Mülheim/Duisburg: OVG kippt Wohnverbot am Entenfang

Am Dienstag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Beschwerde des Betreibers des Freizeitdomizils am Entenfang stattgegeben. Die Stadt Mülheim muss ihre Ordnungsverfügung, mit der sie das Wohnen der Dauercamper an der Stadtgrenze von Mülheim und Duisburg beenden wollte, zurückziehen.

Eine Räumung der 550 PächterInnen die in Mobilwohnheimen wohnen und betroffen wären, darunter etliche mit keiner alternativen Bleibe, ist mit dieser letztinstanzlichen Entscheidung des OVG vom Tisch. Eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim ist rechtswidrig, so das Gericht zum Schluß des Eilverfahrens.

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https://www.waz.de/staedte/muelheim/entenfang-dauercamper-ovg-kassiert-verfuegung-der-stadt-ein-id231927509.html