Antwort aus dem Rathaus: Lächerlich

DIE ANTWORT aus dem Rathaus vom 30.8.2018:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Frau Prof. Dr. Diemert hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Leider können wir Ihre Fragen im Hinblick auf das laufende Strafverfahren gemäß § 6 Satz 1 lit b) IFG NRW nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. XXX XXX

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Rechtsamt

DIE FRAGEN ans Rathaus vom 23.8.2018:

Guten Morgen Frau Prof. Diemert, Herr XXX,

Anfang August 2018 machte der damalige LoveParade-Sicherheitsbeauftragte Rabe seine LoveParade-Zeugen-Aussagen vor Gericht.

Die WAZ zitierte ihn am 7. August 2018 an einer Stelle wie folgt: …  erhielt Schreckenberg schließlich 20.000 Euro. … ob es einen schriftlichen Auftrag gab … „Nur einen Scheck.“

Hier nachzulesen: https://www.waz.de/staedte/duisburg/loveparade/wolfgang-rabe-vom-loveparade-skeptiker-zum-moeglichmacher-id215003855.html

Meine Fragen an Sie lauten nun:

1. Ist tatsächlich kein Auftrag und ist tatsächlich keine Auftragsbestätigung und damit auch keine Leistungsübersicht(Pflichtenheft) von der Stadt Duisburg erstellt und von Herrn Schreckenberg bestätigt worden?

2. Ist der Betrag iHv 20.000 EU brutto oder netto?

3. Wurde er quittiert/in Rechnung gestellt, wenn ja mit welchem Wortlaut?

4. Wurde der Betrag per Scheck an Herrn Schreckenberg übergeben/versendet?

5. Wie wurde der Betrag im Haushalt verbucht? 6. Wie lässt sich der Vorgang mit Vergabe- und Ausschreibungsvorschriften vereinbaren?

Gruß

Michael Schulze