Ist der Petitionsausschuss des Landtags einseitig beeinflussbar? Ein mögliches Beispiel aus Mülheim.

In einem Beschluss zur Mülheimer Volkshochschule(VHS) stellte sich der NRW-Petitionsausschuss wohl auf die Seite von Mülheims Politik und Verwaltung. Die Entscheidungsbegründung ist ziemlich verwunderlich.

Eigentlich hätte der Ausschuss das Verhalten von Politik und Verwaltung im Umgang mit einem Bürgerentscheid zum Erhalt der VHS rügen sollen, doch es wurde lediglich ein Bedauern daraus, darüber, dass zwischen der Initiative hinter dem Bürgerentscheid zum Erhalt der VHS und der Mülheimer Politik und Verwaltung keine Lösung erzielt wurde.

In der Begründung des Ausschussentscheidung wird vornehmlich die Perspektive der Politik und Verwaltung vertreten, so dass der Eindruck entsteht es hätte einen einseitigen Einfluss gegeben. Auch wurden anscheinend Gerüchte zum Nachteil der Initiative gezielt gestreut.

Wurde der Ausschuss falsch informiert und wenn ja von wem?

Ausserdem hatte er die Initiative so gut wie überhaupt nicht angehört, andererseits wohl aber Formulierungen der Politik und Verwaltung übernommen.

Problem: Der Petitionsausschuss ist allein durch Mitglieder der Landespolitik besetzt. Wie unabhängig entscheidet also der Petitionsausschuss?

Laut eines Presseartikels in der Mülheimer Presse habe der Petitionsausschuss  seiner landesrechtlichen Bestimmung bzw. seinen Aufgaben entsprochen. Grundsätzlich sei er auf die Kritik bzw. Beschwerde der Initiative eingegangen, so wird z.B. Andreas Kost zitiert.

Andreas Kost ist stellvertretender Leiter der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen und er ist Honorarprofessor am Institut für Politikwissenschaft und der NRW School of Governance der UNI-DUE.

Kost weiter(Zitat): „Aus meiner langjährigen Beobachtung würde ich den Petitionsausschuss schon als unabhängiges Kontrollgremium einordnen wollen, der zwar nach einem Parteienproporz zusammengesetzt ist, aber sich doch als überparteiliches Organ für Belange der Bürgerinnen und Bürger begreift.“

Tja, da muß ich dreimal schlucken, denn ich bin partout und überhaupt nicht seiner Meinung, was meine Erfahrungen mit dem Ausschuss belegen.

Ausserdem habe ich derzeit ein grosses Problem mit der UNI-DUE. So habe ich mich aktuell bereits an die Hochschulaufsicht gewandt, weil die UNI mir auf Pressefragen zum Einfluss der Politik auf den UNI-Betrieb in genau dem Fachbereich den auch Kost „beackert“ nicht  antworten will.

In Mülheim steht nun der Verdacht im Raum politische Verbindungen würden dem Ausschuss entsprechend „zuarbeiten“.

So wird vermutet, dass es z.B. Kontakte des ehemaligen Staatssekretär Jan Heinisch(CDU) zum Petitionsausschuß gab. Man geht von der Möglichkeit aus, dass es engen Kontakt zwischen dem OB Mülheims (CDU) und dem Staatssekretär gab.

Dass er in seiner Amtszeit Einfluss auf die Stellungnahme genommen habe, weist der ehemalige Staatssekretär auf Anfrage der Mülheimer Presse jedoch zurück. Er räumt aber ein als Stellvertreter des Landes von der Verwaltung eingeladen worden zu sein, die VHS in Mülheim zu besuchen. Es sei aber lediglich um Fördermittel und die mögliche Nutzung der Immobilie durch das Land gegangen.

Die VHS-Initiative hat den Petitionsausschuss nun gebeten, auch ihre Angaben in die Beurteilung einfließen zu lassen. Im Antwortschreiben des derzeitigen Vorsitzenden Serdar Yüksel heisst es, das könne mehrere Monate dauern.

Auch mit Yüksel, einem SPDler aus Herne sammle ich gerade meine Erfahrungen – nicht die besten. So antwortet er auch nicht auf Anfragen.

Politikwissenschaftler Kost schlägt alternativ vor Verwaltungsgerichte bzw. Oberverwaltungsgerichte in der Sache VHS zu bemühen.

Nun, Herrn Kost sei an dieser Stelle mitgeteilt, dass er anscheinend sehr wenig Ahnung von bestimmten praktischen Vorgängen hat.

Ein Verwaltungsgericht anzurufen erfordert meist einen versierten Anwalt (m,w,d) in einem der leider grössten Rechtsdickichte in Deutschland. Die Zahl der meist teuren Anwälte ist nicht besonders hoch und oftmals sind sie von Kommunen und deren Beteiligungsfirmen bereits belegt und sei es nur als Ombudsleute. Dieses Marktleerkaufen bzw. Blockieren von Expertise hat System.

Ausserdem kostet der Rechtsweg Geld und Zeit. Im Falle der VHS liegt quasi auf der Hand, dass der Petitionsausschuss diesen Fall durchaus „bearbeiten und entscheiden“ kann.

Ich gehe mal davon aus, dass er das aber gar nicht will.

Abschliessend will ich noch meine wesentliche Negativ-Erfahrung mit dem Petitionsausschuss (unter Herrn Yüksel) zum Besten geben. So hatte ich mich vor rund zwei Jahren an den Ausschuss gewandt weil mir der OB keine Presseauskünfte gibt und das trotz geltender eindeutiger Rechtslage, nämlich Pressegesetz NRW, Medienstaatsvertrag NRW sowie gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes. Ich finde, mehr geht nicht. Und trotz des eindeutigen Verstosses von Link gegen diese Gesetze wollte sich der Ausschuss mit meiner Eingabe noch nicht einmal beschäftigen. Er hätte ja auch, wenn er sich damit beschäftigt hätte, nur zu dem Schluss kommen können, das Link gefälligst Auskunft geben muß.

Natürlich steht auch mir der Weg durch die VWG-Instanzen offen, aber die Probleme mit Anwälten usw. habe ich oben bereits geschildert. Das alles wissen Politik und Verwaltung.

Mal sehen wie Herr Kost reagiert wenn ich ihm meinen Fall schildere. Ich wette er reagiert gar nicht. Aber es geschehen ja noch Zeichen und Wunder.