Dienstaufsichtsbeschwerde an Minister Reul: Seine Presseleute antworten nicht, verzögern, vertrösten, …

Heute ist mir mal wieder der Geduldsfaden gerissen, nachdem ich seit Wochen versuche bei der Presseabteilung des NRW-Innenministeriums zu zwei Anfragen Auskünfte zu bekommen. Um schwierige und mit viel Arbeit verbundene Anfragen handelt es sich nicht.

Vor allem eine der Anfragen liegt mir ganz besonders am Herzen. So erhielt ich heute aus Düsseldorf folgende Antwort dazu (s.u.) – wie gesagt nach Wochen, nach etlichen Mails, nach etlichen Anrufen usw. usf.

Aus dem Antwort-Mail und meiner sofortigen Reaktion darauf geht hervor um was genau es sich handelt und was ich vom Ministerium wissen will.

Nun habe ich zusätzlich gerade eben noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Zwischenzeitlich wurde, wie so oft auch in anderen Fällen mit anderen Institutionen, die Presse-Eigenschaft von DUISTOP sowie meine Eignung als  Redakteur, Journalist und/oder Herausgeber angezweifelt, ganz nach dem Motto: Da könnte ja jeder kommen.

Ja, könnte, ist aber nicht so und wer bitteschön schreibt in rund fünf Jahren (seit Mai 2018) ohne bezahlt zu werden fast 3.600 Artikel und Texte? Wahrscheinlich nur einer der nix Besseres zu tun hat – von wegen. Leider werden aber genauso meine Ambitionen immer wieder angezweifelt und umgedeutet. Hauptsache man hat Ablehnungsgründe und muß keine Auskunft geben. Andererseits hält man aber grosse Stücke auf die Demokratie, die die Pressefreiheit und auf Ehrenamtliche, nur mucken die eben nicht auf.

Wer sich mit der Form meines Journalismus beschäftigen möchte der googelt mal unter

gemeinnützer Journalismus

oder

Non-Profit-Journalismus.

Denn wo bitteschön steht geschrieben, das Journalismus immer mit Geldverdienen und Umsatz verbunden sein muß? Ganz im Gegenteil kann der übliche Journalismus allein aus Umsatzgründen auch zu diversen Mißbildungen führen.

Und eigentlich sollte man froh sein, dass es den Jornalismus ohne Umsatz- und Gewinnerzielungsabsicht in einer Demokratie überhaupt gibt. Wobei ich die Öffentlichen-Rechtlichen mal ausklammere, die sind ein Fall für sich, vor allem wenn man mal anschaut wieviele RedakteureInnen im Nebenerwerb als Moderatoren oder sonstwie tätig sind, oftmals genau für die, zu denen sie als JournalistenInnen eigentlich eine gewisse professionelle neutrale Distanz einhalten sollten.

So, hier nun die Mails von heute womit der „strittige“ Sachverhalt (der eine gewisse Brisanz hat) klar sein dürfte und sicherlich auch der Grund einleuchten dürfte warum man mir lieber nicht antworten möchte.

Am 06.04.2023 um 12:57 schrieb XXX@im.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Geduld. Wir kommen zurück auf Ihre Frage nach dem Zugang zu Jahresempfängen der Polizei Duisburg.

Ihnen hatte ja bereits die Pressestelle der Polizei Duisburg ausführlich zu dem Sachverhalt geantwortet. Demnach gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen die Polizei ihrer Verpflichtung nach § 4 des LPresseG NRW nachkommt. Hierzu gehören Pressekonferenzen, zu denen per ots eine Einladung an alle Journalistinnen und Journalisten versendet wird (ggf. mit Akkreditierung) sowie zur Informationsübermittlung auch Hintergrundgespräche (ohne Berichterstattung), Arbeitstreffen oder Empfänge. Bei Letzterem behält sich das Polizeipräsidium die Teilnahme ausgewählter Medienvertreter anlassbezogen vor, mit denen arbeitstäglich intensive Kontakte vorherrschen und die dadurch maßgeblich den Inhalt der Arbeit bestimmen.

