Fragen an den Evangelischen Kirchenkreis zum Diakoniewerk Duisburg in Sachen GF-Vergütungen

Guten Morgen Herr Dr. Urban, Guten Morgen Herr Schotsch,

aufgrund einer aktuellen Berichterstattung (s. Link) über die Angebote und Leistungen des Diakoniewerks Duisburg in Bezug auf die Integration von Flüchtlingen, hier im Zusammenhang mit dem Projekt „durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des Landes NRW, habe ich drei grundsätzliche Fragen an den Kirchenkreis als Hauptgesellschafterin des Diakoniewerks.

Link: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-so-unterstuetzt-das-diakoniewerk-fluechtlinge-bei-der-integration_aid-61313645

Das Diakoniewerk Duisburg hat in dem aktuellsten im Bundesanzeiger einsehbaren Jahresabschluß(Bilanz) von 2019 nicht die Bezüge der beiden hiesigen GeschäftsführerInnen ausgewiesen.
Dies waren 2019 und sind heute noch Herr Horwart und Frau Stratmann.
Mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben diese Angaben.
1. Frage: Warum werden diese Angaben nicht transparent veröffentlicht, immerhin weist die Bilanz 2019 eine Gesamtsumme von mehr als 24 Mio. EURO aus?
2. Frage: Halten Sie es nicht auch für geboten diese Angaben schon deshalb zu veröffentlichen weil u.a. auch Ehrenamtliche für das Diakoniewerk tätig sind?
3. Frage: Halten Sie es nicht auch für geboten diese Angaben schon deshalb zu veröffentlichen weil u.a. die Steuerzahlenden durch ihr Geld solche Förderprogramm wie das vorerwähnte „durchstarten“ finanzieren, wodurch das Diakoniewerk als GmbH nicht unerhebliche Umsätze erzielt?
Ich verweise diesbzgl. auch auf Ihr Leitbild, das zwar nicht ausdrücklich von Transparenz „spricht“, aber von vielen anderen positiven Dingen wie z.B. von Solidarität: https://www.kirche-duisburg.de/leitbild-142.php
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP

Redaktion

Michael Schulze