, aber das ist Provinz und nicht weite Welt und Abenteuer. Die erschreckenden Niederungen hier sind allerdings ECHT zum Fürchten. Und wer hat schon Bock darauf sich den Sommer damit vermiesen zu lassen?

Neustes Beispiel bzw. Anlass zu Sorgen liefert mal wieder die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem aktuellen Schreiben an den Hauptbelastungszeugen des sogenannten Baggerattentats im Jahr 2022, über das ich in letzter Zeit bereits mehrfach berichtete. Einer der Hauptverdächtigen wurde vom Zeugen u.a. wegen eines Hitlergrusses und des Ausrufs „Jude, Jude, ich fick Dich.“, was mindestens eine Beleidigung oder gar Bedrohung wäre,  ebenfalls im Jahr 2022 angezeigt.

Ein klassisches Offizialdelikt in Deutschland, das sogar von Amts wegen verfolgt werden muss, vor allem der Hitlergruss, wenn es bekannt wird und selbst wenn niemand eine Strafanzeige erstattet.

Die Schriftwechsel zwischen dem Zeugen = Anzeigenerstatter und der Staatsanwaltschaft ziehen sich bis heute hin, so wie auch das Baggerattentats-Verfahren, und ergeben letztlich, dass die Ermittlungen wegen des Hitlergrusses etc. eingestellt wurden.

Der Zeuge = Anzeigenerstatter betonte gestern in einem Telefonat mir gegenüber, dass er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen könne. Ebenso ginge es Polizeibeamten die er nach ihrer Einschätzung gefragt hätte.

Vor allem, weil der Eindruck entstünde die Staatsanwaltschaft würde bei solchen Vergehen ein Auge zudrücken.

Erstens weil es zu „klein“ sei angesichts von zig (angeblich über 30) weiteren schweren Beschuldigungen (u.a. Baggerattentat) gegen den Verdächtigen und zweitens weil es sich um eine Straftat mit eindeutigem Bezug zur NS-Zeit handelt.

Sind es Berührungsängste mit rechten Kreisen oder mit dem Umfeld des Verdächtigen, der untergetaucht sein soll. Inwieweit ein Haftbefehl auch für das Ausland ausgestellt ist weiß ich z.Z. noch nicht.

Oder macht man sich einen schlanken Fuss weil eine Straftat zusätzlich egal ist. Was ein fatales Signal wäre, denn dann könnte ich 10 Kaugummis klauen und danach immer wieder nur drei und ich bekäm nur Ärger wegen der ersten 10.

Um Klarheit zu erlangen habe ich der Staatsanwaltschaft nun folgende Presseanfrage übersandt (Hinweis: In der Anfrage sind die jeweiligen Namen natürlich ausgeschrieben.):

Guten Morgen,

ich habe Fragen zu folgenden drei Aktenzeichen (AZ):

116 Js 127/22

515 Js 97/25

135 Js 165/22 

1. Bei den beiden AZ 116 Js 127/22 und AZ 515 Js 97/25 müsste es sich laut meines bisherigen Kenntnisstandes um ein und den selben Tatvorwurf handeln („Hitlergruss, Beleidigung/Bedrohung/Volksverhetzung“). Der Name des Beschuldigten ist jeweils A. H. und der Name des Anzeigenerstatters ist jeweils C. O.

Ist dies korrekt?

2. Wenn ja zu 1.), um was genau geht/ging es dabei und wird von Ihnen noch weiter ermittelt?  Wird nicht weiter ermittelt bitte ich um eine Begründung dafür.

3. Wenn nein zu 1.), um was geht/ging es je AZ und wird in beiden Fällen noch weiter von Ihnen ermittelt? Wird nicht weiter ermittelt bitte ich um  Begründungen dafür.

4. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den AZ 116 Js 127/22 sowie AZ 515 Js 97/25 und dem AZ 135 Js 165/22.

Laut meinen Erkenntnissen geht es beim AZ 135 Js 165/22 um den Beschuldigten A. L. und um den Beschuldigten A. H. sowie weitere Personen. Ist dies korrekt und wenn ja bitte ich um eine kurze Beschreibung um was es konkret geht.

5. Dem Beschuldigten A. H. sollen über 30 weitere Delikte zu Last gelegt werden, ist dies korrekt?

6. Wenn korrekt unter 5.), um welche Delikte handelt es sich,  wird in Bezug auf alle Delikte derzeit weiter ermittelt und gibt es womöglich einen Haftbefehl – ev. sogar einen internationalen Haftbefehl?

