Bas antwortet auf Fragen nach Share Deals – Özdemir bisher nicht

Bei sog. Share Deals, also Immobilienverkäufen bei denen die eigentlichen Objekte in Immobiliengesellschaften „verpackt“ sind, fällt i.d.R. keine Grunderwerbssteuer an. In diesen Fällen kann die Stadt i.d.R. auch kein Vorkaufsrecht geltend machen.

Deshalb hatte ich kürzlich folgende Fragen an Bärbel Bas und Mahmut Özdemir (beide SPD, beide kandidieren erneut für den Bundestag ) gestellt.

Ist Ihnen bekannt wieviele jährliche Share Deals in Duisburg getätigt werden?

In welchem finanziellen Volumen gesamt?

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der dadurch entgangenen Grunderwerbssteuer für das Land?

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der vom Land an die Stadt dadurch nicht ausbezahlt wird?

Haben Sie sich bei der Bundes- und/oder Landesregierung NRW bereits für Änderungen dieser Praxis eingesetzt? 

Ist Ihnen bekannt welche Anmietungen seitens der Stadt in Immobilien bestehen die per Share Deals gehandelt wurden/werden?

Sind Ihnen Share Deals bekannt an denen städtische Beteiligungsgesellschaften beteiligt waren/sind? 

Wie lautet Ihre persönliche Einstellung/Meinung zu Share Deals, die sich „normale“ Privatpersonen nicht „erlauben“ können?

 

Heute kam von Frau Bas folgendes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Immobilienkonzerne umgehen seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer. Dies geschieht mittels sogenannter „Share Deals“, die es den Investoren ermöglichen, die Wohnobjekte erst in eine Firma zu überführen und im Anschluss Anteile (im Englischen „Shares“) dieser Firma zu verkaufen. Durch diesen Steuertrick haben die Länder Mindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer von bis zu einer Milliarde Euro im Jahr.

Von den Wohnungen, die zwischen 2007 bis 2017 die Besitzerinnen bzw. Besitzer wechselten, wurden rund 65 Prozent mithilfe eines Share Deals verkauft. In 46 Prozent dieser Fälle lag der verkaufte Anteil unter 95 Prozent. Das ist die Hürde, die es bisher erlaubt, die Grunderwerbsteuer zu umgehen.

Um diese Steuerumgehung einzudämmen, hat der Bundestag am 21. April das „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ verabschiedet. Des Bundesrat hat ebenfalls zugestimmt, so dass dieses Gesetz am 1.7.2021 in Kraft tritt. Künftig wird Grunderwerbsteuer bereits dann fällig, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren erworben werden. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

Darin wird auch geregelt, dass Anteilseignerwechsel in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften zukünftig erfasst und die Fristen, innerhalb derer es zur Grunderwerbsteuerpflicht kommt, von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Grunderwerbsteuer soll also fällig werden, wenn innerhalb von 10 Jahren (bisher 5 Jahren) mehr als 90 Prozent (bisher 95 Prozent) der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen.

Es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Bundestagsfraktion eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels Share Deals wollte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren gefordert, dass Share Deals künftig bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, um letztlich dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Leider hat die CDU/CSU diese Forderung abgelehnt und damit eine noch effektivere Regelung verhindert.

Leider liegen mir zu Ihren Fragen nach der Situation in Duisburg keine Daten vor. Daher kann ich Ihnen diese Fragen nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas