Dienstaufsichtsbeschwerde an Minister Reul: Seine Presseleute antworten nicht, verzögern, vertrösten, …

Heute ist mir mal wieder der Geduldsfaden gerissen, nachdem ich seit Wochen versuche bei der Presseabteilung des NRW-Innenministeriums zu zwei Anfragen Auskünfte zu bekommen. Um schwierige und mit viel Arbeit verbundene Anfragen handelt es sich nicht.

Vor allem eine der Anfragen liegt mir ganz besonders am Herzen. So erhielt ich heute aus Düsseldorf folgende Antwort dazu (s.u.) – wie gesagt nach Wochen, nach etlichen Mails, nach etlichen Anrufen usw. usf.

Aus dem Antwort-Mail und meiner sofortigen Reaktion darauf geht hervor um was genau es sich handelt und was ich vom Ministerium wissen will.

Nun habe ich zusätzlich gerade eben noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Zwischenzeitlich wurde, wie so oft auch in anderen Fällen mit anderen Institutionen, die Presse-Eigenschaft von DUISTOP sowie meine Eignung als  Redakteur, Journalist und/oder Herausgeber angezweifelt, ganz nach dem Motto: Da könnte ja jeder kommen.

Ja, könnte, ist aber nicht so und wer bitteschön schreibt in rund fünf Jahren (seit Mai 2018) ohne bezahlt zu werden fast 3.600 Artikel und Texte? Wahrscheinlich nur einer der nix Besseres zu tun hat – von wegen. Leider werden aber genauso meine Ambitionen immer wieder angezweifelt und umgedeutet. Hauptsache man hat Ablehnungsgründe und muß keine Auskunft geben. Andererseits hält man aber grosse Stücke auf die Demokratie, die die Pressefreiheit und auf Ehrenamtliche, nur mucken die eben nicht auf.

Wer sich mit der Form meines Journalismus beschäftigen möchte der googelt mal unter

gemeinnützer Journalismus

oder

Non-Profit-Journalismus.

Denn wo bitteschön steht geschrieben, das Journalismus immer mit Geldverdienen und Umsatz verbunden sein muß? Ganz im Gegenteil kann der übliche Journalismus allein aus Umsatzgründen auch zu diversen Mißbildungen führen.

Und eigentlich sollte man froh sein, dass es den Jornalismus ohne Umsatz- und Gewinnerzielungsabsicht in einer Demokratie überhaupt gibt. Wobei ich die Öffentlichen-Rechtlichen mal ausklammere, die sind ein Fall für sich, vor allem wenn man mal anschaut wieviele RedakteureInnen im Nebenerwerb als Moderatoren oder sonstwie tätig sind, oftmals genau für die, zu denen sie als JournalistenInnen eigentlich eine gewisse professionelle neutrale Distanz einhalten sollten.

So, hier nun die Mails von heute womit der „strittige“ Sachverhalt (der eine gewisse Brisanz hat) klar sein dürfte und sicherlich auch der Grund einleuchten dürfte warum man mir lieber nicht antworten möchte.

Am 06.04.2023 um 12:57 schrieb XXX@im.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Geduld. Wir kommen zurück auf Ihre Frage nach dem Zugang zu Jahresempfängen der Polizei Duisburg.

Ihnen hatte ja bereits die Pressestelle der Polizei Duisburg ausführlich zu dem Sachverhalt geantwortet. Demnach gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen die Polizei ihrer Verpflichtung nach § 4 des LPresseG NRW nachkommt. Hierzu gehören Pressekonferenzen, zu denen per ots eine Einladung an alle Journalistinnen und Journalisten versendet wird (ggf. mit Akkreditierung) sowie zur Informationsübermittlung auch Hintergrundgespräche (ohne Berichterstattung), Arbeitstreffen oder Empfänge. Bei Letzterem behält sich das Polizeipräsidium die Teilnahme ausgewählter Medienvertreter anlassbezogen vor, mit denen arbeitstäglich intensive Kontakte vorherrschen und die dadurch maßgeblich den Inhalt der Arbeit bestimmen.

Die Begründung hierzu wurde Ihnen erläutert. Zudem hat das Polizeipräsidium Duisburg darauf hingewiesen, dass das o.g. Procedere auch zukünftig so beibehalten werden soll.

Nach Abstimmung mit dem Referat „Medienrecht“ der Staatskanzlei kann, soweit Sie in irgendeiner Form Ihren presserechtlichen Auskunftsanspruch aus § 4 des Pressegesetzes NRW verletzt sehen, dieser Anspruch in dem für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten grundsätzlich eröffneten Verwaltungsrechtsweg durchgesetzt werden. Darauf hatte Sie ja bereits die Staatskanzlei – in anderer Sache – ebenfalls hingewiesen.

Wir bitten um Verständnis, dass von hier kein weiteres Vorgehen veranlasst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. XXX

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Meine Reaktion darauf:

Guten Tag Herr XXX,

für diese Antwort haben Sie also Wochen gebraucht? Dazu haben Sie, wie Sie vesprochen haben, noch nicht einmal mit Duisburg sprechen müssen.

Und auch die Hinweise auf meine rechtlichen Möglichkeiten sind mir hinlänglich bekannt. Einer weiteren Aufklärung hätte es nicht bedurft.

Ich ärgere mich wirklich darüber so lange hingehalten worden zu sein.

Das werde ich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch zum Ausdruck bringen.
Und wenn Sie sich mit der Sache wirklich befasst hätten, dann lautet meine Presseanfrage an Sie und das Ministerium kurz gesagt wie folgt:

Schliesst sich das Innenministerium der Auffassung des Polizei Duisburg (wie von Ihnen nochmals zitiert) vollumfänglich an?

Diese Frage wurde abschliessend immer noch nicht geklärt.

Tja und selbst auf die Gefahr hin, dass es wenig nutzt Ihnen an dieser Stelle das Folgende zu schreiben, tue ich es doch.

In einer funktionierenden Demokratie ist dieser Vorgang erneut so wie viele andere wirklich beschämend. Und Sie werden auch noch von mir und vielen anderen dafür bezahlt, dass es so beschämend ist.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze