Fragen an die Stadt zu „Share Deals“

Guten Tag,

bei sog. Share Deals, also Immobilienverkäufen bei denen die eigentlichen Objekte in Immobiliengesellschaften „verpackt“ sind, fällt i.d.R. keine Grunderwerbssteuer an.

In diesen Fällen kann die Stadt i.d.R. auch kein Vorkaufsrecht geltend machen.

Fragen:

Ist Ihnen bekannt wieviele jährliche Share Deals in Duisburg getätigt werden?

In welchem finanziellen Volumen gesamt?

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der dadurch entgangenen Grunderwerbssteuer für das Land?

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der vom Land an die Stadt dadurch nicht ausbezahlt wird (steueranteilig)?

Haben Sie sich bei der Landesregierung bereits für Änderungen dieser Praxis eingesetzt? 

Ist Ihnen bekannt welche Anmietungen seitens der Stadt in Immobilien bestehen die per Share Deals gehandelt wurden/werden?

Gab/Gibt es Share Deals an denen städtische Beteiligungsgesellschaften beteiligt waren/sind? 

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Aktuelle Gesetzes-Info zu Share Deals:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzpolitik-ende-der-share-deals-bundesregierung-schliesst-eines-der-bekanntesten-steuerschlupfloecher/27064020.html