7. Würde ich angenommenerweise den Verdacht äussern, dass Strafanzeigen gegen den selben Beschuldigten teils  nicht verfolgt würden, weil a) die Liste an Strafanzeigen schon so lang ist, dass eine Anzeige mehr oder weniger egal ist und/oder weil b) nur die wirklich eklatanten Delikte ausschlaggebend sind und die weniger eklatanten unter den Tisch fallen, was würden Sie mir entgegnen?

Danke vorab.

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Zum Abschluss noch ein aktueller Beitrag über die NRW-Beauftragte für die Bekämpfung von Antisemitismus, für jüdisches Leben und für Erinnerungskultur, Sylvia Löhrmann:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/loehrmann-judenhass-darf-nicht-zur-normalitaet-werden

 

NRW-Justizministerium antwortet auf DUISTOP-Nachfrage zur Staatsanwaltschaft Duisburg

Folgende Nachfrage auf eine in einem ersten Presse-Statement vom NRW-Justizministerium beantwortete  Presseanfrage (hier nachzulesen: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2026/07/13/justiz-ministerium-antwortet-auf-presseanfrage-zu-dr-gunnar-greier/) von mir zur Staatsanwaltschaft Duisburg, vor allem zu Dr. Gunnar Greier dem leitenden Oberstaatsanwalt seit Mai 2026, hatte ich ans NRW-Justizministerium bzw. den Pressesprecher übersandt. Heute kam die Antwort darauf.

Zuerst meine Nachfrage:

Guten Abend Herr Kockmann,

es ist aber schon verwunderlich, dass Sie bzw. das Ministerium bzw. der Minister auf meine Frage 3.) und die darin erwähnte kritische Berichterstattung aus Köln, somit konkret auf Vorfälle in Köln (der früheren Wirkungsstätte des Herrn Dr. Greier), nicht eingehen.

Verwunderlich deshalb, weil es ja eine Bestenauslese gegeben haben soll. Verstehe ich dies so, dass die Vorfälle in Köln nicht zutreffend von der Kollegenpresse beschrieben wurden (https://www.wz.de/nrw/cum-ex-reaktion-auf-vorwurf-schleppender-aufklaerung_aid-87026449), also sämtlichts die Arbeit des Herrn Dr. Greier auch vom gesamten Kabinett nicht in Frage gestellt wurde was die Auswahl der Besten betraf?

Ich verweise in dem Zusammenhang ausdrücklich auf das Ausscheiden der bekannten ehemaligen Staatsanwältin Anne Brorhilker aus dem Dienst. Sinngemäß hat sie öffentlich diverse Male u.a. angedeutet nicht den notwendigen Rückhalt bei ihren Cum-Ex-Ermittlungen bekommen zu haben.

Beantworten Sie mir bitte deshalb auch diese „neue“ Zusatzfrage:

Hat das Justizministerium überhaupt auf die Vorwürfe (ob zutreffend oder nicht) in irgendeiner Form reagiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Ich bitte um eine kurzfristige Nachbeantwortung bzw. Zusatzbeantwortung. Danke vorab.

Gruss

DUISTOP
Michael Schulze

 

Hier die heutige Antwort des Ministeriums bzw. des Pressesprechers auf meine Nachfrage:

Sehr geehrter Herr Schulze,

zur Diskussion um die Verfolgung der Cum/Ex-Kriminalität hat das Ministerium der Justiz in den letzten Jahre umfassend in einer großen Zahl von Pressestatements, Antworten auf Kleine und Große Anfragen sowie in den Beratungen des Rechtsausschuss Stellung genommen. Alle diese Äußerungen sind öffentlich einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Kockmann

 

Darauf reagierte ich soeben wie folgt:

Guten Abend zurück,

Ausschussprotokolle zum Thema sind mir hinlänglich bekannt (gewesen), wie z.B. diese:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3880.pdf (hier wird Frau Brorhilker auffällig zitiert)

und

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14017.pdf (hier macht die FDP das Thema erneut kritisch auf – mit Verweisen auf höchstrichterliche Urteile)

Ich finde jedoch keine reinen Pressestatements. Bitte reichen Sie diese nach bzw. eine entsprechende Link-Liste.

Ich habe hier (s.u. Link) mit verschiedenen passenden Suchbegriffen gesucht. Vergeblich.

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM

Ausserdem weichen Sie anscheinend meiner Frage danach aus warum Herr Dr. Greier letztlich aus der bzw. als Bestenauslese ausgewählt wurde. Ich erinnere auch nochmals an meine Frage aus meiner ursprünglichen = ersten Presseanfrage unter 1.) (der Teil ist fett markiert):

Justizminister Dr. Limbach hat Herrn Dr. Greier im Mai zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Duisburg ernannt. Können Sie bitte erläutern welche wesentlichen Gründe (3-6) dafür ausschlaggebend waren?

