Stadt antwortet auf Fragen zu Kosten für wohnungslose MitbürgerInnen

Meine Anfrage an die Stadt vom 23. Januar 2019:

Guten Morgen Herr Link,

anläßlich des aktuellen Schuldneratlas der Fa. Creditreform, in dem Duisburg mit einer besonders hohen Schuldnerquote ausgewiesen wird, sowie aufgrund eines TV-Berichts der Sendereihe Report Mainz zum Thema

„Anmietung von Zimmern in Hotels und Pensionen durch die Städte für Wohnungslose“

habe ich folgende Anfrage gemäß IFG NRW, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten. Erfolgt keine Antwort werde ich die Anfrage unverzüglich beim Rat einreichen.

1.
Wieviele Personen sind derzeit (Stand Ende 2018/Beginn 2019) als wohnungslos/obdachlos gemeldet/erfasst bzw. bei der Verwaltung als wohnungslos/obdachlos bekannt?

2.
Wievielen dieser Personen wird (Stand Ende 2018/Beginn 2019) eine Bleibe in einem Hotel, einer Pension oder vergleichbaren Einrichtung zur Verfügung gestellt – in Duisburg und/oder in Nachbarstädten?

3.
Wie hoch sind die laufenden mtl. Kosten dafür (Stand Ende 2018/Beginn 2019)?

4.
Wer übernimmt/zahlt diese Kosten (Stand Ende 2018/Beginn 2019)?

5.
Durch welchen Ratsentscheid sind diese Vorgänge/Handlungsweisen beschlossen worden/abgesegnet worden?

Vielen dank für Ihre Auskunft vorab.

Gruß

Michael Schulze

 

Hier die Antwort der Stadt:

 

Hier noch zwei Links zum OBG – wobei ehrlich gesagt „Gefahrenabwehr“ schon ein ziemlicher Miss-Ausdruck in dem Zusammenhang ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsbeh%C3%B6rdengesetz_(Nordrhein-Westfalen)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3220071121100536332