Bistum Essen antwortet fix auf Fragen zu Missbrauchsfällen

Im Zusammenhang mit den nachwievor viel diskutierten Fällen von Missbrauch in der katholischen Kirche habe ich folgende Fragen an das für Duisburg zuständige Bistum Essen gestellt.

Binnen eines Tages kamen fix die Antworten.

DUISTOP: Gab/Gibt  es solche Fälle auch im Bistum Essen und auch speziell in Duisburg, wenn ja, wie viele jeweils?

Antwort: Bislang wurden dem Bistum Essen 152 Beschuldigte (darunter 87 Priester und Diakone, 19 Ordensschwestern und 46 Laien) benannt.

DUISTOP: Wenn ja zu 1.: Wie wurde/wird damit bisher verfahren, wurden/werden (die) Fälle der Staatsanwaltschaft übergeben?

Antwort: Alle dem Bistum Essen gemeldeten Beschuldigungen werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Dazu hat sich das Bistum Essen bereits vor vielen Jahren durch seine „Verfahrensordnung Missbrauch“ selbst verpflichtet. Zusätzlich wird in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft immer ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, sobald feststeht, dass dadurch die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht gefährdet werden. Kein Täter wird mehr im pastoralen Dienst eingesetzt. https://www.bistum-essen.de/info/soziales-hilfe/hilfe-nach-sexuellem-missbrauch

DUISTOP: Gibt es im Bistum Essen ähnlich wie in Köln signifikant viele Kirchenaustritte, wenn ja wie viele im Bistum Essen, wie viele in Duisburg?

Antwort: Nach den vorliegenden Zahlen für 2020 können wir von zurückgehenden Austrittszahlen ausgehen. Dies dürfte allerdings auch eine Folge der Pandemie sein. Die ersten Rückmeldungen für das 1. Quartal 2021 verzeichnen erhöhte Austrittszahlen. Die kirchliche Statistik für 2020 wird bundesweit am 14. Juli 2021 veröffentlicht.

DUISTOP: Ministerpräsident Armin Laschet hat sich bei Maischberger (ARD) im März 2021 zum Missbrauchsskandal wie folgt geäussert:
„Es gibt eine besondere Stellung zwischen Ministerpräsident und den Kirchen.“
„Das würde ich schon der Kirche selbst überlassen. Ich finde nicht, dass Politiker das kommentieren sollten, … die Kirche muss das für sich aus eigener Kraft leisten.“
Fundstelle ab Min. 1:20 => https://www.daserste.de/information/talk/maischberger/videos/maischberger-die-woche-video-670.html
Zwei Fragen dazu: Wie verstehen Sie als Kirche/Bistum diese Aussagen Laschets?  Welche besondere Stellung meint Herr Laschet?

Antwort: In der Gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich die Bischöfe zur umfassenden Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs verpflichtet. Vorgesehen ist u.a., dass jede (Erz-)Diözese eine eigene Aufarbeitungskommission einrichtet, die aus Personen mit unterschiedlicher Expertise besteht. Auch die jeweils zuständige Landesregierung ist aufgefordert, geeignete Persönlichkeiten für diese Kommission zu benennen. Ziel der getroffenen Vereinbarung ist es ja gerade, dass die Aufarbeitung für die Öffentlichkeit unabhängig, transparent und partizipativ erfolgen soll.
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2020/2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz.pdf

DUISTOP: Stehen Sie in besonderem Kontakt zu Herrn Laschet oder auch zu seiner rechten Hand Herrn Liminski was den Missbrauchskandal angeht? Beide sind immerhin bekennende Katholiken.

Antwort: Nein.

DUISTOP: Kennen Sie Missbrauchsfälle die an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden aber nicht weiterverfolgt wurden?

Antwort: Die Staatsanwaltschaft kann nur ermitteln, wenn der/die Beschuldigte noch lebt oder aber die Tat noch nicht verjährt ist. Insoweit mussten die Staatsanwaltschaften viele Ermittlungsverfahren einstellen, da die beschuldigten Täter bereits verstorben oder die Taten bereits verjährt werden. Die meisten Taten, die uns von Betroffenen gemeldet wurden, liegen über 30, 40 Jahre zurück.