Fragen an Gebag und Stadt zum Lärmschutzwall in Wedau

Inzwischen ist der neue Lärmschutzwall auf dem Gelände von 6-Seen-Wedau schon deutlich zu erkennen und entsprechend hoch. Laufend wird Aufschüttungsmaterial per LKWs angekarrt. Die Anrainer z.B. am Sittardsberg können werktäglich ein Lied davon singen. Es drohen u.U. sogar andauernde Strassenschäden.

Woher das Material kommt ist mir nicht bekannt, angeblich handelt es sich um LD Schlacke, ein Abfallmaterial aus der Stahlerzeugung. So liegt nahe, dass mindestens ein Stahlerzeuger der Lieferant ist.

LD Schlacke findet zunehmend im Strassen- und Wegebau, im Hausbau und auch als Düngemittel Verwendung.

Wie gut, dass es in Duisburg sogar ein Institut gibt, das sich mit Schlacke ganz speziell beschäftigt. 36 Mitglieder zählt das Institut, fast allesamt aus der Stahl- und Metallindustrie.

Wenn man sich die Webseiten des Intituts ansieht, so geht es um ein Angebot der Prüfung von Schlacken auf ihre gefahrlose Anwendung durch eigene Labore, dann aber auch um die Vermarktung von Schlacken und auch um die europaweite Anerkennung von Schlacken als Sekundärrohstoffe in Ausschreibungsprozessen für Baumaßnahmen.

https://www.fehs.de

https://www.fehs.de/unser-service/mitglieder/

Auffallend auch, dass sogar das Land NRW anscheinend kräftig für den Sekundärrohstoff trommelt, zumindest darf das Institut Serverplatz in Form eines umfangreichen .pdf-Dokuments verwenden.

https://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenbau/Gueteueberwachung/Mineralische-Abfaelle/Leitfaden-Eisenhuettenschlacke.pdf

Was man nicht findet sind kritische Auseinandersetzungen mit dem Material.

So gibt es von anderer Seite u.a. Vermutungen hinsichtlich des Gehalts an Chrom und anderen Schwermetallen aber auch an Benzo(a)pyren und anderen PAK. Und auch erhöhte radioaktive Werte sind möglich.

Wichtig könnte sein, aus welchem Ursprungsmaterial der Rohstoff (Erz) für den Stahl jeweils stammte.

Folgender Text könnte interessant sein. Im Netz finden sich aber noch weitere.

https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/schriftenreihe_rs695_teil_2.pdf

Aus diesem Grund habe ich einfach mal die Gebag, zuständig für 6-Seen-Wedau und die Stadt Duisburg angefragt.

Es müsste eigentlich regelmässige Probennahmen von dem Material für die Lärmschutzwand geben. Würde das Material erhöhte Werte aufweisen, wäre es eher auf eine Sondermülldeponie zu verbringen.

Ach ja, nicht zu vergessen, dass ich immer noch der Vermutung bin, dass eh schon die Bodenbelastung in 6-Seen-Wedau durch die Altlasten aus über 100 Jahren Bahnausbesserungswerk und riesigen Mengen an versprühtem „Unkraut“-Gift zu Gleisbefreiung ziemlich hoch ist.

Gebag und Stadt haben sich dazu bisher jedenfalls bedeckt gehalten und sich nicht geäussert.

Hier meine aktuelle Anfrage zum Lärmschutzwall an Wortmeyer und Link:

Um welche Materialien handelt es sich bei der Erstellung des neuen Lärmschutzwalls in 6-Seen-Wedau?

Ist Schlacke darunter, wenn ja welche und von welchem Ursprungslieferanten (Stahlwerk etc.)?

Wenn es sich um Schlacke aus Metall-, Stahlverarbeitungsprozessen handelt, wird diese regelmässig und tranchenweise auf Schadstoffe geprüft?

Gibt es Prüfberichte die sie mir zusenden können und die ausschließen, das Schadstoffe wie Schwermetalle und/oder PAK in der Schlacke enthalten sind?

Haben entsprechende kommunale und/oder Landesbehörden Kenntnis von der Ausbringung der Schlacke(n) in 6-Seen-Wedau und im Gegenzug ihre jeweiligen Freigaben erteilt?

 

Corona-Zahlen: Und wieder eine Kehrtwende

Vorgestern erst hatte ich angemahnt sich bei der Stadtspitze doch endlich mal zu entscheiden, ob man Stadtteilzahlen über Corona-Inzidenzien veröffentlichen will oder nicht. Anlaß war eine Äusserung von Pressechefin Anja Kopka dies nicht zu tun. Man hatte allerdings ein paar Wochen vorher mal Zahlen genannt bzw. Stadtteile benannt wo es hohe Zahlen gebe, die aber immer wieder volatil seien. Genannt wurden insbesondere nördliche Stadtteile.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2020/11/25/corona-jetzt-doch-keine-stadtteil-zahlen/

Nun hat sich LEBENSWERT-Link anscheinend anders entschieden und findet die Aussagekraft der Zahlen in den Stadtteilen bzw. sieben Stadtbezirken doch zu wichtig um nicht veröffentlicht zu werden.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/duisburg-will-corona-zahlen-der-stadtbezirke-veroeffentlichen-id231019564.html

Die Stadt werde die Zahlen transparent öffentlich machen, nicht täglich allerdings, um zu schützen. So äussert sich Link sinngemäß zum Sinneswandel.

Wie es möglich sein soll uns zu schützen, wenn wir denn erfahren wo es lokal Ausbrüche bzw. hohe Inzidenzien gibt ist mir schleierhaft. Geht doch von so einer Ansage immer auch das Signal aus in anderen Stadtteilen ist man entweder sicherer oder, was viel schlimmer ist, dort brauche man nicht so sehr auf seinen und den Schutz anderer zu achten.

So weiß man inzwischen, bundesweit betrachtet, dass in Regionen in denen heute noch die Zahlen niedrig sind, diese in der Zukunft irgendwann genauso hoch sein werden wie sonstwo auch.

Was also hat Link zu diesem Info-Schwenk bewogen noch dazu mit der Begründung „Transparenz“. Ich kann mir nur vorstellen, dass ihm daran gelegen ist sich als Macher zu verkaufen, einer der die Dinge bis ins Kleinste im Griff hat. Mit Transparenz hat das nichts zu tun, lediglich mit seiner Vorstellung davon wie sehr ihn die Vorstellung genervt haben muß, dass seine Pressechefin letztens davon sprach, die Stadt könne die Zahlenstatistiken stadtteilweise gar nicht aufbereiten.

Das wäre so als würde der Waffenmeister nicht wissen wieviele Patronen auf Lager sind. Da steht dann der General ziemlich belämmert da.

Fazit: Ihr Unbedarften da draußen solltet wissen, es geht hier nicht um die wirksamste Form der Pandemiebekämpfung, sondern darum wer die beste Figur beim Fehlermachen abgibt um unbeschadet da durch zu kommen und um später als Held gefeiert zu werden.

 

 

Offener Brief an Ratsmitglieder bisher ohne eine einzige Reaktion

Am letzten Sonntag (22.11.) habe ich erstmalig 96 Ratsmitglieder (bei sechs Personen war die E-Mailadresse nicht ermittelbar) angemailt und darum gebeten sich dafür einzusetzen, daß die Stadtverwaltung sich endlich mal an geltendes Recht hält und Preseanfragen von DUISTOP beantwortet.

Bisher gibt es NULL-KOMMA-NULL Reaktionen. Deshalb habe ich den Brief vor wenigen Minuten nochmals zur Erinnerung ausgesendet.

Mal sehen ob irgendjemand die Traute hat bzw. sich die Mühe macht mit LEBENSWERT-Link und Kopka in den Clinch zu gehen.

Interne Redaktionswetten sehen z.Z. so aus:

2 Personen tippen NULL Reaktionen

1 Person tippt DREI Reaktionen

1 Person tippt SECHS Reaktionen

1 Person tippt 10 Reaktionen

 

 

Die Diakoniewerk Duisburg GmbH hat geantwortet

Nach insgesamt drei Anläufen bzw. Erinnerungen meinerseits hat sich die Diakoniewerk Duisburg GmbH endlich heute zu einer kurzen und knappen Antwort durchgerungen und nebenbei auch noch die Korrespondenz für die Zukunft abgesagt. Ehrlich gesagt hatte ich mit einer Antwort nicht mehr gerechnet und ansonsten … geschenkt.

Die Antwort weist interessante Formulierungen auf. So sei die GmbH gemeinnützig.  Das wird aber in der juristischen Person als GmbH nicht deutlich (vgl. gGmbH wie im Falle wfbm). Es handelt sich also m.M.n. um eine bloße Behauptung, ev. zu Werbezwecken, was wiederum aus der Sicht der Konkurrenz problematisch sein könnte. Die könnte das als „gemein nützlich“ bezeichnen.

Da die Investitionszwecke nicht bekannt sind, kann prinzipiell alles als Investitionszweck deklariert werden.

Die Vergütung des GF bzw. der GFs wird eben nicht veröffentlicht, weshalb ich ja nachfragte. 

Und was bitte bedeutet „branchenüblich“? Warum sagt man nicht wieviel es genau ist? Branchenüblich sind bei der Größenordnung (Umsatz, Mitarbeitende) 200.000 – 400.000 EURO p.a. – Firmenwagen und sonstige Privilegien nicht mitgerechnet.

Ich denke mal mit „seriös“ ist wohl eher „wohlwollend“ gemeint, denn ich kann an meiner Anfrage nicht „Unseriöses“ erkennen. Mal gucken ob ich mehr rausfinde wenn ich ganz seriös als Ehrenamtlicher nachfrage.

Synonyme für „nicht seriös“: anrüchig, verschrien, von zweifelhaftem Ruf, suspekt, zweifelhaft, anstößig, fragwürdig, bedenklich, undurchsichtig, unseriös, zwielichtig, verdächtig, dubios, …

Weiter unten gibt’s meine Fragen.

 

Sehr geehrter Herr Schulze,

die Diakoniewerk Duisburg GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die außer zu Investitionszwecken keine Gewinne machen darf und keine Ausschüttungen vornimmt. Die Vergütung der Geschäftsführung des Diakoniewerkes wird vom evangelischen Kirchenkreis als Alleingesellschafter festgelegt und wird im Rahmen der unabhängigen Wirtschaftsprüfung jährlich offengelegt. Sie liegt im Durchschnitt des Branchenüblichen.

Ihre Bemerkungen und Kommentierungen zum Thema der an uns gestellten Anfrage, die auf Ihrer Internetseite zu finden sind, lassen uns zu dem Schluss kommen, dass Sie an einer seriösen Berichterstattung keineswegs interessiert sind. Daher beenden wir die Korrespondenz mit Ihnen an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Stratmann, Geschäftsführerin des Diakoniewerks Duisburg

Udo Horwat, Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg

Armin Schneider, Superintendent des Kirchenkreises Duisburg und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung im Diakoniewerk Duisburg

i.A. Martina Mengede

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Diakoniewerk Duisburg GmbH

 

 

Und hier meine Fragen:

 

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage:

Das Diakoniewerk Duisburg GmbH hat sich einen Corporate Governance Kodex gegeben der allerdings vom Corporate Governance Kodex der Diakonie Deutschland (DGK) abweicht.

https://www.diakoniewerk-duisburg.de/wp-content/uploads/2020/04/CorpGovCodex-DiakonieDU.pdf

Vor allem ist er weniger umfänglich.

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Ueber_Uns_PDF/DGK_Stand_2018-10-18_beschlossene_Fassung_mit_Vorwort.pdf

Interessanterweise steht in diesem deutschlandweiten Kodex unter 3.) folgendes (Auszug/Zitat):

Ein Vorstand *) leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtungsleitung. …

Ein Aufsichtsgremium bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungenvon grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden.

*) Im DGK wird zur Verbesserung der Lesbarkeit für das Leitungsgremium immer der Begriff „Vorstand“verwendet. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Satzung der jeweiligen Einrichtung können für die Bezeichnung des Leitungsgremiums auch andere Bezeichnungen zur Anwendung kommen wie z. B. Geschäftsführung.

Und im weiteren Verlauf heisst es (Zitat):

Die Vergütung des Vorstandes soll offengelegt werden. Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. Unter Angabe der Grundzüge des Vergütungssystems. Die Darstellung soll in allgemeinverständlicher Form erfolgen.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

1. Wo ist in der Bilanz (laut Bundesanzeiger ist die letzte öffentliche die von 2018) der Duisburger Diakonie (Diakoniewerk Duisburg GmbH)  das Aufsichtsgremium zu finden? Wo auf der Website?
2. Wo die Offenlegung der Vergütung des Vorstands (in Duisburg Geschäftsführung genannt) in der Bilanz von 2018 zu finden? Wo auf der Website?
3. Warum weicht eigentlich der Duisburger Kodex vom deutschlandweiten Diakonie-Kodex ab?

 

 

TAM als Impfzentrum – Fragen an die Stadt

Das Theater am Marientor (TAM) soll nun auch Impfzentrum werden.  Dazu habe ich Fragen an die Stadt.

Guten Abend,

ich habe folgende Pressenanfrage:

Das TAM bzw. der Vorplatz wird bereits als Testzentrum für Corona-Infizierte bzw. -Verdachtsfälle betrieben und nun soll das TAM auch als Impfzentrum betrieben werden.

Fragen:

Welche Kosten sind für das TAM als Testzentrum veranschlagt und wer hat diese wann für welchen Zeitraum beschlossen?
An wen werden die Gelder von wem bezahlt?

Welche Kosten sind für das TAM als Impfzentrum veranschlagt und wer hat diese wann für welchen Zeitraum beschlossen?
An wen werden die Gelder von wem bezahlt?

Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

offener Brief an alle Ratsmitglieder des Duisburger Rates

Vorbemerkung:
96 von 102 Ratsmitgliedern erhielten den folgenden Brief auch per Mail. Bei sechs Personen konnte die Mailadresse nicht ermittelt werden (4x AfD, 2x Tierschutz).

