Kein Kanalanschluß laut Vorschrift = Keine Auskunft von Stadt, WBD …

2015 hat ein Politiker aus Duisburg sein Haus in Duisburg erweitert und umgebaut, dazu brauchte er eine Baugenehmigung die er wohl auch bekam. Was er aber nicht brauchte ist ein öffentlicher Kanalanschluß trotz eindeutiger zwingender Vorgaben der Abwasserbeseitigungssatzung für Duisburg.

Den Vorfall griff ich bereits vor Monaten auf und berichtete. Zwichenzeitlich habe ich bei der Stadt, den Wirtschaftsbetrieben(WBD) vergeblich mehrmals versucht  Infos dazu zu erhalten, es wird jedoch gemauert was das Zeug hält. Der Politiker selbst ist total schweigsam, was für einen Politiker eigentlich ungewöhnlich ist. Doch in diesem Falle drücke ich, da es sich um einen Hinterbänkler handelt, mal ein Auge zu. LOL.

Inzwischen wissen also alle verantwortlichen Beteiligten um was es geht und müssten eigentlich Abhilfe schaffen – m.a.W.: einen Kanalanschluß erstellen (lassen). Wenn die Satzung denn für alle gleichermaßen gilt. Die WBD wollten mir noch nicht einmal die allgemeine Auskunft geben warum man denn ev. unter die Ausnahmeregelungen der Satzung fallen könnte.

Ich habe nun die Kommunalaufsicht in D`dorf angeschrieben, damit diese sich gemäß ihres Auftrags mal kümmert. Hoffnung habe ich allerdings wenig.