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Seit Jahresbeginn gilt deutschlandweit die Mehrwegangebotspflicht für gastronomische Betriebe, wozu u.a. auch Bäckereien und Backshops gehören können.

Nun muß auf das Mehrweg-Geschirr deutlich hingewiesen und dieses auf Wunsch auch ausgehändigt werden.

Ein erstes Zwischenfazit fällt bundesweit wohl eher mau aus. Viele Betriebe halten sich nicht an das Gesetz und viele KundenInnen fragen Mehrweg-Geschirr auch nicht gezielt nach. Letzteres könnte natürlich auch an der noch herrschenden Unkenntnis des Gesetzes liegen.

Betrieben die sich nicht ans Gesetz halten drohen Bußgelder, doch die Behörden sind so langsam und unterbesetzt, dass bisher kaum kontrolliert wird.