 

www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg
c/o Michael Schulze

Duisburg, 22.11.2020

Sehr geehrtes Ratsmitglied,

mein Name ist Michael Schulze, ich bin Duisburger Bürger und u.a.
Chefredakteur des Stadtmagazins DUISTOP (www.duistop.de), das seit Anfang 2018 erscheint.

Ich wende mich hiermit an alle Ratsmitglieder des Duisburger Rates und
verwende der Einfachheit halber in der Anrede nur den Begriff
„Ratsmitglied“. Dieses Schreiben erfolgt an alle Ratsleute gleichzeitig
mit identischem Inhalt.

Sie alle sind bei der letzten Kommunalwahl in einem demokratischen
Prozess gewählt worden, um die BürgerInnen von Duisburg zu vertreten und
haben das auch offiziell beeidet.

Insofern gehe ich davon aus, dass Sie mit den demokratischen
Gepflogenheiten vertraut sind und insbesondere auch mit den Rechten und Pflichten, die mit dem Amt als Ratsmitglied verbunden sind.

Ich schreibe Sie an, um von Ihnen a) Ihre Meinung und b) Ihre Vorgehensweise in einer Angelegenheit zu erfahren die ich im weiteren Verlauf schildern werde.
Konkret geht es um ein Problem im Zusammenhang mit dem Pressegesetz NRW sowie mit dem Rundfunkstaatsvertrag. Letzterer gilt vor allem für TV, Radio und Online-Medien.

In beiden Fällen wird prinzipiell der Presse oder einem Vertreter/einer
Vertreterin der Presse das Auskunftsrecht gegenüber Behörden und Ämtern
eingeräumt. In Duisburg bedeutet dies im Klartext, dass die
Stadtverwaltung Duisburg bzw. die Pressestelle mir bzw. der
DUISTOP-Redaktion zeitnah Antworten auf Presseanfragen erteilen muß, so
wie anderen Pressemedien/-organen auch. Und das unabhängig davon, ob die
Aufmachung und/oder die Inhalte der Stadtverwaltung gefallen oder nicht.

Auf https://www.journalismuslab.de/karte/ -einem Portal der
Landesanstalt für Medien in NRW- ist DUISTOP eingetragen. Dies gilt als eine Bestätigung dafür, dass es sich bei DUISTOP um ein Pressemedium/-organ
handelt, das diesen Auskunftsanspruch hat.

Da die Pressestelle der Stadt Duisburg bereits 2019 Auskünfte verweigert
hatte, reichte ich im Frühjahr 2020 bei OB Sören Link eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeitenden der Pressestelle ein.
Diese wurde von ihm nicht bearbeitet, weshalb ich mich an die
Kommunalaufsicht in Düsseldorf wandte.

Von dort wurde eine Stellungnahme der Stadt Duisburg eingeholt und
abschließend die Sache sang- und klanglos für erledigt erklärt.
Angeblich hätte mir -laut Stellungnahme- die Pressestelle der Stadt auf
meine Presseanfragen geantwortet. Die Stellungnahme selbst erhielt ich
vorerst jedoch nicht.

Daraufhin wandte ich mich an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin in
der Kommunalaufsicht und beschwerte mich erneut, diesmal über die Sachbearbeiterin selbst und ihre Art der Bearbeitung. Auch das wurde abgewiesen, ich erhielt jedoch plötzlich und unerwartet die vorerwähnte Stellungnahme der Stadt Duisburg, die man mir bis dato eigentlich nicht aushändigen wollte.

Darin befanden sich etliche falsche Darstellungen in der eigentlichen
Sache, aber auch vier unwahre Behauptungen über meine Person. So soll ich
gedroht und beleidigt haben, versucht haben zu erpressen und genötigt
haben. Alles unbewiesene und falsche Behauptungen, die zudem für die
eigentliche Beschwerde bei der Kommunalaufsicht vollkommen unerheblich
sind.

Diese können aber ausschlaggebend, weil offensichtlich diskreditierend,
für die Abweisung meiner Beschwerde gewesen sein.

Ich stellte daraufhin Strafanzeige bei der Polizei wegen übler Nachrede
und Verleumdung. Nach auffallend kurzer Zeitspanne wurden die
Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft eingestellt.
Dagegen habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Ein Zivilverfahren
behalte ich mir noch vor.

Allein in 2020 habe ich über 30 Presseanfragen an die Stadt Duisburg und
städtische Beteiligungsunternehmen gestellt, die allesamt bisher nicht
beantwortet wurden.

Auch städtische Beteiligungsunternehmen sind auskunftspflichtig, wenn
sie sich mehrheitlich im Besitz der Stadt/Kommune befinden und der
Daseinsfür- und vorsorge dienen. Es gibt dazu ein BGH-Urteil von 2017.

