TTPA: Nun ist sie Wirklichkeit. Und ein Problem auch z.B. für Ortsverbände von Parteien.

Jene neue EU-Verordnung die kaum jemand auf dem Schirm hatte und hat – und doch gilt sie seit dem 10. Oktober diesen Jahres. Am 30. September hatte ich bereits etwas dazu veröffentlicht.

Hinter TTPA (Transparency and Targeting of Political Advertising = Transparenz und das Targeting politischer Werbung) verbirgt sich eine Verordnung, die für Parteien, Verbände, NGOs und Werbetreibende sowie Werbemedien große Konsequenzen haben kann. Die EU reagiert damit auf die Risiken der politischen Einflussnahme von Akteuren die sich nicht zu erkennen geben, ausgelöst u.a.  durch die Affäre des britischen Unternehmens Cambridge Analytica, mit dessen Hilfe die Trump-Werber 2016 gezielt im Wahlkampf einzelne Wählergruppen auf Facebook ins Visier nahmen.

Hier die gesamte Verordnung die es wirklich in sich hat:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0900

Es handelt sich im Prinzip um eine umfassende Offenlegungspflicht derjenigen, die Wahl-Werbung kreieren, in Auftrag geben und veröffentlichen.

Sie gilt selbst auf lokaler Ebene, also auch wenn sich ein Ortsverband einer Partei mit einem Handzettel für den Neubau eines Spielplatzes einsetzt. Auch dann müssen sich die Verantwortlichen darum kümmern, dass auf dem Werbeflyer alle nötigen Informationen aufgelistet werden – oder einen Link bzw. QR-Code anbieten.

Wenn ich ehrlich bin sehe ich einerseits den enormen Eingriff durch diese Regulierung im Bereich der Meinungsbildung oder zumindest einen Teil davon, aber andererseits freut mich doch sehr, dass es Parteien trifft. Und zwar alle gleichermassen.

Ich wette die meisten Betroffenen haben noch gar nicht verstanden was das alles bedeutet. Vor allem auch was den organisatorischen Aufwand betrifft.

Ich habe allerdings noch nicht herausgefunden an wen ich mich wenden kann wenn ich Verfehlungen bzw. Verstösse melden will.

Könnte es zum Beispiel eine Verfehlung bzw. ein Verstoss sein, wenn Link sich als OB, aber gleichzeitig auch als SPD-Mitglied, für den MSV einsetzt und dies nicht gemeldet wird? Das ist ja schließlich auch politische Werbung. Und wer genau hat die Meldung zu machen, die SPD, Link, der MSV?

Eins ist nämlich auch klar, die Verordnung sieht auch vor jede Form der Umgehung von üblicher Werbung gleich miteinzuschliessen. Und in Duisburg gibt es ja durchaus Medien die vielfach positiv und nur wenig kritisch berichten. Ist das dann ev. politische Schleich-Werbung?

Tja, das hier muss auf jeden Fall bei jeder politischen Werbemassnahme angegeben und gemeldet werden:

a) der Inhalt der Botschaft,

b) der Sponsor der Botschaft,

c) die zur Vermittlung der Botschaft verwendete Sprache,

d) der Kontext, in dem die Botschaft vermittelt wird, einschließlich des Verbreitungszeitraums,

e) die Mittel, mit denen die Botschaft ausgearbeitet, platziert, gefördert, veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet wird,

f) die Zielgruppe,

g) das Ziel der Botschaft.

 

Na dann, viel Vergnügen. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten wann diese Verordnung erweitert wird. Also wann ich als Herausgeber und Journalist melden muss für wen, was, wo, wann, wie und wieso ich über Politik berichtet habe.

Und wieviel Geld ich dafür bekam. HohoHihiHaha.