WDR-Doppelmoral? AfD-Landesparteitag in Thüringen: WDR klagte auf Einlaß und …

… bekam nun vom Landgericht Erfurt vorläufig Recht. Somit muss die Partei den Journalisten, in diesem Fall von der Sendung „Monitor“, Zugang zu ihrem Landesparteitag an diesem Wochenende gewähren.

Das Gericht gab einer einstweiligen Verfügung statt, die der WDR eingereicht hatte. Andere Medien wurden wohl nicht ausgeschlossen. Im Sinne der Gleichbehandlung ein NOGO.

Insoweit so unerquicklich und einer Demokratie irgendwie unwürdig, wenngleich die bisherige Gerichtsentscheidung wiederum als heilsam empfunden werden kann.

Laut Spiegel online von gestern hatte der WDR-Sender betont, (Zitat) es sei höchst bedenklich, dass »eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist«.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-muss-ard-monitor-zutritt-zu-parteitag-in-thueringen-gewaehren-a-ca4e5be2-f48e-481f-894a-e61e7d3540b7

Womit ich bei dem eigentlichen Anlaß wäre um den es mir hier geht. Und ich schicke voraus, dass dies leider der AfD u.a. in die Hände spielen könnte, was aber 100%ig mitnichten meine Absicht ist.

Um was geht es?

Vor längerer Zeit schon hatte ich höchstselbst bei genau jenem WDR angefragt wie es denn um seine „Klagefreudigkeit“ in Bezug auf Auskünfte von Verwaltungen in NRW bestellt sei. Ich hatte argumentiert, dass es in Sendungen wie „Monitor“ teils  Beiträge gäbe in denen geschildert würde, dass man auf Pressefragen keine Auskunft erhielt. U.a. das Pressegesetz NRW verpflichtet aber gerade Verwaltungen zu Auskünften – nur in Ausnahmefällen nicht.

Auf meine Anfrage beim WDR, der selbst auch unter diese gesetzliche Auskunftspflicht fällt, obwohl er keine reine Behörde ist, bekam ich allerdings keine Antwort in der Sache.

Vor wenigen Wochen versuchte ich es erneut mit einer Anfrage zu den WDR-Compliance-Regeln. Anlaß waren die unhaltbaren Vorgänge beim RBB in Berlin und die folglich vielfach geäusserte Annahme bei anderen ARD-Töchern könnte es teils ebenso „abgehen“.

Auch diesmal erhielt ich keine wirkliche Auskunft. Angeblich sei man noch in Beratungen zu den Regeln und wolle sich melden. Was verwunderlich ist, gibt es den WDR nicht erst seit kurzem. Gemeldet hat sich bisher niemand.

Tja, und dann hatte ich gezielt auch den WDR sowie die Redaktion von Monitor auf meine eigenen Erfahrungen mit meinem Ausschluß von Polizei-Veranstaltungen und -Pressekonferenzen aufmerksam gemacht. Was einem Vergleich mit dem was nun in Thüringen dem WDR selbst passierte durchaus standhält. Ich bin mit meiner Beschwerde, u.a. mit bezug auf die Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz, sogar ans NRW-Innenministerium herangetreten.  Erfolglos.

Ebenso erfolglos blieben meine Dienstaufsichtsbeschwerden.

Gab es eine Reaktion des WDR auf meinen Hinweis? Nein.

Anscheinend wird irgendwie mit zweierlei Maß gemessen.