Mülheim: Antrag der MBI in Sachen E-Roller-Problematik

Es gibt Probleme mit E-Rollern im Stadtverkehr der Stadt Mülheim. Deshalb haben die MBI (Mülheimer Bürger Initiativen) einen Antrag für den Ausschuss für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (BSO) gestellt.

Hier der Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, in allen Verträgen mit Vermieterfirmen für E-Roller auf Mülheimer Stadtgebiet sicherzustellen, dass diese grundsätzlich für alle auftretenden Schäden durch die Nutzer haftbar gemacht werden. Außerdem verpflichtet die Stadt die Firmen, alle Bussgelder, Abschlepp- und ggfs. auch Entsorgungskosten für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Roller möglichst widerspruchslos zu tragen.
Die Verwaltung berichtet in der nächsten BSO-Sitzung über die Umsetzung dieses Beschlusses. Sollte diese uneingeschränkte Haftungspflicht jedoch nicht zu erzielen sein, so sollte der Ausschuss beschließen, die Vermietung von E-Rollern in Mülheim an der Ruhr zu beenden.

Hier die Begründung dafür:

In vielen Städten gibt es nicht unerhebliche Probleme und Beschwerden über
E-Roller im Straßenverkehr, so auch in Mülheim.

Benutzer der E-Roller halten sich häufiger nicht an die Vorgaben der Vermieter und der STVO. Die Vermieter der Roller sind nicht in der Lage, die nicht vorschriftsmäßig abgestellten Roller im Mülheimer Stadtgebiet einzusammeln. Im Dichterviertel z.B. stehen oder liegen oft 2 Wochen lang die benutzten Roller auf Bürgersteigen, Privatgeländen oder in Grünanlagen.

Vor allem Jugendliche benutzen die Roller oft nicht vorschriftsmäßig. Sie fahren in Fußgängerzonen, auf Bürgersteigen zu zweit auf dem Roller. Manche Erwachsene schalten für ihre Kinder unter 14 Jahren die Roller frei . Nicht wenige lassen an jeder x-beliebigen Stelle im Stadtgebiet die Roller stehen oder liegen und scheint ihnen völlig egal, ob es dadurch zu Unfällen oder Ähnlichem kommt. Rund um die Haltestelle Stadtmitte fahren Kinder mitunter zu dritt auf dem Roller und belästigen bzw. gefährden die Fahrgäste, die auf Bus & Bahn warten.

Einige Städte prüfen bereits, ob sie die E-Roller-Vermietung ganz verbieten sollen. Bevor das auch in Mülheim in Erwägung gezogen wird, sollte davor in Betracht gezogen werden, ob man außer durch Kontrollen die Benutzer zu vorschriftsmäßigerem und weniger gefährdendem Verhalten bewegen kann. Das geht nur über die Vermieter, wenn überhaupt. Dazu müsste die Stadt in allen Verträgen mit den Vermieterfirmen sicherstellen, dass diese grundsätzlich für ausnahmslos alle Schäden durch ihre Nutzer haftbar gemacht werden. Dazu zählt auch, dass unvorschriftsmäßig abgestellte E-Roller gemäß StVO genauso behandelt werden wie etwa PKWs mit Bussgeldern und Abschleppen. Dabei kann die Stadt sich logischerweise nur selten an die Nutzer wenden, sondern nur an die Vermieterfirmen. Deshalb müssen diese sich verpflichten, die auferlegten Strafen sowie kostenpflichtigen Abschlepp- und ggfs. Entsorgungsmaßnahmen grundsätzlich zu tragen. Die Karenzzeit als eine Art Schonfrist ist nach Monaten seit Beginn der Vermietung von E-Rollern sicherlich abgelaufen.

Dirk von Wedelstädt, MBI-Vertreter im BSO