Einwendungen gegen die geplante neue Holzmüllverbrennungsanlage in Dinslaken

Guten Tag,

zu der Holzmüllverbrennungsanlage Dinslaken (Einwendungsfrist 09.10.2019) reiche ich nachfolgende Einwendung ein und ergänze die allgemeinen Punkte auch bei der Holzmüllverbrennungsanlage Solvay Rheinberg.

Meine Anschrift ging Ihnen mit einer separaten Mail bereits zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Einwendung:

Hiermit wende ich gegen die Holzmüllverbrennungsanlage (Az.: 53.02-01013484-0001-G8-0019/19 ) ein, dass es Überkapazitäten der Müllverbrennung gibt und auch die Verbrennung von Holz den Klimawandel beschleunigt, da es länger dauert bis die Bäume nachgewachsen sind, als diese abgeholzt werden. Weitere Überkapazitäten beschleunigen die Vernichtung der Wälder. Vielmehr müsste das Holz in Bergwerksstollen eingelagert werden, um so den Klimawandel entgegenzuwirken. Im gefluteten Zustand würde das Holz so sehr lange dem Kohlenstoffkreislauf entzogen werden, was dringend geboten ist.

Bei Holz von einer nachwachsenden Ressource auszugehen, wenn die Vernichtung höher ist, als der Zuwachs, ist eine Lüge. Betroffen bin ich in vielfältiger Weise. So schränkt die Bebauung meine Freizügigkeit ein, da ich sicherlich nicht ins Umfeld einer dreckigen Sondermüllverbrennungsanlage ziehe. Die Klimaschäden durch die Anlage und deren Bau werden auch nicht berücksichtigt. Dazu kommen noch steigende Müllgebühren, welche über die noch schlechter ausgelastete GMVA entstehen werden. Für Letzteres verlange ich eine Entschädigung für den Fall eine Genehmigung. Auch nach Einstufung der Bezirksregierung handelt es sich um eine Müllverbrennungsanlage: „UVP-Kategorie – Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen“.

Müllverbrennungsanlagen gibt es allerdings bereits im Umfeld, u.a. Asdonkshof und GMVA in Oberhausen. Es ist nicht erkennbar welcher ökologische Vorteil durch eine weitere Müllverbrennungsanlage entsteht, demnach ist es nicht zulässig eine weitere Quelle für Schadstoffe zu bauen. Schließlich stößt eine größere Anlage proportional gesehen weniger aus, als viele weitere kleine Anlagen. Ökonomischer ist es ohnehin nur wenig zu betreiben. Bereits jetzt sind die Überkapazitäten am Müllmarkt defizitär, was zu Mülltransporten aus dem Ausland führt, womit also die Klimakrise verschärft wird. All diese Zusammenhänge für die Schädigung des Klimas wurden nicht betrachtet. Ferner sind Neubauten gegenüber Bestandsanlagen deutlich klimaschädlicher. Angaben zum Klimafußabdruck des Baus der Anlage fehlen völlig, obwohl der Aspekt Klima in der UVP zu berücksichtigen ist. Auch eine Stellungnahme der GMVA fehlt. Ein vorzeitiger Beginn ist zu untersagen, da dies im Widerspruch zum Klimaschutz steht. Holzverbrennung ist nicht klimaneutral und vernichtet Wälder. (vgl. https://www.newyorker.com/news/daily-comment/dont-burn-trees-to-fight-climate-changelet-them-grow )

Es wird zwar das Gegenteil behauptet, ohne dies aber durch glaubwürdige Fakten zu belegen. Ferner werden andere Treibhausgase nicht betrachtet. Zumindest Stickoxide werden trotz SCR freigesetzt. Stickoxide sind selber Treibhausgase und tragen zudem massiv zur katalytischen Ozonbildung bei. Ozon ist ein starkes Treibhausgas. Literatur-Quelle https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/03/ipcc_far_wg_I_full_report.pdf (30 Mb) PDF-Seitenanzahl Seite 75 (nach Zählung des Dokuments Seite 27) Dort findet man dann einen englischen Text, der nachfolgend sinngemäß übersetzt wurde:

„1.5.4  Schlussfolgerungen Stickstoffdioxid ist ein Treibhausgas, dessen atmosphärische Konzentration bei 310 ppbv [amerikanische Zählweise] ist. Dies ist ungefähr 8 % größer, als in der vorindustriellen Zeit und steigt mit 0,2-0,3 % pro Jahr. Dies entspricht 3-4,5 TgN pro Jahr. Dies bedeutet einen Überschuss von 30 % der gegenwärtigen globalen Emissionen über den gegenwärtigen Senken. Die Hauptsenken für NO2 ist Photolyse in der Stratosphäre, daraus resultiert eine eine atmosphärische Lebenszeit von etwa 150 Jahren.“ Ferner ist Stickstoffdioxid kein Teil des Emissionshandels. Folglich würde die Anlage gegen geltendes Recht verstoßen und ist demnach nicht genehmigungsfähig. Stickstoffdeposition führt zu Überdüngung, was gegen EU-Recht verstößt und das Grundwasser schädigt. Zudem schädigt dies Arten durch Nahrungsentzug. Zudem verteilt das freigesetzte Ammoniumnitrat aus dem SCR-Prozess als Ultrafeinstaub im Umfeld und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung, da auf diesen Weg Nitrat in den menschlichen Körper gelangt.