Ich bin der Meinung, dass es durchaus von allgemeinem Interesse ist, wenn man erfährt was genau Herrn Dr. Greier* als den Besten auszeichnet (zumindest zum Vergleichszeitpunkt), genau daran kann man ihn dann ja auch bewerten. Ich stelle diese Fragen nicht zum Spaß oder aus Zeitvertreib. Die Hintergründe dafür sind ernsthaft.

Und da Herr Dr. Greier* in einem WAZ-Interview selbst von Offenheit und Transparenz sprach, dürfte er nach meinem Verständnis mit der Auskunft über seine Qualitäten die allerwenigsten Probleme haben. Mit anderen Worten, ich fände es merkwürdig wenn man diese Qualitäten nicht erführe.

Gruss

DUISTOP

Michael Schulze

 

* KORREKTUR-HINWEIS:

Ich hatte an zwei Stellen ursprünglich und fälschlicherweise ‚Dr. Limbach‘ geschrieben, sorry.

Es muss richtigerweise – so wie bereits korrigiert – natürlich ‚Dr. Greier‘ lauten. 

 

Neuer Smart-and-the-City-Podcast: Über das geplante DOC 2017 und die Innenstadt heute

Im Gespräch mit Mario Mais, im Hauptberuf Marketing-Fachmann, spricht Frank „Sepp“ Oberpichler über alte Zeiten und die heutigen Zustände in der City.

https://smartcity-podcast.de/2026/07/14/smart-and-the-city-ja-zu-duisburg-kein-doc-9-jahre-spaeter/

Auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände in der Nähe des Duisburger Hauptbahnhofs, heute Duisburger Dünen genannt, war vor rund neun Jahren ein großes Designer Outlet Center (DOC) geplant. Der Rat der Stadt Duisburg fasste damals einen Grundsatzbeschluss zur Realisierung dieses Projekts und begründete das u.a. mit Kaufkraftbindung und mit neuen Jobs. Kritiker befürchteten negative Folgen für den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt und benachbarten Zentren sowie mehr Leerstände und Wertverluste bei Immobilien.

Gegen das Projekt formierte sich die Bürgerinitiative „Ja zu Duisburg – kein DOC“. Ziel war es, den Ratsbeschluss zu stoppen und eine alternative Stadtentwicklung zu ermöglichen. Letztendlich gelang ihr die Verhinderung des DOC mittels eines Bürgerbegehrens.

Im Gespräch sprechen beide darüber inwiefern sich das DOC als möglicher Magnet für Besuchende aus dem Umland hätte auswirken können. Oberpichler betont, dass ein Outlet-Center aus heutiger Sicht keine moderne Stadtplanung sei. Mais vertritt die Auffassung, dass ein solches Projekt Menschen nach Duisburg hätte holen können, die sonst nicht in die Stadt gekommen wären.

„Warum passiert da nichts?“

Zentrales Thema ist auch der aktuelle Zustand der Duisburger Innenstadt. Es wird beklagt, dass trotz verschiedener Maßnahmen, Umbauten und vieler neuer Stellen im Stadtmarketing wenig spürbare Entwicklung zu sehen sei.

„Arroganz gepaart mit Inkompetenz“

Ausserdem wird kritisiert, dass Duisburg zwar über die DBI und vergleichbare Institutionen verfügt die sich um das Stadtmarketing kümmern sollen, aber totzdem zu wenig konkrete, sichtbare Entwicklungen anstosse.

Hier die Hauptkapitel des Podcasts:

0:13 DOC und Innenstadtdebatte
4:00 Bürgerentscheid und Folgen
7:24 Neue Pläne fürs Gelände
12:13 Wohnquartier statt Outlet
14:33 Kaufkraft und Stadtimage
19:13 Verpasste Chancen
25:15 Visionen für Duisburg
28:48 Magnet für die Innenstadt
31:44 Leere trotz Events
35:45 Neue Ideen gefragt
37:45 Einigung ohne Lösung

 

Immer mehr gefährliche Kfz unterwegs? Fragen an Polizei, Staatsanwaltschaft und Prüf-Unternehmen

Die Hinweise auf Vergehen und mögliche Straftaten in Bezug auf HU und AU von Kfz an mich bzw. die DUISTOP-Redaktion häufen sich in letzter Zeit. Weshalb ich vor wenigen Tagen bereits einen Beitrag zum Thema „HU“ veröffentlicht hatte.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2026/07/11/ist-duisburg-eine-hochburg-fuer-gefaelschtes/

Danach trudelten noch ein paar mehr Infos ein. Inzwischen habe ich mich auch noch ein bisschen schlauer gemacht.