Die Begründung hierzu wurde Ihnen erläutert. Zudem hat das Polizeipräsidium Duisburg darauf hingewiesen, dass das o.g. Procedere auch zukünftig so beibehalten werden soll.

Nach Abstimmung mit dem Referat „Medienrecht“ der Staatskanzlei kann, soweit Sie in irgendeiner Form Ihren presserechtlichen Auskunftsanspruch aus § 4 des Pressegesetzes NRW verletzt sehen, dieser Anspruch in dem für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten grundsätzlich eröffneten Verwaltungsrechtsweg durchgesetzt werden. Darauf hatte Sie ja bereits die Staatskanzlei – in anderer Sache – ebenfalls hingewiesen.

Wir bitten um Verständnis, dass von hier kein weiteres Vorgehen veranlasst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. XXX

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Meine Reaktion darauf:

Guten Tag Herr XXX,

für diese Antwort haben Sie also Wochen gebraucht? Dazu haben Sie, wie Sie vesprochen haben, noch nicht einmal mit Duisburg sprechen müssen.

Und auch die Hinweise auf meine rechtlichen Möglichkeiten sind mir hinlänglich bekannt. Einer weiteren Aufklärung hätte es nicht bedurft.

Ich ärgere mich wirklich darüber so lange hingehalten worden zu sein.

Das werde ich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch zum Ausdruck bringen.
Und wenn Sie sich mit der Sache wirklich befasst hätten, dann lautet meine Presseanfrage an Sie und das Ministerium kurz gesagt wie folgt:

Schliesst sich das Innenministerium der Auffassung des Polizei Duisburg (wie von Ihnen nochmals zitiert) vollumfänglich an?

Diese Frage wurde abschliessend immer noch nicht geklärt.

Tja und selbst auf die Gefahr hin, dass es wenig nutzt Ihnen an dieser Stelle das Folgende zu schreiben, tue ich es doch.

In einer funktionierenden Demokratie ist dieser Vorgang erneut so wie viele andere wirklich beschämend. Und Sie werden auch noch von mir und vielen anderen dafür bezahlt, dass es so beschämend ist.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

Förderung von Langzeitarbeitslosen: Schnelle Antworten vom Jobcenter

Nachdem ich mich vor einiger Zeit mit dem WirrWarr der Leih-/Zeitrabeit in Duisburg beschäftigt hatte und wenig Erhellendes zu Tage fördern konnte, weil mir alle Beteiligten wie z.B. auch die Stadt keine Antworten gaben, habe ich mich kürzlich einem anderen Förderprogramm vor allem für Langzeitarbeitslose zugewandt.

Dem seit 2019 geltenden §16 i des SGB II. Hier ein Auszug:

(1) Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt

1.
in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
2.
im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
3.
im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
4.
im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent

Da ich weiß, dass etliche Unternehmen, darunter auch einige städtische Beteiligungsunternehmen, sich der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bedienen, wenn diese gefördert wird, habe ich die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter nach einigen Zahlen, Daten und Fakten befragt. Immerhin befinden wir uns im 5. Jahr dieses Förderprogramms.

Hier meine Fragen und die entsprechenden Antworten:

1.)Gibt es Statistiken über den „Einsatz“ bzw. die Anwendung von Maßnahmen bzgl. §16 i SBG II in Duisburg?

Das jobcenter Duisburg erfasst zur internen Auswertung die wichtigsten Parameter dieses Förderinstrumentes.

2.)Wie viele Unternehmen haben davon in Duisburg Gebrauch gemacht?

415 Unternehmen haben seit 2019 Teilnehmer:innen mit einer Förderung gemäß § 16i SGB II eingestellt.

3.)Wie viele Arbeitslose in Duisburg?

Bisher wurden 1.191 Förderfälle bewilligt.

4.)Wie viele der Arbeitslosen unter 3.) sind im ersten Arbeitsmarkt verblieben, kurzfristig, mittelfristig, langfristig?

Nach Auslaufen der geförderten Beschäftigung* wurden insgesamt 41 Teilnehmer:innen in eine ungeförderte Beschäftigung übernommen. (*Anmerkung: Inkl. der Übernahmen auch vor Ablauf der max. geförderten fünf Jahre.)

5.)Wie viele 100%ig bezuschusste Arbeitsverträge wurden nach dem 2. Jahr bereits wieder beendet?

Bei 140 Teilnehmer:innen lief die geförderte Beschäftigung nach 24 Monaten aus und wurde nicht verlängert.

6.)Sind städtische Beteiligungsunternehmen (DVV, DVG, octeo, Gebag, Wirtschaftsbetriebe etc.) unter denen unter 2.) und haben diese Unternehmen sich signifikant anders verhalten als der Rest an Unternehmen mit nicht-städtischer Beteiligung?

Aktuell beschäftigen sechs städtische Beteiligungsunternehmen Teilnehmer:innen mit einer Förderung gem. § 16 i SGB II. Es gibt keine signifikanten Unterschiede zu anderen Unternehmen.

 

 

City: Neueröffung und mögliche Schliessung wegen Insolvenz

Es bewegt sich doch was in der Innenstadt, allerdings in beide Richtungen. Zum einen will eine neue Espressobar in der City eröffnen und zum anderen schliesst wegen Insolvenz die Schuhkette RENO eventuell sämtliche deutschen Filialen – bei uns möglicherweise die im FORUM.

https://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/oberhausen-reno-schuhe-insolvenz-pleite-gelsenkirchen-recklinghausen-id300471299.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Reno-Insolvenz-In-Filialen-fehlt-Ware-fuers-Fruehlingsgeschaeft,reno112.html

Die neue Espressobar soll übrigens im Mercator One am Portsmouthplatz vor dem Bahnhof einziehen und will im Mai eröffnen. Viel Glück.

 

 

Noch einmal Beecker Kirmes dann ist endgültig Schluß

Die traditionsreiche Beecker Kirmes, erstmalig im Jahr 1539 veranstaltet, soll in diesem Jahr zum 481sten Mal und damit auch zum letzten Mal stattfinden. Anders als beim Beschluß der BV Meiderich/Beeck stimmte gestern der Rat gegen eine Fortsetzung des Volksfestes.

Zuletzt war noch diskutiert worden seitens der Stadt etwas mehr als vier Millionen Euro in den Kirmesplatz zu investieren um ihn technisch zu erneuern (Strom, Wasser, Abwasser usw.).

Das ist seit gestern endgültig vom Tisch.

Stattdessen soll nun ein „multifunktionales Stadtteilfest“ veranstaltet werden, was auch immer das sein mag.

 

22 gefällte Bäume in Wedau sind eigentlich ein Witz – denn in Oberhausen sollen 5.000 dran glauben müssen

22 alte und für das Stadtklima wertvolle Bäume hat man in Wedau trotz Protesten der AnwohnerInnen vor kurzem gefällt. Nun soll es in Sterkrade für den Ausbau eines A3-Autobahnkreuzes gleich rund 5.000 Fällungen geben.

Dagegen richtete sich am Wochenende der Protest von rund 300 OberhausenerInnen die das verhindern wollen. FridaysForFuture-Aktivisten und Aktivistinnen setzen sich schon länger gegen die Pläne ein, die aktuell und weiterhin auch vom derzeitigen und ebenso wie seine Vorgänger unfähigen Verkehrsminister Wissing (FDP) durchgesetzt werden sollen.

Schon seit vielen Jahren wird über den Bau des Autobahnkreuzes auf der A3 diskutiert, die durch den Sterkrader Wald führt. Im aktuellen Gesetzentwurf der FDP ist deshalb auch das Projekt A3 gelistet, damit soll der Ausbau des Autobahnkreuzes beschleunigt werden.

Eine Grundforderung der GegnerInnen des A3-Ausbaus: Bevorzugt das bestehende Strassennetz sanieren und zukunftsfähig erhalten als neue Flächen zu versiegeln.

Diesen Grundgedanken kann man durchaus auch auf die grossen Wohnneubau-Vorhaben in Duisburg übertragen. So gibt es ziemlich viele erhaltenswerte Altbauten und Quartiere die saniert werden könnten. Gestern erst schrieb ich über den notwendigen Umbau der City zu Wohnquartieren, da mit dem Handel wohl auf Dauer kein Blumentopf mehr zu gewinnen sein wird.

Die Überschrift bitte ich nicht falsch zu verstehen: Jeder unnötig gefällte Baum ist eine Schande und ziemlich unklug.

 

 

Offene Bewerbung als Landesvorsitzender der NRW-SPD

Liebe Genossen und Genossinnen,

mit wahrlichem Entzücken habe ich vernommen, dass der Wahlverlierer und Wahlschlappenverantwortliche der letzten NRW-Landtagswahl zurückgetreten ist. Sein Name soll ab nun für immer tabu sein. Ich wusste früh, dass es mit diesem Mann nichts werden kann.

Schauen wir also nach vorn und kümmern wir uns nicht um diejenigen die nun versuchen sich auf diese vakante Position hieven zu lassen, u.a. eine Fönfrisur aus Berlin und ein OB aus irgendeiner Stahlstadt.

Aus diesem Grunde und um die SPD wieder zu dem zu machen was sie nie war, bewerbe ich mich hiermit als Kandidat für den SPD-Vorsitz in NRW und als künftiger Bewerber um die Stelle als Ministerpräsident des Landes.

Ich bringe meines Erachtens und meine verstorbene Oma meint(!) dies auch, sämtlichst alle Fähigkeiten und Voraussetzungen mit um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können.

Als da sind:

ein Gesamtschulabitur mit Hochschulzulassung

ein abgebrochenes Studium der Soziologie, Theologie und Altruistik

ein dreimonatiges Praktikum beim Sozialamt Wipperfürth

ein sechsmonatiges Praktikum beim Bestattungsinstitut „Himmel hoch“ in Oer-Erkenschwick

eine jahrelange Anstellung bei einem grossen Sozialversicherungsträger (fast) in  Führungsposition

eine abgelehnte Bewerbung bei Bärbel Bas (die aber angeblich gelesen wurde)

einen Führerschein der Klasse 3 (1980)

viel Lebenserfahrung plus eine Ausbildung zum Seher (Dr. hc) und Fahrlehrer

Soweit meine harden Skills, nun zu meinen soften Skills:

gepflegte Erscheinung, ordentliche Kleidung und sicheres Benehmen bei Tisch

ein ausgeprägtes Bewusstsein sich zu solidarisieren

eine Spürnase für gut dotierte Aufsichtsratsposten

eine Note 1 in Mobbing (Anmerkung: gäbe es dieses als Schulfach)

und zu guter Letzt:

ich weiß wie man denunziert ohne das andere dies merken

Ich hoffe Ihnen hiermit die wichtigsten Entscheidungsgründe für eine mögliche Zulassung zu einer Kandidatur an die Hand gegeben zu haben und verbleibe mit einem

Schluckauf … äh … Glückauf.

Ihr Dr. hc Michael Schulze

PS:

Ich finde in heutigen Bewerbungen darf man alles was für einen spricht offen und ehrlich benennen. Weshalb ich auch sehr ehrlich bin. Ich bitte dies wohlwollend zu berücksichtigen. Zeugnisse, sofern vorhanden, liefere ich nach.

 

Fragen an ThyssenKrupp Steel (TKS) zum Tod eines Arbeiters auf dem Werksgelände

Guten Abend,

zum Tod eines bulgarischen Arbeiters (vor einigen Wochen) auf dem TKS-Gelände habe ich folgende Fragen:

Arbeitete der Mann für TKS direkt oder für eine beauftragte Firma?

Arbeitete der Mann für diese beuaftragte Firma direkt oder wiederum für eine unter-beauftragte Firma (=Subunternehmen)?

Werden diese Arbeitsverhältnisse auch im Sinne von möglicher Schwarzarbeit, Arbeit ohne Sozialversicherung usw. durch TKS geprüft?

War der Mann in Deutschland sozialversichert?

Hat seine Familie, haben seine Angehörigen aus dem Tode einen Anspruch auf eine Leistung wie z.B. Schadensersatz, Witwenrente usw.?

