Baugenehmigungen im Landschaftsschutzgebiet in Serm – Fragen gemäß IFG NRW an den OB

Guten Morgen,

gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW habe ich folgende Fragen:

Können Sie mir nähere Infos und Einzelheiten zu den zwei genehmigten Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet in Serm geben, was in beiden Fällen vom Vorsitzenden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Dr. Meßer kritisiert wird? Beides wohl am Breitenkamp, wahrscheinlich Nr. 31 und 33.

Es handelt sich um eine Wagenhalle des ortsansässigen Karnevalvereins (genehmigt 2021, bereits gebaut 2022) sowie um das Wohnhaus plus Garage und Carport eines Privatmanns (genehmigt 2023), angeblich Ratsherr in Duisburg.

Vor allem möchte ich wissen wie es dem Verein und dem Privatmann möglich war derartige Baugemehmigungen im Landschaftsschutzgebiet zu erhalten, warum dies möglich gemacht wurde und mit wem bei der Stadt bzw. Stadtverwaltung dazu die notwendigen Kontakte bestanden und Gespräche erfolgten?

Zudem möchte ich wissen wer die endgültigen Genhemigungsentscheidungen getroffen hat und warum damit weder Rat noch BV Süd befasst waren bzw. darüber entschieden haben?

Handelt es sich tatsächlich im 2. Fall um einen Ratsherr, möchte ich ferner wissen, ob eine Vorteilsnahme im Amt bzw. die eines Mandatsträgers 100%ig ausgeschlossen ist.

Bitte halten Sie die übliche Frist von 30 Tagen um zu antworten ein.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Anmerkung:

Seit langem „nutze“ ich mal wieder das IFG NRW. Antwortet die Stadt bzw. der OB nach 30 Tagen nicht, wende ich mich an die nächsthöhere zuständige Stelle – das LDI – in Düsseldorf.