6-Seen-Wedau: Zwei Fragen an den OB und an den Boss der Gebag Bernd Wortmeyer

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage 6-Seen-Wedau betreffend.

So meldet die RP aktuell die Eröffnung einer zweiten Baustellenzufahrt für 6-Seen-Wedau und auch die Vorbereitung des Schutzwalls und dass dieser mit der „GUTEN“ LD-Schlacke unterfüttert werden soll.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/6-seen-wedau-in-duisburg-baustellentor-2-soll-den-verkehr-entlasten_aid-49980179

Ob die Schlacke aber wirklich so „GUT“ ist hätte der Verfasser/die Verfasserin leicht mal checken können. Da gibt es z.B. einen kritischen Artikel aus der WELT aus dem Jahre 2004.

https://www.welt.de/print-wams/article114137/Schlimme-Schlacke.html

Frage 1 weil es besonders verwundert:
Die Stadt Duisburg fand noch genau vor zwei Jahren die Schlacke gar nicht so „GUT“. Wie passt das zusammen?

https://www.waz.de/staedte/duisburg/gut-fuer-das-klima-die-schlacke-glaenzt-mit-oeko-bilanz-id213591079.html

Frage 2:
Wer heisst der Investor der das Nahversorgungszentrum dort errichten und vermarkten soll? Die Entscheidung dürfte eigentlich längst getroffen sein.

 

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

6-Seen-Wedau: Es geht voran! Wirklich? Stadt im Widerspruch?!

Mit Megafloskeln wurde bei 6-Seen-Wedau und seiner Bedeutung bisher nicht gespart. Und trotz Corona scheint es dort auch weiterzugehen mit den  Bauvorbereitungen etc.

So meldet die RP aktuell die Eröffnung einer zweiten Baustellenzufahrt. Wahnsinn. Und bestimmt hat man auch schon den ein oder anderen Bagger dort gesichtet. Oberwahnsinn.

Doch Scherz beiseite, jetzt wirds ernsthaft. In dem Corona-Loch-füllenden Artikel wird u.a. auch die Vorbereitung des Schutzwalls erwähnt und dass dieser mit der „GUTEN“ LD-Schlacke unterfüttert werden soll. LD steht übrigens für „LiebDich“. Diese Schlacke ist ein Abfallprodukt der Stahlindustrie – wie passend, dass es eine in der Nähe gibt.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/6-seen-wedau-in-duisburg-baustellentor-2-soll-den-verkehr-entlasten_aid-49980179

Ob die Schlacke aber wirklich so „GUT“ ist hätte der Verfasser/die Verfasserin leicht mal checken können. Da gibt es z.B. einen kritischen Artikel aus der WELT aus dem Jahre 2004.

https://www.welt.de/print-wams/article114137/Schlimme-Schlacke.html

Naja, einer meckert ja immer. Verblüffend ist jedoch der Umstand, dass an dem 6-Seen-Wedau-Projekt neben der Gebag auch die Stadt Duisburg beteiligt ist. Und just die Stadt Duisburg fand noch genau vor zwei Jahren die Schlacke gar nicht so „GUT“. Wie passt das jetzt zusammen? Achtung: Lassen Sie sich von der Überschrift nicht täuschen.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/gut-fuer-das-klima-die-schlacke-glaenzt-mit-oeko-bilanz-id213591079.html

Haben die heiligen Spucke und Beschwörungen von Wirtschafts-Leuchtturm-Dez. Haack die Schlacke etwa verwandelt, man muß ja angeblich auch nur dreimal kräftig reinrotzen, verrühren und bämm alles ist super. Ich erwähne den Mann deshalb stellvertretend mal wieder, weil man von ihm nichts mehr hört und liest. Lebt der noch?

Es ist mir also schlackenhaft … äh… schleierhaft was und wer die Stadt zu dieser Meinungskehrtwende  veranlasst hat. Wahrscheinlich geht’s ums Geld.

Ich frag mal nach beim OB und beim Wortmeyer(Gebag).

Anderes Thema: Eigentlich sollte doch schon 2019 feststehen wer das Nahversorgungszentrum als Investor bespielen darf, dann hiess es im März 2020 würde die Entscheidung fallen. Wer ist es denn nun? EDEKA, REWE, …?

Die Infos jedenfalls sind so unvollständig, weil auch undatiert, dass es einen zumindest stutzig macht, https://www.6-seen-wedau.de/baugebiet/nahversorgung/

… ob es denn wirklich vorangeht.

