Wer denkt sich diesen Schwachsinn nur aus und glaubt damit durchzukommen?

Am 1. April hatte ich in NICHT-scherzhafter Absicht die BEG angeschrieben und dem GF Thomas Lennertz einige Fragen gestellt. Die BEG ist ein Gemeinschaftsunternehmen vom Land NRW und der Deutschen Bahn und beschäftigt sich mit Bahnflächen und Stadtentwicklung – im konkreten Fall geht es um das auch vom OB so geheiligte und gehypte Projekt 6-Seen-Wedau. Meine Fragen habe ich ganz unten nochmals angehängt.

Gestern kam eine Antwort vom GF der BEG auf die ich heute zurückantwortete. Lesen Sie selbst (alles in zeitlich umgekehrter Reihenfolge):

 

Guten Morgen Herr Lennertz,

als ob ich nicht geahnt hätte, dass Sie so antworten. Deshalb: Gemäß Auskunft auf folgender BEG-Seite https://www.beg-nrw.de/%C3%BCber-uns/gesellschafter/ hält das Land NRW genau 50,1% der Anteile an der BEG, die Sie geschäftlich führen.

Und mal ganz ehrlich, das ist doch nach Adam Riese die Mehrheit, oder? Sie meinen also allen Ernstes, dass das Land NRW an einer privaten Gesellschaft bewusst mehrheitlich beteiligt ist, aber dabei keinerlei  öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt?

Wollen Sie mich verarschen?  Was sonst macht das Land in dieser Gesellschaft? Wozu ist das Land NRW denn sonst da als für öffentlich-rechtliche Aufgaben?

Und was mich besonders anwidert ist der Gedanke, dass Sie wahrscheinlich glauben das Land NRW gehört irgendeiner Person oder Gruppe von einigen wenigen besonders cleveren Geschäftsleuten.

Ich darf mal daran erinnern, es gehört uns allen die wir hier leben und einen Anspruch darauf haben, dass man sich öffentlich-rechtlich um uns kümmert. Dafür zahlen wir nämlich alle unsere Steuern und anteilig den Raum und den Stuhl und  alles was Sie persönlich als GF täglich benutzen und wofür Sie auch noch Geld bekommen. Letzteres finde ich persönlich und mit Verlaub gesagt am allermeisten zum Kotzen.

Und genau das Land NRW hat das IFG auf den Weg gebracht damit Bürger sich bei Fragen kundig machen können.  Genau das selbe Land geht dann also hin gründet Gesellschaften oder beteiligt sich daran um keine Auskunft geben zu müssen.

Wer denkt sich diesem Schwachsinn nur aus und glaubt damit durchzukommen?

Auf einer anderen Seite  https://www.beg-nrw.de/%C3%BCber-uns/pool-pakete-programme/ schreiben Sie wortwörtlich dick und fett

Mit Bahnflächen Stadt entwickeln

 

Was glauben Sie bedeutet eine „Stadt entwickeln“? Richtig, eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehmen. War doch gar nicht so schwer zu beantworten.

Und nun schicken Sie mir gefälligst die gewünschten Antworten.

Das werden Sie wahrscheinlich JETZT nicht mehr tun, aber dafür muß ich mich mit Ihnen auch nicht mehr rumschlagen. Ich wende mich dafür direkt an die Staatskanzlei. Denen können Sie im Vorgriff ja schon mal vorheulen welch asozialer Zeitgenosse sich demnächst an sie wenden wird.

Und wenn Sie das nächste Mal aufs Klo gehen, denken Sie daran Wasser zu sparen wenn Sie abziehen, es ist schließlich nicht Ihr Geld mit dem Ihr „Geschäft“ zum Abschluß kommt. Vielen Dank im Namen aller Steuerzahler, die leider gar nicht wissen, welche Typen sie alle finanzieren.

In diesem Sinne sch… Ostern.

Michael Schulze

 

Am 16.04.2019 um 16:18 schrieb Thomas Lennertz:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir keine juristische Person des Privatrechts sind, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Wir unterliegen nicht dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Darüber hinaus richtet sich das Informationsrecht auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Diesem Anspruch wurde von der Stadt Duisburg mit Veröffentlichung der Unterlagen im Rahmen der förmlichen Bauleitplanung Rechnung getragen. Wir veröffentlichen diese Unterlagen lediglich ergänzend  auf unserer Internetseite.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten sich bei Ihren Fragen an die Stadt Duisburg zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lennertz

Geschäftsführer

 

 

 

Von: Michael Schulze
Gesendet: Montag, 1. April 2019 16:21
An: Thomas Lennertz
Betreff: Anfrage gemäß IFG NRW

 

Guten Tag,

WWW.DUISTOP.DE ist ein Duisburger Stadtmagazin, ich bin der verantwortliche  Redakteur.

Ich habe gemäß IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz NRW) folgende Fragen, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten.

Es geht um 6-Seen-Wedau und die Bodenuntersuchungen dort.

https://www.6-seen-wedau.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bodengutachten.pdf

Laut der im Netz veröffentlichten Unterlagen und den neuesten Ergebnissen aus 2017 von Landplus und Eurofins ergeben sich -was die Bodenbelastungen angeht- folgende Fragen:

1. Grob kann man feststellen, dass ehemalige Gebiete/Teilgebiete die in Voruntersuchungen als Z3 und Z4 (nach LAGA) eingestuft wurden, nunmehr 2017 als < Z2 und Z1 eingestuft wurden.
Auch von dem beabsichtigten Wall, in den anscheinend die kontaminierten Böden verlagert werden sollten, wird inzwischen abgeraten.

Frage: Wie kam es zu den Veränderungen der Bodenwerte?

2. Wer hat warum die Tiefen für die Bodenprobenentnahmen für 2017 festgelegt? Könnten Schadstoffe/höhere Konzentrationen sich nicht in Tiefen darunter befinden, so dass angezeigt wäre bis in 3m Tiefe zu entnehmen?

3. Gibt es eine historische Bestandsaufnahme des Gebietes, so dass man Rückschlüsse auf Kontaminierungen, kontaminierte Stellen und deren Verursacher ziehen kann?

4. Es wird in den Veröffentlichungen ein besonderes  Kontaminierungsgebiet „Schwarzer See“ erwähnt. Worum handelt es sich(Art der Kontaminierung), wo ist der Schwarze See gelegen?

5. Wurden ev. von den Alliierten gefertigte Luftbilder mit Abwurfstellen von Bomben ausgewertet um festzustellen wo ev. Blindgänger liegen könnten? Immerhin handelte es sich um ein mögl. strategisches Angriffsziel(Bahn-Ausbesserungswerk) das ev. auch noch zu anderen Zwecken, vllt. militärischen, genutzt wurde.  (s. Punkt 3)

6. Warum wurde an etlichen Stellen des Geländes nicht gebohrt und keine Proben entnommen, so dass sich eine regelmässigere Verteilung der Probenstellen ergäbe?

7. Können Sie garantieren, dass künftige GrundstückserwerberInnen keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Altlasten zu befürchten haben? Benennen Sie in diesem Zusammenhang die verantwortlichen Personen namentlich (Name, Organisation, Funktion).
Oder raten Sie dazu, dass man als ErwerberIn nochmals für sein jeweiliges Grundstück eine gesonderte Bodenuntersuchung in Auftrag gibt.

Ich danke Ihnen vorab.

WWW.DUISTOP.DE

c/o Michael Schulze