Zum hat die WHO Staub als krebserregend eingestuft, womit alle notwendigen Maßnahmen zu treffen sind die Stauberzeugung zu unterbinden. Dies geht am Besten indem die Holzmüllverbrennungsanlage nicht errichtet wird. Durch die Düngung wird das Schutzgut Landschaft negativ beeinträchtigt. Ob hier eine Umweltzone besteht oder nicht oder Umweltzonen im Umfeld beeinträchtigt werden, wurde nicht betrachtet. Die Artenschutzprüfung erfolgte nicht im erforderlichen Umfang. Die Beobachtungszeit von einer Vegetationsperiode fand nicht statt. Zudem wurde nur das Baugebiet selber betrachtet, nicht aber ob die Örtlichkeit beispielsweise als Leitbahn für Fledermäuse im Umfeld dient. Auch andere Arten können alleine durch den Bau beeinträchtigt werden. Industriegebiete beherbergen häufig Fledermäuse. Eine Fledermausbeobachtung scheint nicht stattgefunden zu haben. Da mit Bauschutt gerechnet wird, befindet sich mit 100%ger Sicherheit auch Asbest im Schutt, der bei Arbeiten freigesetzt wird. Bekanntlich wurde Asbest u.a. auch in kleineren Mengen in Putzen und Fliesenklebern verwendet. Diese Mengen können durch stichprobenartige Prüfung nicht entdeckt werden. Es bleibt unklar, welche Altlasten sich auf dem angestrebten Areal befinden. Die Lagerung von belasteten Althölzern stellt eine Brandgefahr dar, die zudem erhebliche Schadstoffmengen im Brandfall freisetzen würde. Eine Freisetzung kann nicht verhindert werden, vielmehr wird eine Freisetzung, sogar als Teil des Löschkonzepts betrachtet. Bei der Verbrennung von Holz werden im Holz eingelagerte Schwermetalle freigesetzt, die ebenfalls krebserregend sind. Angaben zu diesem Umstand und der Gefährdung fehlen bzw. sind nicht ausreichend. Die natürliche Varianz wurde nicht angegeben.

Es fehlen Angaben zum Ausstoß von Ultrafeinstaub. Die Fa. Hellmich, welche im Bauverfahren involviert ist, war auch für den Bau des Stadions in Wedau verantwortlich, an dem jetzt Bauschäden auftraten. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es auch beim Bau des Kraftwerks zu Baumängeln kommen könnte, was in dem allerdings auch eine Gefährdung bedeuten würde. Gerade deshalb muss auch der vorzeitige Baubeginn untersagt werden, bis sichergestellt ist, dass die Bevölkerung gefährdende Baumängel nicht auftreten können. Das verwendete Verfahren der Verbrennung ist nicht nachhaltig, die Methanisierung wäre ökologischer und nachhaltiger, da die Wärme und der Strom vor Ort, mit deutlich weniger Verlusten erzeugt werden könnte. Aufgrund der Überkapazitäten führt die geplante Anlage zu höheren Müllgebühren für Duisburg, schädigt also nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Diese negativen Auswirkungen auf Duisburg wurden nicht betrachtet. Da bereits an anderen Stellen weitere Anlagen in Planung sind. U.a. Solvay Rheinberg stellt sich auch die Frage, woher die Holzmengen kommen sollen. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, welche Holzmengen in Deutschland anfallen und wie diese bisher genutzt werden. Fernwärme ist nicht ökolgisch und auch nicht nachhaltig. Die Umweltkosten sind nicht tragbar, da beim Transport viel Energie verloren geht. Die dezentrale Erzeugung von Energie hat erhebliche Vorteile, zumal auch Solarthermie eingebunden werden kann. Dazu kommen erhebliche Kostennachteile bei Fernwärme. Fernwärme ist so oder so ein Auslaufmodell. Durch vorzeitigen Baubeginn werden Tatsachen geschaffen, die eine andere Entscheidung oder Gerichtsurteile zu einem späteren Zeitpunkt erschweren. Bei der Verbrennung entsteht das Treibhausgas Stickstoffdioxid, was bei der Klimaanalyse nicht berücksichtigt wurde. Ferner bleibt in Hinblick auf Umweltzonen unklar, ob durch die vorherrschende Windrichtung hier nicht zusätzliche Einträge erfolgen. Dies kann zu Fahrverboten durch Grenzwertüberschreitungen führen bzw. die Gesundheitssituation verschärfen.

