Merkwürdige Zahlen: Fragen an den POLIS-AWARD-Ausrichter zur Gebag-Nominierung

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage zur Nominierung im Rahmen des Polis Award zugunsten der Gebag aus Duisburg.

Ich beziehe mich dabei auf die Inhalte unter folgenden zwei Links auf Ihre Webseiten:

https://www.polis-award.com/nominierte/nominierte-2021/#kommunikative-stadtgestaltung

https://www.polis-award.com/teilnehmer/online-buergerbeteiligung-zum-staedtebaulich-freiraumplanerischen-wettbewerb-am-alten-gueterbahnhof-7e7c0b5a/

Und füge zwei Screenshots hinzu. s. Anlagen (Hinweis: Abb. weiter unten)

Bevor ich meine Fragen stelle einige einleitende Worte.

Es mag ja sein, dass es für einige Duisburger „Player“ -wie man neudeutsch heutzutage sagt- irgendwie gewinnbringend oder auch nur PR-tauglich sein mag sich als TOP, BEST oder sonstwie Sieger auszeichnen zu lassen. Angeblich natürlich von vollkommen unbeeinflussten Instituten, oftmals mit Partnern aus dem universitären Umfeld.

Dass man sich und damit die Stadt Duisburg dabei inzwischen der Lächerlichkeit preisgibt scheint die direkt Beteiligten nicht zu stören. Mich allerdings schon.

So wurde eine Behindertenwerkstatt als TOP-Arbeitgeberin ausgezeichnet, deren GF kurze Zeit später durch ein horrendes Gehalt, Luxusfirmenwagen, Schampusfeiern u.ä. in Ungnade fiel.

So wurde ein Hafenchef zum Logistiker des Jahres gekürt der sich wenig später als Impfvordrängler entpuppte und dessen Wirken in etlichen Stadtteilen der Bevölkerung seit zig Jahren zum Halse raushängt.

So wurden die Stadtwerke als TOP-Lokalversorger ausgezeichnet obwohl es vor Ort keinen einzigen vergleichbaren Wettbewerber gibt.

So soll eine absolut vergeigte Stadt-Marketing Kampagne als werbliche Überfliegerin ausgezeichnet werden.

Und nun soll die Gebag für ein angebliches Online-Beteiligungsverfahren ausgezeichnet werden, das allerhöchtens die Bezeichnung „Werbegag“ verdient.

Ich will mich gar nicht lange mit vielen Kritikpunkten aufhalten, sondern nur auf die entlarvendsten eingehen.

Wenn Sie die beiden Screenshots ansehen dürfte Ihnen bei genauerem Hinsehen etwas auffallen. Beide sind fast zum selben Zeitpunkt am 18.7.2021 um ca. 2.40 Uhr gemacht worden.

Auf dem der Gebag lesen Sie, dass sich knapp 600 Menschen an dem Verfahren beteiligt haben. Diese Zahl ist die die ich bisher schon kannte.

Auf dem von Ihnen heisst es jedoch, dass knapp 2.000 Menschen an dem Verfahren teilgenommen haben. (Hinweis: „HERAUSFORDERUNGEN“)

1. Wer ein solches Verfahren durchführt weiß genau wieviele Leute teilgenommen haben, da muß es nicht „knapp“ lauten.

2. Wer ein solches Verfahren durchführt und es Bürgerbeteiligung nennt muß wissen wie lächerlich es wirkt wenn von rund 500.000 EinwohnernInnen bzw. ca. 360.000 Wahlberechtigten lediglich 600 oder vllt. 2.000 daran teilgenommen haben.

3. Und man sollte wissen, dass immer der Eindruck entsteht es könnten locker auch Leute mehrfach oder Leute aus dem eigenen Umfeld mehrfach teilgenommen haben, all das wurde nie transparent dargestellt.

Meine Fragen an Sie:

a) Welchen Wert hat eine solche Durchführung einer Bürgerbeteiligung noch – angesichts der merkwürdigen Zahlen und der sonstigen Kritik?

b) Den Wert um von Ihnen einen Award zu erhalten?

c) Hat die Gebag für die Teilnahme bei Ihnen Geld bezahlt und zahlt sie für den Erhalt des Awards extra?

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung: Ich bin gespannt wie Sie aus der Nummer herauskommen. Sollten Sie mir antworten tippe ich darauf, dass Sie zugeben einen Schreibfehler gemacht zu haben.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

 

Nachtrag

Nur mal zum Vergleich die notwendigen Zahlen für ein Bürgerbegehren:

bis 500.000 Einwohner = 4 % = 20.000 Unterschriften

Quelle:

§ 26 GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,27