Presseanfrage an HKM zu Luftmessungen – schnelle Antworten von HKM

Seit Bestehen von DUISTOP gibt es immer mal wieder Anrufe, Mails und Briefe von Anwohnenden bzw. angeblich Anwohnenden (manche blieben lieber anonym – aber glaubhaft) aus dem Duisburger Süden, die sich bei mir „beschwerten“, dass man ihren Beschwerden über Vorfälle im Süden nicht nachgehen würde. Teils wurde angeblich die Polizei gerufen, vor allem nachts und am Wochenende, weil sich -auch angeblich- Gerüche in der Luft bemerkbar machten die u.a. von HKM stammen könnten.

Dem wollte ich nun endlich mal nachgehen und habe dazu HKM angeschrieben. Die Antworten von HKM kamen jeweils ziemlich prompt. Der gesamte Mailwechsel in vier Teilen ist chronologisch so geordnet, dass sich das jüngste Schreiben ganz unten befindet.

Mein erstes Anschreiben an HKM  vom 19. Juli:

Guten Tag Herr Dr. K…,

auf der HKM-Website unter Umwelt finde ich folgenden Hinweis:

Einen Überblick über die behördlichen Messungen (Feinstaub/Staubniederschlag) des jeweils letzten Jahres finden Sie in unserem Downloadbereich.

Doch ich finde nichts zu den behördlichen Messungen. Bitte übersenden Sie mir doch den passenden Link bzw. die Datei selbst. Bitte auch zu den früheren Jahren ab 2017. Danke.

Sollte es möglich sein auch die HKM-eigenen Messungen zu erhalten so bitte ich auch um deren Zusendung.

Ausserdem hätte ich gerne eine Aufstellung der Vorfälle (Datumsangaben, Gründe etc.) an denen die erlaubten Grenzwerte überschritten wurden. 35 Vorfälle sollen gesetzlich p.a. erlaubt sein, laut HKM waren es weniger, aber es gab anscheinend welche. An welche Behörden wurden die Vorfälle gemeldet und wurde die Bevölkerung/Nachbarschaft informiert?

Zusätzlich interessiere ich mich noch für folgenden Sachverhalt. Angeblich soll der neue Lärmschutzwall für das Baugelände 6-Seen-Wedau mit Schlacke aus dem HKM-Werk unterbaut werden. Sollte dies zutreffen, so bitte ich um Angaben Ihrerseits um welche Schlacke es sich handelt und inwiefern diese als Bau- bzw. Baufüllmaterial verwendbar ist, also nicht umweltschädlich ist. Ev. gibt es auch dazu Laborwerte (auch unabhängiger Dritter wie z.B. von Behörden) die Sie mir senden können.

Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Hier die Antwort von HKM vom 22. Juli:

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr Schulze,

Frau … als Leiterin der Unternehmenskommunikation und ich als übergeordnet Verantwortlicher für Unternehmensentwicklung & Kommunikation übernehmen bei HKM die Koordination von Presseanfragen und externen Medienvertretern, sodass Sie von uns aus dieser Rolle heraus eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage bekommen.

In diesem Sinne vorab von meiner Seite vielen Dank für Ihren Hinweis, dass der Download-Bereich unserer Homepage nicht aktuell ist. Das haben wir bereits geändert und die zuletzt veröffentlichten Ergebnisse der behördlichen Staubniederschlagsmessungen aus 2020 im Downloadbereich eingestellt. Ich habe Ihnen aber diese Datei zusätzlich nochmal an diese E-Mail angefügt.

Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse aus den letzten Jahren finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des LANUV, dessen Link auch auf unserer Homepage zu finden ist:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/staubniederschlag/messergebnisse/

In den dort bereitgestellten Excel-Dateien haben die Messstationen in Duisburg-Hüttenheim die Kürzel DUSÜ 006, 007, 009, 010 und 012.

Zur behördlichen Feinstaubmessungen folgende Information: Die Messstation in Duisburg-Hüttenheim (Kürzel: DUH3) hat das LANUV Ende Januar 2012 außer Betrieb genommen, nachdem dort über mehrere Jahre keine Überschreitung des Grenzwertes für PM10 (40 µg/m³ im Jahresmittel und 50 µg/m³ im Tagesmittel an maximal 35 Tagen pro Jahr) festgestellt wurde.

