LANUV-Neubau: Sie zieren sich – zieren sich – zieren sich

Nachdem ich vor geraumer Zeit, da war das LANUV am Bahnhof gerade im Bau bzw. knapp fertiggestellt, bereits nach den Umständen gefragt hatte, mit dem der Deal  zwischen einem Aurelis-Ableger, in diesem Fall der

Aurelis 2 Objektbesitz Duisburger Freiheit Quartier 1 GmbH

und dem LANUV bzw. dem Land NRW zustande kam, habe ich dies kürzlich wiederholt. Einige bemerkenswerte Angaben hatte ich damals bereits erhalten – nur eine nicht.

Deshalb der erneute Versuch. Und wieder ziert man sich. Im folgenden Mailwechsel ist ersichtlich um was es mir besonders geht. Ich will erfahren wer damals, es war 2015, also unter einer rot-grünen Landesregierung, die Entscheidung zugunsten des Standorts und damit auch der Folgen getroffen hat.

 

Guten Abend zurück!

Sehr geehrter Herr Deitermann, Sehr geehrter Herr Schütz,

danke für die Antwort(en), die ich allerdings in weiten Teilen schon kannte. Die mich besonders interessierende(n) Antwort(en) betrifft bzw. betreffen den Punkt

2.
d) Wer letztlich (Person/en und Name/n) diese Entscheidungen von a) bis c) getroffen und zu verantworten hat.

Bitte senden Sie mir doch dazu noch die Angaben.

Und wenn möglich hätte ich auch gerne die Namen der Verhandlungspartner auf der „Gegenseite“, in diesem Falle der
Aurelis 2 Objektbesitz Duisburger Freiheit Quartier 1 GmbH

Quelle:

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:299528-2015:TEXT:DE:HTML

Danke.

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de
Michael Schulze

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Am 11.06.2021 um 14:03 schrieb LANUV-Pressestelle:
> Sehr geehrter Herr Schulze,
>
> das MULNV hat uns Ihre erneute Anfrage zur Prüfung vorgelegt und um Beantwortung gebeten. Wir hatten dazu am 27. September 2019 zuletzt kommuniziert, siehe Anhang. Aus dieser E-Mail geht der letzte Stand der möglichen Antworten hervor, auch nach Ihrer erneuten Anfrage hat sich an der Sachlage nichts geändert. Ich verweise daher nochmals auf die Beantwortung einer kleinen Anfrage, Dokumentennummer 16/10317:
>
> https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10317.pdf
>
> Weitere Informationen liegen nicht vor. Wir betrachten Ihre Fragen daher weiterhin als beantwortet.
>
>
> Mit den besten Grüßen
>
>Wilhelm Deitermann
> Leitung Pressestelle, Pressesprecher
> Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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> An: ‚Michael Schulze‘ <schulze.schulze@t-online.de>
> Betreff: AW: 2. ERINNERUNG: Presseanfrage zum LANUV Duisburg
>
> Sehr geehrter Herr Schulze,
>
> vielen Dank für Ihre „2. Erinnerung“. Ich darf Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage vom Montag, den 31. Mai in Bearbeitung ist. Dazu liegt sie zunächst dem inhaltlich angesprochenen LANUV zur Prüfung vor.
>
> Damit eine reibungslose Bearbeitung ohne zeitliche Verzögerung gewährleistet werden kann bitte ich Sie, künftig die unter https://www.umwelt.nrw.de/presse angegebene Mail-Adresse für Presseanfragen zu nutzen, sie lautet presse@mulnv.nrw.de.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Peter Schütz
> -Stv. Pressesprecher-
> Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
> Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

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> Von: Michael Schulze
> Gesendet: Donnerstag, 3. Juni 2021 02:15
> Betreff: 2. ERINNERUNG: Presseanfrage zum LANUV Duisburg
>
>2. Erinnerung
>
>
> Guten Abend,
>
> ich habe folgende Presseanfrage das LANUV in Duisburg betreffend:
>
> 1. Ich habe aus der Presseabteilung des LANUV folgende Informationen bereits vor Jahresfrist (kurz nach dem Einzug in Duisburg) erhalten:
>
> a) die Kaltmiete beträgt 24,50 EURO / qm
>
> b) die Mietvertragslaufzeit beträgt 19 Jahre
>
> c) die Gesamtmietfläche(Büros/Labore) beträgt rund 17.000 qm plus Parkhaus
>
> Sind diese Angaben korrekt?
>
> 2. Man wollte mir bis heute trotz mehrfacher Anfragen und Erinnerungen und trotz Hinweisen auf die Auskunftspflicht gemäß Pressegesetz NRW folgendes nicht mitteilen:
>
> a) Wie es dazu kommen konnte das keine europaweite Ausschreibung bzgl. des Neubaus bzw. der Anmietung erfolgte.
>
> b) Warum unbedingt dort in der Nähe des Bahnhofs Duisburg gebaut und gemietet werden musste.
>
> c) Warum diese hohe Miete gezahlt wird wenn der Gewerbemietspiegel in Duisburg bei vergleichbarer Ausstattung lediglich Miethöhen um die 14,50 EURO max. auswies.
>
>
> d) Wer letztlich (Person/en und Name/n) diese Entscheidungen von a) bis c) getroffen und zu verantworten hat.
>
>
> Bitte geben Sie mir die Antworten auf a) bis d). Danke sehr.
>
> In Kopie an Katrin Susanne Gems, Redaktionsmitglied.
>
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> www.duistop.de
> Stadtmagazin
> Michael Schulze