Erschließungsbeiträge: Ärger wegen Reform-Reform

Erschließungsbeiträge fallen an, wenn eine Straße neu gebaut wird und somit neue Grundstücke erschlossen werden. AnrainerInnen können von den Kommunen an den Herstellungskosten beteiligt werden – mit bis zu 90%. Wie lange die jeweilige Rechnung auf sich warten lassen darf, will die NRW-Regierung  nun neu regeln.

Man plant, dass Kommunen wieder mehr Zeit haben sollen um für den Straßenanschluss zur Kasse bitten zu können.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat überraschend eine gesetzliche Änderung der gerade erst eingeführten Verjährungsfrist auf den Weg gebracht.

Die Kommunen müssen den Erschließungsbeitrag erst nach endgültiger Herstellung der jeweiligen Straße anteilig in Rechnung stellen. Dieser Zeitpunkt ist anscheinend irgendwie Auslegungssache, denn bis zur ordnungsgemäßen Widmung der Straße vergehen u.U mehrere Jahre.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen für verfassungswidrig erklärt hatte, führte die vormalige schwarz-gelbe Regierung im letzten Jahr eine neue Verjährungsfrist ein: Zehn Jahre ab Befahrbarkeit der Straße, muss die Rechnung gestellt sein. Spätestens 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich soll die Beitragspflicht entfallen.

Schwarz-Grün will nun die Verjährungsfrist auf 20 Jahre heraufsetzen und den Rest mit dem Verfall nach 25 Jahren komplett streichen.

Noch besser: Nun sollen auch andere Belastungen in die Frist einbezogen werden wie Kanalanschlussbeiträge oder die seit Jahren umstrittenen Straßenausbaubeiträge, die aktuell aufgrund eines Landesförderprogramms nicht anfallen.