Abschließend meine/unsere Fragen an Sie als Ratsmitglied:

1. Was halten Sie von der Angelegenheit? Handeln die Verwaltung, der OB
und die Pressestelle (Leitung Frau Anja Kopja) richtig, wenn sie
Presseauskünfte dauerhaft und gegen das Gesetz verweigern?

2. Was tun Sie für mich/uns in der Angelegenheit? Setzen Sie
sich für DUISTOP und damit für die „freie“ Presse ein, z.B. auch gegenüber dem OB?

Rückfragen werden gerne beantwortet.

Senden Sie mir/uns Ihre Antworten gerne per Mail, bitte in den nächsten
Tagen. Ihre Antworten werden ungekürzt auf www.duistop.de veröffentlicht.

Wenn Sie die Fragen nicht beantworten wollen, so schreiben Sie bitte
warum nicht. Auch das wird ungekürzt auf www.duistop.de veröffentlicht.

Ebenso wird dieses Anschreiben auf DUISTOP veröffentlicht.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich anscheinend als „unbequeme“ Person seitens der Stadt ignoriert werde, sämtlichen Ämtern ein Maulkorb verpasst wurde
und mir und der Redaktion gesetzlich verankerte Rechte vorenthalten werden.
Kritische Stellungnahmen und Anfragen sind wohl nicht erwünscht, egal von wem sie kommen. Es wird jedoch immer wieder betont wie wichtig gerade auch die lokale Presse ist, wie wichtig die Medienvielfalt ist und wie wichtig es ist wenn sich viele -auch junge Leute- für Medien und Presse interessieren.

Das geschilderte Vorgehen der Stadt Duisburg steht aber nicht im Einklang mit der Pressefreiheit, den Pressegesetzen und schon gar nicht im Einklang mit der Demokratie.
Dieses Vorgehen ist höchst bedenklich.

Ich will die Gelegenheit auch nutzen um klarzustellen, dass wir in der Redaktion unter Pressearbeit nicht die unbearbeitete und unkommentierte Übernahme von News aus dem Rathaus verstehen, sowie man sie inzwischen viel zu häufig in den etablierten Medien findet.

Natürlich steht mir/uns der Klageweg offen, nur nutzen die Urteile wenig, weil sie u.U. viel zu lange Zeit „brauchen“. Eine aktuelle Frage bedarf keiner Antwort in einem Jahr oder mehr.
Sie als VertreterInnen haben es in der Hand an der Situation etwas zu ändern, denn der Rat und seine Mitglieder sind diejenigen die der Verwaltung vorgeben was zu tun ist.
Machen Sie Gebrauch von Ihren Möglichkeiten!

DUISTOP ist übrigens unabhängig, sowohl politisch als auch finanziell.

Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

PS: Sie können dieses Schreiben gerne an jede Person Ihrer Wahl weiterreichen.

Fragen an die Stadt zu Vorkaufsrecht und Grunderwerbssteuer in Sachen City-Palais und LANUV

Ich berichtete heute Vormittag über den Verkauf des City-Palais. In dem Zusammenhang gibt es einige Fragen an die Stadt. Diese habe ich per Presseanfrage gerade übermittelt:

Guten Tag,

das City-Palais wurde aktuell von der HannoverLeasing an die Volksbank Braunschweig Wolfsburg übertragen/veräussert.
Die genauen Umstände sind der folgenden Pressemitteilung nicht zu entnehmen.

https://www.bondguide.de/topnews/hannover-leasing-platziert-erfolgreich-citypalais-in-duisburg/

Deshalb folgende Fragen:

Ist bei dem „Verkauf“ des City-Palais der Stadt das Vorkaufsrecht eingeräumt worden?
Wenn ja, wann wurde von wem über einen Ankauf bzw. den Verzicht darauf entschieden?
Wenn nein, wissen Sie warum es kein Vorkaufsrecht gibt/gab?
Wissen Sie ob in dem Fall von der Erwerberin Grunderwerbssteuer zu zahlen ist/gezahlt wurde?

Ein weiterer Fall:

Die Aurelis hatte das neu erstellte LANUV bereits in der Bauphase an einen skandinavischen Investor veräussert.

Dazu folgende Fragen:

Ist bei dem „Verkauf“ des (unfertigen) LANUV-Gebäudes der Stadt das Vorkaufsrecht eingeräumt worden?
Wenn ja, wann wurde von wem über einen Ankauf bzw. den Verzicht darauf entschieden?
Wenn nein, wissen Sie warum es kein Vorkaufsrecht gibt/gab?
Wissen Sie ob in dem Fall von der Erwerberin Grunderwerbssteuer zu zahlen ist/gezahlt wurde?

