Mülheim: Verachtung des Bürgerwillens par excellence

Vorab folgende Info:
Die VHS in der Mülheimer MüGa (=früheres Gartenschaugelände) ist denkmalgeschützt. Deshalb sollte man auch die folgende Petition unterstützen und weiterverbreiten – gegen die Aushöhlung des Denkmalschutzes in NRW:

https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-das-neue-denkmal-nicht-schutzgesetz-in-nrw-damit-denkmalschutz-nicht-ausgehebelt-wird

Offener Brief

An die

Mülheimer Parteien und Wählergemeinschaften

Umsetzung des Bürgerentscheids – Heinrich-Thöne-VHS in der MüGa

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 6. Oktober 2019 haben 18.022 Mülheimer Bürger mit ihrer Ja-Stimme die Entscheidung herbeigeführt, das Gebäude der VHS an der Bergstraße (Anmerkung: MüGa) im Eigentum der Stadt zu belassen und die Nutzung als Stätte der Erwachsenenbildung wieder aufzunehmen. Die Fraktionen des Stadtrates erklärten damals fast unisono, das Ergebnis respektieren zu wollen, obwohl sie sich auf konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Entscheides nicht einigen konnten. Zur nachfolgenden Kommunalwahl gab es neben der Unterstützung kleinerer Parteien auch eindeutige Festlegungen z.B. in den Wahlprogrammen der Grünen und der SPD, rechtstreu zu sein und dem Bürgerentscheid entsprechen zu wollen.

Dem neu gewählten Oberbürgermeister (Anmerkung: von der CDU) ist es nach ungefähr einem halben Jahr seiner Wahl nur gelungen, dem Architekten und Urheber des Gebäudes endlich Zutritt zu dem Gebäude zu gewähren. Die Gelegenheit zu einer Besichtigung wurde allerdings mit der Ankündigung verbunden, eine Stellungnahme durch den Architekten, Herrn Dietmar Teich, einer weiteren externen Prüfung unterziehen zu wollen.

Mit diesem Vorgehen kommt die gestellte Aufgabe, das denkmalgeschützte Gebäude an der Bergstraße vor Verfall zu bewahren und wieder zu reaktivieren, keinen Schritt voran. Im Gegenteil, es verzögert sogar das konkrete Ergreifen notwendiger Erhaltungsmaßnahmen als direkte Konsequenz des Bürgerentscheids. Das nun erfolgte Hinzuziehen des Architekten Teich ist wohlgemerkt keine Forderung des Bürgerentscheids gewesen, sondern basiert auf einem freiwilligen Angebot des Architekten, an der Lösung der Probleme, insbesondere der Probleme des Brandschutzes, die zur Schließung der VHS an der Bergstraße geführt haben, auf der Basis seines Urheberrechts mitzuwirken. Das jahrelange zögerliche, von Skepsis geprägte Eingehen der Stadtverwaltung auf dieses Angebot kann von der Tatsache nicht ablenken, dass sie grundsätzlich zuständig bleibt und in der Pflicht steht, einen konkreten Weg zur Umsetzung des Bürgerentscheids aufzuzeigen.

Hohe Verschuldung und kommunale Haushaltsbeschränkungen als dauerhaften Hinderungsgrund für eine konkrete Inangriffnahme einer Sanierung anzuführen, ist ein immer wohlfeiles Argument, dessen Widersprüchlichkeit sich spätestens dann zeigt, wenn es um die Verwirklichung anderer städtischer Projekte oder Personalien geht.

Nach fast zwei Jahren verstärkt sich der Eindruck, dass mit Billigung der Ratsmehrheit durch hinhaltende Untätigkeit der Bürgerentscheid unterlaufen werden soll. Es erweckt zunehmend den Anschein, dass die anfänglichen Respekterklärungen trotz aller Beteuerungen nur wahltaktische Aussagen waren. Wir erinnern, dass gemäß der Gemeindeordnung des Landes NRW der Bürgerentscheid einem Ratsbeschluss gleichzusetzen ist.

Wir bitten Sie daher um ein klares Signal, dass sich Ihre Fraktion im Rat der Stadt an das Ergebnis des Bürgerentscheids weiter gebunden sieht und was sie konkret zu unternehmen beabsichtigt, um die Stadtverwaltung zu veranlassen, die darin genannten Ziele in die Tat umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Inge Ketzer und Erich Bocklenberg

Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa