Förderung von Langzeitarbeitslosen: Schnelle Antworten vom Jobcenter

Nachdem ich mich vor einiger Zeit mit dem WirrWarr der Leih-/Zeitrabeit in Duisburg beschäftigt hatte und wenig Erhellendes zu Tage fördern konnte, weil mir alle Beteiligten wie z.B. auch die Stadt keine Antworten gaben, habe ich mich kürzlich einem anderen Förderprogramm vor allem für Langzeitarbeitslose zugewandt.

Dem seit 2019 geltenden §16 i des SGB II. Hier ein Auszug:

(1) Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt

1.
in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
2.
im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
3.
im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
4.
im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent

Da ich weiß, dass etliche Unternehmen, darunter auch einige städtische Beteiligungsunternehmen, sich der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bedienen, wenn diese gefördert wird, habe ich die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter nach einigen Zahlen, Daten und Fakten befragt. Immerhin befinden wir uns im 5. Jahr dieses Förderprogramms.

Hier meine Fragen und die entsprechenden Antworten:

1.)Gibt es Statistiken über den „Einsatz“ bzw. die Anwendung von Maßnahmen bzgl. §16 i SBG II in Duisburg?

Das jobcenter Duisburg erfasst zur internen Auswertung die wichtigsten Parameter dieses Förderinstrumentes.

2.)Wie viele Unternehmen haben davon in Duisburg Gebrauch gemacht?

415 Unternehmen haben seit 2019 Teilnehmer:innen mit einer Förderung gemäß § 16i SGB II eingestellt.

3.)Wie viele Arbeitslose in Duisburg?

Bisher wurden 1.191 Förderfälle bewilligt.

4.)Wie viele der Arbeitslosen unter 3.) sind im ersten Arbeitsmarkt verblieben, kurzfristig, mittelfristig, langfristig?

Nach Auslaufen der geförderten Beschäftigung* wurden insgesamt 41 Teilnehmer:innen in eine ungeförderte Beschäftigung übernommen. (*Anmerkung: Inkl. der Übernahmen auch vor Ablauf der max. geförderten fünf Jahre.)

5.)Wie viele 100%ig bezuschusste Arbeitsverträge wurden nach dem 2. Jahr bereits wieder beendet?

Bei 140 Teilnehmer:innen lief die geförderte Beschäftigung nach 24 Monaten aus und wurde nicht verlängert.

6.)Sind städtische Beteiligungsunternehmen (DVV, DVG, octeo, Gebag, Wirtschaftsbetriebe etc.) unter denen unter 2.) und haben diese Unternehmen sich signifikant anders verhalten als der Rest an Unternehmen mit nicht-städtischer Beteiligung?

Aktuell beschäftigen sechs städtische Beteiligungsunternehmen Teilnehmer:innen mit einer Förderung gem. § 16 i SGB II. Es gibt keine signifikanten Unterschiede zu anderen Unternehmen.