Ach ja, ich bleibe übrigens bei meiner Vermutung, dass sich im Boden noch diverse „Schätze“ verbergen.  Irgendwo soll angeblich auch noch ein dubioser schwarzer See sein. Aufmerksame LeserInnen wissen was gemeint ist.

Fragen an den OB und seinen Digi-Dez. Murrack zum OZG

Wer gerne mit ’nem Paternoster fährt den wird das OZG nicht besonderes interessieren. Das Oberbürgermeister-Zulassungsgesetz, pardon das Onlinezugangsgesetz ist eher für die gemacht die nicht aufs Amt wollen um Formulare auszufüllen und Anträge abzugeben. Und da in nicht allzu weiter zeitlicher Ferne das OZG seine Wirkung entfalten soll, nämlich 2022, frage ich aktuell mal den OB und seinen besten Online-Digi-Mann im Sta.. äh Rathaus, wie es denn mit der Umsetzung läuft. Immerhin geht es um rund 575 mögliche Verwaltungsvorgänge.  Darunter fallen so bedeutsame Vorgänge wie z.B. Geburtsanzeigen und Hundevornamensänderungen (Scherz).

Anstatt man sich bei smartcityduisburg (www.smartcityduisburg.de gehört uns!!!) um diese Dinge kümmert, findet man auf www.duisburgsmartcity.de so glorreiche Dinge wie die 3D-Erfassung des Rathauses, die angeblich weit vor der Corona-Krise begonnen wurde, die aber wegen Corona jetzt wohl noch lange auf sich warten lässt (grosser Scherz = BIG LOL).

Hier meine ernstgemeinten Fragen an unsere besten Digitalsten  die wir haben (gigantischer Scherz = BIG FAT LOL):

 

Guten Morgen,

ich habe einige Fragen zum Fortgang und Entwicklungsstand der Umsetzung des OZG (Onlinzugangsgesetzes).

Gemäß OZG sollen bis 2022 auch alle Kommunen in Deutschland nahezu sämtliche kommunalen Leistungen für Bürger online anbieten, gemeint sind Anträge, Formulare etc.

Meine Fragen dazu:

1. Wie weit ist Duisburg mit der praktischen Umsetzung z.Z.?

2. Ist das Zeitziel 2022 machbar und welche Leistungen aus dem Umsetzungskatalog werden gemäß Gesetz dann verfügbar sein?

3. Welche Leistungen werden 2022 voraussichtlich nicht verfügbar sein?

4. Werden Leistungen die dann nicht online verfügbar sein werden zumindest kostenfrei, weil man sie dann noch offline mit erhöhtem Kosten- und Zeitaufwand erledigen muß?

Eine kleine Bitte:

Wir wollen die bereits verfügbaren Leistungen so wie alle folgenden auf www.smartcityduisburg.de präsentieren, senden Sie uns also bitte eine Liste mit Links odgl. Danke.

Falls Sie mit dem Gesetz nicht vertraut sein sollten hier die wichtigsten Links dazu:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html

https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/26_Sitzung/TOP2_Anlage_OZGUmsetzungskatalog.html?nn=11533208

https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/26_Sitzung/TOP2_Anlage_OZGUmsetzungskatalog.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

Wahltermin ev. fraglich

Am 13. September sollen die Kommunalwahlen stattfinden, dies nahm ich zum Anlaß angesichts der Corona-Krise nachzufragen(beim Wahlamt und beim OB) ob der Termin ev. verschoben wird.

Mein Gedanke dabei: Ausgangssperren verhindern die direkte Ansprache, sowie Versammlungsverbote etwaige Veranstaltungen. Das könnte gerade den kleinen Parteien und Wählervereinigungen besonders fehlen.

Heute bekam ich dazu einen Anruf von Wahlamt mit der Mitteilung, dass erst am 20. April oder danach über eine Verschiebung etwas zu erfahren sein wird, was dann aus Düsseldorf kommt.

Mir ist aus anderen Quellen zu Ohren gekommen, dass sich aber z.Z. besonders die grossen Parteien, im Falle der SPD muß es „die etablierten Parteien“ heissen, Sorgen machen ihr Klientel nicht ausreichend in Wahlstimmung versetzen zu können.

Den OB hatte ich zusätzlich gefragt ob denn die Sondernutzungsgebühren für nicht-kommerzielle Zwecke(z.B. Wahlstände in der City etc.) inzwischen abgeschafft wurden, so wie er es 2019 mal ankündigte. Bisher habe ich keine Antwort.

