Verdienstauszeichnung für Bärbel Bas gerechtfertigt? Anfrage beim Bundespräsidenten.

Guten Tag,

Frau Bärbel Bas wurde kürzlich mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik ausgezeichnet.

https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2023/09/230922-OV-Baerbel-Bas.html

Gemäß der Bestimmungen / Allgemeinen Grundsätze für diese Auszeichnungen, die ich nochmals in Auszügen hier zitiere, sind Verdienste im Einzelnen darzulegen. (s.u.)

Fragen:

Welche Verdienste sind dies? Diese Vedienste würde ich gerne alle erfahren.

Welche selbstständige auszeichnungswürdige(n) Leistung(en) für das Allgemeinwohl wird(werden) Frau Bas zugeschrieben?

Welche über die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten hinausgehende(n) Leistung(en) ist(sind) im Falle von Frau Bas gegeben?

I. (Allgemeine Grundsätze für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden)
1. a) Die Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden sollen, sind in der Vorschlagsbegründung im Einzelnen darzulegen.
b) Verdienste aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland können mit der Verleihung des Verdienstordens nur in Verbindung mit Verdiensten gewürdigt werden, die nach dem 23. Mai 1949 erworben wurden.
2. a) Jede Ordensverleihung, auch die Verleihung einer höheren Ordensstufe, setzt eine selbständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl voraus.
b) Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich nach dem ihr zugrundeliegenden Maß an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für das allgemeine Wohl.
3. a) Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann dann mit der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden, wenn sie mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wird.
b) Verdienste um das eigene Unternehmen allein rechtfertigen einen Ordensvorschlag in keinem Falle, selbst wenn diesem Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
c) Angehörige des öffentlichen Dienstes können zur Verleihung des Verdienstordens nur vorgeschlagen werden, wenn sie bei der Erfüllung aller ihnen obliegenden Dienstpflichten außergewöhn-
liche Verdienste um das allgemeine Wohl erworben haben. Die Würdigung von Verdiensten, die Angehörige des öffentlichen Dienstes außerhalb ihres dienstlichen Aufgabenbereiches erworben haben, bleibt hiervon unberührt.

Quelle:

https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Downloads/DE/Orden-und-Ehrungen/Ordensrechtliche-Bestimmungen.pdf

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze