DuisburgKontor antwortet – genau nach 30 Tagen – welch ein Wunder – Hallejuja!

Am 6. Januar hatte ich zum wiederholten Mal DuisburgKontor angeschrieben. Bisher unter Peter Joppa ohne Erfolg. Also dachte ich mir mit dem neuen Mann Uwe Kluge an der Spitze könnte es klappen. Ich glaube aber, mein Satz der in der Einleitung mit „Ansonsten …“ beginnt, hat seine Wirkung entfaltet.

Hier mein Schreiben vom 6.1. – weiter unten die Antworten von DuisburgKontor:

Frohes Neues Jahr und Guten Morgen,

ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW (kurz IFG) und bitte Sie diese binnen 30 Tagen zu beantworten.
Ansonsten werde ich mich mit der Anfrage direkt an den Rat der Stadt wenden, da die Stadt Duisburg Haupt- bzw. Allein-Gesellschafterin von DuisburgKontor ist.

1. Welche Vergütung erhält Herr Kluge per anno?
2. Welche Vergütung erhält Herr Krützberg per anno?
3. Wird Herrn Kluge ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
4. Wird Herrn Krützberg ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
5. Welche Einnahmen(Umsatzhöhe) wurden mit dem Weihnachtsmarkt 2018 erzielt und welche Ausgaben entstanden durch den Weihnachtsmarkt 2018 und wie sieht daher der Saldo aus?
6. Bitte senden Sie mir die 2018er-Liste der Anmietungspreise für die Weihnachtsstände zu?
7. Gibt es einen laufenden Vertrag mit Ströer über die Vermarktung von Aussenwerbeanlagen in Duisburg durch Ströer? Wenn ja, ist dieser ausgeschrieben worden? Ist er nur mit Ströer geschlossen oder gibt es noch andere Vermarkter?
8. In einem spruchreif-Interview hat Herr Kluge kürzlich darüber gesprochen das Marketing der Stadt künftig von DuisburgKontor aus federführend zu „initiieren“? Gibt es dazu einen „Auftrag“/ein Placet des Rates der Stadt?
9. Welche Aufgaben hat Herr Krützberg als 2. GF? Reicht ein GF nicht aus? Ist Herr Krützberg nicht bereits mit wichtigen Verwaltungsaufgaben(plus AR der wfbm) ausreichend beschäftigt? Ist Herrn Kluge damit uU ein direkter „Aufpasser“ zur Seite gestellt?

Danke vorab und gutes Gelingen weiterhin.

Gruss

www.duistop.de
c/o Michael Schulze

 

Und hier die Antworten vom 7.2. von DuisburgKontor:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Gestützt auf das IFG NRW haben Sie mit E-Mail vom 06.01.2019 verschiedene Fragen an die Duisburg Kontor GmbH gerichtet.

Nach Prüfung Ihres Schreibens möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Fragen 1 und 2:

Alle Informationen auf Grundlage des Transparenzgesetzes werden von der Duisburg Kontor GmbH und der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH  der Gesellschafterin Stadt Duisburg zur Verfügung gestellt und von dort für alle Gesellschaften im Konzern Stadt Duisburg zentral veröffentlicht.

Anmerkung von mir: Weiß ich alles, doch Kluge ist zu neu und Duisburg zu langam was die Publikationen angeht. Wenn er soviel bekommt wie Joppa, dann müssten es ca. 180.000 EU p.a. sein.

Fragen 3 und 4:

Herrn Kluge wird ein Dienstwagen auf Grundlage der Dienstwagenrichtlinie zur Verfügung gestellt.

Herrn Krützberg wird kein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Anmerkung von mir: Eine Dienstwagenrichtlinie liegt mir vor. Die habe ich mir aber anderswo besorgt. Welchen Wagen Herr Kluge fährt und zu welchen Konditionen wissen wir aber immer noch nicht. Vllt. gibt es auch mehrere Richtlinien!?

Fragen 5 und 6:

Wir dürfen um Verständnis bitten, dass diese Fragen mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG NRW nicht beantwortet werden können. Die Voraussetzungen für einen Informationszugang sind hier nicht gegeben. Insoweit überwiegen die schutzwürdigen Belange der Betroffenen das Informationsinteresse.

Anmerkung von mir: Ganz ehrlich, wieso können diese Zahlen Betriebs- und Geschäftsgeheimniss sein? Betroffene sind wir, denn uns gehört Duisburg und Duisburg gehört DuisburgKontor. Und wie werden dann Mietverträge mit den Händlern abgeschlossen? Wieso dürfen die Konditionen erfahren und wir nicht?

Fazit: Fadenscheinige Ausreden.

Frage 7:

Es besteht nur ein entsprechendes Vertragsverhältnis  mit der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt.

Anmerkung von mir: Nebelkerze. Die DSM gehört (zu) Ströer einem der grössten bzw. der grösste Aussenwerber in Deutschland.  Zu diesen Verträgen gibt es in inzwischen kartellrechtliche Vorgaben. s. https://www.derwesten.de/staedte/essen/die-stadt-essen-vergibt-alle-werbeflaechen-neu-id9341442.html

Frage 8:

Wir dürfen auf die  Mitteilungsvorlage Drucksache-Nr. 18-1371 verweisen.

Anmerkung von mir: Anstatt mir mal den Link zu senden, nur die Nennung der Drucksache, die man bei dem Scheiss-Ratsinfosystem aber auch nicht sofort findet.  Ich hab echt keinen Bock meine Zeit damit zu verschwenden.

Also egal. Da steht wahrscheinlich eh nur Mist drin.

Frage 9:

Die Aufgabenverteilung ist im nicht öffentlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt. Darüber hinausgehend kann die Erstellung einer Information, die zudem eine Wertung enthalten würde, nach § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht beansprucht werden.

Anmerkung von mir: Nicht öffentlicher Geschäftsverteilungsplan, soso. Dann steckt Euch den mal sonstwohin! Ich muß aber gestehen, meine Frage war natürlich absichtlich so gestellt, so dass sie gar nicht anders antworten konnten. Die Antwort gibts schon in der Frage. Q.E.D.

Hochachtungsvoll

DuisburgKontor