Mülheim: Ein Armutszeugnis für die Demokratie am Beispiel Gaspreis

Ein Beitrag der MBI Mülheim.

Als der Gaspreis 2022 explodierte, erzielte Mülheims Gasgesellschaft medl Rekordgewinne, mit 25,1 Mio. € doppelt so hoch wie noch 2021. Nur die Hälfte wurde an die Stadt (61%) und Eon ausgeschüttet. Der Rest blieb bei medl als Rücklage. Die MBI hatten deshalb den Antrag an den zuständigen Hauptausschuss gestellt, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat zu empfehlen, eine Gaspreissenkung der medl zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erwirken, um zumindest 6 Mio. € an die Verbraucher zurück zu geben.

Im HA am heutigen 22. Februar 2024 stimmten aber nur MBI und AfD für den Antrag, alle anderen Stimmberechtigten dagegen.

Medl-Chef Dönnebrink bestätigte, dass die enormen Überschüsse zu mehr als der Hälfte als „Rücklage“ bei der medl belassen wurden. Er begründet das erneut damit, dass gemäß des Heizungsgesetzes der Berliner Ampelregierung die Stadt spätestens bis Ende Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müsse. „Aber wer wird diesen Umbau in Mülheim denn stemmen, wenn die Stadt klimaneutral werden will?“, so Dönnebrink.
Mit anderen Worten: Per deutlich überhöhten Gaspreisen sollen die heutigen Gaskunden die Energiewende weg vom Gas bezahlen. Größtes Problem sei es, so Dönnebrink, dass die verdoppelten Überschüsse als quasi-Geheimnis an die Presse verraten worden seien. Herr Mühlenfeld (SPD) behauptete, die gewählten Volksvertreter dürften über die Preise der städtischen Tochter ohnehin nicht öffentlich reden und schon garnicht entscheiden. Auch deshalb müssten die Geheimnisverräter dingfest gemacht und bestraft werden. Rechtsdezernentin Franke stellte jedoch klar, dass der MBI-Antrag sehr wohl zulässig sei, weil nur eine Empfehlung.

Herr Capitain, CDU-Ratsvertreter aus der Energiewirtschaft (Gelsenwasser), meinte, dass bei niedrigerem Gaspreis die medl deshalb neue Kunden bekäme und die würden dann von der Rückgabe der Übergewinne profitieren, obwohl sie diese nicht mit bezahlt hätten. Deshalb sei der MBI-Antrag ungerecht und abzulehnen.

Die AfD sprach sich für den MBI-Antrag aus, weil sie jede Energiewende grundsätzlich ablehne. Anderer Meinung war der MBI-Vertreter, der es als Akt von Anstand darstellte, wenn zumindest ein Teil der übermäßigen Profite an die Verbraucher zurückgegeben würde. Außerdem merkte er an, dass die Energiewende nur gelingen könne, wenn man auch größere Teile der Verbraucher mit beteilige und nicht nur schröpfe, wo immer möglich, und dann auch noch möglichst klammheimlich. Darüber wollte aber keine/r reden.

Unabhängig von der Frage, ob denn ein städtisches Gremium öffentlich überhaupt über eine großenteils städtische Gesellschaft der Grunddaseinsvorsorge auch nur reden darf, demonstrierte der gesamte Vorgang beispielhaft, wie sehr die Demokratie in Deutschland bereits ausgehöhlt ist.