 

 

Fragen zur Kommunalwahl an Wahlamt und OB

Folgende zwei Fragen habe ich aktuell dem Wahlamt und dem OB zugesandt:

Guten Morgen,

im Frühherbst diesen Jahres stehen Kommunalwahlen an.
Diesbezüglich habe ich folgende zwei Fragen:

1. Wird wegen der Corona-Krise, sollten die Massnahmen über den 20. April hinaus andauern, eine ev. Verschiebung der Kommunal-Wahlen in Erwägung gezogen?

2. Sind die im letzten Jahr angedachten Ermässigungen(ev. Senkung auf kostenlos) für Sondernutzungsgebühren für nicht-kommerzielle Zwecke, also auch für Wahlkampf-Veranstaltungen im öffentlichen Raum, inzwischen durch den Rat verabschiedet? Wenn nicht, ist dies überhaupt noch Thema und wird es in Kürze im Rat thematisiert?

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

Corona-Versäumnisse im Vorfeld – MdB Bas antwortet

Am 31. März hatte ich die zwei Duisburger Bundestagsabgeordneten Bas und Özdemir sowie die vier Landtagsabgeordneten Bischoff, Börner, Jäger und Philipp angeschrieben und gefragt ob sie denn die Bundestagsschrift zu einer möglichen Pandemie aus dem Jahre 2012/2013 kennen würden (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf) und was sie daraufhin unternommen hätten. Vor einigen Tagen ließ Herr Bischoff (SPD) kurz und knapp antworten und gestern kam eine ausführliche Antwort von Frau Bas (ebenfalls SPD). Beachten Sie dabei die Formulierung „Worst Case Szenario“ und überlegen Sie mal was  man hätte tun sollen wenn man als Politikverantwortliche/r von 10% Sterblichkeitsrate erfährt.  Zieht man aus solchen Annahmen keinerlei Konsequenzen stellt sich die Frage wozu diese Gutachten dann gut sind.

Die Wahrheit dürfte lauten: Die Verantwortlichen haben das Gutachten wahrscheinlich einfach ignoriert. So wie auch die Hilferufe von Pflegekräften ignoriert wurden und werden.

Lesen Sie den vollständigen Mailwechsel, zuoberst meine Rück-Antwort:

Guten Tag zurück,

und danke für die ausführliche Antwort.

Sie erklärt aber nicht wieso wir dann einen so eklatanten Mangel an notwendigen Materialien zum Schutz sowie zu wenig Geräte vorrätig haben und/oder kein entsprechendes Vorgehen umgesetzt wurde um bestimmte Wirtschaftskreise die notwendigen Materialien und Geräte schnellstmöglich herstellen zu lassen.

Ebenso zeigt sich nun auch der Mangel an ausreichend Pflegekräften etc. was einerseits an der mangelhaften Wertschätzung des Berufs sowie an der schlechten Bezahlung liegen dürfte, was einander bedingt.

Verantwortungspingpong ist daher unangebracht. Ein bundesweiter Branchen-Mindestlohn hätte längst auf den Weg gebracht werden können.

Nun weiß ich selbst wie schlau man nachher ist, doch angesichts der Beschäftigung Ihrerseits mit der Thematik bereits in 2012, zeigt sich doch hier eine gewisse Vorausschau, die dann aber einfach nicht in konkrete Vorbereitungshandlungen gemündet ist.

Ihre Einlassungen lesen sich daher wie eine Abwälzung von sich selbst auf wen oder was auch immer.

Gruß

M. Schulze

www.duistop.de

 

 

 

Am 06.04.2020 um 14:27 schrieb Bas Baerbel:

Sehr geehrter Herr Schulze

gerne nehme ich zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012

Die Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2012, die Teil des von Ihnen verlinkten Dokumentes ist, wurde vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages des Bundes zur Durchführung von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz erarbeitet (§ 18 Absatz 1 Satz 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes). Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesweit relevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen.

Für die Durchführung der Risikoanalyse „Pandemie“ wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Für diese erarbeitet der Arbeitskreis hypothetische Szenarien, die jedoch auf plausiblen und wissenschaftlich fundierten Annahmen basieren und anhand derer die Gefahren analysiert werden können. Die Szenarien stellen dementsprechend keine Prognose oder Vorhersage eines Ereignisses dar, sondern beschreiben einen möglichen fiktiven Ereignisverlauf eines denkbaren Extremereignisses (im internationalen Sprachgebrauch als „reasonable worst case“ bezeichnet).