Trotz SCR dürfte noch immer ein signifikanter Anteil freigesetzt werden. Die Unterlagen haben nur Dinslaken, aber nicht weiter entfernt liegende Gebiete betrachtet. Zudem ist die Halbwertszeit von Stickoxiden in höheren Schichten größer, als die üblichen wenigen Tage. Es hätte somit eine Lebenszeitakkumalation für das möglicherweise betroffene Gebiet in Summe für ein Jahr betrachtet werden müssen, um zu erkennen welche Menge die Bevölkerung beeinträchtigt. Das entstehende Wasser kann wiederum mit NO2 zu Salpetersäure reagieren. Bei chemischen Reaktionen entstehen immer Nebenprodukte. Keine Umsetzung ist 100 %ig. Dies wird in den Unterlagen unrealistischerweise nicht erwähnt. Es ist nicht plausibel, warum eine Kraftwerk, welches Strom erzeugen soll noch ein BHKW mit Gasbetrieb für die Eigenstromversorgung braucht. Zumal zusätzliche klimaschädliche Emissionen entstehen und Ressourcen verschwendet werden. Das BHKW ist demnach zu untersagen, da eine Eigenstromversorgung auch über die Sondermüllverbrennungsanlage möglich ist. Der Standort gibt vom Baurecht keine Sondermüllverbrennungsanlage her. Die beantragte Befreiung ist demnach nicht zu erteilen. Die Begründung des Bebauungsplans ist für die Ablehnung heranzuziehen. Die damaligen Festsetzungen wurden nicht ohne Grund getroffen. Eine nachträgliche Befreiung würde die Beschlüsse negieren bzw. ins Absurde verkehren. Es bleibt unklar, welche Gesamtmenge an Holz maximal gelagert werden soll und wie hier ein Brand verhindert werden soll, der in diesem Fall erhebliche Mengen schädlicher Stoffe. U.a. Dioxine ungefiltert freisetzt. Da es bereits ausreichend Müllverbrennungsanlagen in NRW gibt, ist das Allgemeinwohl nicht betroffen. Der Bau der beantragten Anlage würde dagegen sehr wohl das Allgemeinwohl betreffen, da die Anlage klimaschädlich ist und damit gegen das Allgemeinwohl verstößt. Weniger als 150 m entfernt ist eine Sportstätte. Es sind keine Vorerfahrungen mit dem Betrieb einer derartigen Anlage bekannt, die einen vorzeitigen Baubeginn rechtfertigen würden.

Die Anlage will Aktivkohle aus Braunkohle des Hambacher Lochs verwenden. Diese ist extrem klimaschädlich und schädigt zudem massiv die Grundwasservorräte. Aktivkohle hat eine sehr große Oberfläche und auch gemäß des Datenblattes explosionsgefährlich. Herdofenkoks wird kurz- bis mittelfristig nicht mehr verfügbar sein, demnach darf nicht damit geplant werden. Was sich hinter dem Begriff naturbelassenen Hölzern verbirgt ist unklar. Wenn es sich hier um völlig unbehandelte Hölzer handelt, gehören naturbelassene Hölzer in den Wald, wo diese sich langsam abbauen oder allenfalls eine Kompostieranlage. Je länger der Kohlenstoff gebunden bleibt, desto besser fürs Klima. Die Aufteilung in Teilgenehmigungen verstößt gegen das UVPG (Salamitaktik) und ist demnach abzulehnen. Entweder ist vollständig zu beantragen, um auch alle Konsequenzen erkennen zu können oder das Teilvorhaben abzulehnen. In der Zusammenfassung wurde der Sportplatz weggelassen, wodurch die Darstellung der Bevölkerung einen falschen Eindruck vermittelt. Es werden Fachfirmen erwähnt, dies ist allerdings kein geschützter Begriff. Das Holz wird zerkleinert angeliefert, wodurch mit hohen Kohlenstoffmonoxidkonzentrationen zu rechnen ist. Kohlenstoffmonoxid ist explosionsfähig. Ein Filter, falls die Anlage nicht in Betrieb ist, nützt nichts gegen Gase. Die Rückständigkeit der Anlage zeigt sich deutlich, dass zur Notstromerzeugung Heizöl eingesetzt werden soll. Dabei kann Notstrom auch mit Photovoltaik und Speicher erzeugt werden, der noch dazu keine Gefährdung für das Grundwasser bzw. den Boden bedeutet. Nach Stand der Technik ist hier also eine Wassergefährdung zu vermeiden, was demnach auch durchzuführen ist. Dies macht auch das unverständliche BHKW zur Eigenstromversorgung überflüssig.

