Großbrände: Feuerwehr kann keine Auskunft geben??????????

Nach dem letzten Großbrand auf der Schrottinsel vor einigen Tagen hatte ich u.a. beim OB, der Feuerwehr (eigentlich auch der OB) und bei der Polizei nachgefragt wie es dazu kam und was man vorbeugend auch für den Umwelt- und Gesundheitsschutz unternimmt. Die Fragen gibt es weiter unten erneut im Original.

Die Brandursache soll inzwischen feststehen, lapidar ist seitens der Polizei von einem technischen Defekt die Rede, angeblich in Bezug auf ausgelaufene Betriebsstoffe aus Altautos (ev. Öl oder Benzin) sowie ausgelaufene Batterien.

Ich bin verwundert wenn ich so etwas lese, denn eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass man auf einem Schrottplatz diese Dinge bei Anlieferung von Altautos oder sonstigem Gerät „klärt“, d.h. entfernt und gesondert gesichert lagert. Der letzte Brand ist nämlich einer aus einer ganzen Serie in den letzten Jahren. Und just an diesem Wochenende gab es in Offenbach einen vergleichbaren Vorfall. Wie überhaupt bundesweit laufend auf Schrottplätzen Brände ausbrechen.

Diese Fragen hatte ich in der letzten Woche gestellt:

1.) Wo genau brannte es, was genau brannte (inkl. Brandgründe) und welche Schadstoffe sind freigesetzt worden?

2.) Was kostet der Einsatz und wer bezahlt diesen?

3.) Alle Jahre wieder brennt es auf der Schrottinsel, warum, sind es jeweils dieselben Gründe und Stoffe wie unter 1.), und warum gibt es keinen vorsorglichen Brandschutz?

4.) Was tun Sie konkret auch zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung um diese Brände künftig zu verhindern?

5.) Die Brände treten anscheinend regelmässig auf bundesdeutschen Schrottplätzen auf, was tun Sie in Absprache zur vorbeugenden Bekämpfung mit anderen Kommunen und städtischen Feuerwehren?

6.) Ruhrort soll enkelfähig werden, wie soll das angesichts solcher Großbrände inkl. der Emissionen überhaupt möglich sein, wenn sie eventuell gar nicht zu verhindern sind?

Heute bekam ich von der Feuerwehr folgende kurze Antwort:

Guten Tag Herr Schulze,

leider können wir Ihnen zu Ihren Fragen keine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

YYY
(37 Feuerwehr / Geschäftszimmer Amtsleitung)

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Vorzimmer Amtsleitung)

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Feuerwehr Duisburg

 

Worauf ich prompt wie folgt zurückfragte:

Guten Tag,

und warum nicht? Geben Sie mir bitte eine Erklärung mit Verweis auf entsprechende Vorschriften und/oder Gesetze.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Was mich zudem wundert, wie wenig die hiesige Politik, vor allem die Grünen auf die Vorgänge, also den Brand, reagiert. Ich kann nicht erkennen, dass sich irgendjemand um die Dinge Gedanken macht, dabei werden bei solchen Bränden enorme schädliche Emissionen freigesetzt. Und wollen wir die nicht alle vermeiden?

Und bei Feuerchen in Privatgärten ist so einiges zu beachten:

Fangen wir mit der Lieblingsbeschäftigung der Deutschen an, dem Grillen. Grillen im Garten ist erlaubt, solange man den notwendigen Abstand zu brennbaren Materialien sowie den Nachbarn hält und es nicht täglich tut.

Lagerfeuer sind in der Regel genehmigungspflichtig. Wer ein offenes Feuer von über einen Meter Größe entfacht muß i.d.R. die Gemeinde fragen, sie muss dem Lagerfeuer zustimmen – vorausgesetzt  alle Sicherheitsvorschriften werden eingehalten.

Anders bei Feuerschalen: Das Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer.

Wenn jedoch alle paar Jahre in meinem Garten ein Brand entstünde, bei dem die Feuerwehr anrücken muß, glaube ich, dass man seitens der Gemeinde  längst eingeschritten wäre.

Was ist also bei gewerblich betriebenen Schrottplätzen mit viel größeren Ausmassen und ebenfalls vorhersehbaren Brandgefahren anders?