VENATOR und Stadt: Schweigsam und zugeknöpft bis zur Dachkante in puncto Grundwasserverseuchung

Mehrfach hatte ich seit dem offiziellen Bekanntwerden der Verseuchungen in Homberg sowohl VENATOR und seine PR-Agentur als auch die Stadt um Stellungnahmen dazu gebeten. Leider, aber wie erwartbar, ohne Erfolg.

Nun, keine Antwort ist auch eine Antwort.

Meine Fragen -hier nachfolgend die an VENATOR, aber sinngemäß in Teilen auch an die anderen- lauten daher immer noch und unverändert wie folgt:

1.) Ist Ihr Unternehmen oder ein Tochterunternehmen für die Verseuchungen verantwortlich?

2.) Wenn ja, seit wann sind Ihnen diese bekannt (Vielleicht schon bei Firmenübernahme?) und wann haben Sie sie an die zuständige Behörde(n) (Welche?) gemeldet – aufgrund welcher Gesetze und/oder Vorschriften?

3.) Welche Belastungen (Welche Schwermetalle?) wurden in welchen Konzentrationen im Einzelnen festgestellt und über welches Gebiet erstreckt sich das Ganze?

4.) Was wurde Ihrerseits veranlasst um die Belastungen abzustellen und/oder zu beseitigen?

5.) Wodurch entstanden oder entstehen diese Belastungen?

6.) Sind Gefährdungen von Mensch, Tier und Pflanzen ausgeschlossen, nicht ausgeschlossen, unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen oder auch nicht ausgeschlossen?

7.) Was haben die Aufsichtsbehörde(n) und/oder Stadt Duisburg veranlasst?

8.) Haben Sie für diese Fälle finanzielle Rückstellungen gebildet und/oder sind Sie entsprechend versichert – mit welcher Art der Police?

9.) Was halten Sie von der desolaten Informationspolitik der Stadt die aktuell über ihren „neuen“ Wirtschaftsdezernenten Michael Rüscher öffentlich eingesteht ECHTen Mist gebaut zu haben?

10.) Wie stehen Sie zur Informationspolitik der Stadt mir bzw. DUISTOP keinerlei Auskünfte zu geben?

Anläßlich einer bevorstehenden Infoveranstaltung am 30. März in Asterlagen hat mich vor einigen Tagen ein Betroffener aus Homberg angeschrieben. Hier sein ungekürztes Schreiben mit seinen Fragen. Er möchte vorerst anonym bleiben.

Sehr geehrter Herr Schulze,

erst einmal vielen Dank für das Engagement, welches Sie und die Anderen des DUISTOP-Kernteams leisten, um insbesondere über Duisburg und die Duisburger Politik kristisch zu informieren.

Dass sie manchmal auch überspitzt formulieren und immer wieder Polemik in ihren Artikeln „aufblitzt“, kann ich verstehen, sind doch Stadtspitze wie auch nachgeordnete Ämter und städtische Betriebe nicht gewillt, auf ihre kritischen Fragen zu antworten.

Trotzdem geben sie nicht auf und dieser Beharrlichkeit kann ich nur meinen uneingeschränkten Respekt zollen! Weiter so und vielleicht bewegt sich ja doch mal etwas! Meine Meinung zu Sören Link und seiner Crew hat sich jedenfalls durch ihre Artikel grundlegend geändert.

So, nun zu dem Thema, das mich als Anwohner Hombergs, der in dem VENATOR-belasteten Gebiet wohnt, interessiert: Der Umgang von VENATOR und der Stadtverwaltung mit der Grundwasser-Belastung.

Es hat ja vor wenigen Wochen ein Anschreiben seitens VENATOR und Stadt gegeben, mit dem die betroffenen Bürger informiert werden sollten, das Ihnen vermutlich vorliegt (falls nicht, reiche ich es Ihnen gerne nach).

Wenn man das Schreiben liest, kommt einem der Verdacht, das da „zwei zusammen im Bett liegen“. Statt als Stadt für die Rechte der Bürger einzustehen, versteckt sich die Stadt hinter VENATOR und überlässt dieser die Federführung. So auch hinsichtlich der Informationsveranstaltung, die nun am 30.03.2023 im BEW, Duisburg-Asterlagen, stattfinden soll (vielleicht sehen wir uns dort?).

Zu der Informationsveranstaltung ist bisher nur bekannt, dass VENATOR diese ausrichtet. Wer dort noch auf dem Podium sitzt, ob Vertreter der Stadt Duisburg anwesend sind und wie die Tagesordnung aussieht – Fehlanzeige!

Immerhin hat VENATOR die Teilnehmenden gefragt, welche Fragen diese haben (Zitat: „Um möglichst genau auf Ihre Interessen eingehen zu können, möchten wir Sie bitten, sofern Sie weitere Fragen haben, diese im Vorfeld an uns zu senden.“).

Meine Fragen an VENATOR lauten:

1. Warum wurden die betroffenen Anwohner erst 2023 über die Grundwasserbelastungen informiert, wenn schon in den Jahren 2016 und 2018 Ergebnisse vorlagen, die zumindest eine vorsorgliche Warnung der vermutlich Betroffenen erfordert hätten?

2. Welche Maßnahmen sind geplant, um einen weiteren Eintrag der ermittelten Schadstoffe, die ursächlich Sachtleben bzw. seinen Rechtsnachfolgern anzulasten sind, zu verhindern sowie das belastete Grundwasser zu dekontaminieren oder zu ersetzen?

3. Welche Maßnahmen sind geplant, um Flächen, die durch die Verwendung von belastetem Grundwasser kontaminiert wurden, zu ermitteln und zu beseitigen?

4. Wird Venator Schadenersatz leisten für nicht mehr nutzbare Grundwasserbrunnen, nicht mehr nutzbare Gartenflächen, die bisher zum Anbau von Nutzpflanzen dienten, sowie für erforderliche Dekontaminierungen und den zu erwartenden Wertverlust der betroffenen Immobilien?

5. Sind Untersuchungen der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze-Mensch bezogen auf die Grundstückskontaminierungen der betroffenen Anwohner geplant?

6. Ist geplant, den Stadtteil zum Bodenschutzgebiet im Sinne der Rechtsverordnung für das Bodenschutzgebiet Duisburg zu erklären? Sind hierzu bereits Bodenuntersuchungen angestellt worden und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wird der Stadtteil Homberg oder Teile dieses Stadtteils dem Teilgebiet 1 oder dem Teilgebiet 2 der vorgenannten Rechtsverordnung zugerechnet werden?

Ich empfinde es übrigens als sehr dreist – oder ist das nur Unvermögen? -, dass die Stadt im Vorwort zu der anstehenden/erlassenen Rechtsverordnung für das Bodenschutzgebiet Duisburg den Stadtteil Homberg benennt, in der Rechtsverordnung selbst aber Homberg nicht mehr erwähnt wird.

Vielmehr heißt es in der Präambel (Zitat): „Die Bodenschutzgebietsverordnung bezieht sich auf die Stadtbezirke Duisburg-Süd und Duisburg-Mitte sowie Rheinhausen. Eine Erweiterung um den Bereich Nördlich der Ruhr ist nicht erforderlich.“

In den einzelnen Paragrafen der Rechtsverordnung wird Homberg nirgendwo erwähnt, auch die Kartenwerke des Anhangs zur Verordnung weisen Homberg nicht aus. Warum also die Erwähnung Hombergs im Vorwort des Erlasses?

Vielleicht können Sie ja mit meinen Ausführungen etwas in DUISTOP anfangen. Es würde mich freuen!

Mit besten Grüßen