Bei dem analysierten Pandemieszenario aus 2012 handelt es sich um ein solches hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland beschreibt. Der damals modellierte Pandemie-Verlauf erfolgte durch die fachlich federführende Behörde, das Robert-Koch-Institut (RKI).

Der nationale Pandemieplan wurde auch nach Durchführung der Risikoanalyse 2012 unter Einbeziehung dieser Ergebnisse weiter überarbeitet. Der aktuelle Pandemieplan und unser Kampf gegen die jetzige Corona-Lage gründen aber nicht nur auf der Risikoanalyse „Pandemie“ von 2012, sondern auch auf den aktuellen Bewertungsgrundlagen und Handlungsoptionen des Robert Koch-Instituts. Diese unterscheidet sich von dem damals beschriebenen Worst-Case-Szenario. Vor allem die dort für möglich erachtete Sterblichkeitsrate von 10 Prozent entspricht nicht der aktuellen Situation um SARS-CoV-2.

Im Moment tun wir alles, um die bestehenden Schwierigkeiten zu lösen und Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Im am 25. März verabschiedeten „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben wir das Bundesgesundheitsministerium auch dazu verpflichtet, bis 31. März 2021 einen Bericht über die beschlossenen Maßnahmen und den Umgang mit dem Coronavirus vorzulegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Bundestag alle Aspekte dieser Krise umfassend, auch öffentlich, aufarbeiten. Im Moment geht es aber darum, die jetzige Coronakrise zu meistern.

Bezahlung Pflegekräfte

Wir haben in dieser Wahlperiode die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf den Weg gebracht. Wir haben die Tarifparteien aufgefordert, einen Branchentarifvertrag abzuschließen, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Die Tarifpartner sind hier in der Verantwortung, ihre laufenden Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Sollte das nicht gelingen, werden wir die Mindestlöhne in der Pflege erhöhen. Die notwendigen Vorbereitungen hat die Pflegekommission mittlerweile abgeschlossen.

Im Bereich der Krankenhäuser haben wir die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Zusätzliche Pflegekräfte werden vollständig finanziert. Dadurch nehmen wir den Krankenhäusern die Möglichkeit, auf Kosten der Pflegekräfte zu sparen.

Digitalisierung

Wir haben in dieser Legislaturperiode den Digitalpakt Schule durchgesetzt. Zuständig für die Schulen und damit auch für die technische Ausstattung sind die Länder. Damit der Bund Geld dafür zur Verfügung stellen kann, war eine Grundgesetzänderung notwendig. Dieser Grundgesetzänderung haben im Februar 2019 die Länder endlich zugestimmt.

Mit dem Digitalpakt Schule unterstützt nun der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Dazu verpflichten sich die Länder entsprechend ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und  Lehrerweiterbildung umzusetzen. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Die Schulträger in den Ländern tragen zusätzlich über 550 Millionen Euro bei. Mit dieser großen Summe sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar verbessert werden.

Um den Unterrichtsausfall aufgrund der Corona-Krise in den Schulen abzufedern, stellen Bund und Länder kurzfristig weitere 100 Millionen Euro über den Digitalpakt Schule bereit.

Bärbel Bas, MdB

Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für Gesundheit, Bildung und Forschung und Petitionen

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de>
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 19:09
An: Bas Baerbel
Betreff: Presseanfrage: Was haben Sie eigentlich getan …

 

… als Sie von diesem Szenario erfuhren?

Lesen Sie besonders ab Seite 55: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Corona-Shutdown allerorten. Doch frappierender ist: Schutzmasken fehlen, Beatmungsgeräte, Schutzbekleidung, Testsets usw.

Was haben Sie als unsere sechs Duisburger Spitzenleute in Bundestag und Landtag eigentlich getan als sie von dem Papier im Jahr 2012/2013 erfuhren, oder kennen sie das gar nicht?

Und haben Sie sich für die bessere Bezahlung der Pflegekräfte eingesetzt? Für die Digitalisierung, was z.B. Unterricht zuhause viel einfacher ermöglichen würde.