Dies hat zudem den Vorteil deutlich mehr Strom zu erzeugen, als für den Betrieb notwendig, was einen kleinen Teil der Klimaschäden durch die Anlage ausgleichen würde. Die Gebäude können entsprechend für PV ausgelegt werden. Dies würde auch eine Explosionsgefahr durch Erdgas wirksam ausschließen. Zudem ist Photovoltaik zukunftsfähig, Erdgas wird in wenigen Jahren auch nicht mehr genutzt werden dürfen. Ein BHKW ist demnach eine erhebliche Fehlinvestition. Warum zu heißes Abgas nicht zur Energiegewinnung genutzt ist unklar. Die Darstellung der SCR-Technik ist fehlerhaft. Elementarer Stickstoff (N) wird dabei nicht entstehen. Höchstens molekularer (N2), aber eher Ammoniumnitrat (NH4NO3). Zumal nicht angegeben wird, wie wirksam dies ist. 100 %ig ist die Methode nicht. Wenn mit staubhaltigen Emissionen im Anlieferbereich gerechnet wird, fehlt die Darstellung des Arbeitsschutzes. Bekanntlich ist Holzstaub krebserregend. Gemäß Zusammenfassung wird mit Geruchsemissionen gerechnet. Eine Unterlage nach GIRL fehlt. Dass Geruchsstoffe bei der Verbrennung zerstört würden, trifft nicht zu. Gerade das erwähnte feuchte Holz stinkt. Ebenso belastetes Holz. Dies wird nicht folgerichtig dargestellt. Ferner dreht sich die Windrichtung auch, dass heißt auch andere Bereiche können mit Verbrennungsgestank belastet werden. Infraschallemissionen wurden nicht betrachtet, hierbei ist zu beachten, dass die dB(A)-Skala tieffrequenten Lärm nicht realistisch wiederspiegelt. Auch Resonanzeffekte bleiben unberücksichtigt. Die TA-Lärm macht keine Vorgaben für Infraschall. Die angegebene Entkopplung ist unzureichend für tieffrequente Emissionen. Es wird die unbelegte Annahme getroffen, dass keine mikrobiell belasteten Hölzer vorlägen.

Die Behauptung: „Die Nutzung von Altholz als Brennstoff zur Fernwärmerzeugung stellt eine höchst effiziente Form der Nutzung der im Brennstoff enthaltenen Energie dar.“, wird nicht belegt. Angaben zum Wirkungsgrad finden sich erst in einem Nebendokument. Energieverschwendung belästigt die Allgemeinheit in Form von Klimakatastrophe. Selbst der kleinste Anteil trägt dazu bei. Es gibt hier keine Geringfügigkeitsschwelle. Zudem wird Wärmeenergie an die Atmosphäre abgegeben, was zur Erderwärmung beiträgt. Die Strahlenbelastung hängt maßgeblich von der Herkunft des Holzes ab. Gewisse Regionen sind natürlich oder künstlich so stark belastet, dass eine Gefährdung besteht. Es ist nicht erkennbar, wie Holz aus diesen Gegenden ausgeschlossen werden soll. Was den Einsatz von Strahlung angeht, fehlt eine Angabe zu Störstrahlern.

Deponierung von Asche wiederspricht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zumal durch die Aufkonzentrierung eventuell noch Metall gewonnen werden können. Es gibt spezialisierte Firmen für solche Metallgewinnung. Durch die Entfernung der Metalle und anderer Schadstoffe kann zudem die zu deponierende Menge verringert werden. Angaben zur erwarteten Zusammensetzung der Asche fehlen. Baulärm ist am Morgen bis 8 und am Abend ab 20 Uhr wirksam auszuschließen. Häufig verursachen Baufirmen zu Uhrzeiten Lärm, wo dies gegen geltendes Recht verstößt. Auch in Einzelfällen ist dies unzulässig aber schwer belegbar und noch schwerer abzustellen, demnach ist dies vollständig auszuschließen. Statt eines Löschwasserbehälters sollte ein Löschwassersee eingerichtet werden. Dies ist nachhaltiger und kann zugleich Regenwasser aufnehmen. Da auch Abbruchabfälle verbrannt werden sollen, kann eine Kontamination mit Asbest nicht ausgeschlossen werden. Die krebserregenden Fasern können somit freigesetzt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere schädliche Beimengen enthalten sind. Bei der Verbrennung von halogenorganischbehandelten Hölzern können klimaaktive Gase entstehen. Zudem können diese Gase die Ozonschicht schädigen.

Auf diesen Klima/Luft-Aspekt wurde nicht eingegangen. Der maximale Schadstoffgehalt kann realistisch nicht geprüft werden. Überschreitungen sind möglich. Es gibt genug belegbare Fälle, in denen gegen Auflagen verstoßen wurden. Regelmäßig ist eine zu unspezifische Angabe. Der hohe Überdruck im Kessel kann zu explosionsartiger Druckfreisetzung führen. Dabei können auch Einzelteile der Anlage ins Wohngebiet geschossen werden. Eine derartige Betrachtung fand nicht statt, obwohl menschliches Versagen bei Wartung immer in Betracht gezogen werden muss. Es ist mit erheblichen Lieferungen von Logistikfirmen (Holzpaletten u.ä.) aus Duisburg zu rechnen, die zu noch mehr Verkehr führen. Wie üblich werden die kürzesten Strecken genommen. Da unweit am Steinkohlekraftwerk Walsum ebenfalls ein Logistikgebiet entstehen soll, wird es von dort ebenfalls Verkehre geben, die auch Wohngebiete belasten. Die Anlieferroute auf Dinslakenergebiet ist unklar und könnte die dortige Bevölkerung belasten.

Bei der Emissionsüberwachung fehlen krebserregende Schwermetalle und insbesondere Dioxine, welche bei der Holzverbrennung in größeren Mengen entstehen können. Auch die Erfassung dieser Parameter ist zwingend notwendig. In einigen Dokumenten finden sich leere Seiten, die eine Beurteilung erheblich erschweren machen. Ohnehin ist der gesamte Aufbau der Unterlagen unübersichtlich und viele Dokumente müssen von Hand einzeln heruntergeladen werden. Regelmäßig stellt sich heraus, dass LKW nicht auf den vorgesehenen Routen verkehren und damit zu Problemen in Wohngebieten führen. Es ist nicht erkennbar, wie Abkürzungen und Fehlfahrten verhindert werden sollen. Ein Konzept scheint hier nicht zu existieren. Bei den Emissionen wurde der Transport nicht berücksichtigt. Der Verkehrslärm müsste in Hinblick auf die Routen und deren Vorbelastungen betrachtet werden. Zumal die EU ein Lärmminderungskonzept vorgibt. Warum wird Herdofenkoks in einer Übersicht von wassergefährdenden Stoffen aufgeführt aber dann als nicht wassergefährdend bezeichnet.

Dies ist nicht nachvollziehbar und wirkt, als hätte das Unternehmen keine Ahnung, was es tut. Die Behauptung, dass kein Rückhaltevolumen für die Silos erforderlich wäre, wird nicht belegt. Unter unglücklichen Umständen ist ein Austritt durchaus möglich, folglich muss auch verhindert werden, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Zudem ist unklar, wie beim Umfüllen verhindert wird, dass Schadstoffe freigesetzt werden, bzw. mit Wasser reagieren. Etwa lösliche Schwermetalle in die Kanalisation und Umwelt gelangen bzw. versickert werden. Bei Störfallbetrachtung ist keine konservative Schätzung anzusetzen, sondern immer der Worst-Case. Eine Worst-Case-Betrachtung fehlt völlig. Die aufgeführten Rückhaltevorrichtungen sind in Hinblick auf Störfälle mit wassergefährdenden Stoffen unzureichend. Eine Staubexplosion durch den aus Braunkohle gewonnenen Herdofenkoks kann nur nahezu ausgeschlossen werden. Eine derartige Explosion in der Nähe zu Wohnbebauung und Sportstätten muss allerdings vollständig ausgeschlossen werden. Nahezu bedeutet eine 1 %ige Wahrscheinlichkeit. Der Aufbau der Unterlagen ist nicht nachvollziehbar. Immer wieder sind Dokumente ausgelagert. Dadurch wird es schwierig diese durchzuarbeiten. Das Störfallkonzept legt nicht dar, wie eine gegenseitige Fehlbefüllung von u.a. Ammoniak, Natronlauge bzw. Salzsäure verhindert werden soll. Die stark exotherme Reaktion, stellt eine nicht unerhebliche Gefährdung dar. Fehlbefüllungen haben in der Vergangenheit bereits zu Toten und Verletzten geführt.

Auch mögliche Wechselwirkungen der Chemikalien wurden nicht betrachtet. Es wurde nicht dargelegt um welche Art von Batterieanlage es handelt. Es gibt Batterien die emittieren Wasserstoff beim Ladevorgang. Weitere Batterien wie Lithiumbatterien sind explosionsfähig. Auch hier kann es Wechselwirkungen mit anderen Bereichen geben, welche eine vorhandene Gefährdung potentieren. Schneelasten und Flugzeugabstürze wurden nicht betrachtet, obwohl möglich. Auch andere Katastrophenszenarien, wie Bergstürze wurden nicht betrachtet. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es viele nicht verzeichnete Stollen gibt.

Hier wäre der Untergrund sorgfältig zu sondieren. In den Arbeitsschutzunterlagen fehlen die Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastung, welche u.a. in der Leitwarte entsteht. Das Wort psychisch kommt nicht einmal vor. Zudem fehlen die genauen Bedingungen. Alles ist nur sehr vage beschrieben und ohne Kenntnisse der diversen ASR und Gesetze sind die Unterlagen nicht nachvollziehbar. Bei PSA wird nicht darauf hingewiesen, dass rechtlich höherrangige Maßnahmen immer Vorrang haben. Die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind höchst fehlerhaft dargestellt. Vorsorgen sind gemäß ArbMedVV bereits länger keine Tauglichkeitsuntersuchungen mehr.