Wer zum Beispiel online überprüfen will ob eine „HU“ für das eigene Kfz wirklich ordnungsgemäß durchgeführt wurde kann dies hier tun:

https://www.kba-online.de/dub/#/

Denn einen gedruckten „Wisch“ in der Hand zu halten muss nicht gleichbedeutend damit sein, dass die HU tatsächlich stattgefunden hat und/oder auch tatsächlich beim KBA = Kraftfahrtbundesamt gemeldet und eingetragen wurde. Auch die Plakette auf dem Nummernschild muss nicht zwangsläufig echt sein.

Klingt alles unglaubwürdig? Okay, hier ein paar Links – auf die Schnelle selbst gerade gegoogelt:

https://www.facebook.com/VOX.Fernsehen/videos/t%C3%BCv-plakette-online-bestellen-unglaublich-aber-realit%C3%A4t-ein-verurteilter-f%C3%A4lsche/966738045241601/

https://www1.wdr.de/nrw/auto-tuev-maengel-100.html

https://www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_100476724/betrug-mit-gefaelschten-tuev-plaketten-was-kaeufern-und-verkaeufern-droht.html

https://www.rtl2.de/sendungen/grip-das-motormagazin/videos/1100039344-plaketten-betrug-folge-417

Hier etwas aus dem Jahr 2017:

https://www.autoservicepraxis.de/nachrichten/kfz-werkstatt/betrug-mit-hu-plaketten-pruefingenieur-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-2497245

2014:

https://www.blick-aktuell.de/Politik/Gefaelschte-Pruefberichtemanipulierte-HU-Plaketten-58053.html

2012:

https://www.automobilwoche.de/nachrichten/massenhafter-betrug-mit-hu-plaketten/

 

Man sollte annehmen, da das Problem hinlänglich und auch schon länger bekannt ist, dass eigentlich längst Schluss damit ist, doch vermutlich weit gefehlt. Das Geschäft dürfte brummen, da die kriminellen Machenschaften auf der einen Seite immer ausgebuffter werden, auch dank der neuesten Technik inkl. KI, aber auch aufgrund des Umstands, dass die Behörden der Flut an Verstössen kaum noch Herr werden. So jedenfalls mein Eindruck derzeit.

Und da ich eben nur einen Eindruck habe, bin ich hingegangen und habe soeben die wichtigsten Strafverfolgungsbehörden angeschrieben, nämlich die Polizei und die Staatsanwaltschaft vor Ort in Duisburg. Zusätzlich auch noch vier der grossen bundesweiten Prüf-Unternehmen – TÜV (Rheinland), DEKRA (Stuttgart), KÜS und GTÜ.

Guten Morgen,

im Zusammenhang mit Verstössen, Betrügereien etc. rund um die HU und AU für KfZ habe ich folgende Presseanfrage. Ich schicke voraus, dass ich zunehmend Hinweise auf Verstösse, Betrügereien erhalte und den Eindruck gewonnen habe, dass es sich a) um ein wachsendes professionalisiertes Problemfeld, b) ein unterbelichtetes und unterschätzes Problemfeld und c) eines mit erheblichem Schadenspotential auch für Unbeteiligte handelt. Das Duisburg eine Hochburg sein könnte liegt ev. an dem Umstand hier vor Ort hauptsächlich zu recherchieren.

Meine Fragen lauten wie folgt:

1.) Nehmen Verstösse und Betrügereien rund um HU und AU zu oder ab und gibt es dazu Statistiken mit Hell- und Dunkelfeld-Ausweisungen?

2.) Gilt das derzeitige System der Abwicklung von HU und AU als sicher oder ist es verbesserungswürdig – wenn verbesserungswürdig dann bitte aufzeigen wie und in welcher Form?

3.) Erfolgt systematisch eine Weiterverfolgung von wenigen Auffälligkeiten, wenn Prüfzentren, Prüfer und Werkstätten als mögliche Verdächtige identifiziert wurden auch für zurückliegende Jahre, so dass u.U. eine signifikante Häufung von Fällen ermittelt werden kann um auch mögliche Organisationsstrukturen zu erkennen?

4.) Was passiert wenn erkenntlich ist, dass ein wichtiges Messgerät nicht rechtzeitig geeicht wurde, selbst wenn die HU bzw. die AU nicht positiv bescheinigt wurde – mit anderen Worten, wie überprüft man die Eichungen von Mess- und Prüfgeräten vor allem in (freien) Kfz-Werkstätten?

5.) Ist Duisburg ein Hochburg für Fälle von HU- und AU-Betrügereien?

6.) Wieviele Strafverfahren und Verurteilungen gab es in den letzen 10 Jahren in bezug auf diese Taten und Vergehen – bundesweit – in Duisburg?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

Herausgeber und Chefredakteur