Gruß

wwww.duistop.de
Michael Schulze

Ev. Kirchenkreis und Diakonie Duisburg antworten nicht – Diakonie-Zentrale macht sich lächerlich

Aufgrund eines Disputs zwischen der Geschäftsführung des Diakoniewerks Duisburg GmbH – in Person von Udo Horvat – und Ehrenamtlichen  in Sachen Barmherzigkeit gegenüber Obdachlosen, ich berichtete, wandte ich mich an die Diakoniewerk Duisburg GmbH, den Evangelischen Kirchenkreis Duisburg sowie die Diakonie-Zentrale für Deutschland.

Und zwar mit folgender Presseanfrage:

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage:

Das Diakoniewerk Duisburg GmbH hat sich einen Corporate Governance Kodex gegeben der allerdings vom Corporate Governance Kodex der Diakonie Deutschland (DGK) abweicht.

https://www.diakoniewerk-duisburg.de/wp-content/uploads/2020/04/CorpGovCodex-DiakonieDU.pdf

Vor allem ist er weniger umfänglich.

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Ueber_Uns_PDF/DGK_Stand_2018-10-18_beschlossene_Fassung_mit_Vorwort.pdf

Interessanterweise steht in diesem deutschlandweiten Kodex unter 3.) folgendes (Auszug/Zitat):

Ein Vorstand *) leitet die Einrichtung in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtungsleitung. …

Ein Aufsichtsgremium bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungenvon grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden.

*) Im DGK wird zur Verbesserung der Lesbarkeit für das Leitungsgremium immer der Begriff „Vorstand“verwendet. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Satzung der jeweiligen Einrichtung können für die Bezeichnung des Leitungsgremiums auch andere Bezeichnungen zur Anwendung kommen wie z. B. Geschäftsführung.

Und im weiteren Verlauf heisst es (Zitat):

Die Vergütung des Vorstandes soll offengelegt werden. Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. Unter Angabe der Grundzüge des Vergütungssystems. Die Darstellung soll in allgemeinverständlicher Form erfolgen.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

1. Wo ist in der Bilanz (laut Bundesanzeiger ist die letzte öffentliche die von 2018) der Duisburger Diakonie (Diakoniewerk Duisburg GmbH)  das Aufsichtsgremium zu finden? Wo auf der Website?
2. Wo die Offenlegung der Vergütung des Vorstands (in Duisburg Geschäftsführung genannt) in der Bilanz von 2018 zu finden? Wo auf der Website?
3. Warum weicht eigentlich der Duisburger Kodex vom deutschlandweiten Diakonie-Kodex ab?

Können Sie bitte Stellung dazu nehmen, weshalb in Duisburg anscheinend andere Regeln herrschen als es die Diakonie-Dachorganisation deutschlandweit „empfiehlt und vorgibt“.

Werden Sie mit der Diakonie in Duisburg Kontakt aufnehmen und darauf hinwirken, dass die von Ihnen verankerten Grundsätze auch in Duisburg umgesetzt werden?

Werden Sie darauf hinwirken, dass die Diakonie Duisburg mir die Vergütungen(für die letzten drei Jahre) der beiden GeschäftsführerInnen nachreicht, darum habe ich dort aktuell gebeten?

Gruß

www.duistop.de

 

Kurz darauf erhielt ich von der Diakonie Zentrale für Deutschland folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu 3) Diakonische Einrichtungen sind in ihrem  Handeln eigenständige Organisationen. Als Bundesverband können wir unseren Trägern und Einrichtungen nur empfehlen, den Transparenzstandards und Compliance-Richtlinien zu folgen und sie für sich zu übernehmen. Es ist letzten Endes die Entscheidung der Leitungs- und Aufsichtsorgane einer Einrichtung. Unser Bestreben ist es , eine größtmögliche Übernahme und Umsetzung der Richtlinien im Verband zu erreichen. Dafür gab es im Prozess der Erstellung der Richtlinien einen breiten Beteiligungsprozess.

Die ersten beiden Fragen richten Sich an die Diakonie Duisburg. Sie müssten Sie sich daher bitte an die Verantwortlichen vor Ort wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Diakonie Deutschland

 

Darauf schrieb ich zurück:

Guten Abend …,

vielen Dank für die Antwort zu 3.), die ich auch so erwartet habe.

Ich habe Ihnen die Fragen 1. und 2. speziell zur Diakonie Duisburg mitgesandt, in der Hoffnung, dass auch die Dachorganisation sich mit diesen „örtlichen“ Zahlen und Fakten der „Diakonie-Ableger/-Zweigstellen“ beschäftigt.

Aber anscheiend besteht in der Hinsicht kein Interesse.

