Einsprüche gegen die Wahl noch rund zwei Wochen möglich

Vor und bei der Kommunalwahl am 13. September hat es in Duisburg diverse Pannen und Unregelmäßigkeiten gegeben. Auch Wahlberechtigte, nicht nur Wählergruppen und Parteien,  haben Einspruchsmöglichkeiten gegen die Wahl und diese können noch bis zum 29. Oktober eingereicht werden.

Die Bürgerlich-Liberalen (ich berichtete) haben ja bereits offiziell Einspruch eingelegt. Der Einspruch muß schriftlich verfasst sein, am besten per Brief (nicht per Mail) oder per Fax und an Martin Murrack den noch amtierenden Wahlleiter gesendet werden.

Der Einspruch muß sich eindeutig auf einen Wahlfehler beziehen, der sich auf die Verteilung der Mandate auswirkt.

Zwei Beispiele: Der Einspruch kann darauf gestützt werden, daß das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden ist oder zu Unrecht gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden sind.