Grünes Auswahlverfahren – Nicht wirklich gesetzeskonform!?

In Bälde scheidet der „grüne“ Dezernent Dr. Krumpholz als Beigeordneter aus seinem Amt aus. Zum Glück.  Als besonders grün hat er sich nicht erwiesen, womit er ansonsten positiv aufgefallen ist, wer weiß, ich weiß es nicht.

Nun wird die Personalie neu ausgeschrieben. Per Stellenangebot.

https://www.zfm-bonn.de/karriere-service/stellenangebote/

Im §71 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist festgeschrieben wie das Prozedere laufen muß. Frauen sind ausdrücklich, gemäß Gleichstellungsgesetz, zu berücksichtigen. Aber nicht unbedingt Grüne – weder m noch w noch d.

Die WAZ jedoch schreibt in ihrem neuesten Artikel zu dem Thema erstens so, als gäbe es lediglich Männer zu berücksichtigen und zweitens so, als hätten die hiesigen Grünen ein Vorschlagsrecht. Und in der Hauptsatzung der Stadt, die auch einige Dinge zu solchen Angelegenheiten beinhaltet, finde ich darauf, dass irgendwer Vorschlagsrechte haben könnte ebenfalls keinen Hinweis.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/stadt-duisburg-sucht-neuen-beigeordneten-ueber-karriereportal-id231802731.html

https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S10.01_Hauptsatzung_30.11.2017.pdf

Die Frage ist also, wer gibt den Grünen ein gesondertes Vorschlagsrecht und warum müssen andere Parteien und/oder Fraktionen aussen vor bleiben?

Und so läuft es derzeit anscheinend: Um den gesetzlichen Anforderungen genüge zu tun, bezahlt man die Headhunter von ZFM in Bonn für einen Teil der Suche, die Grünen suchen bereits selbst und am Ende schlagen sie Personen vor, die gemäß GO NRW (Zitat) so gestrickt sein sollten:

… die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. …

Und wahrscheinlich ganz auf grüner Linie „liegen“ müssen.

Laut Stellenprofil in der ZFM-Stellenanzeige werden zum Geschäftsbereich folgende Teilbereiche gehören:
Umweltamt, Gesundheitsamt, Stabsstelle Verbraucherschutz und die Kulturbetriebe.
Neu eingerichtet werden soll eine Stabsstelle für Klimaschutz.
Eine andere Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

Das ist ja schon mal ein ziemlicher Brocken und ich kann mir gar nicht vorstellen wer das alles sinnvoll arbeitstechnisch, zeittechnisch usw. erfüllen kann.

Ach ja, zum Schluß muß noch der Rat mehrheitlich zustimmen. Das könnte aber derzeit bei der Summe von roten und grünen Ratssitzen schwierig werden.