Eine Tauglichkeitsuntersuchung muss separat erfolgen. Zudem fehlen Umgang mit Schwermetallen und Biologische Gefährdungen. Welches Unternehmen auch immer dieses Dokument erstellt hat ist nicht auf dem aktuellen Stand geltenden Rechtes. Mehr noch sind viele Punkte mindestens 5 Jahr veraltet. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Dokumente ähnlich desolat sind. Da ein Notstromgenerator geplant ist, fehlen Unterlagen zum Themenkomplex Dieselmotoremissionen, welche sowohl innerhalb, wie auch außerhalb von Gebäuden zu betrachten sind (vgl. TRGS 554). Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat keinerlei Expertise bzgl. Umweltschutz, kann hierzu auch keine Stellungnahmen abgeben. Eine spätere Erweiterung auf andere Müllfraktionen ist permanent auszuschließen. Es ist absehbar, dass durch die Hintertür auch anderer Sondermüll verbrannt werden könnte. Etwa, wenn die Auslastung nicht gegeben ist. Die zukünftige Auslastung mit den Quellen und Stoffströmen wurde zudem nicht belegt.

Es wäre also durchaus möglich, dass gar nicht ausreichend Material zur Verfügung steht, was wie geschrieben dazu führen könnte, dass anderer Sondermüll verbrannt wird. Bekannt ist zum Beispiel, dass Braunkohlekraftwerke bereits heute Klärschlamm verbrennen. Altholz, dass zuvor behandelt wurde ist keine Biomasse, da die chemischen und physikalischen Eigenschaften verändert wurden. Ein natürlicher Abbau ist nicht oder nur eingeschränkt gegeben. Es handelt sich hier um Greenwashing. Genauso wie Mais, der auf Feldern angebaut wurde, um als Energie zu enden, keine Bioenergie ist, da anstelle des Feldes auch ein Wald stehen könnte. Fernwärme hat ökologisch gesehen keine Zukunft, es sei denn diese würde aus Tiefengeothermie gewonnen. Aber bereits die Planungen für das Kraftwerk belegen, dass nicht nachhaltig gedacht wird, sondern nur Verbrennung von anderen Stoffen fortgesetzt wird.

Die Alternative Tiefengeothermie wird in den Unterlagen nicht einmal erwähnt, obwohl diese im Rahmen des Klimadiskurses NRW bereits als mögliche Lösung für den Wärmebedarf gilt. Dies rechnet sich dann allerdings nur in zentralen Anlagen, abseits von Wohnbebauung. Denkbar wären auch Solarthermiewerke mit entsprechender Wärmefokussierung. Nach UVP hätte man die Alternativen prüfen und ausschließen müssen, denn aus Umweltsicht sind die Alternativen vorteilhafter. Diese Abwägung fehlt allerdings völlig. Die Behauptung: „Im Rahmen des Betriebes des geplanten Holzheizkraftwerks werden keine Betriebsund Hilfsstoffe, die eine der folgenden Stoffe und Stoffgruppen enthalten, verwendet: 1. Organische Komplexbildner (ausgenommen Phosphonate und Polycarboxylate), die einen DOC-Abbaugrad nach 28 Tagen von 80 Prozent entsprechend dem Verfahren nach Anlage 1 Nummer 406 nicht erreichen, 2. Chrom- und Quecksilberverbindungen, Nitrit, metallorganische Verbindungen (Metall-Kohlenstoff-Bindung) und Mercaptobenzthiazol, 3. Zinkverbindungen (Kühlwasserkonditionierungsmittel aus der Abflutung von Hauptkühlkreisläufen).“ ist gelogen, denn woher sonst, als aus dem Betriebsstoff Holzsondermüll sollten u.a. Quecksilber herkommen.

Natürliche Materialien enthalten immer Schwermetallverbindungen, die vom ursprünglichen Standort der Pflanze abhängen. (vgl. Def. Betriebsstoff https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsstoff ) Der UVP-Bericht enthält viele Worte, aber wenig Inhalt. Auf das Klimagas Stickstoffdioxid wurde nicht einmal eingegangen. Auf Fledermäuse scheint im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht geprüft worden zu sein. Da im Umfeld Industrieanlagen zu finden ist, ist von einem Vorkommen von Fledermäusen auszugehen. Freiflächen und Gehölze stellen dabei einen Bereich für die Nahrungssuche dar. Auch ist nicht erkennbar wie umfangreich der Beobachtungszeitraum war. Weiternutzung geht gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vor Vernichtung.

Eine Holzsondermüllverbrennungsanlage verstößt gegen diesen Grundsatz. Durch Überkapazitäten der Müllverbrennung werden die Preise gedrückt, was dazu führt, dass das klimaschädliche Verbrennen günstiger wird, als anderweitige ökologischere Nutzungen. Das vermindert Recycling. In den Unterlagen wurde zudem nicht darauf eingegangen, welche Alternativen für das Holz bestehen. Holzeinlagerung, als eine Form der Kohlendioxideinlagerung wurde nicht einmal betrachtet, obwohl es immer wieder Stimmen gibt, die CCS erwähnen. Dabei wäre die Einlagerung von Feststoff besser. Schwermetalle schädigen Menschen und Natur immer, nicht erst ab bestimmten Grenzwerten, allerdings sind die Effekte erst ab den Grenzwerten nachweisbar bzw. können statistisch erfasst werden. Krebs durch Chrom kann auch bereits ab dem ersten Metallpartikel entstehen. Die Berechnungen sind nicht in einer für Laien verständlichen Form dargestellt. Beim Staub fehlen Angaben zur Größenverteilung. Die Gewichtsangabe sagt nichts über die Staubmenge. Besonders gefährlicher Ultrafeinstaub macht nur 0,7 % der Masse aus, aber 73 % der Partikel.

Eine Abschätzung der Auswirkungen ist ohne Größen und genaue Anteile der emittierten Schadstoffe nicht möglich. 1 000 000 µg/h für Cadmium würde beim Ultrafeinstaub mind. 10 000 000 Partikel bedeuten. Somit wurden auch sie abwechselnde Größenordnungen irreführend gewählt, um die Gefährdung kleiner erscheinen zu lassen, als diese in Wirklichkeit ist. So oder so werden zu viele krebserregende Partikel emittiert. Beispielsweise der Wert für Cadmium liegt deutlich über der Akzeptanzkonzentration nach TRGS 900, wobei die Beschäftigten hier trotzdem zumindest einen Anspruch auf eine Wunschvorsorge hätten. Die Angabe irgendwelcher Dateinamen ist nicht nachvollziehbar. Die Windrichtung sollte klar zeigen, welcher Teil belastet wird und nicht woher der Wind kommt. Analog zu Fluglärmkonturen können hier für alle emittierten Schadstoffe Belastungskonturen visualisiert werden. Aus den gemachten Angaben konnte ich nicht erkennen, wo man wie belastet wird. Es wurde kein Verschwellungsbrand im Brennstoffbunker betrachtet, bei dem erhebliche Mengen von explosionsfähigen Gasen entstehen können. Die Altlasten aus dem Grundwasser dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden ohne zuvor mit Aktivkohle gefiltert zu werden. Zudem wurde nur an einer Stelle eine Probe genommen, es besteht die erhebliche Gefahr, dass die wirklich Situation nicht erfasst wurde. Die Chrombelastung könnte bei Erdarbeiten aufgewirbelt werden.

Im Amtsblatt ist von Klasse 1 bis 4 die Rede in den Unterlagen der Firma wird das nicht so deutlich und auch ist nicht für Laien nachvollziehbar, was dies nun genau bedeutet, außer das man unnötig vergiftet wird. Eine differenzierte Meinungsbildung wird dadurch erschwert. Die unökologische und klimaschädliche Entsorgung von Altholz anstelle von Recycling entspricht in keinster Weise dem Allgemeinwohl, sondern setzt eine rückständige Energiepolitik nur mit einem anderen Brennstoff fort, obwohl es bereits Überkapazitäten bei der Müllverbrennung gibt und meine Müllkosten dadurch steigen werden. Befreiungen, welche mit angeblichem Allgemeinwohl begründet werden, dürfen demnach nicht erteilt werden. Das Allgemeinwohl bedeute sparsam mit Flächen umzugehen. Da es bereits ausreichende Verbrennungskapazität gibt, wäre es gemeinwohlschädlich weitere Fläche für eine Müllverbrennung zu verschwenden.

Der Flächenbedarf ist nicht gerechtfertig und erhöht die Kosten für Müllbeseitigung. Ein Gutachten nach TA-Lärm, welches die Wohnbebauung im Umfeld berücksichtigt fehlt. Zudem wird wie bereits dargestellt, nicht auf den Themenkomplex Infraschall eingegangen. Ein Nachweis für eine ÖPNV-Anbindung fehlt. Aus einem unerklärlichem Grund sollen mehr als das doppelte der notwendigen Parkplatzanzahl gebaut werden. Dies ist nicht notwendig und verschwendet Fläche, die man begrünen könnte. Die offengelegten Anträge sind nicht unterschrieben und entsprechen damit nicht den Originalen. Bei den Sozialräumen werden Frau diskriminiert, weil die unbegründet Grundannahme getroffen wird, dass mehr Männer als Frauen in dem Betrieb arbeiten werden. Damit wird von vornherein die Anzahl der Frauen limitiert. Dies verstößt gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz. Das Brandschutzkonzept berücksichtigt, wie dort beschriebne etliche Aspekte nicht, welche allerdings für die Bevölkerung von erheblicher Relevanz sind. Im Brandschutzkonzept wird nicht klar, wie Brände im Holzvorrat verhindert werden sollen. Auch die Bekämpfung ist nur vage angedeutet. Altholz mag keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet sein, was ist aber mit den Rückständen nach einem Brand? Und noch immer wird Löschschaum mit zumindest bodenschädlichen PFOS (und zugleich POP’s) verwendet. Erst wenige dieser Stoffe wurden untersucht.

