Fragen an ThyssenKrupp Steel zu Schrottbränden

Das Thema Schrottgroßbrände hatte ich in den letzten Tagen öfter, Anlaß ist ein Großbrand auf der Schrottinsel vor wenigen Tagen.

Dazu „laufen“ inzwischen einige Anfragen von mir. Im letzten Artikel habe ich bereits über die erste unverständliche Reaktion der Feuerwehr berichtet.

Nun wende ich mich mal einem der Unternehmen zu die vom Schrott und vom Metallrecycling profitieren. So dürfte TKS ein Abnehmer des Rohstoffs für seine Herstellungslinien sein.

In diesem Falle greift u.a. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, das zu unternehmerischer Sorgfalt verpflichtet.

Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe (1.000 MA) dazu verpflichtet, die in §§ 3 bis 10 des Gesetzes festgelegten „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.“

Diese Sorgfaltspflichten gelten innerhalb der Lieferketten, also auch in bezug auf Lieferanten bzw. Zulieferer.

Wenn es also regelmässig in grossem Umfang auf bundesdeutschen Schrottplätzen und Recycling-Höfen brennt, TKS ein möglicher Abnehmer von Schrott bzw. aufbereitetem Altmetall ist, dann ergäbe sich hier eventuell eine Sorgfaltspflicht gemäß Gesetz.

Also fragen wir mal nach:

Guten Tag,

am Wochenende brannte es in Offenbach (nachträgliche Anmerkung: in einem Recycling-Betrieb für Batterien – andere Beispiele s.u. bei NACHTRAG), in den vergangenen Tagen in Duisburg auf der Schrottinsel. Immer wieder ist regelmässig von Großbränden auf Schrottplätzen die Rede.

TKS als Abnehmer von Schrott und Altmetallen dürfte gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz davon betroffen sein, wenn nämlich diese Großbrände bei Lieferanten bzw. Zulieferern gehäuft auftreten.

Auf der Schrottinsel gibt es gemäß meiner Recherchen zwei grosse Lieferanten, ob dort das Feuer ausbrach ist mir von den Behörden noch nicht bestätigt worden.

Trotzdem habe ich folgende Fragen:

1. Haben Sie Kenntnisse von regelmässigen Großbränden (bundesweit) auf Betriebsgeländen Ihrer Schrott- und Altmetall-Lieferanten?

2. Wenn ja zu1., wie gehen Sie gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz damit um?

3. Haben Sie Kenntnisse darüber warum die Feuer regelmässig ausbrechen und wie sind Ihre Absprachen und gemeinsame Maßnahmen mit den Behörden in bezug auf eine vorbeugenden Brandverhinderung?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

NACHTRAG:

Auch in Düsseldorf-Oberbilk brannte es vor wenigen Tagen auf einem Schrottplatz:  https://www.24rhein.de/duesseldorf/duesseldorf-feuer-oberbilk-brand-schrottplatz-feuerwehr-flammen-grosseinsatz-92457006.html

Im Juni in Ahlen: https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/rauch-ahlen-grossbrand-schrottplatz-feuerwehr-einsatz-flammen-hitze-warnung-nina-hamm-zr-92342716.html

Im April in Hamburg: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article244744028/Nach-Grossbrand-Jetzt-diskutiert-Hamburg-ueber-den-groessten-Schrottplatz-der-Stadt.html