Wurde und wird überprüft ob die Arbeiter auf dem TKS-Gelände, auch die von beauftragten Firmen, die Arbeits- und Sicherheitsanweisungen verstanden haben, gibt es verschiedene Sprachversionen und Kontrollen ob die Menschen überhaupt lesen (und schreiben) können?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

 

 

Seit wann ist Johnny Rotten Kämmerer in Duisburg?

Oder habe ich mich da verguckt? In einer aktuellen Pressemitteilung der Stadt, in der es um die Finanzlage Duisburgs geht -und die anderer Kommunen- ist ein Foto von Duisburgs Kämmerer zu sehen. Und der heisst doch eigentlich Martin Murrack.

Auf den ersten Blick dachte ich jedoch es handelt sich um PIL-Frontman Johnny Rotten („This is not a love song.“)

Guckst Du selbst:

https://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000198244.php

https://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000198244.php.media/198246/Stadtdirektor-Martin-Murrack.JPG

Hier der Ausschnitt aus dem Pressebild der Stadt:

https://www.google.com/search?q=johnny+rotten&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiNuf27rvP9AhVuiP0HHYkqCE0Q_AUoAXoECAEQAw&biw=1680&bih=925

https://www.youtube.com/watch?v=Az_GCJnXAI0

Wie dem auch sei, Murrack könnte mit dem Outfit und Haircut ja ev. mal einen PIL-Song einspielen, ein Video drehen und dann schau’n wir mal ob er als Rotten durchginge.

Ich wusste bisher auch nicht, dass Murrack sich die Finanzlage Duisburgs derart zum Haareraufen ernst nimmt.

 

 

Supergeiles Geschäftsmodell? Angeblich auch vielgenutzt von städtischen Gesellschaften?

Ich hatte auf DUISTOP bereits vor geraumer Zeit über meines Erachtens merkwürdige Geschäftsmodelle in punkto Zeit- bzw. Leiharbeit in Duisburg und anderswo berichtet. Da die meisten von mir angefragten Protagonisten mir auf Anfragen keine Antworten gaben, oder wenn, dann nur ausweichende und unvollständige, kam bei meinem Bericht letztlich nur wenig konkret Erhellendes heraus.

Die Kreuz- und Querverleihungen oder möglicherweise sogar Doppelverleihungen, besonders von Langzeitarbeitslosen, dürften seitdem natürlich munter weitergehen.

Womit ich bei einem weiteren Mißständ wäre, der wiederum besonders die Langzeitarbeitslosen betrifft. Sie sind die hervorragend geeigneten Opfer um das Geschäft mit ihnen zu betreiben um das es diesmal geht.

Hintergrund ist der §16 i im SGB II.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Das Ganze läuft wie folgt: Unternehmen, hier sind städtische Beteiligungsunternehmen auch nicht ganz uneigennützig und mit von der Partie, „besorgen“ sich beim Arbeitsamt Langzeitarbeitslose  die mindestens sechs Jahre lang arbeitslos sind.

Die werden dann eingestellt und für zwei Jahre voll vom Arbeitsamt bezahlt. Die Unternehmen können ihre neuen Angestellten nun für volle Stundensätze bei Kunden abrechnen.

Das alles war als töfte Wiedereingliederung schwer Vermittelbarer in den sog. ersten Arbeitsmarkt gedacht, nur ist man inzwischen bzw. schon länger schlauer und weiß, dass das Prozedere vielfach ungeniert ausgenutzt wird. Denn sehr oft wird den Menschen genau nach zwei Jahren wieder gekündigt.

Ein Blick in den entsprechenden SGB-Text genügt um zu ahnen warum (Zitat):

(1)Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
(2)Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt
in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent

Ganz schön clever denken Sie? Nee, ganz schön asozial und wenig vorbildlich, finde ich.

Denn übertragen wir die Praxis nur mal rein theoretisch auf eine städtische Gesellschaft wie z.B. octeo, eine DVV-Tochter (=eine Stadt-Tochter), dann könnte octeo Langzeitarbeitslose für Jobs einsetzen für die die Stadt voll bezahlt, denn octeo arbeitet vielfach für die Stadt. Obwohl die Arbeitsagentur die Personalkosten in dem Fall voll übernähme, zumindest in den ersten zwei Jahren, könnte octeo seine vollen Stundensätze zur Anrechnung bringen.