Ich habe natürlich die Diakonie in Duisburg dazu explizit angeschrieben, vllt. können Sie dort ein wenig mit Nachdruck auf eine Antwort an mich drängen, oder sich diese besorgen und mir zusenden.

Was ich nicht verstehe ist, dass bei einer so grossen deutschlandweiten Organisation, die Zentrale mit allen Rechten auch z.B. über die Nutzung des Begriffs „Diakonie“ ihre örtlichen „Ableger“ dermassen frei schalten und walten lässt.

Kann es also sein, mit Verlaub, dass wenn es Ungereimtheiten bei den Ablegern gibt, diese dann auch nicht negativ auf die Zentrale zurückfallen (sollen)?

Gruß

www.duistop.de

 

Eine Antwort von der Diakoniewerk Duisburg GmbH steht noch aus, ebenso eine Antwort vom Ev. Kirchenkreis Duisburg, dem alleinigen Gesellschafter der Diakoniewerk GmbH.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Udo Horvat ähnlich gut verdient und vergütet wird wie ehedem Frau Rogg bei der wfbm. Die Diakoniewerk GmbH ist immerhin nicht gemeinnützig und macht rund 30 Mio. EURO Umsatz p.a.

Ein Geschäftsführer kann also gut und gerne umsatzabhängig in der vorliegenden Grössenordung zw. 200.000 und 400.000 EURO p.a. erhalten.

Ob es auch eine Firmenwagenregelung etc. gibt ist auch unbekannt.

Ebenso ist mir ein Rätsel wieso die Beteiligten aus Duisburg nicht antworten, waren sie doch beim Thema Barmherzigkeit weniger schweigsam.

Mein Rat an alle Ehremamtlichen in der Diakonie und alle die es noch werden wollen: Fragen Sie doch mal nach dem Verdienst von Udo Horvat bevor sie selbst ohne Bezahlung tätig werden.

 

 

In eigener Sache

Es ist mal wieder Zeit für ein Zwischenfazit in eigener Sache. Es geht um nichts weniger als die anhaltende Weigerung der Stadt Duisburg, sowie auch der städtischen Beteiligungsunternehmen, der DUISTOP-Redaktion bzw. mir auf Presseanfragen auch Antworten zu geben.

Allein seit Anfang 2020 habe ich rund 30 Presse-Anfragen eingereicht, nicht eine einzige wurde beantwortet. Es wurde auch der Eingang der Anfragen nicht bestätigt. Es gibt aber Belege dafür, dass Anfragen bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, das Presseamt hat darüber Buch geführt. Und es hat in einem Schreiben auch bestätigt Anfragen nicht beantworten zu wollen.

In der Summe ist festzustellen, dass Stadt und Unternehmen das Ganze aussitzen, wahrscheinlich in der Hoffnung, wir geben irgendwann auf.

Bereits Anfang 2020 habe ich, weil bereits in 2019 die Situation identisch war,  dem OB eine Dienstaufsichtsbeschwerde über seine Presseleute geschickt. Nachdem er nicht reagierte (Anm.: Er reagiert auch nicht auf Beschwerden!) haben ich eine Beschwerde an die Kommunalaufsicht nach Düsseldorf gesandt.

Die Sachbearbeiterin dort holte daraufhin eine Auskunft/Stellungnahme bei der Stadt Duisburg ein und teilte abschließend mit, dass meine Beschwerde abgewiesen wird und damit erledigt sei.  Die Auskunft der Stadt wollte sie mir nicht zusenden, auch war sie nicht bereit einen Abgleich zwischen den von mir eingereichten Presseanfragen an die Stadt Duisburg und den angeblichen Antworten durchzuführen. Leicht hätte sie feststellen können: hier dreissig Anfragen – dort null Antworten

Daraufhin beschwerte ich mich bei ihrem Vorgesetzten, dem Vize-Regierungspräsidenten, übrigens ein SPD-Genosse. Dieser schloß sich der Abweisung der Beschwerde an und nahm seine Untergebene in Schutz.

Zeitgleich sendete man mir, aus welchem Grund auch immer, die Stellungnahme der Stadt, die man mir bis dahin partout nicht zusenden wollte, doch noch zu.

In der Stellungnahme waren die meisten meiner Anfragen gelistet und es wurde unwahrheitsgemäß behauptet die Stadt hätte in einigen Fällen geantwortet. Bezugnehmend auf Presseanfragen stimmt dies 100%ig nicht, lediglich in Bezug auf ältere Anfragen von mir gemäß IFG NRW ist dies in einigen Fällen zutreffend.

Gleichzeitig erfuhr ich, dass man mir persönlich vier verschiedene, gemäß Strafrecht durchaus strafbewehrte Verfehlungen vorwirft: Nötigung, Erpressungsversuche, Beleidigungen und Drohungen.