Eine Kommentierung der Messergebnisse durch mögliche Verursacher ist nicht vorgesehen. Falls eine Grenzwertüberschreitung vorliegt, reagiert das LANUV in der Regel, indem es eine Analyse der entsprechenden Staubprobe durchführt und anhand des Ergebnisses versucht, mögliche Verursacher zu ermitteln.

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage, dass der Lärmschutzwall für das Bauvorhaben 6-Seen-Wedau zum Teil unter Verwendung von Schlacke der HKM gebaut wird, sind Ihre Informationen korrekt.

Es handelt sich dabei um LD-Schlacke, die bei der HKM als Nebenprodukt der Stahlerzeugung im LD-Konverter erzeugt wird. Die Buchstaben LD stehen dabei für die österreichischen Orte Linz und Donawitz, in denen zuerst nach diesem Stahlherstellungsverfahren produziert wurde.

In NRW wird der Einsatz von industriellen Nebenprodukten durch den gemeinsamen Runderlass zu „Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschat und Mittelstand, Energie und Verkehr geregelt. Einen entsprechenden Prüfbericht hierzu haben wir Ihnen in dieser E-Mail als zweiten Anhang beigefügt.

Für weiterführende Angaben zur Bauweise des Lärmschutzwalls und zum Einsatz der Schlacke verweisen wir Sie an die GEBAG als Bauherrin des Bauvorhabens, die Ihnen sicherlich hierzu Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüßen und Glück Auf!

Tho… Schn…

 

Hier meine Nachfrage an HKM vom 22. Juli:

Guten Abend Herr Schn…,

und danke für Ihr Antwortschreiben. Ganz unten habe ich nochmals das Ursprungsschreiben an Ihren Kollegen Herrn K… angehängt, damit der gesamte Schriftwechsel „zusammenbleibt“.

Es wäre schön wenn Sie Ihre nächste Antwort einfach „miteinfliessen“ lassen und oben „dranhängen“.

Ich verweise aus meinem Ursprungsschreiben auf diese Passagen:

Sollte es möglich sein auch die HKM-eigenen Messungen zu erhalten so bitte ich auch um deren Zusendung.

Ausserdem hätte ich gerne eine Aufstellung der Vorfälle (Datumsangaben, Gründe etc.) an denen die erlaubten Grenzwerte überschritten wurden. 35 Vorfälle sollen gesetzlich p.a. erlaubt sein, laut HKM waren es weniger, aber es gab anscheinend welche. An welche Behörden wurden die Vorfälle gemeldet und wurde die Bevölkerung/Nachbarschaft informiert?

Dazu erhielt ich keine dezidierte Antwort bzw. Stellungnahme von Ihnen, könnten Sie das bitte nachholen. Danke vorab.

Grund meiner Anfrage ist der folgende:

Erneut habe ich Mitteilungen aus der Leserschaft/Bevölkerung erhalten, dass sich meist nachts und am Wochenende Vorfälle ereignen sollen die auf eine Verunreinigung der Luft hindeuten. So soll u.a. auch die Polizei gerufen worden sein, die aber unverrichteter Dinge wieder abzog weil auch keine Messgeräte verfügbar waren.

Die Mitteilungen enthalten mehr oder weniger die Vermutungen es könnte sich um Vorfälle/Unfälle oder bewusst herbeigeführte Emissionen aus der Industrie handeln, HKM wird dabei u.a. erwähnt.

Vorfälle in der Vergangenheit, besonders in Zusammenhang mit der Fa. MHD (https://www2.duisburg.de/micro2/duisburg_gruen/medien/bindata/doku_logport_ii_f__r_download.pdf), haben die Menschen misstrauisch und sensibel gemacht.

Das von mir ebenfalls zeitgleich mit HKM angefragte LANUV hat zwar sehr fix geantwortet aber auch nur allgemein und eher ausweichend. Eine weitere Nachfrage von mir wurde dann nicht mehr beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Hier die Antwort von HKM vom 30. Juli auf meine Nachfrage vom 22. Juli:

Sehr geehrte Frau G…, sehr geehrter Herr Schulze,

in Ihrem u. a. Schreiben bitten Sie um Auskunft zu aus Ihrer Sicht noch offenen Fragen. Hierzu folgende Erläuterungen:

· Bei Immissionsmessungen handelt es sich um Messungen, die in der Regel im Bereich der Wohnbebauung durchgeführt werden. Diese Messungen dienen der Überwachung der Luftqualität (z.B. Feinstaub) bzw. der Beurteilung von Belästigungen (Staubniederschlag) und werden in NRW durch das Landesumweltamt und nicht von Betrieben durchgeführt.

