OB-Wahl: Von Gemeindeordnung und demokratischen Gesetzmässigkeiten scheinbar keine Ahnung

Seit dem 30. September 2017(!!!) versuche ich vom Wahlamt zu erfahren wie die OB-Wahl sechs Tage zuvor abgelaufen war. Ich habe es diverse Male versucht – mit Bezug auf mein Auskunftsrecht gemäß Informationsfreiheitsgesetz (kurz: IFG) NRW – und nie eine Antwort erhalten. Am 10. August 2018 habe ich deswegen eine Beschwerde an den Duisburger Rat eingereicht – mit Bezug auf §24 Gemeindeordnung (kurz: GO) NRW.

Exakt zwei Monate später am 10. Dezember 2018 erhielt ich Post vom Wahlamt. Den Brief vom Wahlamt lesen Sie bitte hier ungekürzt:

Daraufhin antwortete ich dem OB und dem Wahlamt prompt wie folgt:

Guten Tag,

am 10.08.2018 hatte ich beiliegende Beschwerde an den Rat eingereicht.

Ich habe nunmehr am 10.12.2018 eine Antwort erhalten. Diese läßt aber weiterhin Fragen offen, erzeugt neue und ersetzt auch nicht eine ausstehende Entscheidung des Rates sowie dessen Kenntnisnahme über:

1. eine derartige Verzögerung – erstmalig stellte ich an das Wahlamt dieselbe Frage bereits am 30.9.2017, wiederholt per Mail im Frühjahr 2018 sowie zwischenzeitlich auch tel. – jeweils erfolglos und ohne Reaktion seitens des Wahlamts

2. auch die jetzige späte „Entschuldigung“ vom Wahlamt kann ich nicht akzeptieren, schließlich ist die Rechtmässigkeit der Wahl bereits durch den Rat bestätigt und diese kann ja nur bestätigt werden, wenn der Rat vollumfänglich über den Ablauf informiert war, insofern verstehe ich die Verzögerung in meinem Fall nicht. Ausserdem hätte das Wahlamt ja auch vorher mal mit Verzögerungshinweisen an mich reagieren können.

3. gemäß IFG NRW ist innerhalb von 30 Tagen zu antworten, das Wahlamt befand sich also am 10.12.2018 über ein Jahr lang in Verzug

4. das Wahlamt kann auf meine Beschwerde an den Rat nicht für den Rat antworten, wenn der Rat davon keine Kenntnis hat(das Wahlamt bezieht sich in seinem Schreiben auf meine Beschwerde an den Rat vom 10.8.2018)

5. falls es tatsächlich Unregelmässigkeiten bei der OB-Wahl gegeben hat, so war zwischenzeitlich ziemlich viel Zeit zur möglichen Korrektur von Fehlern

6. wenn man sich derart viel Zeit lässt für die Beantwortung von Fragen per IFG NRW und wenn Sie als OB sich so viel Zeit lassen um Beschwerden an den Rat weiterzureichen ist dies erneut Anlaß für eine Beschwerde. Ich schlage daher vor das Prozedere mal grundsätzlich zu klären. Da ich weitere IFG-Anfragen und Eingaben an den Rat machen werden, sollte dies auch mit mir persönlich geklärt werden.

M. Schulze