Dies brachte ich unverzüglich nach Kenntniserlangung zur Anzeige. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungen jedoch eingestellt. Auffallend ist, dass der gesamte Vorgang ab dem Tag der Anzeigenerstattung verwunderlich kurz dauerte. Man hätte eigentlich auch noch Massenmörder, Vielfach-Betrüger usw. reinschreiben können. Wäre wohl auch egal.

Da sich auch der Vizeregierungspräsident der Beschwerde nicht annahm, erstattete ich Beschwerde über ihn beim Innenminister. Von diesem wurde die Beschwerde an die Bezirksregierung (zurück-)verwiesen. Vor wenigen Tagen erhielt ich von der Regierungspräsidentin einen erneuten abschlägigen Bescheid, woraufhin ich ihr gestern nochmals zurückschrieb. U.a. stellte ich ihr die Frage, ob sie denn einen sinnvollen Grund weiß warum die Stadt mir keine Pressefragen beantworten will.

Wahrscheinlich wird von ihr nichts mehr kommen was mich bzw. die DUISTOP-Redaktion in der Sache weiterbringt. Als letztes Mittel in Richtung Düsseldorf  werde ich deshalb den Ministerpräsidenten anschreiben.

Eine eingereichte Petition an den Petitionsausschuß des Landtags ist seit Frühjahr bereits anhängig.

Grundlagen für unser/mein Verlangen auf Presseauskunft sind das Pressegesetz NRW sowie der Rundfunkstaatsvertrag.

Wen es wundert warum auch Beteiligungsunternehmen Auskünfte geben müssen, den verweise ich auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017:

http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1258&Itemid=1

Übrigens ist es vollkommen unerheblich für eine Presseauskunft ob ich u.U. ein  vielfach vorbestrafter Verbrecher bin oder nicht.  Die Unterstellungen seitens der Stadt dienten lediglich meiner Diskreditierung, was anscheinend ja auch gelungen ist.

Witzig an dem Ganzen ist der Vorwurf der Stadt, dass ich ja noch nicht mal einen Presseausweis hätte. Wer DUISTOP regelmässig liest, weiß wie ich darauf reagiert habe. Ansonsten ist diese Kritik vollkommener Blödsinn. Ein Presseausweis ist total unnötig im Sinne des Pressegesetzes, er kann hilfreich sein, wenn man sich -ähnlich einer Vistitenkarte- vorstellen möchte, eine Art der Legitimation stellt er nicht da.

Ansonsten verlange ich, dass der OB ab sofort immer einen OB-Ausweis dabei hat. Ich kann gerne behilflich sein so ein Ding anzufertigen. Bei entsprechendem Preis-Aufschlag sind dann auch Honorarkonsul- und Adelstitel drin. Im Moment noch frei: Konsul von Taka-Tuka-Land.

Im Falle von DUISTOP bzw. meiner Person ist das Ding eh überflüssig, da man ja weiß was DUISTOP ist und wer ich bin. Ein Blick ins Impressum sowie in die Daten die die Stadt über mich hat (Meldeamt usw.) reichen vollkommen.

Wem das alles zu melodramatisch erscheint und wem mal wieder in den Sinn kommt mir Mails zu schicken oder irgendwo zu posten, dass ich mich ja nur wichtig machen will und besser was anderes machen soll und nicht rumheulen soll, dem sei an dieser Stelle vorab mitgeteilt:

Ist mir sowas von scheissegal.

Ach ja, wer mir jetzt noch erzählt wie wichtig doch die Presse für eine funktionierende Demokratie sei, wie wichtig es doch sei wenn auch und gerade junge  Menschen sich für Politik interessieren, dem springe ich wahrscheinlich an die Gurgel.

https://www.bpb.de/izpb/7492/warum-medien-wichtig-sind-funktionen-in-der-demokratie

EIMER!!!!!!!!!!

 

Ey Genossen, rufen Euch wieder die Leute an?

Nach dem ersten Lockdown, so berichtete ich, hatte Dr. Tacke (SPD) in der BV Mitte davon berichtet, dass man u.a. ihn anrufen würde, weil die Mädels vom Strassenstrich (der Alternative bei geschlossenen Laufhäusern) aus Mangel an Kundschaft auch mal irgendwo und irgendwann nachts auf gut Glück anschellen, um ihre Dienste feilzubieten.

Da stellt sich nun die Frage ob das beim aktuellen Lock Down Wellenbrecher erneut so ist. Des nächtens angerufene SPD-Genossen können sich gerne bei mir melden.  Ich rufe dann die sich beschwerenden Anrufenden an um zu erfragen, ob sie denn die Leistungen in Anspruch genommen haben, unzufrieden sind und sich deshalb beschweren.

Und warum ausgerechnet bei der SPD?

Wo denn sonst?