· Der Beurteilungszeitraum, bezüglich der Frage, ob die Grenzwerte eingehalten werden, beträgt für Feinstaub und Staubniederschlag ein Jahr. Wie schon in unserer Email vom 22.07. erläutert, ist durch gesetzliche Regelungen nicht vorgesehen, dass die im Umfeld der Messstellen liegenden Industrieunternehmen den Behörden oder der Bevölkerung/ Nachbarschaft Kommentierungen zu den Messergebnissen abgeben.

· Wird allerdings festgestellt, dass die Grenzwerte (Staubniederschlag 35 µg/(m²*d), Feinstaub 40 µg/m³ im Jahresmittel und 50 µg/m³ im Tagesmittel, beim Tagesmittel beträgt die zulässige Überschreitungshäufigkeit 35 Tage pro Jahr) nicht eingehalten werden, leitet die Behörde Untersuchungen ein mit dem Ziel, den Verursacher bzw. die Mitverursacher der Grenzwertüberschreitung zu ermitteln um danach Maßnahmen zu künftigen Einhaltungen der Grenzwerte zu prüfen.

· Die für das Umfeld der HKM festgestellte Immissionssituation haben wir Ihnen bereits bekannt gegeben.

Bezugnehmend auf die von Ihnen angeführten Befürchtungen der Anwohner zu Ereignissen/Vorfällen in der Nacht oder am Wochenende, können wir ausführen, dass die bei der Produktion anfallende staubbeladene Luft an der jeweiligen Anlage erfasst, gereinigt und über geführte Quellen (Kamine) gezielt abgeleitet wird.

Diese Kamine sind mit kontinuierlich arbeitenden Messgeräten (Laufzeit vollkontinuierlich 24h/d das gesamte Jahr) zur Überwachung der Emissionen an Staub ausgestattet, die regelmäßig durch den TÜV überprüft werden. Die Ergebnisse der Messungen werden der Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) automatisch übermittelt.

D.h. eine von der Behörde unbemerkte unzulässige Betriebsweise unserer Filteranlagen ist somit ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen und Glück Auf!

Tho… Schn…

 

Schlußbemerkungen:

Wer im Süden wieder mal etwas in der Luft bemerkt kann mir gerne unter Angabe des genauen Feststellungsortes, des Datums sowie des Zeitraums und  sonstiger Infos die wichtig sein könnten (z.B. weitere ZeugenInnen) eine Mail zusenden – oder auch einen Brief.

Ich würde dem nochmals nachgehen. Aber bitte nur ernstgemeinte Zuschriften und nur dann, wenn tatsächlich bestimmte Quellen ausgeschlossen werden können. Also nicht bei nachbarschaftlichen Großgrillabenden oder bei Osterfeuern usw. Und im Winter können auch schon mal einige Leute Dinge im eigenen Kamin verbrennen die man dort nicht verbrennen sollte.

Nur zur Info: Je nach Wetter und Wind kann der bzw. die mögliche VerursacherIn auch ziemlich weit weg sein.

Wer es selbst machen will: Man kann sich nicht nur an die Polizei, sondern z.B. auch ans LANUV wenden, ans Landesumweltamt oder an die Aufsichtsbehörden in Düsseldorf. Und das Motto heisst: Hartnäckig kritisch, aber fair dranbleiben!

Ich habe nicht die Zeit und das Fachwissen in der Sache ständig und vertieft dranzubleiben. Wer sich also mit der Materie gut auskennt, kann sich gerne bei mir melden. Was ich noch versuchen werde ist die Einholung von Auskünften bei den von HKM genannten Stellen.  Erfahre ich etwas grundlegend Neues werde ich dies hier veröffentlichen.

Die Gebag und die Stadt hatte ich bereits mehrfach wegen der LD-Schlacke für 6-Seen-Wedau angefragt, schon vorher, bisher gab es nie eine Antwort.