Wie geschrieben, dies ist nur ein fiktives Beispiel, aber real möglich und nicht ungesetzlich. Aber fragwürdig.

Ich mache mir diesmal nicht erneut die Mühe die Stadt oder städtische Gesellschaften wie octeo anzuschreiben, aber die Arbeitsagentur bzw. das Arbeitsamt schreibe ich auf jeden Fall an.

Dass Langzeitarbeitslose hierbei eine Art Spielball oder willfähriges Menschenmaterial sind, ist zusätzlich intensiv zu diskutieren, vor allem in einer Stadt wie Duisburg die sozial-demokratisch regiert wird.

Nun fragen Sie sich eventuell was daran so asozial sein soll, denn die vormals Arbeitslosen kriegen doch für mindestens zwei Jahre ihre Bezüge.

Nun, asozial ist oder wäre der Vorsatz diese Menschen genau nach zwei Jahren wiederzurückzugeben, die Stigmatisierung und das Menschenkarussel das dem Ganzen innewohnt wäre perfekt.

Und: Vor allem, wenn die Stadt die eigenen Beteiligungsgesellschaften im Wissen um diese Praxis nicht zwingt nur die tatsächlichen Personalkosten zu berechnen (die gleich Null wären) und ev. nur die reinen Overhead-Kosten, so halte ich das für eine Möglichkeit von vielen um ECHTe und tatsächliche Kostenstrukturen zu verschleiern.

So fliesst für eine Person gleich zweimal Geld, einmal in Form des Gehalts vom Arbeitsamt UND einmal in Form der Arbeitsstundenabrechnung mit der Stadt als Kundin.

Nun könnte man sagen, in Bezug auf das Steuergeld das hier fliesst, sei dies alles lediglich eine Form von rechte-Tasche/linke-Tasche und rein bilanziell ändere sich im Grossen und Ganzen eigentlich nichts.

Tja, dann bleibt nur die Frage, warum man das alles so ungern transparent beleuchten lässt.

 

 

Ich darf erinnern: Kritische Infrastruktur – Verbot von Komponenten – NRW blauäugig

Vor rund drei Wochen wurde bundesweit berichtet, dass die Bundesregierung erwägt Komponenten bestimmter Hersteller in Bezug auf den Einsatz innerhalb der sogenanten kritischen Infrastruktur u.U. zu verbieten – auf jeden Fall sollen die Kontrollen besser werden.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fuenfg-china-huawei-bundesregierung-101.html

Inzwischen wissen wir alle was alles zur kritischen Infratsruktur gehört bzw. gehören kann.

Es sind also nicht nur die Komponenten (Software, Hardware) in hoch komplexen HighTech-Anwendungen gemeint, sondern auch simplere Anwendungen in der Energieversorgung, im Gesundheitswesen usw.

Ich darf nochmals daran erinnern, dass ich bereits zum Startschuß der Duisburger Bemühungen mit Huawei eine SmartCity zu entwickeln auf mögliche Gefahren hingewiesen habe. Reagiert wurde von der Stadtspitze nie. Und der Deal ist anscheinend inzwischen abgeblasen.

Ebensowenig wurde nicht auf Anfragen beim Hafen (DUISPORT) in Bezug auf den Einsatz von kritischen Komponenten bei Logistik-Anwendungen insbesondere bei 5G-Projekten, reagiert. Dasselbe gilt für Anfragen bei der DEUTSCHEN TELEKOM, die teils in Duisburger Projekten involviert ist.

Aus der NRW-Staatskanzlei kam bisher nur ein knappes „NEIN“ auf die Frage ob man in Düsseldorf u.a. die Logistik im Lande  als gefährdet erachte. Ich berichtete bereits.

Das dürfte sich seit einigen Wochen geändert haben, doch neuere Anfragen werden nicht beantwortet, wahrscheinlich diesmal weil es peinlich sein könnte.

Ich betrachte übrigens nicht nur Kompenenten von chinesischen Anbietern mit Argwohn, sondern auch die von Herstellern aus anderen Ländern.

Sie erinnern sich: „Spionage unter Freunden geht gar nicht.“