6-Seen-Wedau: Ministerinnen-Ping-Pong aus Düsseldorf

Tja, was sagt man als mittelbegabter, in die Jahre gekommener Schreiberling aus einer halbschlechten, aber überambionierten Bloggerbude dazu?

Es läuft irgendwie nicht rund. Was für meine Verhältnisse natürlich vollkommen untertrieben ist.  Es läuft wirklich super-scheisse.

Nun will mich auch noch ein stellvertretender Pressesprecher aus einem NRW-Ministerium verarschen. Soweit bin ich schon.

Aber lesen Sie selbst den Schriftwechsel zu einer Anfrage  von mir an NRW-Bauministerin Scharrenbach zu 6-Seen-Wedau.

Mal gucken ob noch was kommt. Dann berichte ich erneut.

 

Von: Michael Schulze < >
Gesendet: Mittwoch, 26. Mai 2021 18:31
An: Presse (MHKBG) <Presse@mhkbg.nrw.de>
Betreff: Anfrage/Presseanfrage an Frau Scharrenbach bzgl. 6-Seen-Wedau in Duisburg

Guten Abend Frau Scharrenbach,

da mir die Stadt Duisburg, sämtliche Dezernate, die verantwortliche Gebag als Flächenentwicklerin und auch die BEG-NRW  in Sachen 6-Seen-Wedau keinerlei Antworten geben, was gemäß Pressegesetz NRW eigentlich nicht sein dürfte, wende ich mich an Sie.

Sie hatten sich persönlich in der Vergangenheit bereits für 6-Seen-Wedau „stark“ gemacht.

Da ich bereits mehrfach auf mögliche Bodenverunreinigungen bzw. -verseuchungen hingewiesen hatte, das Internet ist voll von Hinweisen auf solche Belastungen auf ehemaligen Bahnflächen/Bahnkonversionsflächen (bundesweit), mir die oben erwähnten Stellen wie beschrieben keine Auskunft geben, ich aber immer wieder Anfragen von besorgten BürgerInnen auch aus Düsseldorf erhalte, möchte ich Sie persönlich nochmals um eine klare Stellungnahme bzw. Beantwortung folgender vier Fragen bitten:

  1. Ist die gesamte Fläche von 6-Seen-Wedau unbedenklich hinsichtlich etwaiger Bodenbelastungen, Minen und Munitionsmaterial, Grundwasserbelastungen?
  2. Kann man, wenn man dort wohnt, seine (Klein-)Kinder unbedenklich draußen spielen lassen, kann man dort Kräuter und Gemüse anpflanzen, braucht man dort keine Grabetiefen für Pflanzungen beachten?
  3. Ist es folglich nicht notwendig als ErwerberIn eines Grundstücks den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen vertraglich die Unbedenklichkeit des Grundstücks in Bezug auf Belastungen jedweder Art (wie zuvor geschildert)  zu bestätigen?

Die nächste Frage betrifft die neue Lärmschutzwand:

Ist es wirklich notwendig eine derartige Lärmschutzwand (entlang der Bahnlinie) , mit diesen Ausmaßen und mit diesem Aussehen wie sie derzeit gebaut wird, dort zu errichten?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de

Stadtmagazin
Michael Schulze

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Am 28.05.2021 um 15:54 schrieb Götz, Fabian (MHKBG):

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich würde Sie bitten sich aufgrund der Zuständigkeit direkt an die Stadt Duisburg zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Götz

Stellvertretender Pressesprecher

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

des Landes Nordrhein-Westfalen

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Guten Abend Herr Götz,

ganz ehrlich, es ist nicht zu fassen. Gleich zu Beginn des ersten Satzes schreibe ich Ihnen vollkommen unmissverständlich, dass ich von dort keine Antworten erhalten.

Was bitte schön soll ich nun mit Ihrer Empfehlung anfangen?

Machen Sie oder die Ministerin sich einen schlanken Fuß?

So wie ich Ihre Reaktion lese, die dann ja auch die der Ministerin sein dürfte, will mir die Ministerin nicht antworten.

Summa-summarum will also niemand konkret darauf antworten, was meine negativen Vermutungen zum Zustand des Geländes weiter nährt.

Insofern ist Ihre Antwort immerhin noch brauchbar.

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze