Gelder für die LoPa: Hat die Staatskanzlei mich angelogen?

Im Zusammenhang mit Aufarbeitungen von mir zur LoPa bin ich auf Hinweise gestossen die auf eine Finanzierung des Events durch die Landesregierung hindeuten. Und das obwohl eigentlich keine finanzielle Unterstützung erfolgen sollte.

Unwissend wie ich war stellte ich zuerst eine grundsätzliche Frage, ob es eine finanzielle Zuwendung gab. Vermutet hatte ich einen Betrag iHv einer Million EURO.

Recht fix wurde aus der Presseabteilung der Staatskanzlei verneint, dass ein solcher Betrag geflossen sei, weder an den damaligen Veranstalter Lopavent noch an andere Begünstigte.

Dann fand ich im Nachgang aber einen Hinweis im Ratsinfosystem, dass es doch eine Zahlung gab, zwar in geringerer Höhe und an Duisburg Marketing, eine damalige Stadttochter die es so aber inzwischen nicht mehr gibt.

Deshalb habe ich bei genau der selben Pressestelle der Staatskanzlei erneut nachgefragt, inzwischen vier Mal, nun aber gibt es keine Antworten mehr.

Hat man mich also beim ersten Mal belogen oder habe ich meine Fragen nur nicht so ganz präzise gestellt?

Hier nochmals meine zweite nachfassene Anfrage:

Guten Morgen Frau …,

ich komme zurück auf Ihre letzte Antwort vom 19. Juli auf meine ursprüngliche Presseanfrage vom 30. Juni.

Bitte nehmen Sie Stellung zu den Inhalten in folgenden Ratsinfos und -Dokumenten aus dem Duisburger Rat:

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1464443&type=do

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1469535&type=do

Darin geht es um um einen Geldfluss im Rahmen der LoPa der wie folgt beschrieben wird (Zitat/Auszug):

Die Deckung der restlichen Kosten in Höhe von 385.000 EUR wurden durch die Landesförderung „Neue Konzepte für Großveranstaltungen“, Spenden und einen Kostenbeitrag der Duisburg Marketing GmbH (DMG), finanziert durch Merchandising-Einnahmen, sichergestellt.
Die DMG hat ein Merchandisingkonzept erarbeitet, welches insgesamt Einnahmen in Höhe von mindestens 185.000 EUR erbringen sollte. Abgesichert wurden diese Einnahmen durch eine Ausfallgarantie des Landes NRW in Höhe von 100.000 EUR. Diese Maßnahme befindet sich noch in der Abwicklung.
Dieses Finanzierungskonzept wurde dem Innenministerium und der Bezirksregierung erläutert. Gemäß dem dazu gefertigten Erlass des Innenministeriums vom 14.04.2010 bestanden zu dem Finanzierungskonzept keine Bedenken.

Ich möchte nun wissen inwieweit Ihre Antwort vom 19. Juli noch korrekt ist oder ob ich meine Fragen dezidiert anders hätte stellen sollen?

Bitte klären Sie mich über den Sachverhalt der in den Ratsunterlagen geschildert wird auf und nehmen Sie Stellung dazu wie die Maßnahme (Ausfallgarantie usw.) „abgewickelt“ wurde.

Welche Geldbeträge flossen wirklich, wofür, an wen und zu welchen Zeitpunkten, jeweils genehmigt von wem?

Bitte geben Sie mir auch weitere Infos/Details zu der erwähnten Landesförderung, insbesondere was die Zuständigkeit anging und ev. noch angeht falls es diese Förderungsform noch gibt.

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Am 19.07.2022 um 17:51 schrieb …@stk.nrw.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Rückfrage, zu der wir Ihnen als „ein Sprecher“ nachfolgende Antwort zukommen lassen können:
„Im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin hat es den von Ihnen beschriebenen Kredit / die Bürgschaft nicht gegeben.“
Viele Grüße