Compliance: WDR antwortet auf Anfrage – ziemlich fragwürdige Antwort!

In Kürze findet in Duisburg ein Wasserstoff-Event statt, der Titel: Hy.Summit.RheinRuhr. Namhafte Redner wie z.B. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sind angekündigt.

Die Moderation erfolgt u.a. durch zwei Moderatorinnen die auch für den WDR die „Aktuelle Stunde“ moderieren. Das brachte mich auf die Idee mal den Compliance-Regeln beim WDR auf den Grund zu gehen. Also schrieb ich den WDR sowie beide Damen an.

Unter Compliance versteht man grob gesagt die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.

Zuerst mein Schreiben an den WDR, weiter unten dessen Antwort. Eine Moderatorin hat inzwischen ebenfalls geantwortet, dazu mehr im nächsten Artikel nach diesem hier.

Hier also meine Anfrage an den WDR:

Guten Tag,

ich habe folgende Presse-Anfrage besonders zu den WDR-Compliance-Regeln:

1. Wo kann ich diese online einsehen?

2. Wenn (zu 1.) dies nicht möglich ist, warum nicht und können Sie sie mir stattdessen zusenden – zB. als .pdf?

3. Unten habe ich eine Presseanfrage an zwei WDR-Moderatorinen angefügt. Diese Anfrage wurden bisher trotz mehrfacher Erinnerung nicht beantwortet. Bitte nehmen Sie zu den darin gestellten Fragen Stellung.

4. Zusätzlich hätte ich gerne Zugang zu den Ergebnissen einer Umfrage unter (Ober)BürgermeisterInnen zum Thema Diversität die in diesem Beitrag erwähnt wird: https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/unternehmen/wdr_fragt_zum_diversity_tag_100.html

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

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Guten Abend Frau Vogel, Guten Abend Frau Wieseler,

Sie beide moderieren in Kürze einen Event namens Hy-Summit => https://www.hy-summit.ruhr/

Sie sind ebenfalls beide Moderatorinnen des WDR, u.a. der „Aktuellen Stunde“.

Ich habe folgende Fragen:

1. Wer ist bzgl. des vorgenannten Events Ihr Auftraggeber und welchen Betrag erhalten Sie jeweils für Ihre Moderationen?

2. Ist diese Moderationstätigkeit mit den Compliance-Regeln des WDR „verträglich“ und vereinbar? Bitte senden Sie mir diese Compliance-Regeln zu (.pdf) bzw. einen Link.

3. Per WDR (der einen entsprechenden Auftrag hat) werden Sie durch Gebühren die alle aufbringen sicherlich gut bezahlt und nutzen Ihre „Popularität“ auch für Privatgeschäftliches. Was im Privatfernsehen (Pro7 usw.) nicht zu beanstanden wäre. Sehen Sie diesen Aspekt selbst kritisch?

Anmerkung: Ich berichte immer kontrovers und halte dazu auch den notwendigen „Abstand“ ein. Mir würde niemand über den ich kritisch berichte, vor allem nicht die Politik oder die Veranstalter eines solchen Events jemals einen Moderationsauftrag verschaffen. Auch dann nicht wenn ich es dreimal besser könnte als Sie und es kostenlos täte.

4. Ist eine kritische Berichterstattung über Wasserstoff und eine über dieses Hy-Event in der Aktuellen Stunde noch möglich? Mit anderem Worten: Kollidieren nicht Ihr notwendiger Abstand bzgl. der Neutralität für den WDR mit den Annehmlichkeiten von Moderationsaufträgen für die Wirtschaft und die Politik?

 

Hier die Antwort des WDR:

Hallo Herr Schulze,

im WDR gibt es eine Reihe von Vorschriften, die den Compliance-Bereich sehr umfassend abdecken: von Beschaffungsregeln über Zeichnungsregeln bis hin zu den klassischen Antikorruptionsregeln z.B. zu Zuwendungen oder Nebentätigkeiten von Mitarbeiter:innen. Der WDR verfügt über eine Antikorruptionsbeauftragte sowie einen Rechtsanwalt als externe Anlaufstelle/Ombudsmann für Hinweisgeber:innen. Aktuell überarbeiten wir unser Compliance-Management. Maßgeblich hierbei sind der ARD-Leitfaden Compliance, der neue Medienstaatsvertrag sowie die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern. Im Zuge dieses Prozesses prüfen wir auch die mögliche Veröffentlichung von Regelwerken im Internet.

Zu Ihrer Anfrage an die beiden Moderatorinnen der Aktuellen Stunde können wir Ihnen Folgendes sagen:

Moderator:innen und Journalist:innen des WDR dürfen grundsätzlich Nebenbeschäftigungen nachgehen. Grundlage ist die Berufsfreiheit. Für den WDR ist hier das wichtigste Kriterium, ob durch eine etwaige Interessenkollision die Unabhängigkeit des Programms beeinträchtigt sein könnte. Festangestellte müssen sich Nebentätigkeiten genehmigen lassen. Bei freien Mitarbeiter:innen kann der WDR Nebentätigkeiten nicht verbieten, kann aber natürlich im Einzelfall auf eine Beschäftigung verzichten. Für freie Moderator:innen und Journalist:innen, die in einem tariflich geregelten Arbeitsverhältnis mit dem WDR stehen, gilt eine Anzeigepflicht.

Viele Grüße

Westdeutscher Rundfunk

Kommunikation

 

Hier zum Abschluß noch zwei Links von mir …

https://www.ard.de/ard/die-ard/Leitfaden-ARD-Compliance-Standards-100.pdf

https://www.dwdl.de/nachrichten/90728/nach_kritik_ard_gibt_doch_einblick_in_complianceleitfaden/

… sowie eine Bemerkung:

Dass es beim WDR nicht längst diese Compliance-Regeln gibt und man noch überlegt diese zu veröffentlichen oder auch nicht, ist in einer Demokratie und bei der Art der Finanzierung des Senders ziemlich fragwürdig.

Der RBB lässt schön grüssen.