Schlechte Zeiten für Immo-Projektentwickler – noch schlechtere für deren Kundschaft

Aufgepasst bei Geschäften mit Immobilien-Projektentwicklern, teils auch Bauträger oder Generalunternehmen genannt!

Der deutsche Staat hat es nämlich bei Geschäften zwischen den oben genannten und deren Kundschaft, also den ErwerbernInnen von Immobilien nicht geschafft letztere ausreichend zu schützen – ganz anders der österreichische und auch der fränzösische Staat.

Tja und hier in Duisburg dürfte es, wenn die feuchten Träume der Stadtoberen irgendwann einmal Wirklichkeit werden sollten zu zig derartiger Geschäfte kommen, u.a. in 6-Seen-Wedau. Z.Z. aber gibt es nichts Neues über den Fortgang der Entwicklungen der wesentlichen Duisburger Filet-Großgrundstücke. Auch nach der Teilnahme einer Duisburger Delegation an der MIPIM-Immo-Messe in Cannes gab es bisher keine Jubelmeldungen.

Doch irgendwann könnte sich das ändern und dann ist Vorsicht geboten.

Das grundlegende Problem mit dem sich derzeit aufgrund der aktuellen Massen-Pleiten von Immo-Entwicklern deren KundenInnen rumschlagen müssen ist folgende gesetzliche Bestimmung.

Der jeweilige Kunde bzw. die Kundin bekommt sein bzw. ihr Wunschobjekt erst wenn 100% der vereinbarten Summe bezahlt wurden. Mitunter werden aber saftige Zwischenabschläge oder Anzahlungen verlangt, geht der Entwickler zwischenzeitlich in Insolvenz besteht keinerlei Anspruch (auch kein Teilanspruch)  auf Grundstück und Haus oder Eigentumswohnung.  Wobei zusätzlich bei ETWs das Problem besteht, dass selbst wenn man einen Anspruch hätte, man nur in halbfertige Rohbauten einziehen könnte, je nachdem wie weit der Baufortschritt zum Insolvenzzeitpunkt war.

Und führt die Insolvenz tatsächlich mangels Masse und mangels positiver Aussichten zu einer totalen Geschäftsaufgabe und Abwicklung des Entwicklers muss man sich mit seinen Ansprüchen hintenan stellen. Zuvorderst bedient sich immer erst das Finanzamt, dann die Banken, dann kommen noch die Handwerksbetriebe dazu, die wahrscheinlich auch noch nicht alle voll bezahlt wurden.

Das Problem ist seit mindestens 20 Jahren seitens Verbraucherschützern ein Thema für das bei der Regierung eine verbraucherfreundliche Lösung gefordert wird. Die aber bleibt nachwievor untätig oder prüft noch.