Steinhof antwortet prompt auf Fragen zu Links Corona-konformer Hochzeitsfeier

Nachtrag vom 21.1.2020:   In der vergangenen Woche hat es keine Hochzeitsfeier im Steinhof gegeben. https://www.viewww.de/123/duistop-forum/?p=17136

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In der vergangenen Woche hat OB Link zum zweiten Mal geheiratet und danach im Steinhof angeblich Corona-konform gefeiert. Ich berichtete heute Morgen, dass ich in dem Zusammenhang sowohl bei der Stadt, dem OB als auch beim Steinhof angefragt habe. Vom Steinhof gibt es schon jetzt eine Antwort.

Meine Anfrage finden Sie ganz unten.

Ich glaube hier wurde etwas falsch ausgelegt oder aber ich kapiere die Verordnung nicht.  §13 (2) Ziff 5 meint lediglich standesAMTLICHE Trauungen und keine Hochzeitsfeiern. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschutzverordnung_-_coronaschvo_vom_30.11.2020.pdf

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Nachtrag – Die WAZ schrieb am 17.12. online, dass angeblich gefeiert(!) wurde (ich berichtete) und der Artikel ist noch immer unverändert im Netz zu finden. Gehe ich davon aus, dass das mit dem Feiern stimmt, dann meine und frage ich folgendes:

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Es müsste u.U. auch ein Konzept und ev. eine Genehmigung gegeben haben. Die Zahl der Gäste ist mir bisher nicht bekannt. Nur ganz ehrlich, müsste ein OB nicht vorbildlich sein und eine solche Feier ganz privat abhalten -mit sehr wenigen Leuten(Elternpaare)- und dann gross nachfeiern wenn Corona „vorbei“ ist? Welches Signal geht davon aus? Alle sind gleich nur manche sind gleicher! Wenn die das dürfen, darf ich das auch! Corona scheint ja nicht so schlimm zu sein!

 

 

Guten Morgen Herr Schulze,

wir freuen uns über Ihr Interesse am Steinhof Duisburg. Selbstverständlich sind wir bereit auf Ihre Fragen zu antworten, jedoch aus Gründen des Datenschutzes nur im Generellen.

Bereits seit nahezu 12 Jahren ist es möglich, standesamtliche Trauungen im  Steinhof zu vollziehen, und zwar vollkommen unabhängig von nachgeschalteten Hochzeitsfeiern vor Ort. Das Angebot der standesamtlichen Trauung wird im Rahmen der so genannten „Ambiente-Trauung“ unterbreitet. Der Steinhof, mit dem ältesten aufstehenden profanen Gebäude unserer Stadt ist Teil dieses Programms.

Die derzeit geltende Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen lässt standesamtliche Trauungen ( § 13 Absatz 2 Ziff. 5) ausdrücklich zu. Allerdings sind auch bei der Durchführung solcher Trauungen ergänzende Vorschriften der Coronaschutzverordnung (insbesondere §§ 2 Abs. 2 Ziff. 9 oder auch § 4 a Abs. 2 Ziff. 8) zu beachten.

Bei uns werden Trauungen ausschließlich auf Basis des Zulässigen vollzogen.

Feierlichkeiten sind untersagt und werden weder angeboten noch geduldet.

Wir als Team des Steinhofs in Duisburg haben uns gerade in Bezug auf das Pandemiegeschehen  immer besonders verantwortlich gezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Arno Eich

Vorsitzender

Kultur- und Bürgerzentrum Steinhof Duisburg

 

 

Hier meine Fragen :

 

 

Guten Morgen,

 

ich habe folgende Presseanfrage:

 

OB Link hat in der letzen Woche geheiratet und angeblich im Steinhof gefeiert.

 

Ist das korrekt? Wenn ja, wie ist das mit der verschärften Coronaschutzverordnung des Landes NRW vereinbar die seit 1.12. gilt?

 

Oder kann man im Steinhof derartige Feiern durchführen weil es eine Sondererlaubnis gibt, wenn ja wieso und von wem?

 

Gruß

 

www.duistop.de

Michael Schulze