 

www.duistop.de

Michael Schulze

MdL Bischoff lässt antworten

Am 31. März hatte ich die zwei Duisburger Bundestagsabgeordneten Bas und Özdemir sowie die vier Landtagsabgeordneten Bischoff, Börner, Jäger und Philipp angeschrieben und gefragt ob sie denn die Bundestagsschrift zu einer möglichen Pandemie aus dem Jahre 2012/2013 kennen würden (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf) und was sie daraufhin unternommen hätten. Heute kam eine Antwort aus dem Hause Bischoff. Lesen Sie den vollständigen Mailwechsel, zuoberst meine Rück-Antwort:

 

Guten Tag Herr Czyz,

die Antwort verwundert mich, denn was spielt es für ein Rolle wenn Herr Bischoff z.Z. viel Papier(???) zu Corona erhält, es geht um das was er 2012/2013 erhalten hat. Damals ging es jedoch nicht konkret um Corona, sondern um einen mögliches Pandemieszenario.

Ich stelle fest, ein Bundestagspapier erreicht also prinzipiell nicht die Landtage bzw. deren Abgeordnete.

Da frage ich mich schon wie es sich denn mit Gesetzesvorhaben und -texten etc. verhält.

Gruß

www.duistop.de

M. Schulze

 

Am 03.04.2020 um 13:56 schrieb Christoph.Czyz@landtag.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

im Auftrag von Herrn Bischoff übersende ich ihnen diese Nachricht. Herr Bischoff bekommt zur Zeit enorm viel Papier zu dem Thema Corona-Krise. Das von ihnen genannte Papier von 2012/2013 kennt er nicht. Als Gewerkschafter setzt sich Herr Bischoff seit langem für bessere Bezahlung im Pflegebereich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Czyz

Mitarbeiter

Rainer Bischoff MdL

 

 

 

Von: Michael Schulze <schulze.schulze@t-online.de>
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 19:09
An: Bischoff, Rainer (SPD) <Rainer.Bischoff@landtag.nrw.de>
Betreff: Presseanfrage: Was haben Sie eigentlich getan …

 

 

… als Sie von diesem Szenario erfuhren?

Lesen Sie besonders ab Seite 55: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Corona-Shutdown allerorten. Doch frappierender ist: Schutzmasken fehlen, Beatmungsgeräte, Schutzbekleidung, Testsets usw.

Was haben Sie als unsere sechs Duisburger Spitzenleute in Bundestag und Landtag eigentlich getan als sie von dem Papier im Jahr 2012/2013 erfuhren, oder kennen sie das gar nicht?

Und haben Sie sich für die bessere Bezahlung der Pflegekräfte eingesetzt? Für die Digitalisierung, was z.B. Unterricht zuhause viel einfacher ermöglichen würde.

 

 

www.duistop.de

Michael Schulze

3. Erinnerung(!!!) mit Fragen an den neuen Chef der wfbm – Stillschweigen im Hause wfbm

Guten Tag Herr Schmanke,

wir hatten kurz nach Ihrem Antritt bei der wfbm bereits einen Kontakt.
Ich habe nun eine erneute Anfrage:

1. Wie steht es um das Verfahren gegen Frau Rogg, gibt es dazu Neuigkeiten?

2. Wie steht es mit der Bezahlung der Mitarbeiter mkit Handicaps, ist diese nun verbessert/erhöht?

3. Im Zusammenhang mit den Vorfällen um Frau Rogg gab es auch 3 Belege, s. 3 Anlagen, die etwas fragwürdig sind und zu denen es noch keinerlei Erklärungen gibt.

Zum einen handelt es sich um einen Barbeleg/Kassenbon über mehr als 9.000 EURO(mehr als 3/4 des späteren Rechnungs-Betrages) aus dem Kleinen Prinzen auf dem der handschriftliche Vermerk „Marketing Massnahme Hochzeit OB Link“ vermerkt ist. Dies bzgl. ist fraglich was es damit auf sich hat.
Ausserdem gibt es eine Bewirtungsrechnung anläßlich der Hochzeit auf dem lediglich 7% MWST ausgewiesen sind. Die MWST. müsste aber 19% betragen, gemäß Lieferschein und Art der Leistungserbringung.
Können Sie zu diesen beiden Angelegenheiten etwas sagen?

Wie immer ist auch diese Anfrage bereits online auf www.duistop.de.

Gruß und Dank vorab

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Anmerkung: Bei dem Telefon-Gespräch mit Herrn Schmanke, der die Nachfolge von Rosalyne Rogg angetreten hat, wirkte er ziemlich aufgeschlossen und versprach mir jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen. Inzwischen habe ich es zum 4. Mal(s.o.) versucht – ohne eine Antwort oder gar eine Reaktion zu erhalten.

