Zoff unter den Fürsorglichen – Sozialkonzern Diakonie vs. Ehrenamtliche

Vorab folgende Frage: Was passiert eigentlich in Sachen Prozesse (Straf-/Zivil-) gegen Frau Rogg, Ex-wfbm-GF? Vor der Kommunalwahl war zu lesen im Herbst ginge es los, doch still ruht der See. Erleben wir ev. eine Art Vergessenskultur, so dass die Beteiligten bald -wie beim LoPa-Prozess- sagen können: Sorry Leute, ich erinnere mich nicht mehr genau.

Nun zum angekündigten Zoff. Aktuell streiten sich die Diakonie Duisburg und einige Ehrenamtliche über die Behandlung von Nicht-Seßhaften, Wohnungslosen usw. Die Diakonie, in Person ihres hiesigen GF Udo Horvat, werfen den kritischen Ehrenamtlichen vor die Sache viel zu eng zu sehen und die Wirklichkeit auszublenden. So will gar nicht jede/r Bedürftige jede erdenkliche Hilfe und man solle es gefälligst -von mir flappsig formuliert- nicht Übertreiben mit der Barmherzigkeit und Fürsorge. In dem WAZ-Artikel dazu kommt leider nur die Diakonie zu Wort, die Ehrenamtlichen nicht, so dass ich nicht genau weiß wie deren Vorwürfe an die Diakonie lauten.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/obdachlose-diakonie-duisburg-beklagt-falsche-barmherzigkeit-id230890634.html

Pater Oliver in Marxloh hatte ja auch bereits Kritik in Richtung Stadt geäussert und scheinbar sieht sich der Sozialkonzern unter Rechtfertigungszwang.  Auch als Beistand der Stadt, die u.a. die vielen Gelder verteilt die die Diakonie als Umsatz vereinnahmt.

Womit wir bei dem Thema wären, was ich besonders gerne aufgreife. Was die Meßlatten für Barmherzigkeit angeht, so bin ich nicht der richtige Kommentator. Ich werde aber mal versuchen die Darstellung der Ehrenamtlichen zu recherchieren.

So und nun zur Diakonie Duisburg (genauer zum Diakoniewerk Duisburg), die übrigens als GmbH organisiert ist. Geschäftsführer ist u.a. Udo Horvat, seine GF-Kollegin heisst Ruth Stratmann.

Interessant ist schon mal, dass es sich nicht wie im Falle wfbm um eine gGmbH handelt. Es sind also bestimmte Einschränkungen, um u.a. gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes zu sein, nicht zu beachten. Zum Beispiel die Deckelung der GF-Vergütungen, die Formate der Dienstwagen und die Flaschengrößen des Champagners der anläßlich von TOP-Arbeitgeberauszeichnungen fliessen darf.

Die Diakoniewerk GmbH machte laut aktuellster veröffentlichter Bilanz 2018 insgesamt fast 30 Millionen EURO Jahresumsatz. Rund 16 Mio. EURO flossen an die Beschäftigten.

Mein Hauptaugenmerk bei der Bilanzbetrachtung liegt auf der Veröffentlichung der Bezüge der Geschäftsführung. Und siehe da, jemand der öffentlich von zu viel Barmherigkeit spricht, dessen jährliche Bezüge werden mit Verweis auf §286 Abs. 4 HBG nicht ausgewiesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__286.html

(4) Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen.

Tja, das kenne ich nur zur Genüge. Das Merkwürdige ist, dass sich die Diakoniewerk Duisburg GmbH einen Corporate Governance Kodex gegeben hat der allerdings ein wenig vom Corporate Governance Kodex der Diakonie Deutschland (DGK) abweicht.

https://www.diakoniewerk-duisburg.de/wp-content/uploads/2020/04/CorpGovCodex-DiakonieDU.pdf

Vor allem ist er weniger umfänglich.

https://www.diakonie.de/diakonie-corporate-governance-kodex

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Ueber_Uns_PDF/DGK_Stand_2018-10-18_beschlossene_Fassung_mit_Vorwort.pdf

Interessanterweise steht in diesem deutschlandweiten Kodex unter 3.) folgendes (Auszug/Zitat):

Ein Vorstand *) leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtungsleitung. …

Ein Aufsichtsgremium bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungenvon grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden.

*) Im DGK wird zur Verbesserung der Lesbarkeit für das Leitungsgremium immer der Begriff „Vorstand“verwendet. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Satzung der jeweiligen Einrichtung können für die Bezeichnung des Leitungsgremiums auch andere Bezeichnungen zur Anwendung kommen wie z. B. Geschäftsführung.

 

Und im weiteren Verlauf heisst es (Zitat):

Die Vergütung des Vorstandes soll offengelegt werden. Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. Unter Angabe der Grundzüge des Vergütungssystems. Die Darstellung soll in allgemeinverständlicher Form erfolgen.

Nun ergeben sich folgende Fragen: Wo ist in der Bilanz der Duisburger Diakonie eigentlich das Aufsichtsgremium zu finden, wo die Offenlegung der Vergütung des Vorstands (in Duisburg Geschäftsführung genannt) und warum weicht eigentlich der Duisburger Kodex vom deutschlandweiten Kodex ab?

Heissa, da fällt mir ein ich stelle die drei  Fragen doch einfach mal der Diakonie Duisburg, Herrn Udo Horvat, und laß‘ mir gleich mal den Begriff Barmherzigkeit erklären.

Allen Ehrenamtlichen rate ich, ab und zu mal kritisch darüber nachzudenken für wen man denn eigentlich tätig ist. Und dass die Diakonie in Duisburg in 2017 rund 1,5 Mio EURO und 2018 rund 0,5 Euro Gewinn gemacht hat, ist vllt. ein kleiner Anstoß.

Wer mir dann noch erklären kann wie GmbH, Gewinn und Barmherzigkeit zusammenpassen, der meldet sich bitte.

Wenn man in die Armenviertel dieser Welt guckt, dann sind in allen Fällen die Barmherzigen unter den Helfenden meist selbst ziemlich arme und aufopfernde Menschen. Von GmbH und Gewinn keine Spur.

Liebe Diakonie, schickt doch den Udo Horvat mal für ein paar Jahre in eine Favela, ein Township oder in ein indisches Elendsviertel.

Und jetzt bitte den Eimer.