Sozial- und Kindergeldbetrug: Bundesfinanzministerium antwortet auf DUISTOP-Fragen

Nachdem ich festgestellt hatte, dass die Politik und in Duisburg auch die Verwaltung, in persona vor allem der OB, sich weiterhin dem Thema Sozial- und Kindergeldbetrug widmen, es sind morgen immerhin Kommunalwahlen in NRW, hatte ich auch festgestellt, dass dieses Thema regelmässig vor Wahlen aufpoppt.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/weisse-riesen-in-duisburg-sozialbetrug-laesst-sich-nicht-wegsprengen-110616624.html

Wahrscheinlich ist es politisch so brauchbar wie ein warmer Mantel im Winter. Es macht aber auch nachdenklich wie lange Politik und Behörden brauchen im Missstände abzustellen, so dass der Verdacht entsteht, diese Misstände wären irgendwie irgendwem durchaus nützlich.

OB Link hat angeblich schon ein Jahr nach seinem Amtsantritt 2012, also 2013, auf diese Betrugsprobleme hingewiesen, und ich habe Nachweise in der FAZ aus Jahr 2018 gefunden und hier bereits veröffentlicht.

https://www.faz.net/aktuell/politik/link-prangert-an-betrug-beim-kindergeld-15730909.html

U.a. im Zusammenhang mit einer ebenfalls bereits veröffentlichten Anfrage an das Arbeitsministerium von Bärbel Bas, nachdem sie mir als MdB partout nicht antworten wollte. Das Ministerium war superfix und antwortete innerhalb von 96 Minuten, ich berichte darüber in dieser Woche.

Es verwies aber in Bezug auf meine Frage „Was denn seit Jahren gegen den Sozial- und Kindergeldbetrug konkret unternommen wird?“ an das Bundfesfinanzministerium. Also stellte ich die selbe Frage  an das Ministerium von Lars Klingbeil.

Gestern kam, auch noch recht zügig, diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für das Bundesministerium der Finanzen kann ich („eine Sprecherin“) Ihnen wie folgt antworten:

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, inklusive des Sozialleistungsmissbrauchs, hat für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hohe Priorität. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Einzelne nicht auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung trägt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch umfangreiche Prüfungs- und Ermittlungsverfahren sowie die konsequente Ahndung von Verstößen entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Dabei verfolgt die FKS einen ganzheitlichen Prüfansatz, der alle in Frage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages gemäß § 2 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) umfasst. Die Prüfung, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ist dabei eines von mehreren Prüffeldern der FKS.

Um Sozialleistungsmissbrauch, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver zu bekämpfen, hat die Bundesregierung am 6. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) verabschiedet.

Durch den Gesetzentwurf werden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS weiter vereinfacht und deutlich effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet. Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine moderne Datenanalyse für ein fortentwickeltes Risikomanagement. Das wird zu einer höheren Qualität der Prüfungen der FKS führen. Auch die Ermittlungsprozesse der FKS werden verbessert, und zwar durch eine schlagkräftige Kriminalitätsbekämpfung im Polizeiverbund. Im Bereich der Ahndung soll die FKS künftig selbstständig Fälle von Sozialleistungsbetrug bearbeiten.

Die FKS prüft beispielsweise auch, ob Kindergeldempfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Ergeben sich insoweit Anhaltspunkte für Verstöße, besteht eine Mitteilungspflicht an die für die Verfolgung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld zuständige Familienkasse. Darüber hinaus hat die FKS die Befugnis, an Prüfungen der Familienkassen mitzuwirken.

Um der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Kindergeld entgegenzuwirken, Überzahlungen zu vermeiden sowie Betrugsfälle zu entdecken und sie wirksam zu verhindern, werden die anspruchsbegründenden Sachverhalte in jedem einzelnen Kindergeldfall nicht nur bei der Antragstellung, sondern regelmäßig auch während des Kindergeldbezuges von den Familienkassen überprüft.

Durch die Leistungsträger wird ein automatisierter regelmäßiger Datenabgleich im Bereich des SGB II und SGB III zwischen der Leistungsempfänger- und der Beschäftigtendatei durchgeführt. Sofern sich hieraus Anlass zur Prüfung oder tatsächliche Anhaltspunkte für einen Sozialleistungsbetrug ergeben, leiten die Leistungsträger den Fall der FKS zu. Zur Feststellung, ob eine von einer Prüfung der FKS nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG betroffene Person Leistungen nach dem SGB II bezieht und falls ja, von welcher Stelle, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die FKS zudem ein automatisiertes IT Abrufverfahren eingerichtet, das der FKS den selektiven Zugriff auf den für die Prüfung notwendigen Datenbestand der BA ermöglicht.

Bereits im Jahr 2019 hat das BMF das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ auf den Weg gebracht. Die FKS erhielt zusätzliche Befugnisse und mehr Einsatzkräfte, um illegale Aktivitäten von Unternehmen früher erkennen und unterbinden und auch gegen Scheinarbeit und das Erschleichen von Sozialleistungen wie etwa Kindergeld effektiver vorgehen zu können.

In einem Evaluationsbericht hat BMF die durch dieses Gesetz erfolgten Änderungen des SchwarzArbG untersucht und daraus gewonnene Erkenntnisse und gesetzgeberische Handlungsbedarfe mit dem am 6. August 2025 im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf aufgegriffen.

Mit besten Grüßen

YYY

Bundesministerium der Finanzen

Referat LB1 | Presse

Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

 

Fazit:

Wie Sie erfahren, erfahren Sie nicht, dass bereits ganz konkret etwas unternommen wurde. Okay, das ist vielleicht auch nicht die Aufgabe eines Ministeriums, wohl aber der Verwaltungen vor Ort. Nun dürften also – Stand heute – alle gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sein um endlich konkret etwas zu unternehmen.

Ich bleibe allerdings bei meiner Ansicht, dass die Betrügereien nicht ohne kriminelle Hilfe(n) und Helferlein an amtlichen Stellen funktionieren. Oder die Bürokratie trickst sich selbst aus.

Übrigens: Link hält es nachwievor nicht für nötig mir zu antworten. Ihn hatte ich natürlich auch gefragt. Dafür gibt er lieber der ZEIT ein Interview. Oder ist es Hemden-Werbung? Lesen Sie dazu den nächsten Beitrag von mir!