Meine Vermutung: Er wurde inzwischen von OB Link bzw. dessen Einflüsterin Kopka eingenordet und darauf verpflichtet keinerlei Antworten zu geben, geschweige denn überhaupt nur zu zucken, wenn ich ihn anschreibe.

Nochmalige Anfrage bei den WBD wegen fehlendem Kanalanschluß bei Politiker-Haus

Guten Morgen Herr XXX,

(In Kopie an Thomas Patermann (WBD) und Katrin Susanne Gems (DUISTOP).)

ich komme nochmals auf den bei Ihnen als Pressesprecher vor einigen Wochen angefragten Vorgang A…strasse XXX, Familie XXX, zurück.

Bisher habe ich von Ihnen in der Sache keinerlei sachdienliche Auskünfte bekommen.

Sicher ist laut meiner Recherchen inzwischen, dass der/die Hausbesitzer eine Baugenehmigung in 2015 zum Um-/Ausbau des Hauses A…strasse XXX erhalten hat/haben. Die Um-/Ausbauten erfolgten auch tatsächlich.

Damit einhergehend müsste in 2015 auch die Anschlußsituation an das öffentlich Kanalnetz thematisiert worden sein. Dieser Abwasseranschluß ist meines Wissens bis heute nicht erfolgt(trotz gültiger Satzung der WBD inkl. Anschlusszwang), demzufolge hätte die Baugenehmigung eigentlich nicht erfolgen dürfen.

Seit ich Sie das erste Mal angeschrieben habe sind Sie und ggfs. die WBD in Kenntnis des Vorgangs und scheinen den Zustand weiterhin und wider besseren Wissens sowie unter Missachtung der eigenen Satzung weiter zu dulden, so meine Annahme.

Dass ein Politiker bzw. seine Familie anscheinend in den Genuß einer gewissen Vorzugsbehandlung kam/kommt, während sich Normalbürger an die Gesetze, Satzungen etc. halten müssen, gibt der Sache (dazu im Wahljahr) eine besondere Note.

Ich bitte Sie diesbezüglich um eine kurzfristige Stellungnahme.

Sollten Sie persönlich den Vorgang inhouse nicht entsprechend weitergeleitet haben, ergeben sich u.U. persönliche Konsequenzen, da Sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit „schützen“, ev. in Kombination mit dem Schutz einer bestimmten Person/mehrerer Personen zu deren Eigennutz, z.B. in Form von Kostenersparnissen. Kanalanschlüsse haben keinen Selbstzweck, sondern sind  aktiver Umwelt- sowie Infektionsschutz. Dies brauche ich Ihnen aber eigentlich in Zeiten von Corona nicht zu erklären.

Auch dazu bitte ich um eine kurzfristige Stellungnahme.

Gruß  

www.duistop.de

Michael Schulze

Was haben unsere gut-bezahlten SpitzenpolitikerInnen eigentlich getan …

… als Sie von diesem Szenario erfuhren?

Lesen Sie besonders ab Seite 55:

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Corona-Shutdown allerorten. Doch frappierender ist: Schutzmasken fehlen, Beatmungsgeräte, Schutzbekleidung, Testsets usw.

Was haben unsere sechs aktuellen Spitzenleute aus Bundestag und Landtag eigentlich getan als sie von dem Papier im Jahr 2012/2013 erfuhren, oder kennen sie das gar nicht?

Und haben Sie sich für die bessere Bezahlung der Pflegekräfte eingesetzt? Für die Digitalisierung, was z.B. Unterricht zuhause viel einfacher ermöglichen würde.

Gemeint sind:

Bas und Özdemir(beide MdB) sowie Philipp. Jäger, Bischoff und Börner(alle vier MdL)

Frau Bas ist immerhin angeblich im Gesundheitsbereich schwer aktiv oder eben auch nicht.

Alle sechs habe ich heute deshalb mal angefragt. Ex-MdB Mahlberg verschone ich, ich traue ihm eh nicht zu irgendwas Sinnvolles gemacht zu haben.

Lesen Sie bitte auch:

https://www.tagesspiegel.de/wissen/coronavirus-erfolgreich-bekaempft-wie-taiwan-den-covid-19-ausbruch-verhinderte-und-die-who-davon-nichts-wissen-will/25613942.html