Dass heißt eine Löschwasserrückhaltung ist zwingend erforderlich. Um Überschläge sicher zu verhindern darf es keine Verbindung geben. Die Entfernung ist weniger maßgeblich, als die Frage was dazwischen ist. Wenn beispielsweise ein Tankwagen für den klimaschädlichen Notstromgenerator dort abgestellt wird sieht die Situation anders aus, als bei einer kurzgehaltenen Rasenfläche, die brandübertragenden Fahrzeugen keine Möglichkeit zum Aufenthalt bietet. Eine Risikoanalyse mit Abwägungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Maßnahmen fehlt allerdings vollständig. Für den Filter, wo brennbare Aktivkohle verwendet wird, besteht sehr wohl Brand- und Explosionsgefahr. Eine Wechselwirkung des von Holz freigesetzten Kohlenmonoxid im Zusammenhang mit Brand- und Explosionsgefahr wurde nicht betrachtet. Auch wenn eine Absaugung vorgesehen ist, kann diese ausfallen oder gewartet werden. Unklar bleibt, welche Art von Löschanlage im Brennstoffbunker installiert werden soll und wie diese betrieben wird. Je nach Art und Weise könnte dies auch Beschäftigte in Gefahr bringen. Dies wurde in den Arbeitsschutzunterlagen nicht betrachtet, obwohl der Personenschutz im Brandschutz ein Teilaspekt des Arbeitsschutzes ist. Dass im Brennstofflager keine Sicherheitsleuchten installiert werden sollten, deutet auf einen nachlässigen Arbeitsschutz hin. Da es immer Besucher und vergleichbares geben kann und auch für neue Beschäftigte sind Flucht- und Rettungspläne notwendig. Auch externe Firmen könnten für Aufträge vor Ort sein. Man darf bei der Sicherheit nicht sparen, sondern muss immer vom schlimmsten Fall ausgehen. Eine Genehmigung ohne entsprechende Vorsorge wäre grob fahrlässig, wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich.

Das keine weiteren Feuerungsanlagen vorgesehen wären, trifft nicht zu (BHKW Notstrom). Bzgl. Aufzug wurde nicht betrachtet, wie es sich mit in der Mobilität eingeschränkten Menschen verhält. Oder werden Menschen mit physischen Behinderungen von den Stadtwerken Dinslaken benachteiligt? Hier könnte ein Fall von baulicher Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vorzuliegen, welche diesen einen Arbeitsplatz verwehrt. Der Ausfall der Krananlage bei einem Brand ist möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich. Wie dieser dann Holz entfernen soll ist unklar und auch wohin. Die 44. BImSchV wurde nicht berücksichtigt. Die Sensoren für Schadstoffausstoß oder Brände müssen am Werk dauerhaft angebracht sein, so das jederzeit die Ausbreitung und Belastung von Schadstoffwolken erfassbar ist und die Bevölkerung gewarnt werden kann. Die Stellungnahmen von Behörden sind nicht höherwertig, als Eingaben der Bevölkerung, sondern u.U. sogar weniger wert, weil Behörden nicht die Zeit haben sich derartig tiefgehend mit einem derartig umfangreichen Antrag zu beschäftigen. Zum Durchgehen der Unterlagen alleine sind mehrere Tage notwendig. Keine beteiligte Behörde hat dafür die notwendigen Kapazitäten. Ferne belegt eine Stellungnahme des UBA zum Treibhausgas Stickstoffdioxid, dass selbst Fachbehörden wesentliche Fakten nicht kennen. Das UBA behauptete, dass Stickstoffdioxid kein Treibhausgas wäre, obwohl sowohl das IPCC, als auch die chemische Struktur des Moleküls das Gegenteil belegen. Demnach sind die Stellungnahmen von Behörden allerhöchstens gleichrangig zu Einwendungen zu behandeln. Zumal bei den Stellungnahmen eine Angabe fehlt, wie intensiv sich die Behörde mit etwas befasst hat und welche fachliche Tiefe das Personal hatte.

https://ulrics.blog/2019/09/15/einwendung-gegen-holzsondermuellverbrennungsanlage-duisburg-herdofenkoks-dinslaken-rwe-allgegenrwe/