FDP-Blödsinn der echt richtig voll krass wehtut

Die FDP-Duisburg veröffentlicht anscheinend regelmässig ein Ratssitzungsinfo. Das aktuelle Rats-Update Nr. 2 habe ich mir mal genauer angeschaut.

Auf Seite 1 unten, weitergehend auf Seite 2, befindet sich ein Abschnitt zum Thema „Gebühren“. So heisst es dort gutgläubig (Zitat-Auszug):

Die Berechnung der Gebühren ist gesetzlich genau vorgeschrieben und wird zusätzlich mehrmals jährlich von Gerichten auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Es wird streng darauf geachtet, dass in die Berechnung der Gebühren wirklich nur die Kosten eingerechnet werden, die nach den gesetzlichen Vorgaben auch berechnet werden dürfen. … Es ist also ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsbetriebe hier Kosten „einbauen oder verstecken“, …

Ganz ehrlich, dass zieht einem schon die Schuhe aus.

Genau vorgeschrieben ist schon mal gar nichts, denn der Grundsatz, dass nur Kosten berechnet werden dürfen die auch tatsächlich anfallen birgt eine GROSSE Unbekannte namens KOSTEN. Es ist nämlich gar nicht exakt definiert was alles zu den Kosten zählt bzw. zählen darf. Ich habe auch nirgends einen Passus gefunden der eine Art Deckelung vorsieht oder interkommunale Vergleiche zulässt. Eigentlich könnte man die Kosten auch würfeln. Sie dürfen nur nicht zu hoch sein, was die Menschen merken würden. Ob sie niedriger sein könnten wird eben nicht hinterfragt. Wohl auch nicht von der FDP bzw. der Politik, sonst würde man TOP-Verdiener bei den WBD nicht dulden. Schöne Grüße an Herrn Patermann.

Mit anderen Worten: Die Wirtschaftsbetriebe in Duisburg z.B. haben ziemlich freie Hand welche Kosten sie nach eigenem betriebswirtschaftlichem Ermessen alle einfliessen lassen. Wie wurde denn der ehemalige 3. Geschäftsführer Dr. Greulich als Kostenträger einberechnet? Hätten die Strassenreinigungen nach seinem Weggang nicht günstiger werden müssen?

Anmerkung: Beides natürlich nicht wirklich erheblich, aber Sie erkennen um was es prinzipiell geht.

https://www.wb-duisburg.de/Downloads/index.php.media/92417/SWBD.09_Strassenreinigungs-_u._Gebuehrensatzung_2020.pdf

Und das Gerichte (welche übrigens?) all die kommunalen Gebührensatzungen mehrmals jährlich (wie oft?) überprüfen, halte ich schlicht für einen Witz. Und was heisst schon Richtigkeit, müsste es nicht -wenn schon denn schon- Angemessenheit lauten? Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Tja die FDP, echte Kenner und Könner im Rat von Duisburg.

https://www.hausundgrund-verband.de/fileadmin/root/media/extranet/Zentralverband/20_Grundsaetze_der_kommunalen_Gebuehrenerhebung.pdf

https://www.fes.de/fulltext/kommunalpolitik/00213005.htm

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000448

 

Fazit: Wer privat krankenversichert ist und gerade wieder die superduper Prämiensteigerungen aufs Auge gedrückt bekommt, kennt eigentlich gut die Problematik wie sie oben geschildert wurde. Die Versicherungskonzerne steigern auch gerne die Kosten mittels ihrer palastartigen Konzernsitze und  mittels ihrer Werbe- und Marketingausgaben usw. Das wird aber alles irgendwie für die Prämienberechnungen testiert und durchgewunken.