Euer Durchschlaucht, darf ich Ihnen auf die Nerven gehen?

Letztens berichtete mir ein Ratsmitglied aufgeregt wie königlich Corona-Hero Link durchregieren will. So kam ihm angeblich in den Sinn Ratssitzungen Pandemie-bedingt einfach gänzlich bis auf weiteres auszusetzen. Nun hat man wohl doch noch eine Sitzung am 15. Juni durchsetzen können, aber insgesamt erscheint es, Corona könne dem OB als Vorwand dienen lästige demokratische Vorgehensweisen einfach zu ignorieren. Mich würd‘ es nicht wundern.

Das sollte uns allen zu denken geben. So habe ich Corona-bedingt mal einige nervige Fragen aus der Ferne an den OB.

Herr Link, ich habe ja bereits vor etlichen Monaten, weit vor der Pandemie, einen Antrag per GO(Gemeindeordnung) §24 eingereicht. Darin geht es um den Vorschlag eines Bürgerfonds für 6-Seen-Wedau. Meine Idee: Die Bürger sollen sich am erhofften finanziellen Erfolg beteiligen können. Selbiges hatte ich bereits für die Duisburger Freiheit vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ging glatt in die Hose, d.h. er wurde abgelehnt. Es dauerte allerdings mehr als 11 Monate bis ich das erfuhr. Nun warte ich erneut und wahrscheinlich noch länger, weil ja die Pandemie dazwischen kam.

Frage: Wie stehts mit meinem Antrag an den Rat, wann wird der besprochen?

Beim nächsten Thema geht es darum, dass es zunehmend bei sensiblen Angelegenheiten nicht-öffentliche Ratssitzungen gibt. Hierzu folgende Fragen:

Wer bestimmt denn auf welcher Grundlage jeweils etwas öffentlich oder nicht-öffentlich besprochen wird? Ich weiß zwar, dass dies ein wenig in der GO geregelt ist, aber ich will es für Duisburg explizit wissen.

Und ich will wissen wie es denn um die nachträgliche Veröffentlichung von ehemaligen nicht-öffentlichen Sitzungsinhalten steht. Es kann ja durchaus sein, dass die jeweils in Erwägung gezogenen Gründe für eine nicht-öffentliche Sitzung inzwischen hinfällig sind, somit könnte man die Inhalte nun mal endlich für alle „sichtbar machen“.

Frage: Passiert das schon bzw. wird das in Erwägung gezogen?

Und zum guten Schluß noch die Frage: Kann man denn nicht Pandemie-bedingt den Parteien und Wählergruppen, die nun ev. zur Kommunalwahl neu antreten, ihre Pflicht erlassen, die vorgeschriebenen  Unterschriftensammlungen einreichen zu müssen. Corona-bedingt ist das Sammeln von Unterschriften (face-to-face) ja zur Zeit etwas erschwert.

 

So, das war es erstmal.

Gruß

www.duistop.de

M. Schulze