Widerruf: In der vergangenen Woche hat es keine Hochzeitsfeier im Steinhof gegeben.

Nochmals: In der vergangenen Woche hat es keine Hochzeitsfeier im Steinhof gegeben.

Hintergrund des Widerrufs bzw. der Klar- und Richtigstellung:

Ich berichtete vorgestern darüber, dass die WAZ ihrerseits über eine Corona-konforme Hochzeitsfeier(!) des OB im Steinhof in der letzten Woche berichtete, und kommentierte das kritisch in der Annahme was in der Presse steht ist auch wahr. Das war anscheinend ein wirklich dummer Fehler von mir. Ganz ehrlich, wem soll man noch glauben (schwarz auf weiß), vor allem weil die WAZ auch ansonsten immer so viele tolle Stories über Herrn Link bringt? Alle womöglich nicht immer wahr?

Gleichzeitig schrieb ich den Steinhof an um zu erfahren ob es zutrifft, dass die Links dort ihre Hochzeit feierten. Also dort nicht nur getraut wurden.

Die Antwort kam gestern prompt, war aber -wohl mit Bedacht- eher allgemeingültig gehalten und enthielt keine konkreten Antworten auf meine Fragen. So entstand bei mir weiterhin der Eindruck genau diese Feier -nicht nur die Trauung- hätte dort stattgefunden.

Ich veröffentlichte die Antwort des Steinhofs 1:1, so dass sich alle LeserInen selbst ein Bild machen konnten. Unabhängig von meiner Meinung.

Dann erhielt ich gestern Abend aufgrunddessen ein weiteres Schreiben vom Steinhof. Darin werde ich unmissverständlich aufgefordert diesen obigen Widerspruch innerhalb einer Frist zu veröffentlichen, ansonsten würden juristische Schritte folgen.  Den Wortlaut spare ich mir an dieser Stelle.

Jetzt wäre noch interessant zu wissen wo die Links denn gefeiert haben und wie die WAZ auf die Idee kam, dass im Steinhof gefeiert wurde.

Hier meine Antwort:

Guten Morgen Herr XXX,

gerne veröffentliche ich einen Widerruf dazu, dass es eine Hochzeitsfeier in der letzten Woche im Steinhof gegeben hat. Eine Gegendarstellung Ihrerseits hätte es auch getan, ohne mir gleich juristische Konsequenzen aufzuzeigen, die mit Verlaub unbegründet und unberechtigt wären.

Denn: Ich habe lediglich die WAZ zitiert und nichts aufgrund eigener Erfindungen und Phantasien behauptet. Die WAZ hat bereits am 17.12.2020 berichtet die Hochzeitsfeier der Links (Zitat aus der WAZ: Sie feierten(!!!) Corona-konform) hätte Corona-konform im Steinhof stattgefunden. Anbei ein Beleg in Form eines Screenshots. Die Meldung ist bis heute (s. Datum Screenshot) unverändert online zu finden.

Insofern gehe ich davon aus, auch die WAZ wurde inzwischen von Ihnen zu einem Widerruf aufgefordert. Ich werde dort anrufen und mich erkundigen und u.U. in den nächsten Tagen sehen ob sich dazu etwas tut, was man öffentlich nachlesen kann.

Den Vorwurf in Ihrem Schreiben, ich hätte etwas behauptet -im Sinne von: mir ausgedacht- weise ich deshalb mit aller Entschiedenheit zurück.

Gemäß WAZ-Artikel bestand für mich kein Zweifel, dass die besagte Hochzeitsfeier im Steinhof tatsächlich stattgefunden hat. OB Link verfügt über erstklassige Kontakte zur WAZ und über eine Pressebeobachtungsstelle, hätte also bei Erscheinen des Artikels durchaus eine Richtigstellung verlangen können. Und vor allem seine Ehefrau als verantwortliche GF im Steinhof sicherlich auch.

Ich habe ausdrücklich einige Tage abgewartet bevor ich meinen Artikel veröffentlichte und Sie anschrieb. Insofern sollten Sie mir eigentlich auch noch dankbar sein dies alles nun mit meiner Hilfe richtigstellen zu können.

Ich verlasse mich als WAZ-Leser natürlich auf die Korrektheit der Inhalte oder eben auf nachträgliche Korrekturen von falschen bzw. unrichtigen Meldungen.

Allen LesernInnen war ausserdem möglich durch meine 1:1-Veröffentlichung Ihres Antwort-Schreibens selbst festzustellen, was Sie zum Sachverhalt mitteilen wollten oder auch nicht. Das habe ich lediglich in der Einleitung nochmals mit meinen Worten kommentiert, davon weiterhin ausgehend auch die eigentliche Feier habe tatsächlich im Steinhof stattgefunden, was Sie ja auch nicht ausdrücklich konkret verneint haben. Sie benutzten lediglich eine allgemeine Formulierung die im Zweifelsfall/Einzelfall (WAZ-Artikel) auch nicht stimmen kann/muß.

So schreiben Sie nämlich gestern am 20.12. (Zitat:  Feierlichkeiten sind untersagt und werden weder angeboten noch geduldet.) ausdrücklich nicht in der Vergangenheitsform. Weil Sie Wert auf Genauigkeit legen, ich tue das übrigens auch.

Ich habe Ihnen ausdrücklich eine sehr konkrete Presseanfrage gestellt, als Zeugin dafür habe ich diese Presseanfrage an Frau XXX in Kopie gesendet und Ihnen das auch deutlich angezeigt.

Sie hätten problemlos antworten können, dass eine Link-Feier im Steinhof nicht stattgefunden hat. Einen Verstoss gegen den Datenschutz sehe ich in dem Fall nicht.

www.duistop.de

M. Schulze